Parlamentskorrespondenz Nr. 31 vom 22.01.2009

NR-Plenum nimmt zahlreiche Anträge der Grünen in Erste Lesung

Zehn Gesetzentwürfe wurden den zuständigen Ausschüssen zugewiesen

Wien (PK) - Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (18/A) war das Anliegen des ersten von insgesamt zehn Anträgen der Grünen, die gegen Ende der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates in eine Erste Lesung genommen und jeweils den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) hielt fest, die Grünen würden bereits zum dritten Mal zwei Gesetzentwürfe vorlegen, die zum einen die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule und zum anderen die Einführung eines Zivilpakts für Homo- und Heterosexuelle zum Ziel haben. Es gehe um gleiche Rechte für Lesben und Schwule, betonte sie. Österreich gehöre zu einem von drei der 15 alten EU-Staaten, die noch keine entsprechende Regelungen hätten. Lunacek zufolge trauen sich  Lesben und Schwule in Österreich immer noch nicht in allen Fällen zu ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen, weil sie Angst vor Diskriminierung hätten.

Abgeordnete ABLINGER (S) stimmte der Einschätzung von Abgeordneter Lunacek zu, wonach Österreich bei der Einführung eingetragener Partnerschaften für Homosexuelle säumig sei. Sie bedauerte, dass es trotz der Verankerung des Vorhabens in der Regierungserklärung 2006 auch in der letzten Gesetzgebungsperiode zu keinem entsprechenden Gesetzesbeschluss gekommen sei. Ablinger hofft nun, in dieser Legislaturperiode eine Einigung zu erzielen und verwies auf die positive Haltung ihrer Fraktion zur eingetragenen Partnerschaft.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) betonte, die ÖVP sei dafür, ein "rechtliches Institut" für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen. Dem vorliegenden Antrag könne die ÖVP aber nicht zustimmen, bekräftigte er, schließlich sei mit der Ehe eine rechtliche Verpflichtung zum Zeugen von Kindern verbunden, die homosexuelle Paare nicht erfüllen könnten.

Auch Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigte namens seiner Fraktion an, der Initiative der Grünen nicht zuzustimmen. Es gebe keine Diskriminierung homosexueller Paare in Österreich, argumentierte er. Betroffene könnten einen eheähnliche Beistand mit entsprechenden Pflichten mittels Notariatsakt vereinbaren. Kurzmann sieht die FPÖ mit ihrer Haltung auf gleicher Linie wie kirchliche Stellen.

Abgeordneter PETZNER (B) führte aus, das BZÖ könne dem Antrag der Grünen "sicher nicht" zustimmen. Es gehe um eine Frage der Ethik, konstatierte er. Der Begriff "Ehe" für homosexuelle Partnerschaften ist seiner Meinung nach unnötig provokativ, überdies wandte er sich dagegen, homosexuellen Paare die Möglichkeit zur Adoption von Kindern einzuräumen.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident NEUGEBAUER wies den Antrag 18/A dem Justizausschuss zu.

Gesetzentwurf für einen Zivilpakt homosexueller Paare 

Ein weiterer Antrag der Grünen zielt auf ein Bundesgesetz über einen Zivilpakt, "mit dem zwei natürliche Personen öffentlich ihren Willen erklären, in dauerhafter Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu leben und gegenseitig Rechte und Pflichten einzugehen" (19/A).

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) wies die Argumentation Petzners zurück. Es gebe bereits eine Reihe gleichgeschlechtlicher Paare, wo einer der beiden Partner Kinder habe, skizzierte sie. Ohne Adoptionsmöglichkeit habe der andere Partner aber überhaupt keine Rechte. Lunacek machte darüber hinaus auf das Problem aufmerksam, dass homosexuelle Österreicher, die einen ausländischen Partner haben, keine Chance auf ein gemeinsames Leben in Österreich hätten.

Abgeordnete ABLINGER (S) meinte in Anspielung auf Zwischenrufe der FPÖ, sie wisse nicht, wovor sich die FPÖ fürchte. In Richtung ÖVP richtete sie die Frage, ob eine Ehe zwangsweise aufgelöst werden müsse, wenn aus ihr keine Kinder hervor gingen. Zum vorliegenden Gesetzesentwurf merkte Ablinger an, die SPÖ ziehe die eingetragene Partnerschaft einem Zivilpakt vor.

Abgeordneter Mag. SCHÖNEGGER (V) erklärte, es sei heute tatsächlich so, dass Partnerschaften und Familien auf unterschiedlichste Art gebildet würden. Die Politik sei gefordert, diesen realen Umständen Rechnung zu tragen. Auch gleichgeschlechtliche Partner wollten mit Recht füreinander Verantwortung übernehmen und Rechtssicherheit haben, betonte er. Skeptisch äußerte sich Schönegger zum vorliegenden Gesetzentwurf, der seiner Meinung nach zwar viele Rechte für die Betroffenen enthält, in dem aber einige aus einer Ehe entstehenden Pflichten fehlten.

Abgeordneter Dr. ROSENKRANZ (F) vermutete, dass es den Grünen mit ihren Vorschlägen nicht besonders ernst sei. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte viel zu lockere Bestimmungen, der Zivilpakt habe mit einer ernsthaften Partnerschaft wenig zu tun, meinte er. Rosenkranz vermisst zum Beispiel die Verpflichtung zur Treue. Überdies befürchtete er, dass der Zivilpakt von Ausländern missbraucht werden könnte, um einen Aufenthaltsstatus in Österreich zu erlangen.

Abgeordnete SCHENK (B) kritisierte, der vorliegende Gesetzentwurf sehe zwar zahlreiche Rechte sowohl für homo- als auch für heterosexuelle Partnerschaften vor, die Pflichten seien aber auf wechselseitige Unterhaltspflichten während der aufrechten Partnerschaft beschränkt. Die Partner würden nur berechtigt und begünstigt, aber nicht wirklich zu etwas verpflichtet, bemängelte sie. Schenk urgierte dem gegenüber eine Reform des Ehe- und Scheidungsrechts.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident NEUGEBAUER wies den Antrag 19/A dem Justizausschuss zu.

Grüne für U-Ausschuss als Instrument parlamentarischer Minderheiten

Mit einer Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats wollen die Grünen 20 Abgeordneten oder allen Abgeordneten eines Klubs das Recht geben, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen (31/A).

Abgeordneter BROSZ (G) erneuerte die Forderung der Grünen, parlamentarischen Minderheiten das Recht zuzugestehen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Er sei schon neugierig, wie die Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats laufen werden, meinte er, nachdem es verschiedene Signale von Seiten der ÖVP gebe. Brosz räumte ein, dass man darauf achten müsste, nicht zu viele Untersuchungsausschüsse parallel laufen zu lassen, um das Instrument nicht zu entwerten.

Auch Abgeordneter Dr. CAP (S) drängte darauf, in der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht endlich zu einem Ergebnis komme. Es werde schon sehr lange darüber diskutiert, sagte er. Seiner Meinung nach wäre es "klug", maximal einen bzw. zwei Ausschüsse gleichzeitig zu führen. Auch ein zeitliches Limit hält er für sinnvoll. 

Abgeordnete Dr. KARL (V) wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Nationalrats im EU-Vergleich bereits jetzt besonders minderheitenfreundlich sei. Lediglich in einem Staat, nämlich Deutschland, sei die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht festgelegt, schilderte sie, aber selbst dort obliege die Festlegung des Untersuchungsgegenstandes der Parlamentsmehrheit. Bevor man die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Österreich zu einem Minderheitsrecht mache, müsse man, so Karl, sicherstellen, dass Untersuchungsausschüsse nicht wie in der Vergangenheit zu parteipolitischen Tribunalen werden.

Abgeordneter WESTENTHALER (B)     warf SPÖ-Klubobmann Cap vor, der Opposition gegenüber ständig Versprechungen zu machen, diese aber nicht einzuhalten. So würden Anträge der Opposition nach wie vor ständig abgelehnt und Ausschusssitzungen blockiert, klagte er. Westenthaler berichtete etwa von einer Reihe vergeblicher Versuche, den Sportausschuss einzuberufen. Auch die Regierung behandle den Nationalrat "despektierlich", meinte der Abgeordnete und verwies auf die seltene Anwesenheit von Ministern auf der Regierungsbank.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident NEUGEBAUER wies den Antrag 31/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Humanitäres Bleiberecht für Fremde nach 5-jährigem Aufenthalt

Ein G-Antrag zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (32/A) zielt auf eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung für Fremde, die nach einem 5-jährigen Aufenthalt humanitäre Gründe geltend machen können sollen.

Abgeordnete Mag. KORUN (G) erinnerte daran, dass ihre Fraktion ihren Bleiberechtsantrag zu Beginn der neuen Periode noch einmal eingebracht habe, zumal der Verfassungsgerichtshof Bestimmungen des geltenden Rechts aufgehoben habe. Sie ging auf die konkrete Problemlage ein und leitete daraus die von ihrer Fraktion erhobenen Forderungen ab. Im Lichte der aktuellen Entwicklungen bekomme der G-Antrag eine besondere Aktualität, er sollte also dringend behandelt werden, zumal er die Gewähr dafür sei, dass den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen werde.

Abgeordnete LUEGER (S) wies darauf hin, dass es mehrere Aspekte dieser Materie gebe, wobei in einigen Fragen sicherlich eine bessere Antwort als gegenwärtig angedacht gefunden werden müsse. Sie ging sodann auf den Vorschlag der Ministerin ein, den sie aus der Sicht der Länder beleuchtete. Vor allem hinsichtlich der geplanten Patenschaften müsse man weitere Überlegungen anstellen.

Abgeordneter KÖSSL (V) sagte, seine Fraktion könne diesem Antrag nichts abgewinnen, schon gar nicht in der vorliegenden Form. Würde dieser umgesetzt, so böten sich Gelegenheiten zu Missbrauch, während der Vorschlag der Ministerin in die richtige Richtung weise. Ein gesetzlich normiertes Bleiberecht werde es "mit Sicherheit nicht geben".

Abgeordneter WEINZINGER (F) vertrat die Ansicht, die Gesetzeslage könne nicht dergestalt sein, dass "illegale Einwanderung" gefördert werde. Asyl sei ein heiliges Recht, und dieses Recht dürfe nicht missbraucht werden. Wer Asyl wirklich brauche, der werde vom Staat auch geschützt, doch wer nur aus ökonomischen Motiven kommen wolle, sei "hier fehl am Platz".

Abgeordneter Mag. STADLER (B) schloss sich seinem Vorredner an, hier gehe es in Wahrheit um eine "Aufenthaltsrechtsertrotzung". Dass die Verfahren so lange dauerten, liege daran, dass sie von Anwälten gezielt verschleppt würden. Dies nun der Behörde anzulasten, sei unzulässig. Seine Fraktion sei für derlei nicht zu haben, und die große Mehrheit der Bevölkerung auch nicht. Kritik übte der Redner in diesem Zusammenhang am Verhalten einzelner katholischer Repräsentanten.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

Grüne wollen Bund zur Erhaltung jüdischer Friedhöfe verpflichten


"Die würdige und geziemende Erhaltung jüdischer Friedhöfe" wollen die Grünen mit ihrem Antrag 33/A zu einer gesetzlichen Verpflichtung machen.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) wies die Kritik ihres Vorredners an die Adresse der katholischen Kirche zurück und forderte den Redner auf, die diesbezüglich vorgebrachten Unterstellungen zurückzunehmen. Sodann ging sie auf die juristischen und moralischen Aspekte des G-Antrags auf Instandsetzung und -haltung jüdischer Friedhöfe ein und erklärte, sie hoffe hier auf einen Neubeginn.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) bedankte sich bei ihrer Vorrednerin für diese Initiative und verwies auf die entsprechenden Bemühungen der Nationalratspräsidentin, des Unterrichtsministeriums und der Stadt Wien. Die jüdische Geschichte sei Teil der österreichischen Geschichte und gehöre daher natürlich auch geschützt und gepflegt.

Abgeordnete Mag. CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) setzte sich vor allem für die dringende Renovierung des jüdischen Friedhofs Währing ein. Dieser sei ein trauriges Beispiel für die Versäumnisse der Stadt Wien. Diese müsse nun endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, so die Rednerin.

Abgeordneter NEUBAUER (F) verwies auf die Zuständigkeit der Gemeinden in Bezug auf die Pflege dieser Grabstätten, man müsse daher auch die Kirche im Dorf lassen. Von einer diesbezüglichen Verfassungsänderung halte er daher nichts.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) nannte die Initiative zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe gut und meinte, man müsse den Währinger Friedhof dringend sanieren, zumal die Debatte ja nicht neu sei. Das diesbezügliche Washingtoner Abkommen sei immerhin von der Regierung Schüssel I unterzeichnet worden, erinnerte der Mandatar. Hinsichtlich des Delikts der Grabschändung trat der Redner für eine scharfe Verfolgung dieses Vergehens ein.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Entwurf für ein Mindestlohngesetz

Kein Mensch soll in Österreich für weniger als 7,25 € (brutto) pro Stunde oder 1.000 € netto monatlich arbeiten müssen, sieht G-Antrag (34/A) für ein Mindestlohngesetz vor.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) stellte wieder einmal die grüne Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf. Diese Forderung sei aktueller denn je, es sei angesichts des Armutsberichts mehr als jemals zuvor notwendig, dafür zu sorgen, dass arbeitende Menschen nicht in die Armut abrutschten, an dieser Stelle sei der Staat daher gefordert, er müsse die Unternehmen in die Pflicht nehmen. Es gehe um einen Schutz vor Armut, sie hoffe daher auf einen Meinungsumschwung bei den Regierungsfraktionen.

Abgeordneter KATZIAN (S) meinte, man müsse sich mit den Veränderungen und den negativen Tendenzen in der Arbeitswelt auseinandersetzen, er glaube jedoch nicht, dass man diese Probleme mit einem gesetzlichen Mindestlohn lösen könne. Er stehe der grünen Initiative daher skeptisch gegenüber, da die Lösung des Problems im Kollektivvertragswege gefunden werden sollte.

Abgeordnete RIENER (V) sagte, auch ihre Fraktion bleibe dabei, dass die Regelung eines Mindestlohns Sache der Sozialpartner sei. So gebe es eine Vereinbarung, den Mindestlohn etappenweise in allen Branchen einzuführen. Man sei also auf einem guten Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung dieser Regelung.

Abgeordneter Mag. HAIDER (F) erinnerte daran, dass die von seinen Vorrednern festgehaltene Strategie bis Anfang Januar 2009 befristet gewesen sei, widrigenfalls man das Problem mittels eines Generalkollektivvertrages habe lösen wollen. Dieser fehle bislang allerdings ebenso wie die bedarfsorientierte Grundsicherung.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) zeigte auf, dass viele Beschäftigte trotz Vollbeschäftigung zu wenig verdienten. Hier sei die Sozialpartnerschaft säumig, es gelte, der Armut Einhalt zu gebieten, weshalb dringend gehandelt werden müsse. Seine Fraktion habe einen ähnlichen Antrag erarbeitet, denn die Frage harre dringend einer befriedigenden Lösung, und diese bestehe in der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Österreich, um Armut zu vermeiden.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Erleichterungen bei Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigung 

Das Recht, Erstanträge für Aufenthaltsgenehmigungen im Inland zu stellen, wollen die Grünen in einem weiteren Antrag auf Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (35/A) Familienangehörigen von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizern einräumen.

Abgeordnete Mag. KORUN (G) kritisierte die gesetzliche Regelung, der zufolge Anträge auf Familienzusammenführung im Ausland gestellt werden müssen, und gab zu bedenken, dies sei eine schwere Benachteiligung für Menschen, die bereits in Österreich leben und hier eine Familie gegründet haben. Sie betonte überdies, die österreichische Rechtslage stehe im Widerspruch zur Rechtssprechung des EuGH.

Abgeordnete LUEGER (S) brachte Skepsis gegenüber der Initiative der Grünen vor und äußerte vor allem auch die Befürchtung, die von Korun geforderte Gesetzesänderung könnte von Schlepperbanden und Frauenhändlern missbraucht werden.

Abgeordneter PRINZ (V) sah keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung. Der Redner kam im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen auch auf die Familie Zogaj zu sprechen und untermauerte den Standpunkt, wonach Asylverfahren dort zu behandeln seien, wo sie gestellt wurden.

Abgeordneter Dr. ROSENKRANZ (F) warnte vor dem Missbrauch durch Scheinehen von Asylwerbern mit österreichischen Staatsbürgern, kritisierte aber auch die lange Verfahrensdauer bei der Familienzusammenführung.

Abgeordneter WINDHOLZ (B) wies seinerseits auf das Problem des Asylmissbrauchs hin und wandte sich mit Nachdruck gegen Bestrebungen, die Bestimmungen des Asylrechts aufzuweichen.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

Grüne: Staat soll Kosten für Sicherung von Fliegerbomben übernehmen

Die Grünen wollen den Bund durch eine Novelle zum Waffengesetz (36/A) dazu verpflichten, alle Kosten, die bei der Sicherstellung und Vernichtung von Kriegsmaterial anfallen, zu übernehmen.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) drängte auf eine klare gesetzliche Regelung für das Problem der Fliegerbombenblindgänger. Nach der aktuellen Rechtslage müsse der private Grundeigentümer für die Sondierung von Fliegerbomben aufkommen und habe auch die Haftung für allfällige Schäden zu tragen, beklagte sie und forderte die Einführung einer Kostentragung und Haftung des Bundes.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) qualifizierte die diesbezügliche Rechtslage ebenfalls als unbefriedigend, verwies aber auf ein schwebendes Verfahren vor dem VfGH, das es seiner Meinung nach noch abzuwarten gelte.

Abgeordnete FÜRNTRATH-MORETTI (V) plädierte für eine Kostentragung durch die öffentliche Hand, warnte aber vor einer allzu starken Belastung der Steuerzahler durch das Aufspüren sämtlicher Fliegerbomben.

Abgeordneter HOFER (F) schloss sich dem Anliegen der Grünen an und meinte, es müsse verhindert werden, dass betroffene Grundeigentümer durch Fliegerbomben in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Abgeordneter HAGEN (B) sprach von einem guten Antrag und argumentierte, allein schon aus dem öffentlichen Sicherheitsinteresse sei die Kostentragung durch die Allgemeinheit selbstverständlich.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

Grüne: Künstler sozial besser absichern 

Einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern legten die Grünen vor (64/A ).

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) erinnerte an die schlechte soziale Lage der Künstler in Österreich und rechnete vor, Künstler zu sein bedeute, ein fünf Mal höheres Armutsrisiko zu haben. Er forderte deshalb in seinem Antrag die Einführung einer Mindestsicherung für Künstlerinnen und Künstler.

Abgeordneter SACHER (S) erinnerte, der Antrag der Grünen sei bereits in der vergangenen Legislaturperiode behandelt worden, die Wiederholung mache ihn nicht besser. Er hielt der Initiative Zinggls gesetzliche Verbesserungen hinsichtlich des Künstlersozialversicherungsfonds entgegen und kritisierte den Vorstoß der Grünen als zu kompliziert und nicht zielführend.

Abgeordnete FUHRMANN (S) meinte ebenfalls, der Künstlersozialversicherungsfonds sei ein gutes und bewährtes System, und trat überdies dafür ein, zunächst die Vorschläge einer entsprechenden interministeriellen Arbeitsgruppe abzuwarten.

Abgeordnete Mag. UNTERREINER (F) lehnte den Antrag als "ideologisches Lenkungsinstrument" ab. Dem Wortlaut der Initiative nach könne sich jeder als Künstler definieren, der dies sein möchte, auch laufe der Antrag auf ein verstecktes Grundeinkommen für jedermann hinaus, lautete ihre Kritik.

Abgeordneter JURY (B) erteilte den Vorschlägen einer Grundsicherung für Künstler eine klare Absage und hielt hingegen die steuerliche Absetzbarkeit etwa von Kunstankäufen für einen besseren Ansatz.

Der Antrag wurde dem Kulturausschuss zugewiesen.

Grüne für Frauenquoten in der Politik

G-Antrag 73/A auf Änderungen in Parteiengesetz, Klubfinanzierungsgesetz und Publizistikförderungsgesetz zur Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik begründete ...

Abgeordnete Mag. SCHWENTNER (G) konstatierte, die Gleichstellung der Frauen in der Politik sei 90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts noch immer nicht geschafft. Sie ortete vor allem eine bedenkliche Trendumkehr seit den letzten Nationalratswahlen und trat für eine Quotenregelung ein.

Abgeordnete ABLINGER (S) begrüßte den Vorschlag grundsätzlich und kritisierte ebenfalls die schwache Repräsentanz der Frauen im Parlament und gab überdies zu bedenken, reine Absichtserklärungen würden nichts nützen.

Abgeordnete Dr. KARL (V) zeigte sich erstaunt über den Antrag. So gebe es etwa einen Vorschlag, wonach jede Partei, die einen Aktionsplan zur Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik beschließt, eine Prämie von 20.000 € erhalten soll. Bei Erreichung von 75 % der angestrebten Ziele gebührten hingegen lediglich 10.000 €. Nicht einverstanden zeigte sie sich auch mit der vorgeschlagenen Änderung der Nationalratswahlordnung. Demzufolge müssen alle Parteien auf ihren Regional-, Landes- und Bundesparteilisten unter den BewerberInnen zumindest 40 % Frauen haben, um zur Nationalratswahl überhaupt zugelassen zu werden. Dies sei nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht sehr bedenklich, urteilte Karl.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) war sich sicher, dass der Antrag keine Zustimmung finden wird. Ein Antrag, der Quoten für Frauen fordert, sei nämlich in Wirklichkeit eine Diskriminierung für Frauen, meinte die FPÖ-Mandatarin. Frauen können sich nämlich auch ohne Quoten und ohne Kampfemanzen zu sein, ganz gut durchsetzen. Sie sei froh, dass die Grünen "mit solchen Blödheiten" im Hohen Haus nicht durchkommen. Sie sollten sich lieber um wirkliche Probleme der Frauen kümmern, wie etwa um Zwangsbeschneidungen, Ehrenmorde oder Zwangsehen.

Abgeordnete SCHENK (B) konnte sich den Forderungen des Antrags nicht anschließen, weil dies bedeuten würde, dass man sich den Frauenanteil erkaufen würde, solange die Quote noch nicht erfüllt ist. Ihre Fraktion vertrete die Ansicht, dass die Frauen ihr Selbstbewusstsein entwickeln und es nicht aufdividiert bekommen sollen. Auch jene Frauen, die sich ihr Leben nicht mehr leisten können, werden nichts davon halten, wenn die Parteien für einen höheren Frauenanteil im Parlament Geld bekommen. Nur mit der Beseitigung von Ungleichheiten in den Bereichen Familie, Ausbildung und Arbeit könne letztlich eine nachhaltige Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Situation der Frauen erreicht werden.

Abgeordnete GARTELGRUBER (F) konnte dem Antrag der Grünen überhaupt nichts abgewinnen. Allein schon der Vorschlag, die Zulassung von politischen Parteien zur Nationalratswahl an eine Frauenquote zu knüpfen, spreche für sich. Die Einführung von Quotenfrauen halte sie generell für eine "Schnapsidee", zumal Frauen dadurch als unfähig hingestellt werden. Dort, wo Frauen stark und mit entsprechenden Qualifikationen auftreten, werden sie sich überall durchsetzen, war Gartelgruber überzeugt.

Der Antrag wurde dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.

Schließlich stimmte der Nationalrat einstimmig dem Bericht des Immunitätsausschusses zu, der hinsichtlich des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Gabriel Obernosterer keinen Zusammenhang des inkriminierten Sachverhalts und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Obernosterer festgestellt hat.  

Im Anschluss an die 11. Plenarsitzung fand noch eine weitere (12.) NR-Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)