Parlamentskorrespondenz Nr. 853 vom 06.11.2008

Vorlagen: Verfassung

Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht: Neuer Anlauf der Grünen

Die Grünen nehmen einen neuen Anlauf zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats (31/A). Geht es nach ihnen, soll das Verlangen von 20 Abgeordneten bzw. aller Abgeordneten eines Klubs für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ausreichend sein. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Zahl der parallel laufenden Untersuchungsausschüsse auf zwei zu begrenzen. Auch im Untersuchungsausschuss-Verfahren selbst wollen die Grünen mehr Rechte für die einzelnen MandatarInnen und sprechen sich in diesem Sinn dafür aus, vom geltenden Mehrheitsprinzip bei der Ladung von Auskunftspersonen und bei Beweiserhebungen abzugehen.

Grüne wollen Bund zur Erhaltung jüdischer Friedhöfe verpflichten


Mit einem eigenen Bundesgesetz wollen die Grünen den Bund dazu verpflichten, für "die würdige und geziemende Erhaltung" von jüdischen Friedhöfen Sorge zu tragen (33/A). Sie machen geltend, dass Österreich in dieser Frage säumig sei und die im "Washingtoner Abkommen" eingegangene Verpflichtung, zusätzliche Mittel für die Restaurierung und Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe zur Verfügung zu stellen, nach wie vor nicht umgesetzt habe. Mittlerweile sei der Zustand vieler jüdischer Friedhöfe dramatisch, warnen Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek und ihre FraktionskollegInnen, zahlreiche historisch bedeutsame Grabstätten drohten vollständig zu zerfallen. Die jüdischen Gemeinden selbst seien aufgrund der Vertreibung und Ermordung ihrer Mitglieder während der NS-Zeit jedenfalls nicht in der Lage, die Friedhöfe zu erhalten.

Die Grünen hatten den Gesetzesantrag bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht. Er wurde, nach einer Ersten Lesung im Nationalrat, aufgrund der vorzeitigen Neuwahlen vom zuständigen Verfassungsausschuss jedoch nicht mehr behandelt. (Schluss)