Parlamentskorrespondenz Nr. 760 vom 22.09.2008

Vorlagen: Soziales

SPÖ und FPÖ beantragen Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2008

Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausurtagung am 11. Jänner 2008 in Aussicht genommen, den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, zu verlängern, heißt es in einem von SPÖ und FPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag(889/A). Darüber hinaus kam man überein, in Hinkunft auch Zeiten des Krankenstandes sowie Ausübungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeitversicherungsregelung einzubeziehen. Demgemäß ist die vorliegende Gesetzesinitiative folgenden Maßnahmen gewidmet: die Verlängerung der Geltungsdauer der Bestimmungen über den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte sowie die Erweiterung des Katalogs der im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung als Beitragszeiten zu wertenden Ersatzmonate um Zeiten des Bezuges von Krankengeld sowie um die so genannten Ausübungsersatzzeiten. Darüber hinaus soll die Regelung über die verzögerte erstmalige Anpassung der Pensionen aufgehoben sowie die Valorisierung der Rentenleistungen in der Sozialentschädigung gleich der Anpassung der gesetzlichen Pensionsleistungen auf den 1. November 2008 vorgezogen werden.

ÖVP-Antrag für Verlängerung der Langzeitversichertenregelung

Auch durch einen von der ÖVP eingebrachten Antrag (901/A) soll garantiert werden, dass die Abschlagsfreiheit bei den Pensionen auch dann gewahrt bleibt, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der Übergangsregelungen für Langzeitversicherte bis zum 31. Dezember 2013 erfüllt werden (derzeit: 31. Dezember 2010). Darüber hinaus werden die Jahrgangsregelungen angepasst und die Anhebungsschritte verflacht. Für Zeiten eines Krankengeldbezuges soll im Rahmen der Übergangsregelungen für Langzeitversicherte eine Nachkaufsmöglichkeit geschaffen werden. Ebenso soll eine Nachkaufsmöglichkeit für Zeiten der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bzw. Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bzw. BSVG bestehen. Auch die Pensionsrechte der Beamtinnen und Beamten sollen entsprechend angepasst werden.

ÖVP-Antrag: Frühere Anpassung der Renten

Eine Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Heeresversorgungsgesetzes sowie des Verbrechensopfergesetzes beantragen die ÖVP-Abgeordneten Werner Amon, Günter Stummvoll und Fritz Grillitsch (905/A). Entsprechend den Maßnahmen bei den Pensionen und der Ausgleichszulage, deren Anpassung für 2009 um zwei Monate vom 1. Jänner 2009 auf den 1. November 2008 vorverlegt wird, soll diese Regelung nunmehr auch im Rentenbereich der Sozialentschädigung nachvollzogen werden. In den Bereichen des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, des Opferfürsorgegesetzes, des Heeresversorgungsgesetzes und des Verbrechensopfergesetzes sollen daher die Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten und die einkommensabhängigen Renten bzw. die Höchstbeträge für den Verdienst- und Unterhaltsentgang in der Verbrechensopferentschädigung für das Jahr 2009 ebenfalls schon mit 1. November 2008 valorisiert werden.

ÖVP Renten aus Unfallversicherung

Durch einen weiteren ÖVP-Antrag (906/A) soll sichergestellt werden, dass die Renten aus der Unfallversicherung ebenso wie die Pensionen bereits mit 1. November 2008 erhöht werden. Die Anpassung der Renten nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz ergibt sich auf Grund eines Verweises im § 45 BSVG auf die Regelung im ASVG, heißt es im Antrag. Die Bemessung der Renten nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz soll entsprechend der Änderung des Gehaltes nach dem Gehaltsgesetz vorgenommen werden. Da dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ist die Anpassung der Renten rückwirkend vorgesehen.

FPÖ für Pensionsanpassung nach dem Preisindex

Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der Inflationsrate erhöht, sodass es bei den Pensionen zu realen Verlusten in der Höhe von über 8 % gekommen ist, weisen freiheitliche Abgeordnete in einem Entschließungsantrag (911/A[E]) hin. Gleichzeitig seien Pensionisten noch stärker von Preissteigerungen betroffen als Durchschnittshaushalte. Die FPÖ tritt daher dafür ein, dass in Zukunft die Pensionsanpassung grundsätzlich mindestens im Ausmaß der Erhöhung des Preisindexes für Pensionistenhaushalte erfolgen soll. Außerdem sollen die Renten von Neupensionisten (Stichtag ab 01.01.2004) nicht erst in dem dem Pensionsstichtag zweitfolgenden Kalenderjahr, sondern bereits im ersten Jahr angepasst werden.

FPÖ für Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

Die Bundesregierung wird von den Freiheitlichen im Rahmen eines Entschließungsantrags aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte ("Hacklerregelung") als unbefristete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht (913/A[E]). Darüber hinaus sollen auch Zeiten des Krankenstandes, sowie Ausübungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeitversicherungsregelung einbezogen werden. Aus der Sicht der freiheitlichen Mandatare sei es eine untragbare Situation, dass bei den Pensionen immer wieder mit Ausnahmeregelungen, Verlängerungen und Provisorien Politik gemacht werde. Die Arbeitnehmer wünschen sich Sicherheit und müssen wissen, unter welchen finanziellen Bedingungen sie die Pension antreten können.

BZÖ: Weniger AK-Beiträge bei niedrigen Einkommensbeziehern

Die BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler und Sigisbert Dolinschek weisen in einem Antrag (917/A) darauf hin, dass sich schon seit den 1970er Jahren die Löhne und Gehälter in Österreich deutlich langsamer als die Gewinne der Unternehmen entwickeln. In den letzten Jahren fallen zudem die niedrigen Einkommen immer weiter hinter die hohen zurück. Die Antragsteller schlagen in dieser Situation daher vor, die Arbeiterkammerumlage für niedrige Einkommen in derselben Staffelung, wie sie bei der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags zur Anwendung kommt, entfallen zu lassen bzw. zu senken, um gerade den Beziehern niedriger Löhne und Gehälter eine finanzielle Erleichterung zu verschaffen.

BZÖ beantragt ein Heizkostenausgleichsfondgesetz

Aufgrund der stark gestiegen Preise für Rohöl befürchten die Abgeordneten des BZÖ, dass sich viele Haushalte in Österreich das Heizen nicht mehr leisten können. Ein von ihnen eingebrachter Antrag (918/A) zielt daher auf die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes, wodurch eine finanzielle Unterstützung für die Bevölkerung ermöglicht wird. Konkret vorgeschlagen wird die Einrichtung eines Heizkostenausgleichsfonds beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, aus dem die für die Heizperiode 2008/2009 gewährten Heizkostenzuschüsse der Länder durch den Bund verdoppelt werden können. Diese Unterstützung sollte an folgende Voraussetzungen gebunden sein: Das Haushaltseinkommen darf 2.500 Euro pro Monat nicht übersteigen; pro Haushalt wird nur ein Heizkostenzuschuss vom Bund verdoppelt; die Zuzahlung des Bundes zum Heizkostenzuschuss beträgt maximal 150 Euro pro Haushalt; sie richtet sich nach dem vom Land gewährten Heizkostenzuschuss. Im Hinblick auf die von den Ländern bislang beschlossenen Heizkostenzuschüsse und die etwa 1,6 Millionen potenziell begünstigten Haushalte, aber auch die Erfahrungen aus der vergleichbaren Förderung des Bundes im Jahr 2000 sei von Kosten in der Höhe von ca. 150 Mio. Euro auszugehen, heißt es im Antrag.

BZÖ fordert Erhöhung der Pensionen 2009 um 4 Prozent

Eine Erhöhung der Pensionen um mindestens vier Prozent für 2009 fordert das BZÖ in einem weiteren Antrag (919/A). Diese Leistungsanpassung soll auch für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Heeresversorgungsgesetz, Impfschadengesetz, Verbrechensopfergesetz und Bezieher von Leistungen nach dem Pensionsgesetz, Bundesbahn-Pensionsgesetzes, Vertragsbedienstetengesetz und Beamtendienstrechtsgesetz erfolgen.

Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten würden durch die massive Verteuerung der Lebensmittel, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben massiv belastet. Mit der Pensionsanpassung 2008 hätten viele Pensionisten einen enormen Verlust ihrer Kaufkraft erlitten. Durch die Pensionserhöhung werden Mehraufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro entstehen.

BZÖ spricht für Wiedereinführung der Geburtenbeihilfe aus

Für die Wiedereinführung der Geburtenbeihilfe, die von der großen Koalition im Jahr 1993 abgeschafft wurde, setzen sich die BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler und Ursula Haubner in einem Antrag ihrer Fraktion ein (921/A). Aus Anlass der Geburt eines Kindes soll für jedes lebend- oder totgeborene Kind eine Geburtenbeihilfe in der Höhe von 1.000 Euro gewährt werden, wenn die für die Erlangung des Mutter-Kind-Pass-Bonusses zwingend vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen durchgeführt wurden. Für das zweite Kind soll die Geburtenbeihilfe auf 1.250 Euro steigen, ab dem dritten Kind soll sie jeweils 1.500 Euro ausmachen. Gerade in einer Zeit steigender Preise und sinkender Einkommen sollte die Entscheidung für ein Kind finanziell erleichtert werden, argumentieren die BZÖ-Mandatare. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 100 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. (Schluss)


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