Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 26.06.2006

Vorlagen: Finanzen, Wirtschaft

Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien

Ein Abkommen mit Tschechien soll das vorläufig noch angewendete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der ehemaligen CSSR ersetzen. Das neue Abkommen beseitigt die Überschneidung der nationalen Steuerrechte der beiden Länder, regelt die Amtshilfe bei Sachverhaltserhebungen und orientiert sich an den bewährten und international anerkannten Grundsätzen der OECD (1566 d.B.).

Änderungen im Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, finanzrechtliche Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen 

Eine Änderung des Gesetzes über den unabhängigen Finanzsenat, der seine Tätigkeit im Jahr 2003 aufgenommen hat, trifft Klarstellungen bei der Definition der Leitungsaufgaben des Präsidenten, um Probleme zu lösen, die bei der praktischen Abgrenzung seiner Zuständigkeit gegenüber den Aufgaben der Vollversammlung zutage getreten sind. Im Einzelnen handelt es sich um Entscheidungsbefugnisse über Unvereinbarkeiten von Senatsmitgliedern, die Befugnisse der Landessenatsvorsitzenden sowie über Evidenzierung, Controlling und Dienstzeit.

Zudem wird aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses die Vergütung der Normverbrauchsabgabe auch bei der Verbringung eines privaten Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland, bei der Verbringung eines betrieblichen Fahrzeugs in eine ausländische Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen und beim Export durch einen Fahrzeughändler zuerkannt. Nicht begünstigt ist die Lieferung eines privaten PKW ins Ausland. - Außerdem enthält der Entwurf Verfahrensvereinfachungen in der Bundesabgabenordnung und im Bodenschätzungsgesetz (1567 d.B.).           

Bilanzbuchhalter - ein neuer Beruf entsteht

Seit 1999 bestehen neben den Wirtschaftstreuhändern zwei unterschiedliche Buchhalterberufe mit unterschiedlichen Befugnissen: Selbständige Buchhalter und Gewerbliche Buchhalter. Dem Wunsch des Nationalrates nach einem einheitlich qualifizierten Bilanzbuchhalter-Beruf folgend, hat Wirtschaftsminister Bartenstein zu Expertengesprächen eingeladen, aus denen ein Gesetzesvorschlag hervorging, den die Abgeordneten Reinhold Mitterlehner (V) und Detlev Neudeck (F) kürzlich als Initiativantrag (846/A) einbrachten.

Der neue Beruf des Bilanzbuchhalters umfasst die bisher getrennten Berufe des Gewerblichen Buchhalters und des Selbständigen Buchhalters, hält aber die Abgrenzung zum Steuerberater aufrecht. Bilanzbuchhalter sollen künftig für kleine und mittlere Unternehmen uneingeschränkt Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung und Kostenrechnung erledigen und Bilanzen bis zu einer Umsatzgrenze von 363.364,17 € erstellen. Bilanzbuchhalter sollen flexible Rechte laut Gewerbeordnung (Handelsrechte, Tätigkeiten anderer Gewerbe, Übernahme von Gesamtaufträgen u.a.) haben und in eingeschränktem Umfang an FinanzOnline und an Vertretungsrechten teilnehmen können.

Bilanzbuchhalter werden öffentlich von der Paritätischen Kommission bestellt, die sich aus je drei Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer Österreich zusammensetzt. Zu den Berufsvoraussetzungen zählen eine dreijährige berufliche Tätigkeit im Rechnungswesen, der Abschluss einer Fachprüfung, volle Handlungsfähigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden und ein Berufssitz.

Prüfungsordnungen und Ausübungsrichtlinien werden von der Paritätischen Kommission erlassen, die auch EU-Qualifikationen anerkennt. - Der Antrag enthält auch die entsprechenden Anpassungen in der Gewerbeordnung und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.

Rechtsanpassung im Glücksspielgesetz

Zur Anpassung an das jüngst beschlossene Deregulierungsgesetz wird ein Verweis auf die Existenzminimum-Verordnung im Glücksspielgesetzes durch einen Verweis auf die Exekutionsordnung ersetzt; der Antrag stammt von den Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Detlev Neudeck (F) (844/A). (Schluss)