Parlamentskorrespondenz Nr. 384 vom 02.05.2006

Vorlagen: Finanzen, Wirtschaft

Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete wird One-Stop-Shop

Einer Entschließung des Nationalrates folgend hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Zusammenführung des Bundespensionsamtes (BPA) mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) vorgelegt. Im Zuge der Pensionsharmonisierung sollen der BVA die Verwaltung aller pensions- und pflegegeldrechtlichen sowie aller Angelegenheiten des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes der Bundesbeamten und ehemaligen Politiker übertragen werden. Die Zusammenlegung dient auch der Realisierung eines einheitlichen Pensionskontos für Bundesbeamte, da die BVA über Infrastruktur und Know-how im Melde- und Versicherungswesen verfügt. (1409 d.B.)

Allfällige verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Übertragung pensions- und pflegerechtlicher Angelegenheiten an eine Sozialversicherung werden in den Erläuterungen zerstreut. Weisungsfreie Selbstverwaltungskörper können Aufgaben erfüllen, die dem staatlichen Weisungsrecht unterliegen, zwischen dem weisungsfreien und dem übertragenen Wirkungsbereich müsse aber klar unterschieden werden, steht dort zu lesen.  

Mit der Zusammenführung von BPA und BVA entsteht ein "One-Stop-Shop" für die Versicherten, die sich infolge Verfahrenskonzentration und Reduktion der Behördenwege auf eine rasche Erledigung und Abwicklung ihrer Anliegen freuen können. Synergien zwischen BPA und BVA werden genutzt und Doppelgleisigkeiten beseitigt. Die zu erwartenden Kosteneinsparungen werden für den Zeitraum bis 2011 in Summe mit 2,5 Mill. € beziffert.

Mehr Chancen für KMU bei öffentlichen Ausschreibungen

Auf den Vorwurf, die Beschaffungsgesellschaft nehme bei Ausschreibungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), immerhin 95 % aller Unternehmen der heimischen Wirtschaft, keine Rücksicht, reagiert die Bundesregierung nun mit der Vorlage eines Entwurfs für eine Gesetzesnovelle. War bisher nur bei der Bestimmung der Güter und Dienstleistungen auf regionale Versorgungsstrukturen durch KMU, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Rücksicht zu nehmen, ist dies nun auch bei der Bestimmung der Losgrößen in Ausschreibungen der Bundesbeschaffungsgesellschaft vorgesehen (1418 d.B.).

Konkret soll es nun im Gesetz heißen: "Zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur hat die Gesellschaft Leistungen in jenen Fällen, in denen dies in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Menge und Art der Leistung zweckmäßig ist, so zu vergeben, dass sich auch Klein- und Mittelbetriebe an den Ausschreibungen beteiligen können. Insbesondere ist auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht zu nehmen."

Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes

Der ungehinderte Zutritt des EU-Mitglieds Österreich zum grenzenlosen Binnenmarkt der Europäischen Union hat die Versorgungssicherheit des Landes zweifellos stark erhöht. Dennoch kann es in Krisenfällen notwendig werden, staatliche Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat vor, das mit Ende des Jahres 2006 auslaufende Versorgungssicherheitsgesetz, das auch die Rechtsgrundlage für EU-Sicherungsmaßnahmen im Krisenfall darstellt, um fünf Jahre zu verlängern (1419 d.B.).

Die Draken-Ära geht endgültig zu Ende

In Form eines eigenen Bundesgesetzes soll der Finanzminister ermächtigt werden, die restlichen acht Bundesheer-Flugzeuge vom Typ Saab Draken unentgeltlich der Firma Saab-Scania zu übereignen. Der Wert des ausgemusterten Geräts wird mit 108 175 € beziffert (1425 d.B.).  

Raschere Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur

Die Bundesregierung will die Verwaltungsverfahren zur Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur" beschleunigen sowie entbürokratisieren und hat dazu einen Entwurf für ein Ingenieurgesetz 2006 vorgelegt. Sie reagiert auf die rasche Spezialisierung der Schulen und auf Probleme mit der diesbezüglichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Eine zusammenfassende Bezeichnung der Lehranstalten soll künftig für eine rasche Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur" sorgen (1431 d.B.).

Verkauf der ehemaligen Bundespräsidenten-Villa

Die frühere Bundespräsidentenvilla in Wien Heiligenstadt kann nach der endgültigen Klärung der Restitutionsfrage und nach dem Entfall des bisherigen Nutzungszwecks veräußert werden. Die Grundlage dafür schafft ein spezielles Bundesgesetz. Die Bundesregierung beabsichtigt einen Verkauf an die Bundesimmobiliengesellschaft, die auch angrenzende Areale besitzt und das Objekt für eine Drittverwertung liegenschaftsübergreifend entwickeln kann. Als Basisentgelt wird der volle Verkehrswert genannt, er soll von Sachverständigen ermittelt werden (1433 d.B.).

Eine Änderung des Marchfeldschlösser-Gesetzes ermöglicht den Erwerb von Geschäftsanteilen an der dort tätigen Revitalisierung- und Betriebsgesellschaft durch die Republik. Die Gesellschaft soll sich von einer "Tochter" der Schönbrunner Tiergartengesellschaft zu einem "Partner" entwickeln und so auch frei für Kooperationen mit Dritten werden.      

Strukturanpassungsgesetz 2006

Änderungen im Handelsrecht, die mit 1.1.2007 in Kraft treten, machen Anpassungen im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie in der Bundesabgabenordnung notwendig, unter anderem durch eine zweckmäßige Verknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung, wie sie der kürzlich vorgelegte Regierungsentwurf für ein Strukturanpassungsgesetz 2006 enthält. Eine Änderung im Bewertungsgesetz ermöglicht ein Pilotprojekt des Finanzamtes Graz Stadt, das mit der Gemeinde in Bau(grundstücks)angelegenheiten enger zusammenarbeiten will. Der Bürger soll sich bei der Erstellung von Einheitswertbescheiden nur noch an einen Ansprechpartner wenden müssen (1434 d.B.).

Verstärkter Kampf gegen den Steuer- und Zollbetrug

Mit einem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 will die Bundesregierung den Kampf gegen den S teuer- und Zollbetrug stärken. Die "Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wird organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt. Kontrollen und Beweissicherungen, für die derzeit die Zollämter zuständig sind, obliegen künftig den Finanzämtern. Andererseits werden künftig alle Zollämter in ihrem Wirkungsbereich auch als Finanzstrafbehörde fungieren können (1435 d.B.).

Um den Verwaltungsaufwand bei der Prüfung von Steuererklärungen zu verringern, werden bestimmte Einkünfte, die bisher nicht elektronisch abzugeben waren, in die elektronische Einkommensteuererklärung aufgenommen. Im Normverbrauchsabgabegesetz wird der Zulassungsbehörde die Archivierung der Bescheinigun g vorgeschrieben. Anpassungen in der Bundesabgabenordnung schaffen die Voraussetzungen für effizienten EDV-Einsatz bei der Überprüfung von Büchern und Aufzeichnungen.

Das Geschäftsfeld von Immobilienfonds wird erweitert

Änderungen im Immobilien-Investmentfondsgesetz sollen die Geschäftsmöglichkeiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Immobilienfonds erweitern. Dazu gehört der Erwerb von oder die Minderheitsbeteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften, weitere Auslandsanlage-Möglichkeiten, die Einführung eines "vereinfachten Prospekts" und zusätzliche Möglichkeiten bei der Liquiditätsanlage (1436 d.B.). (Schluss)