Parlamentskorrespondenz Nr. 76 vom 30.01.2008

Einmal mehr die Pflege im Mittelpunkt

Nationalrat beschließt Pflege-Verfassungsgesetz

Wien (PK) – Einmal mehr beschäftigte der Nationalrat sich heute mit einem der zentralen Sozialthemen der letzten und wohl auch der kommenden Jahrzehnte: der Pflege. Auf der Tagesordnung stand das Pflege-Verfassungsgesetz.

Abgeordnete MANDAK (G) eröffnete die Debatte und meinte, die Regierungsstreitigkeiten würden auf dem Rücken von Menschen, die Betreuung, Unterstützung und Pflege brauchen sowie der Betreuerinnen und Angehörigen ausgetragen. Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung könnten nur wenige in Anspruch nehmen; trotz der Förderung, deren Höhe nach wie vor in den Ländern unterschiedlich ist, haben jene, die sie brauchen, Kosten von 1.000 € zu tragen; wenn man bedenke, dass die Durchschnittspension in Österreich 827 € beträgt und die Pension von Frauen im Durchschnitt 692 € ausmacht, sehe man, dass sich die Rund-um-die-Uhr-Betreuung nur wenige leisten können. Was mit all den anderen ist, darüber werde nicht gesprochen, kritisierte sie. Mit dem Verfassungsgesetz würden den BetreuerInnen alle Rechte genommen, es gebe keine Möglichkeit, Pensionszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen einzufordern, außerdem werde den Familien keine Sicherheit gegeben.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) replizierte auf ihre Vorrednerin und fragte, wer sich vorher die illegale Beschäftigung leisten konnte. Dass sich die Grünen für illegale Beschäftigungsverhältnisse aussprechen, sei, so Lapp, eine neue Facette der sozialpolitischen Ansichten. Lapp erklärte, die jetzige Lösung biete eine neue Sozialleistung und wurde gemeinsam mit dem Bund und den Ländern verhandelt. Es gebe eine Vielzahl an Angeboten im Pflege- und Betreuungsbereich und Familien müssen keine Kredite mehr aufnehmen, wenn Menschen pflegebedürftig werden oder einen Betreuungsbedarf haben. Es werde weitergearbeitet, man wolle eine Erhöhung des Pflegegeldes erreichen, suche nach neuen Finanzierungsformen in Pflege und Betreuungsbereich und fordere eine andere Einstufung für PflegegeldbezieherInnen, vor allem für Alzheimer-Kranke.

Abgeordneter STRACHE (F) wies darauf hin, dass man zuerst einen Pflegenotstand in Österreich geleugnet habe und nun gehe man von einer Amnestie zur nächsten, aber das könne nicht die Lösung sein. Wenn die Pflegeamnestie nun mit einem Verfassungsgesetz prolongiert werde, ändere das nichts an der miserablen Lage im Bereich der Pflege. Der Schutz der Rechtsunterworfenen vor geldmäßigen Ansprüchen werde nicht vollständig erreicht, der Schutz vor arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsentschädigung sei nicht gegeben, außerdem gelte der strafrechtliche Tatbestand des Sozialbetrugs, wonach jeder, der Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu zwei Jahren bedroht ist. Wenn die Regierung den Menschen verspricht, sie brauchten sich keine Sorgen mehr machen, müsste man eine Staatshaftung beschließen; das wäre ein ehrlicher Weg. Der Sozialstaat in Österreich sei aus Sicht von Strache massiv gefährdet, immer mehr Menschen besitzen immer weniger und Verteilungsungerechtigkeit bestehe. Das Pflegechaos, der Pensionsraub und die soziale Kälte in Österreich müssen daher nachhaltig bekämpft werden.

Abgeordneter AMON (V) meinte in Richtung seines Vorredners, es sei zu wenig, immer nur mehr zu verlangen. Die umfassende Verlängerung der Pflegeamnestie, die heute beschlossen wird, werde von der FPÖ kritisiert. Strache habe heute nur nachgebetet, was die freiheitliche Expertin im Ausschuss gesagt habe; alle anderen Experten hätten aber eine andere Meinung vertreten. Die Bundesregierung handle zuverlässig, schaffe Rechtssicherheit und die Verunsicherung finde ein Ende. Die Regierung bemühe sich, größtmögliche Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen. Es gebe aber noch offene Punkte, etwa sollte für die Vermögensgrenze eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt werden. Auch sollte die unselbständige und die selbständige Pflege gleichermaßen gefördert werden.

Abgeordnete HAUBNER (B) erklärte, das vorliegende Gesamtpaket werde immer dann ergänzt, "wenn der Hut brennt". Bei einem derart sensiblen Thema, bei dem es um menschliche Schicksale geht, habe man die gemeinsame Verantwortung nicht wahrgenommen. Geeinigt habe man sich jetzt auf eine "Schwamm-drüber-Aktion". Es sei richtig, die Betroffenen vor allfälligen Rückforderungen im sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bereich zu bewahren, aber das Gesetz sei verfassungsrechtlich problematisch. Es werde auch weiterhin Verunsicherung geben, so wisse man seit Begutachtung des Hausbetreuungsgesetzes, dass die Regelungen für Betreuungskräfte lückenhaft, unscharf und in vielen Fällen unpraktikabel sind. Nach wie vor gebe es keine einheitliche Vorgangsweise bei der Vermögensgrenze. Außerdem laufe die Frist zur theoretischen Ausbildung für Betreuungskräfte bis 1. Juli 2008, soll aber auf Jänner 2009 verschoben werden. Dringend notwendig sei auch die Anhebung des Pflegegeldes.

Bundesminister Dr. BUCHINGER erinnerte zunächst an verschiedene Maßnahmen, die im letzten Jahr beschlossen wurden, um pflegende Angehörige noch besser zu unterstützen. Als Beispiel führte er die völlige Kostenfreistellung der pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung ab der Pflegegeldstufe 5 sowie die Übernahme der halben Dienstnehmerbeiträge für pflegebedürftige Personen ab Stufe 4 an. Die Regierung habe auch bezüglich der Probleme im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung zu Hause nicht weggeschaut und sich intensiv bemüht, ein leistbares, legales und qualitätsgesichertes Modell der 24-Stunden-Betreuung zu entwickeln, unterstrich Buchinger. Es sei gelungen, dass bis zum heutigen Tag fast schon 1.500 Betreuungsverhältnisse legalisiert wurden, wobei in über 90 % der Fälle die Pflegekräfte auf selbständiger Basis tätig sind. Was das nun vorliegende Pflege-Verfassungsgesetz angeht, so hätten auch die Experten im Ausschuss bestätigt, dass es sich um eine deutliche Verbesserung handle. Damit könne den Menschen die Angst genommen werden, dass sie mit Nachforderungen rechnen müssen.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) sprach von einem guten Gesetz, das mehr Rechtssicherheit sowohl für die Betreuungskräfte als auch für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen schaffe. Da die Bevölkerung intensiv über die neuen gesetzlichen Grundlagen informiert werden müssen, sei er froh, dass bereits ab nächster Woche die ersten One-Stop-Shops zur Verfügung stehen werden. Ab Februar können sich die Menschen einmal wöchentlich in den Bundessozialämtern oder in den Bezirkshauptmannschaften von Experten beraten lassen. Bedauerlich sei jedoch, dass diese umfassende Informationsmöglichkeit nur in jenen Ländern angeboten wird, wo es SPÖ-Landeshauptleute gibt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) gab zu bedenken, dass sich alle Verfassungsjuristen dagegen ausgesprochen haben, Bestimmungen in den Verfassungsrang zu heben, "wo es nicht sinnvoll ist". Diese Vorgangsweise biete zudem keinen Schutz davor, dass Betroffene versuchen, ihre Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen. Er frage sich auch, welche Sicherheit den Menschen gegeben wird, wenn innerhalb eines Jahres das Modell der 24-Stunden-Betreuung zum dritten Mal geändert wird. Außerdem kündigten sich die nächsten Änderungen schon wieder an, urteilte Öllinger. Was die finanzielle Frage anbelangt, so sei es unmöglich, dass sich Menschen mit einer Durchschnittspension die Pflege leisten können.

Da gerade für ältere Menschen die Rechtssicherheit sehr wichtig sei, sei es notwendig gewesen, die Gefahr hinsichtlich möglicher Nachzahlungen oder Strafen in Bezug auf die 24-Stunden-Betreuung zu beseitigen, erklärte Abgeordnete Mag. AUBAUER (V). Auch die Mehrzahl der Experten im Ausschuss war der Auffassung, dass das Pflege-Verfassungsgesetz die richtige Lösung sei und eine "angstfreie Zone schaffe". Sie hätte sich noch gewünscht, dass ebenso wie in Niederösterreich, "wo die soziale Wärme daheim sei", keine Vermögensgrenze gelte.

Die Aussage von Minister Buchinger, wonach im Pflegebereich noch viel zu tun ist, zeige, dass eine optimale Lösung noch nicht erreicht wurde, meinte Abgeordneter Ing. HOFER (F). Auch der heutige Beschluss, der zwar eine Amnestie vorsieht, stelle in Wirklichkeit keine absolute Sicherheit dar, urteilte er. Gerade bei der unselbständigen Beschäftigung von Pflegepersonen gebe es - auch trotz des One-Stop-Shop-Prinzips – große bürokratische Hürden für die Betroffenen. Seine Fraktion habe deshalb den Vorschlag gemacht, eine Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung einzurichten, wodurch die Betroffenen von dieser Last befreit würden. Hofer trat weiters dafür ein, unbefristet und unabhängig von der Pflegestufe Dienstgeber- bzw. Dienstnehmerbeiträge für jene sicherzustellen, die Angehörige pflegen. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag ein, der darauf abzielt, dass statt der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen künftig eine Rückvergütung von 20 % des Kaufpreises stattfindet.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) gab in Richtung ihres Vorredners bezüglich des Vorschlags zur Schaffung einer Bundesgenossenschaft zu bedenken, dass es bereits sehr viele Organisation gebe, die im Prinzip "diese Sachen anbieten". Was im Hinblick auf das 24-Stunden-Betreuungsmodell noch fehle, sei ein Tätigkeitsprofil für die Betreuungskräfte, erklärte Oberhauser. Eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren werde es sein, dass nicht nur die Menschen unter Einhaltung von hohen Qualitätsstandards betreut werden, sondern auch, dass das Pflegepersonal haftungsrechtlich abgesichert wird. Die SPÖ-Mandatarin trat daher für klare Ausbildungsstandards und die Einrichtung eines Case- oder Care-Managers ein.

Beim derzeitigen Pflegemodell sei sehr vieles unklar und manche Bedürfnisse der Menschen seien noch gar nicht erfasst, bemängelte Abgeordneter DOLINSCHEK (B), und nun solle dieses "Flickwerk" auch noch in den Verfassungsrang gehoben werden. Im konkreten forderte er u.a. eine klarere Regelung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die Finanzierung über einen Pflegefonds, die bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die bundesweite Abschaffung der Vermögensgrenze sowie die Valorisierung des Pflegegeldes.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN informierte seinen Vorredner darüber, dass es beim Pflege-Verfassungsgesetz ausschließlich um das Außerkraftsetzen von Strafbestimmungen geht. Ebenso wie Buchinger wies er darauf hin, dass die Verfassungsexperten die neue Regelung als eine deutliche Verbesserung bezeichnet haben. Er sei zuversichtlich, dass das neue Fördermodell den "Elchtest" bestehen wird, wobei die unterschiedlichen Beschäftigungsvarianten nicht zur Prinzipienfrage gemacht werden sollten. Im Gegensatz zum Sozialminister präferiere er den Verzicht auf eine Vermögensgrenze, ohne die Bedenken der Kritiker geringschätzen zu wollen. Die Einführung der One-Stop-Shops sei ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Generell sollte man sich in Zukunft überlegen, die Pflege aus der Sozialhilfe herauszunehmen, regte der Bundesminister an.

Abgeordneter DONABAUER (V) lobte die intensiven und zukunftsorientierten Sozialdebatten im Hohen Haus. Österreich habe im Sozialbereich eine herzeigbare Situation, war Donabauer überzeugt, immerhin werden 29,5 % des BIP für soziale Belange aufgewendet. Sozialpolitik müsse Sicherheit bieten, müsse leistbar sein, müsse wirkungsvoll und vor allem zumutbar sein. Es habe keinen Sinn unrealistische Forderungen aufzustellen, die auf Kosten der nächsten Generationen gehen. Ein wichtiges Thema, mit dem man sich in nächster Zeit noch intensiv beschäftigen wird müssen, sei für ihn die Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) meinte, die Diskussion zeige, dass hier noch viel Aufklärungsbedarf herrsche. Keineswegs könne man davon reden, dass diese Problematik die "letzte große Baustelle" im Sozialbereich sei, denn gerade auf diesem Gebiet gebe es noch sehr viel zu tun. Auch dürfe man nicht glauben, dass mit dieser Lösung alle Probleme in der Pflege behoben seien. Man müsse also nach wie vor nach einer Verbesserung streben und auch jenen Menschen, die sich bisher keine Pflege leisten konnten, entsprechende Möglichkeiten einräumen, betonte die Rednerin.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) erklärte, es sei wohl allen bewusst, dass die 24-Stunden-Pflege nur ein Bereich von vielen sei. Man arbeite an Lösungen und sei sich der Tragweite dieser Frage bewusst. Die Grünen beschränkten sich aber auf Kritik, ohne dass sie Lösungsvorschläge einbrächten, kritisierte die Rednerin. Die Vorlage biete Rechtssicherheit und sei ein Schritt in die richtige Richtung, und darüber sollten sich alle freuen.

Abgeordneter KICKL (F) wies den Vorwurf, die Opposition habe sich nicht eingebracht, entschieden zurück, vielmehr habe man beständig ein durchdachtes gesamtheitliches System eingemahnt, da die Politik des Fortwurstelns, wie sie von den Regierungsparteien betrieben werde, sicherlich keine akzeptable Lösung bringen werde. Konkret werde der Verfassungsstatus dazu missbraucht, um das eigene Versagen in dieser Sache aus der Schuldhaftigkeit herauszuheben. Real amnestiere die Regierung nicht die Betroffenen, sondern eigentlich sich selbst. Anstatt also die Probleme des Landes zu lösen, konzentriere sich die Regierung auf VIP-Events wie Schladming, Kitzbühel oder den Opernball, kritisierte Kickl, der einen Entschließungsantrag betreffend grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigenregresses einbrachte.

Abgeordnete STEIBL (V) wies auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Pflege durch die Angehörigen hin. Die ÖVP nehme daher die Sorgen der Bevölkerung ernst und wirke auf entsprechende Lösungen im Interesse der Betroffenen hin. Der vorliegende Entwurf gebe daher Anlass zu Stolz und Zufriedenheit.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY betonte die Verpflichtung der Politik, soziale Sicherheit zu geben. Dies umso mehr, als genau dieser Bereich den Menschen am meisten Sorge bereite. Der Sozialbereich müsse daher im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen, und von dieser Maxime lasse sie sich auch leiten. Jeder habe das Recht, in Würde zu altern, die Politik habe die Aufgabe, dies zu ermöglichen. Die Pflege sei eine sehr wesentliche Frage in der Sozialpolitik, die Politik sei sich ihrer Verantwortung bewusst und nehme sie auch wahr. Pflege müsse legal und leistbar sein, die nun vorgelegte Regelung erfülle beides, unterstrich die Ministerin. Man habe die richtige Entscheidung getroffen, indem man den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen habe. Zudem sei dies nur der erste Schritt, weitere würden folgen, arbeite ihr Ressort doch schon an den nächsten Maßnahmen.

Abgeordneter KECK (S) ließ die bisherige Entwicklung auf diesem Gebiet Revue passieren und meinte, es sei bereits viel geschehen, doch herrsche immer noch in Teilen der Bevölkerung Verunsicherung, weshalb man die Fakten noch deutlicher als bisher auf den Tisch legen müsse. Konkret ging der Redner auf die sozialpolitischen Erfolge der Stadt Linz ein, denn auch Landes- und Kommunalpolitiker müssten ihre Hausaufgaben machen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) bemängelte, dass von dieser Lösung nur rund 5 Prozent profitierten, man müsse sich aber überlegen, was mit den übrigen 95 Prozent geschehe. Man müsse den Menschen das Gefühl geben, dass man sie versteht, und von dieser Erkenntnis müsse auch die Debatte getragen sein, da Ausdrücke wie "Überalterung" und "Pflegenotstand" Verunsicherung schüfen. Daher müsse das Grundrecht für alle auf Pflege und Betreuung gesetzlich verankert werden. Zudem müsse es bundeseinheitliche Standards geben, gleiches Recht für alle zwischen Bodensee und Puszta.

Abgeordnete RIENER (V) bezeichnete die ins Auge gefasste Regelung als richtig und wichtig, biete sie doch entsprechende Sicherheit. Die Rednerin rekapitulierte die bisherige Entwicklung auf diesem Gebiet und begrüßte die Vorlage als adäquate Antwort auf die Probleme in der Pflege, wobei man zielstrebig auch die weiteren Fragen in diesem Bereich in Angriff nehmen werde.

Abgeordneter NEUBAUER (F) sah hingegen die Kritik seiner Fraktion ein weiteres Mal bestätigt, und auch die Presse weise auf die zahlreichen Baustellen im Sozialbereich hin. Die Regierung habe ihre Arbeit nicht erfolgreich bewältigt, wofür vor allem der Bundeskanzler verantwortlich sei, weshalb die Behauptung, dieser sei im "Kanzler-Malus", durchaus zutreffend sei. Dies könne man auch bei der Pensionsregelung sehen. Seine Fraktion werde hingegen Nägel mit Köpfen machen und diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof einklagen. Auch die vorgelegte Regelung im Pflegebereich sei nicht zweckdienlich, meinte der Redner, der einen Entschließungsantrag betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes einbrachte.

Abgeordneter HÖFINGER (V) verteidigte hingegen die geplante Regelung als zweckdienlich und zeigte sich zufrieden mit der Verlängerung der Amnestierung. Besonders empfahl der Redner Niederösterreich als "Land der sozialen Wärme". Die dortigen Maßnahmen seien vorbildlich, es sollte daher bundeseinheitliche Standards geben, die sich am niederösterreichischen Modell orientierten.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kritisierte die Abwesenheit des Sozialministers und meinte, was von der Regierungsbank gekommen sei, könne kaum der Weisheit letzter Schluss sein. Die Probleme würden so nur aufgeschoben, eine wirkliche Lösung fehle nach wie vor, vor allem pro futuro, da das Lohnniveau auch in der Slowakei und Ungarn bald ansteigen werde.

Abgeordneter SIEBER (V) meinte jedoch, die Problematik sei mit diesem Entwurf nun endlich geregelt, die Lösung sei im Interesse der Betroffenen. Der Redner erläuterte die positiven Effekte dieser Regelung anhand der Aktivitäten in Vorarlberg und sprach sich für eine rasche Erhöhung des Pflegegeldes aus.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) betrachtete die vorliegende Lösung zwar als Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand, warnte aber, mit dem "Schwamm drüber" seien noch längst nicht alle arbeitsrechtlichen Probleme beseitigt.

Abgeordnete GRANDER (V) stellte den Aspekt der Sicherheit für die Betroffenen in den Mittelpunkt ihrer Wortmeldung und war sich zudem klar darüber, dass das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung die Politik in den nächsten Jahren ständig beschäftigen werde.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) erwartete sich mehr Rechtssicherheit durch die Verlängerung der Amnestie und betonte, in einem nächsten Schritt müsse nun das Pflegegeld erhöht werden. Auch gehe es darum, Pflegetätigkeiten durch persönliche Assistenten zuzulassen. Fest stand dabei für den Redner, dass auch die beste Pflegeeinrichtung eine Pflege daheim im Familienverband nicht ersetzen könne.

Bei der Abstimmung wurde das Pflege-Verfassungsgesetz mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes wurde in namentlicher Abstimmung mit 27 Ja- gegen 138 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Bericht des Ausschusses wurde in namentlicher Abstimmung mit 114 Ja- gegen 44 Nein-Stimmen zur Kenntnis genommen. Weitere Entschließungsanträge der FPÖ blieben in der Minderheit. (Schluss Pflege/Forts. NR)


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