Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 12.07.2006

Rechtsklarheit für Buchhalter

Nationalrat einstimmig für Bilanzbuchhaltungsgesetz

Wien (PK) – Das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das nach der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers zum EU-Vorsitz auf der Tagesordnung des Nationalrats stand, bringt einheitliche Regelungen und damit Klarheit und Rechtssicherheit. Die Vorlage wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) war – im Gegensatz zur Auffassung des Abgeordneten Pilz in der Einwendungsdebatte am Vormittag - der Auffassung, dass mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz eine sehr wichtige Materie beschlossen wird. Er wies darauf hin, dass bisher für gewerbliche und selbständige Buchhalter unterschiedliche Regelungen bezüglich des Befähigungsnachweises gegolten haben. Nach langwierigen Verhandlungen mit den Vertretern der betroffenen Kammern sei es nun gelungen, einen einheitlichen Buchhaltungsberuf zu schaffen, zeigte sich Mitterlehner erfreut. Besonders erfreulich sei, dass die Ausbildungs-, Prüfungs- und Zugangsbestimmungen gemäß modernen Qualitätskriterien harmonisiert wurden. Es wurde zwar noch nicht das "Ende der Fahnenstange", aber doch ein sehr vernünftiger Kompromiss erreicht, resümierte Mitterlehner.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) erläuterte die Vorlage, in der die bisher selbständigen und gewerblichen Buchhalter in einem Bilanzbuchhalterberuf zusammengefasst werden. Die selbständigen Bilanzbuchhalter können in Hinkunft nicht nur alle Formen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, sondern auch die vollständige Bilanzierung für die kleinen Unternehmer durchführen. Es gebe allerdings auch ein paar Wermutstropfen, konstatierte Matznetter. Er hätte sich etwa gewünscht, dass es in Zukunft nur noch Bilanzbuchhalter gibt. Eine unbürokratischere Vorgangsweise wünschte er sich im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen.

Auch Abgeordneter DI HOFMANN (F) ging auf die Eckpunkte des Gesetzes ein, das eine Vereinheitlichung der Buchhalterberufe sowie die Festlegung von klaren Ausbildungserfordernissen zum Inhalt hat. Es handle sich um einen Kompromiss, der mit den Vertretern der jeweiligen Berufsgruppen ausverhandelt wurde. Mittlerweile wurden auch die Bedenken zerstreut, dass jene, die bereits Befugnisse haben, noch nachträglich Prüfungen ablegen müssen.

Sie freue sich darüber, dass zu einer Einigung bezüglich des Bilanzbuchhaltungsgesetzes gekommen ist, erklärte Abgeordnete SBURNY (G). Das BibuG sorge dafür, dass Regelungen für die selbständigen und gewerblichen Buchhalter vereinheitlicht und somit auch mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Ein Wermutstropfen ist ihrer Meinung nach die vorgesehene Übergangszeit. Sie brachte einen Vierparteien-Entschließungsantrag ein, in dem der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht wird, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Lage der wirtschaftsberatenden Berufe in Österreich zu erstatten.

Abgeordneter KOPF (V) lobte die Einigung der Berufsgruppenvertreter. Auch wenn noch ein paar Unklarheiten bestehen und keine optimale Lösung in der Frage der Zuständigkeiten der Kammern gefunden wurde, sei es sehr positiv, dass nun ein ordentlicher Schritt nach vorne getan wird. Die Vereinheitlichung der Berufe sei nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Kunden ein großer Vorteil, urteilte Kopf.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) sprach von einer "sinnvollen Materie", die zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreichs beitragen wird, zumal über 300.000 Unternehmen von den Regelungen betroffen sind. Österreich gehöre trotzdem noch immer zu den Ländern mit dem höchsten Regulierungsgrad und den strengsten Berufszugangsbestimmungen, zeigte Moser auf. Wenn man sich die Insolvenzstatistiken ansehe, könne man oft feststellen, dass dem Rechnungswesen, das Voraussetzung für eine sinnvolle und gute Unternehmensführung ist, zu wenig Beachtung geschenkt wird. Er erwarte sich durch das BibuG eine Qualitätssteigerung der Dienstleistungen sowie mehr Sicherheit für die Nachfrager. Negativ beurteilte er die unklaren Übergangsregelungen sowie die Wahlmöglichkeit bezüglich der Kammerzugehörigkeit.

Abgeordnete MAREK (V) bezeichnete es als sehr positiv, dass es nach langen Diskussionen zwischen den Kammervertretern nun zu einem Kompromiss gekommen sei. Es wurde ein einheitliches Berufsbild definiert, klare Qualitätskriterien und Anforderungen wurden festgelegt. Sie bedauerte jedoch, dass die neuen Bilanzbuchhalter nach wie vor keine Arbeitnehmerveranlagung und keine Einkommensteuererklärung machen dürfen. Hier konnten sich offenbar die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater durchsetzen und ihre "Pfründe sichern", urteilte Marek kritisch.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) sah das Gesetz als guten Beginn. Die Erfahrungen in der Praxis würden zeigen, dass durchaus noch Verbesserungen möglich sind, war Bauer überzeugt. Positiv sei, dass überhaupt einmal eine Vereinheitlichung der Berufsbilder erreicht wurde. Was die Kammerzugehörigkeit betrifft, so glaube er, dass die meisten für die Wirtschaftskammer optieren werden. Ein Wermutstropfen sei, dass die Bilanzierungsgrenzen mit 363.000 € relativ eng gefasst wurden.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich froh darüber, dass heute wieder eine Vierparteien-Einigung zustande gekommen ist. Da er aufgrund seiner langjährigen politischen Erfahrung wisse, dass gerade Berufsabgrenzungsfragen eine sehr schwierige Materie darstellen, sei es umso mehr zu schätzen, dass nun ein Kompromiss gefunden wurde.

Abgeordneter STEINDL (V) schloss sich den Ausführungen seiner Kollegin Marek an. Es war höchst an Zeit, dass die seit 1999 bestehenden unterschiedlichen Buchhalterberufe mit unterschiedlichen Kammerzugehörigkeiten vereinheitlich werden.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) hielt es für wichtig, dass bei den Bilanzbuchhaltern ein sehr hoher Wert auf die Ausbildung und somit die auf Qualität der Dienstleistung gelegt wird. Schließlich kam er auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu sprechen, die nach wie vor unter einer mangelnden Eigenkapitalausstattung leide.

Abgeordnete MIKESCH (V) sprach von einem sehr wichtigen Gesetz, das vor allem für die vielen heimischen Klein- und Mittelbetriebe von großer Bedeutung sei. Das BibuG, das in intensiven Gesprächen zwischen den Vertretern der einzelnen Berufsgruppen und der Wirtschaftskammer entwickelt wurde, enthalte klare Ausbildungskriterien und einheitliche Qualifikationserfordernisse, hob die Rednerin hervor.

Abgeordnete SCHARER (S) wies darauf hin, dass es zwei unterschiedliche Buchhalterberufe gebe: den selbständigen und den gewerblichen Buchhalter. Das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz bringt ihr zufolge klare Berufsrechte und stelle sicher, dass es keine Befugnisse ohne entsprechende Befähigungen gebe.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) erläuterte die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfs und betonte, es sei äußerst positiv, dass österreichweit eine einheitliche Ausbildung für Bilanzbuchhalter vorgesehen sei. Mit dem vorliegenden Gesetz wird seiner Meinung nach den Bedürfnissen von Klein- und Mittelbetrieben Rechnung getragen.

Auch Abgeordnete TAMANDL (V) zeigte sich davon überzeugt, dass der vorliegende Kompromiss Klein- und Mittelbetrieben zugute kommen wird. Möglicherweise müssten in Zukunft aber noch einzelne Adaptierungen vorgenommen werden, meinte sie.

Abgeordneter BUCHER (F) erklärte, seine Fraktion könne dem vorliegenden Gesetzentwurf guten Gewissens zustimmen. Er äußerte die Hoffnung, dass es zu einer Belebung des Wettbewerbs und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum kommen wird.

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz wurde bei der Abstimmung einstimmig angenommen. Ebenfalls einhellig stimmte der Nationalrat dem Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Erstellung eines Berichts über die Auswirkungen des Bilanzbuchhaltungsgesetz zu.

(Schluss Bilanzbuchhaltung/Forts. NR)