Parlamentskorrespondenz Nr. 116 vom 26.02.2007

Vorlagen: Wirtschaft

Rechtsanpassungen im Ökostromgesetz

Ein V-S-Antrag zur Änderung des Ökostromgesetzes enthält formale Korrekturen, um sicherzustellen, dass die Ökostromgesetznovelle 2006 auf einer ausreichenden kompetenzrechtlichen Grundlage umgesetzt werden kann. Einem Erkenntnis des VfGh folgend wird dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Kompetenz für die Erlassung der Verrechnungspreisverordnung übertragen. Bislang ist dafür die Energie-Control Kommission zuständig. Außerdem wird klargestellt, dass der 1.7.2006 der maßgebliche Zeitpunkt für die Qualifikation neuer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist (114/A).     

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