Parlamentskorrespondenz Nr. 797 vom 09.10.2008

Symposium zum Thema Wahlrechtsreform (3)

Wien (PK) – Das Symposium zum Thema "Demokratie im Umbruch – Perspektiven einer Wahlrechtsreform" im Parlament wurde am Nachmittag von Vorträgen der beiden Verfassungsexperten Heinz Mayer und Theo Öhlinger fortgesetzt. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, verhehlte nicht, dass Überlegungen bezüglich der Einführung eines Mehrheitswahlrechts in der gegenwärtigen schwierigen Situation eine gewisse Attraktivität haben. Es gebe aber auch eine Reihe von Bedenken, schränkte Mayer ein, die er in der Folge geltend machte.

Zunächst einmal dürfe man nicht übersehen, dass ein Mehrheitswahlrecht - wie immer es gestaltet sei - zwangsläufig zu einer Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit führe. Man müsse auch davon ausgehen, dass ein Mehrheitswahlrecht die parlamentarische Opposition schwäche. Mittel- und langfristig würden sich nämlich die Wähler überwiegend nur für jene Parteien entscheiden, die auch eine reelle Chance haben, die Mehrheit zu erlangen und somit in die Regierung zu kommen. Zweifelhaft sei auch, ob die bei diesem Wahlsystem entstehende absolute Mehrheit (die Hälfte plus ein Mandat) wirklich ausreiche, zumal dann die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten entscheidend ist. Wenn man sich zudem die grundsätzliche Frage stelle, was Demokratie politisch leisten soll, dann halte er die Notwendigkeit, Interessengegensätze im parlamentarischen Verfahren auszugleichen, für die weitaus wichtigste Komponente parlamentarischer Demokratie. Könne sich eine politische Mehrheit, ohne die Notwendigkeit einen Kompromiss zu schließen, einfach durchsetzen, so führe dies zwangsläufig - jedenfalls mittel- und langfristig - zu einer Polarisierung in der Gesellschaft, befürchtete Mayer, und desto stärker würden sich diese Konflikte aus dem Parlament hinaus und auf die Straße verlagern.

Auch wenn der gegenwärtige politische Zustand der Republik alles andere als erfreulich sei, so könne man diesen nach Ansicht von Heinz Mayer nicht durch eine Wahlrechtsänderung verbessern. Die Probleme, die das österreichische politische System kennzeichnen, entziehen sich einer rechtlichen Regelung, urteilte er. Die Krise des politischen Systems sei für ihn in allererster Linie eine Krise der politischen Parteien. Die Sozialdemokratische Partei habe in den letzten Jahrzehnten ihr politisches Profil beinahe verloren; sie sei auf der einen Seite von den Grünen, auf der anderen Seite von den einfachen Botschaften der Rechtsparteien bedroht. Die ÖVP drohe zwischen den Interessengegensätzen ihrer Bünde und der Macht der Länder zerrieben zu werden. Die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ seien weniger um eine moderne nachhaltige Politik bemüht als um Radau. Den Grünen sei das Hauptthema - die Umwelt - zum Teil abhanden gekommen, mit ihren anderen Themen dringen sie im Getöse der politischen Auseinandersetzungen kaum durch, weil es sich um eher anspruchsvolle

gesellschaftliche Fragen handelt, die eine differenzierte Behandlung

erfordern.

Auch müsse die Frage gestellt werden, ob die Personalauslese in den politischen Parteien dazu führe, dass geeignete Leute in die entsprechenden Funktionen gelangen. Notwendig wäre nach Ansicht von Mayer vor allem, dass politische Funktionäre einen Teil ihrer beruflichen Erfahrung und Sozialisation außerhalb der Politik erfahren. Eine Berufskarriere, die von der Schule unmittelbar in ein Parteisekretariat führe und letztlich auch in der Partei ende, führe nicht nur zu einer spürbaren Abgehobenheit und Entfremdung vieler Politiker von den Wählern, sondern auch zu einer existenziellen Abhängigkeit von der eigenen Partei. Dies fördere eine erhebliche Verengung der politischen Arbeit und eine Haltung, die die Problemlösung überwiegend im Vorteil für die eigene politische Kraft und weniger in der Sache, um die es eigentlich geht, sieht. Er denke, dass eine Reform des politischen Systems vor allem hier ansetzen müsste. Es wäre nicht der richtige Wege, die mangelnde Kompromissbereitschaft und Kompromissfähigkeit der politischen Parteien zum Anlass zu nehmen, ihnen die Notwendigkeit der Kompromissfindung zu ersparen. Gefordert seien vielmehr politische Einsicht und Kraft, schloss er.

Öhlinger: Mehrheitswahlrecht gegen Blockaden und Stillstand

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sprach sich in seinem Referat mit Nachdruck für einen Wahlsystemwechsel vom derzeitigen Verhältniswahlrecht hin zu einem Mehrheitswahlrecht aus, sah aber angesichts der heimischen Parteienlandschaft wenig Chancen für eine reale Umsetzung.

Die vergangene Legislaturperiode könne man nicht als bloßen Betriebsunfall einstufen, meinte Öhlinger. Blockade, Stillstand und Ineffizienz seien vielmehr eine unvermeidliche Folge des in Österreich geltenden Verhältniswahlrechts und einer Auffassung von Demokratie, die das Parlament nur dann als echten Repräsentanten des Volkes sieht, wenn darin auch alle relevanten politischen Strömungen der Bevölkerung vertreten seien und die Regierung dann gleichsam als Vollzugsausschuss dieser Volksvertretung fungiere. Doch gerade dies sei ein Fehler, gab Öhlinger zu bedenken. Es sei nicht Hauptaufgabe einer Regierung, Gesetze zu vollziehen, zumal ja fast alle Initiativen im Parlament heute aufgrund von Regierungsvorlagen beschlossen werden und der demokratische Effekt des Parlamentarismus vor allem darin bestehe, dass die Regierung ihr Programm der parlamentarischen Öffentlichkeit präsentieren und dort diskutieren und allenfalls auch in einzelnen Punkten korrigieren lassen müsse.

Öhlinger warnte überdies davor, die Wirkung der politischen Parteien auf die Funktionsweise des Parlamentarismus und der Regierung zu ignorieren. Ein Verhältniswahlrecht tendiere zu einer Parteienvielfalt und trage die daraus resultierende Parteienkonkurrenz in eine von der Mehrheit des Parlaments abhängige Regierung hinein. Die Logik dieses Repräsentationsmodells führe damit unter den realen Bedingungen des Parteienstaats zu Selbstblockaden und permanentem Streit in der Regierung. So äußere sich die Wirkungsweise des Verhältniswahlsystems vor allem auch darin, dass es nicht nur absolute Mehrheiten einer Partei, sondern auch kooperationsfähige Parteienkoalitionen verhindert. Schon das Programm einer Regierung sei daher oft nur ein verwaschener Kompromiss, die Wähler selbst könnten nur die Gewichte zwischen den Regierungsparteien verschieben, aber keine eindeutige Wahl zwischen der bestehenden und einer alternativen Regierung treffen, lautete der Befund Öhlingers.

Wenn man das ändern will, dann sei ein Systemwandel zu einem Mehrheitswahlrecht unvermeidlich, betonte Öhlinger, der dabei einem klassischen Modell den Vorzug gab, bei dem in Einerwahlkreisen jeweils ein einziger Abgeordneter mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Die Einführung dieses neuen Wahlsystems müsste allerdings, wie Öhlinger zu bedenken gab, von ergänzenden Verfassungsänderungen wie etwa der Verkürzung der Legislaturperiode auf vier Jahre oder einer Stärkung der Oppositionsrechte begleitet werden.

Für die Einführung eines Mehrheitswahlrechtes spricht nach Einschätzung Öhlingers auch der Umstand, dass in diesem System die Position des einzelnen Abgeordneten erheblich stärker wäre, zumal nun nicht mehr Parteisekretariate über Listen die Zusammensetzung ihrer Fraktionen bestimmen. Was die kleineren Parteien betrifft äußerte Öhlinger seine Skepsis gegenüber einem minderheitenfreundlichen Wahlrecht, das der stärksten Partei einen Bonus zugesteht, der dieser zur absoluten Mehrheit verhilft. Ein solches Modell würde die Chancen kleinerer Parteien zwar erheblich stärken, könnte in der Praxis aber dazu führen, dass eine Partei mit nicht einmal 30 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit erhält, gab er zu bedenken. Öhlinger stellte aus diesem Grund eine Mischform etwa nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags zur Diskussion, wo die Hälfte der Mitglieder in Einerwahlkreisen gewählt werden.

Klar war sich Öhlinger allerdings, dass auch ein Mehrheitswahlrecht kein Allheilmittel gegen alle Schwächen unseres politischen Systems sein könne. Er sah darin vor allem auch keine gangbare Möglichkeit, den Frauenanteil im Parlament anzuheben, da Quotenregelungen mit einem klassischen Mehrheitswahlrecht, wie er meinte, kaum vereinbar seien. Ungelöst war für Öhlinger zudem die Frage, wie man die Parteien dazu bewegen könne, das Wahlrecht und damit die Grundlage ihrer eigenen Existenz zu ändern und sich damit selbst in Frage zu stellen. SPÖ und ÖVP hätten nun ohnehin ihre 2/3-Mehrheit verloren, die sie ja auch bislang schon aus guten Gründen gegen die kleineren Parteien in der Frage des Wahlrechts nicht eingesetzt hatten. Es bestehe daher unter den gegebenen Voraussetzungen wenig Chance auf Realisierung des notwendigen und richtigen Wahlsystemwechsels, fasste Öhlinger zusammen. (Fortsetzung)

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments im Fotoalbum : www.parlament.gv.at (Schluss)