Parlamentskorrespondenz Nr. 920 vom 05.12.2008

Vorlagen: Justiz

FPÖ für Änderung der Exekutionsordnung

Die Zunahme der privaten Verschuldung veranlasst die FPÖ, die Änderung der Exekutionsordnung zu verlangen (79/A). Konkret treten die Mandatare unter Führung des Abgeordneten Fichtenbauer dafür ein, die Einrechnung von Unterhaltsansprüchen im Bereich der Lohnpfändung zu adaptieren. Damit soll die Finanzkraft von Familien und Trennungsopfern gestärkt werden, indem die Sätze für den Unterhaltsgrundbetrag von derzeit 20 % für maximal 5 Kinder auf 30 % für maximal 4 Kinder erhöht werden. Damit werde der finanzielle Rahmen bei Kleinfamilien erhöht und der sinkenden Kinderzahl Rechnung getragen, argumentieren die Antragsteller.

FPÖ für Änderung des Strafgesetzbuchs

In Anlehnung an die Forderung des Rechnungshofs, die Überprüfung der Gebarung von Unternehmungen vornehmen zu können, an denen der Bund, die Länder und Gemeinden mit mindestens 25 % beteiligt sind, tritt die FPÖ mit ihrem Antrag 80/A für die analoge Änderung des § 309 Strafgesetzbuch ein.

FPÖ: Keine Tilgung bei Sexualstraftaten

Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie Verurteilungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe sollen nicht getilgt werden, fordert die FPÖ in einem Antrag (81/A). Außerdem soll in diesen Fällen die Tilgung anderer Verurteilungen ausgeschlossen sein.

FPÖ will Strafen für Freiheitsentzug verschärfen

Die Strafen für Freiheitsentzug sollen verschärft werden, fordert die FPÖ in einem Antrag (82/A). Im einzelnen soll der Strafrahmen je nach Umständen der Tat 3 bis 20 Jahre betragen, die Dauer der Haft aber nicht kürzer als die Dauer der Freiheitsentziehung für das oder die Opfer sein. Ist die Freiheitsentziehung von besonders langer Dauer und erfolgt sie unter besonders qualvollen Umständen, soll die Dauer der Haft die doppelte Dauer der Freiheitsentziehung betragen.

FPÖ beantragt Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Das Unterhaltsvorschussgesetz soll, geht es nach der FPÖ, geändert werden. Mit dem Entschließungsantrag 83/A(E) fordern Abgeordneter Hofer und KollegInnen, dass auch volljährige unterhaltsberechtigte Personen, die sich noch in Schulausbildung befinden oder die aufgrund ihrer Behinderung erwerbsunfähig sind, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben sollen.

FPÖ fordert Untersuchung neuer Häftlinge und statistische Erfassung

Attacken von Häftlingen auf Justizwachebeamte sind der Hintergrund des Entschließungsantrags 84/A(E) der FPÖ. Darin verlangen sie eine Gesetzesvorlage, die die Untersuchung aller neu hinzukommenden Haftinsassen auf ansteckende, gefährliche Krankheiten und einer anstaltinternen statistischen Erfassung vorsieht.

FPÖ für Wahrung des Existenzminimums auch bei Unterhaltsansprüchen

Das Existenzminimum dürfe auch bei der Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unterschritten werden, findet die FPÖ und fordert die Regierung im Entschließungsantrag 85/A(E) auf, entsprechende Schritte einzuleiten. Jener Teil der Unterhaltsschulden, der aus diesem Umstand erwächst, soll vom Staat aufgebracht werden.

FPÖ für Ergänzung des Grundrechtsbeschwerde-Gesetzes

Die Fraktion der Freiheitlichen tritt in einem Antrag (86/A) für eine Ergänzung des Grundrechts-Beschwerdegesetzes ein. Nach dem Vorschlag des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und seiner Mitstreiter soll dem § 10 der folgende Satz angefügt werden: "Der Oberste Gerichtshof entscheidet über das Vorliegen von Tatverdacht und Haftgründe nach Maßgabe eigener Beweiswürdigung und eigener Tatsachenfeststellungen aufgrund der Aktenlage." In der Begründung führen die Antragsteller entsprechende Auffassungen unter namhaften Juristen an, denen zufolge für derartige Entscheidungen des OGH nicht Nichtigkeitsgründen Grundlage sein sollen.

FPÖ will Strafen für Unterlassungen zum Schaden von Minderjährigen

Wer auf Grund öffentlich-rechtlicher Dienstverpflichtung oder als Beamter sowie als Angestellter der Jugendwohlfahrt oder sonst als Beschäftigter in der Jugendwohlfahrt durch sein Handeln oder durch Unterlassung für Körperverletzung von Minderjährigen verantwortlich wird, soll mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, im Fall des Todes des Minderjährigen bis zu zehn Jahren bestraft werden, beantragt die FPÖ (87/A). In der Begründung erinnern die Antragsteller an den "Fall Luca"; mit dem bloßen Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei dem Übelstand nicht abzuhelfen, argumentieren die Antragsteller.

FPÖ für chemische Kastration für Sexualstraftäter

Kinderschänder und andere Sexualstraftäter sollen auch gegen ihren Willen der chemischen Kastration unterzogen werden können, fordert die FPÖ im Entschließungsantrag 88/A(E). Einschlägig Verurteilte stellten oftmals ein unkalkulierbares Risiko dar, argumentieren Abgeordneter Strache und Kollegen, daher soll eine derartige Maßnahme – die an sich kein Eingriff mit bleibendem Effekt ist – dauerhaft durchgeführt werden können.

FPÖ für Maßnahmen gegen Zwangsehe

Die Zwangsehe soll, zumal es sich um eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte handelt, wirksamer bekämpft werden, fordert die FPÖ und legt mit Antrag 89/A eine entsprechende Gesetzesinitiative vor: "Schwere Nötigung zur Eheschließung" soll als Delikttatbestand in das Strafgesetzbuch eingefügt werden.

FPÖ will "Verlässlichkeitsprüfung" für muslimische Seelsorger

Für eine "Verlässlichkeitsprüfung" muslimischer Seelsorger in Justizanstalten treten freiheitliche Abgeordnete, angeführt von den Mandataren Vilimsky und Fichtenbauer, in einem Entschließungsantrag (90/A[E]) ein. Die 38 in österreichischen Justizanstalten tätigen Personen firmierten als islamische Seelsorger, doch könne niemand feststellen, was sie den Häftlingen vermitteln, daher sollen sie einer Überprüfung im Sinn des § 23 Militärbefugnisgesetz unterzogen werden.

FPÖ für Beschleunigung von Verfahren im Obsorgerecht

Durch strikte Fristsetzungen möchte die FPÖ erreichen, dass Rechtsstreitigkeiten im Obsorgerecht bzw. im Besuchsrecht nicht jahrelang verschleppt werden können. In der Begründung des Antrags 91/A weisen die Antragsteller mit Abgeordnetem Fichtenbauer an der Spitze darauf hin, dass die Verzögerungen vornehmlich darin ihre Ursache haben, dass Gutachter zu "Herren des Verfahrens" geworden seien. "Der Primat des Kindeswohls wird genau ins Gegenteil verkehrt und der Gesetzeszweck vereitelt", kritisieren die Antragsteller.

(Schluss)