Parlamentskorrespondenz Nr. 899 vom 22.10.2009

Allgemeines Lob für die Arbeit der Volksanwälte

Weitere Themen: Pflegegeld, Arbeitslosenanwaltschaft, Mindestlohn

Einstimmige Annahme des Artenhandelsgesetzes

Wien (PK) - In der Debatte über das Artenhandelsgesetz 2009 schickte Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) voraus, beim Artenschutz gehe es um mehr als nur um Importbeschränkungen. Artenschutz habe mit der Gesamtverantwortung des Menschen für die Schöpfung zu tun. Die große Herausforderung sei es dabei, die Lebensräume zu schützen. Fragen des Klimaschutzes oder des Nutzungsdrucks müssten in diesem Zusammenhang besonders ernst genommen werden. Vom vorliegenden Gesetz erwartete sich Schultes eine beschleunigte, kostengünstige und effiziente Abwicklung der Verfahren.

Abgeordnete Petra BAYR (S) begrüßte das neue Artenhandelsgesetz. Sie wies darauf hin, dass es eine steigende Tendenz bei Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebe, sowohl von gewerblicher als auch von privater Seite. In Deutschland gebe es bereits speziell abgerichtete Hunde, die an Flughäfen im Einsatz seien, skizzierte sie. Bayr zufolge überleben nur 10 % der gefangenen Wildtiere.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Er hofft, dass durch die neue behördliche Zuständigkeit die Effizienz beim Vollzug des Artenhandelsgesetzes verbessert werden kann.

Auch das BZÖ wird der Gesetzesnovelle, wie Abgeordneter Erich TADLER festhielt, zustimmen. Er gab zu bedenken, dass ein "Traumurlaub unter Palmen" unliebsam enden könne, wenn im Gepäck Mitbringsel seien, deren Einführung nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen strikt verboten ist. Tadler sprach sich dafür aus, professionelle Schmuggler ordentlich zur Kasse zu bitten.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) machte darauf aufmerksam, dass die EU der größte Importeur von Wildtieren und wild wachsenden Pflanzen sei. Vom vorliegenden Gesetz erwartet sie sich u.a. Verbesserungen im Vollzugsbereich. Die einstimmige Beschlussfassung des Gesetzes sei, so Brunner, positiv.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) sagte, er freue sich als aktiver Tierschützer über den vorliegenden Gesetzentwurf. Allgemein sprach er sich dafür aus, all jenen, die sich für Tierschutz einsetzen, Respekt entgegenzubringen.

Umweltminister Nikolaus BERLAKOVICH bedankte sich für die einhellige Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Dieses bringt ihm zufolge nicht zuletzt einen sinnvolleren Vollzug der Gesetzesbestimmungen durch die Behörden. Durch den Internet-Handel gebe es für den illegalen Verkauf von Wildtieren und -pflanzen völlig neue Möglichkeiten, warnte der Minister. Man müsse bei der Bevölkerung Bewusstsein für die Bedeutung des Artenreichtums schaffen.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) hob die Bedeutung des Artenhandelsgesetzes hervor und begrüßte strengere Kontrollen.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) anerkannte die im Gesetz vorgesehene Verwaltungsvereinfachung, auch wenn er monierte, dass die Regierung für diesen eher kleinen Reformschritt im Verwaltungsbereich ein Jahr gebraucht habe. Er glaubt, dass die Dunkelziffer bei Verstößen gegen das Artenhandelsgesetz weit über den jährlich rund 100 Aufgriffen liegt.

Abgeordneter Peter MAYER (V) wies darauf hin, dass der Vollzug des Gesetzes künftig bei den Zollbehörden konzentriert werde. Er erwartet sich davon kürzere Verfahren.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) betonte, im Hinblick auf zukünftige Generationen sei es eine Selbstverständlichkeit, den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen einer strengen Überwachung zu unterziehen. Sie sieht es als Pflicht des Menschen gegenüber seinen Nachkommen, eine intakte Umwelt zu bewahren.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) verwies darauf, dass Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Artenhandelsgesetz bereits derzeit vornehmlich von Zollbehörden vorgenommen würden. Allein unter diesem Aspekt macht ihm zufolge die vorgesehene Konzentration des Gesetzesvollzugs bei Zoll- und Finanzstrafbehörden Sinn.

Abgeordneter Gerhard STEIER (S) führte aus, dass Souvenirs und "Schnäppchen" aus Elfenbein, Tropenholz und ähnlichen Produkten bei Touristen beliebt seien. Dabei sei diesen oft gar nicht bewusst, dass sie gegen das Artenhandelsgesetz verstoßen. Steier zufolge sind 3.000 Tiere und 30.000 Pflanzenarten, die durch internationalen Handel bedroht sind, geschützt.

Abgeordneter Johann MAIER (S) kritisierte den mangelnden Informationsstand der österreichischen Bevölkerung über das Washingtoner Artenschutzabkommen. Er forderte in diesem Sinn eine bessere Aufklärung von TouristInnen, aber auch von Internet-NutzerInnen.

Abgeordneter Walter SCHOPF (S) hob die Bedeutung des Tierschutzes hervor. Wildlebende Tiere oder Pflanzenarten seien keine Urlaubssouvenirs, bekräftigte er.

Das Artenhandelsgesetz 2009 wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

Parteien-Lob für die gute Arbeit der Volksanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem 32. Bericht der Volksanwaltschaft bedankte sich Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) eingangs seiner Rede für die hervorragende Arbeit der Volksanwaltschaft. In Bezug auf den vorliegenden Bericht ging er auf zwei inhaltliche Schwerpunkte ein: die prekäre Situation in der Jugendwohlfahrt sowie den Personalmangel bei der Exekutive. Bei der Polizei stehe durch Überlastung "Burn-out" auf der Tagesordnung, skizzierte Fazekas und begrüßte in diesem Zusammenhang die Zuteilung von Postbediensteten zur Exekutive. 

Auch Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) lobte die "ausgezeichnete Arbeit" der Volksanwaltschaft. Gleichzeitig hob er die Bedeutung von Sprechtagen der Volksanwaltschaft hervor. Diese würden Beschwerdemöglichkeiten vor Ort bieten und damit ein stärkeres Ost-West-Gefälle bei den Beschwerden vermeiden helfen.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) machte geltend, dass die Volksanwaltschaft im vorliegenden Bericht auf viele Probleme hinweise, die auch von Seiten der FPÖ immer wieder kritisiert worden seien. Als Beispiel nannte er entstandene Probleme in Folge der Reform der Strafprozessordnung. Ebenso verwies er auf problematische hygienische Zustände in der Justizanstalt Stein.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) bezeichnete die Volksanwaltschaft als eine demokratische Einrichtung, die immer noch unterschätzt werde. Er trat dafür ein, diese Institution von Seiten der Politik besser zu nutzen, und bedauerte in diesem Zusammenhang, dass es bei der Ausweitung der Rechte der Volksanwaltschaft keine Fortschritte gebe. Unter anderem urgierte er die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auch für ausgegliederte Rechtsträger. Aufgrund der wiederholten Verschärfung des Fremdenrechts fürchtet Zinggl "eine unabsehbare Menge von Beschwerden" bei der Volksanwaltschaft.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) führte aus, die Volksanwaltschaft sei für all jene da, die Hilfe, Rat und Unterstützung bräuchten. Der vorliegende Bericht zeige, wie vielfältig die Probleme der Bürgerinnen und Bürger seien.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) erklärte, der vorliegende Bericht unterstreiche deutlich die Wichtigkeit der Volksanwaltschaft. Deren Kernaufgabe sei es, behaupteten und vermuteten Missständen in der Verwaltung nachzugehen. Schönegger zufolge ist die österreichische Volksanwaltschaft Vorbild für viele Staaten Europas.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) verwies auf den großen Stellenwert der Volksanwaltschaft und deren hohe Anerkennung in der Bevölkerung. Gleichzeitig macht der vorliegende Bericht ihm zufolge aber auch die Säumigkeit der Regierung bei der Beseitigung von aufgezeigten Missständen deutlich. Konkret angesprochen wurde von Herbert die Kritik der Volksanwaltschaft an desolaten SoldatInnenunterkünften.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) lobte seinerseits die Arbeit der Volksanwälte und gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass es gelungen sei, das nationale Ombudsmanninstitut nach Wien zu holen. Im Konkreten beklagte der Redner die nach wie vor bestehenden Verzögerungen bei Pensions- und Pflegegeldbescheiden sowie unzulängliche Begründungen von Behördenentscheidungen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) würdigte die erfolgreiche Arbeit der VolksanwältInnen und dankte ihnen für ihre Anregungen und Empfehlungen, insbesondere auch im Interesse der wachsenden Zahl älterer Menschen mit ihren Sorgen um Pflege und Gesundheitsversorgung.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) sah die Volksanwaltschaft als eine moralische Instanz des Landes und betonte das Interesse der FPÖ an der weiteren Aufwertung der Arbeit der VolksanwältInnen. Kritik übte Winter an abfälligen Äußerungen der Volksanwältin Therezija Stoisits über die FPÖ in einem Interview für eine deutsche Zeitung.

Abgeordneter Josef AUER (S) problematisierte die Diskussion über Menschen, die angeblich in der "sozialen Hängematte" lägen, und sah sich darin durch die Berichte der VolksanwältInnen bestätigt. Für wichtig hielt es der Redner, Menschen zu helfen, die von den Behörden nicht richtig über ihre sozialen Rechte informiert wurden.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) schloss sich ihren VorrednerInnen im Dank an die VolksanwältInnen an und zeigte sich erfreut über die schnellere Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen - ein Erfolg der Volksanwaltschaft, die für die Abgeordnete eine unverzichtbare Institution darstelle.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) listete Beispiele für die Verbesserungen gesetzlicher Bestimmungen auf Anregung der VolksanwältInnen auf, etwa die Erhöhung des Pflegegelds. Auch in Zukunft werde es notwendig sein, Verbesserungen herbeizuführen und soziale Härten zu vermeiden, beispielsweise bei der Hilfe für Contergangeschädigte oder für Opfer der Internet-Abzocke.

Volksanwältin Terezija STOISITS dankte für die anerkennenden Worte der Abgeordneten. Die Arbeit der VolksanwältInnen müsse weitergeführt werden, weil es nach wie vor Missstände in der Verwaltung gebe, etwa im Innenressort, wo das Beschwerdeaufkommen stark gestiegen sei. Dies sei auch auf das Fremdenrechtspaket 2005 zurückzuführen, zu dem es ein umfangreiches Handbuch gebe, das zeige, dass die Komplexität der Normen oft zu Problemen in der Umsetzung führe. Die Volksanwältin informierte über amtswegige Prüfungen und bezeichnete es als eine ihrer Hauptaufgaben, Anregungen an die Gesetzgebung zu geben, wo sich in der Praxis der VolksanwältInnen Gesetzesänderungen aufdrängten. Diese Anregungen seien wohlüberlegt, betonte die Volksanwältin, die Abgeordneten sollten ihnen Augenmerk schenken, lautete der abschließende Appell der Volksanwältin. 

Volksanwalt Peter KOSTELKA zeigte sich überzeugt, dass es kein guter Dienst am Föderalismus sei, wenn es beim Vollzug des Pflegegeldgesetzes zu eklatanten Unterschieden zwischen Bundesländern komme. Für ein wichtiges Anliegen hielt es Kostelka, das Recht der Menschen auf Unterstützung durch die Sozialbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken. Unterstützungen mahnte Kostelka auch für Menschen ein, die ihre Kinder nur bei begleiteten Besuchen sehen können.

Volksanwältin Gertrude BRINEK berichtete über Erfolge im Bereich der Unterhaltsvorschüsse und bei der Besachwaltung älterer Menschen. Fortschritte registrierte die Volksanwältin auch im Gleichbehandlungsbereich und berichtete über die aktuelle Praxis bei der Behandlung von Gleichbehandlungsbeschwerden, deren Zahl ständig zunehme. Die Volksanwältin begrüßte die Weiterentwicklung des Volksanwaltschaftsausschusses und zeigte sich offen für die Weiterentwicklung der Arbeit der Volksanwaltschaft.

Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen; das BZÖ hatte an den Beratungen über den Bericht nicht teilgenommen.      

Plenumsdebatte zu Anträgen der Oppositionsparteien

Unter einem wurden oppositionelle Anträge zum Thema Pflegegeld verhandelt: 98/A(E), 107/A(E), 103/A(E), 108/A(E), 109/A(E), 308/A(E).

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) unterstrich die enormen Leistungen der Angehörigen bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen und meinte, in diesem Bereich finde man viele "Helden des Alltags", die mehr Unterstützung durch die Gesellschaft verdienten. Insbesondere sollte für ausreichende finanzielle Mittel gesorgt werden sowie dafür, dass bei den Sozialversicherungen Gelder für pflegebedürftige Menschen nicht verschwendet werden. Kritik übte der Redner an zu niedrigen Einstufungen von Pflegebedürftigen. Daher schlug der Abgeordnete in einem Entschließungsantrag die Einführung eines bundeseinheitlichen, standardisierten Überprüfungsverfahrens für Einstufungsentscheidungen vor. In einem weiteren Entschließungsantrag trat Karlsböck für eine Beschleunigung der Behördenentscheidungen für Pflegebedürftige ein. 

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) unterstrich die Absicht des Sozialministers, die Dauer der Verfahren für die Zuerkennung von Pflegegeld mit einer Dauer von 60 Tagen zu begrenzen. Die Anträge seien im Ausschuss mit guten Gründen abgelehnt worden, meinte die Abgeordnete und lobte die engagierte Arbeit der Regierung an der Verbesserung der Pflegeangebote und der Arbeitsbedingungen für pflegende Angehörige. Wichtig sei der Regierung auch die Qualitätssicherung in der Pflege. Die meisten Menschen in Hauspflege werden auf hohem Niveau gepflegt, dennoch sei es notwendig, pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) machte darauf aufmerksam, dass eine ausreichende Pflege älterer Menschen in Österreich ohne den Einsatz der Angehörigen gar nicht möglich wäre. In diesem Zusammenhang wandte sich der Redner entschieden dagegen, dass in einzelnen Bundesländern auf das Vermögen der Angehörigen von Pflegebedürftigen zurückgegriffen werde, um Pflegekosten zu bedecken. Das BZÖ verlangt die generelle Abschaffung solcher Regressforderungen.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) verteidigte die Autonomie der Bundesländer. Die Anträge seien teilweise sachlich nicht gerechtfertigt oder wegen nicht akzeptabler Kosten nicht umsetzbar. Ein Problem sah der Redner beim Nachwuchs für Pflegekräfte, weil diese kaum noch aus den Nachbarländern zu bekommen seien. Es werde möglich sein, die Dauer bis zur Einstufung von Pflegebedürftigen auf 60 Tage zu begrenzen, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) kritisierte die mangelhafte Behandlung von Anträgen der Oppositionsparteien in den Ausschüssen. Es täte einem Arbeitsparlament gut, sich mehr Zeit für die Debatte über Oppositionsanträge zu nehmen. Die Hoffnung der Menschen, dass in den Ausschüssen gearbeitet werde, treffe nicht zu, sagte der Abgeordnete. Er sei sehr unglücklich über eine parlamentarische Arbeitsweise, die es nicht erlaube, Anträge der Opposition ausreichend zu debattieren.   

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) erinnerte die FPÖ daran, dass ihre Forderung, Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz ruhen zu lassen, europäischen Normen widerspreche. Es falle ihr aus diesem und anderen Gründen leicht, diesen Antrag abzulehnen, sagte Abgeordnete Oberhauser.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) beklagte, dass die Regierungsparteien Anträge der Oppositionsparteien entweder mit fadenscheinigen Argumenten in Bausch und Bogen ablehnten oder vertagten. Dieses Verhalten der Regierungsparteien gegenüber der Opposition sei für sie unerträglich. Denn jeder Abgeordnete habe mindestens ein Recht darauf, eine Begründung für die Ablehnung seiner Initiativen zu bekommen. Der Parlamentarismus brauche auch den Respekt vor den Abgeordneten der Opposition.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) hielt den Oppositionsparteien pointiert entgegen, auch die Anträge der Regierungsparteien seien nicht so schlecht, dass sie sich nichts anderes verdienten, als dauernd von den Oppositionsparteien abgelehnt zu werden. Wer Forderungen aufstelle, die nicht finanzierbar seien, könne nicht erwarten, dass eine verantwortungsvolle Regierungskoalition solchen Anträge zustimme.

Abgeordnete Helene JARMER (G) beklagte ständige Vertagungen und Ablehnungen der Anträge ihrer Fraktion und deponierte ihre Anregungen betreffend Valorisierung des Pflegegelds und bedarfsgerechte individuelle Assistenz für Behinderte.

Bei der Abstimmung wurden die jeweiligen Ausschussberichte mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Entschließungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit.

In der Debatte über die Verlängerung der "Aktion 500" zeigte Abgeordneter Herbert KICKL (F) kein Verständnis für das Auslaufen der "Aktion 500" und betonte, diese Maßnahme der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Behinderte sei ein großer Erfolg gewesen.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) widersprach seinem Vorredner und stellte fest, die Aktion habe nicht den gewünschten Erfolg und die erwartete Nachhaltigkeit gebracht, zumal ein großer Teil der eingestellten Mitarbeiter nach dem Auslaufen der Förderung wieder entlassen wurde.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) regte Überlegungen hinsichtlich einer Verpflichtung öffentlich geförderter Betriebe zur Einstellung von Menschen mit Behinderung an.

Abgeordneter Jochen PACK (V) wies ebenfalls auf mangelnde Nachhaltigkeit der "Aktion 500" hin und bekannte sich zu deren Auslaufen.

Abgeordnete Helene JARMER (G) forderte Beschäftigungsmaßnahmen für Behinderte abseits der "Aktion 500" und rief insbesondere den öffentlichen Dienst auf, seine Verpflichtung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zu erfüllen.

Bei der Abstimmung wurde der Ausschussbericht mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der Behandlung der B-Anträge 393/A(E) und 611/A(E) meinte Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F), es wäre höchst an der Zeit, die Leistungen der freiwilligen HelferInnen zu honorieren, und schlug u.a. die bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst, einen weitgehenden Versicherungsschutz sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwillige Hilfsorganisationen vor. In einem Entschließungsantrag forderte er eine Berücksichtigung der freiwilligen Mitglieder von Blaulichtorganisationen im Rahmen der Schwerarbeiterregelung.

Abgeordneter Christian FAUL (S) würdigte die Leistungen der freiwilligen HelferInnen, konnte sich aber aus grundsätzlichen Erwägungen dem Antrag nicht anschließen. Freiwilligkeit müsse Freiwilligkeit bleiben, die MitarbeiterInnen von freiwilligen Organisationen sollten nicht gesetzlichen Bestimmungen unterworfen werden, gab er zu bedenken.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) warf den Regierungsparteien vor, sie hätten bloß Lippenbekenntnisse für die freiwilligen HelferInnen übrig.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) hielt einige Punkte des Antrags für diskussionswürdig und kündigte entsprechende Überlegungen betreffend Versicherungsschutz für freiwillige Organisationen, einen Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen, sowie eine bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst an.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) unterstützte die von seinem Vorredner präsentierten Punkte, forderte aber auch eine breite Diskussion über die Anliegen des BZÖ-Antrags.

Bei der Abstimmung wurden die jeweiligen Ausschussberichte sowie die beigedruckte Entschließung mehrheitlich angenommen. Der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Unter einem wurden die Anträge 325/A(E), 439/A(E) und 722/A(E) verhandelt. Sie betreffen die Kündigungswelle und Massenarbeitslosigkeit im Zuge der Finanzmarktkrise, die Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt und die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Bauwirtschaft, vor allem des Baunebengewerbes.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) wies auf das Problem der Schwarzarbeit am Bau hin, forderte strengere Kontrollen und warf der Regierung Untätigkeit vor. In einem Entschließungsantrag verlangte sie überdies eine Neugestaltung und personelle Aufstockung der KIAB.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück und listete zahlreiche Maßnahmen der Vergangenheit, wie etwa die Aufstockung der KIAB, die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, die Auftraggeberhaftung sowie bundesweite Kontrollen auf.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) drängte hingegen auf weitere Maßnahmen, so etwa auf zusätzliche Aufstockung der KIAB oder Einführung einer entsprechenden Dienstgeberhaftung.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) lehnte die Anträge der Opposition ab und verwies auf zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Beschäftigung am Bau.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) zweifelte an der Sinnhaftigkeit von Übergangsfristen für ausländische ArbeitnehmerInnen und meinte, besser wäre es, jedem Ausländer, der sich legal in Österreich aufhält, legale Arbeit zu ermöglichen. Wichtig wären ihrer Einschätzung nach auch gesetzliche Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne sowie wirksame Kontrollen und Strafen.

Bei der Abstimmung wurden die Ausschussberichte mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ wurde in namentlicher Abstimmung mit 42 Ja- gegen 109 Nein-Stimmen abgelehnt.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) wertete es in der Debatte über den Antrag 618/A(E) als falsches Konzept, den Facharbeitermangel in Österreich durch ausländische FacharbeiterInnen zu kompensieren und trat dem gegenüber für eine Qualifizierung österreichischer ArbeitnehmerInnen ein. Geht es nach der FPÖ, sollen Betriebe, die ausländische Beschäftigte haben, verpflichtet werden, zusätzliche Lehrstellen anzubieten.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) lehnte das Ansinnen der FPÖ als nicht praktikabel ab. Gleichzeitig verwies er auf die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung, die jedem österreichischen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz garantiere.

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) meinte, die Bundesregierung müsse sich entscheiden, ob sie gut ausgebildete österreichische FacharbeiterInnen oder importierte ausländische ArbeiterInnen wolle. Die überbetrieblichen Ausbildungszentren können ihm zufolge nur ein Auffangnetz sein und die hochqualifizierte Ausbildung in den Betrieben nicht ersetzen. In einem von Kunasek vorgelegten Entschließungsantrag fordert die FPÖ die Regierung auf, alles zu tun, um dem Trend der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) äußerte sich zum Antrag der FPÖ skeptisch. Die Verpflichtung zur Beschäftigung von Lehrlingen sei in der Praxis nicht umsetzbar, meinte er. Von den Jugendlichen forderte Schmuckenschlager mehr Mobilität bei der Berufswahl.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) konnte dem Antrag der FPÖ ebenfalls wenig abgewinnen und gab zu bedenken, dass eine Lehrstellenpflicht keine gute Ausbildung garantiere. Der Antrag sei, so Markowitz, "unausgegoren".

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) führte aus, die Grünen hielten vom Vorschlag der FPÖ wenig. Welche Qualität könne eine Lehrlingsausbildung haben, wenn sie dem Betrieb aufgezwungen sei, fragte sie. Schatz räumte jedoch ein, dass es im Bereich der Lehrlingsausbildung Probleme gebe. Sie will daher Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, durch Zahlungen an einen überbetrieblichen Ausbildungsfonds in die Pflicht nehmen.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER appellierte an die FPÖ, den Nationalrat nicht ständig "mit falschen Zahlen zu belästigen". Es stimme zwar, dass es weniger Lehrstellen gebe, meinte er, man müsse aber bedenken, dass in den vergangenen Jahren 60.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen seien. Zudem verwies er auf Gegenmaßnahmen der Regierung, die sich nicht zuletzt in einer im internationalen Vergleich niedrigen Jugendarbeitslosigkeit niederschlagen würden. Die Zahl jener FacharbeiterInnen aus den neuen EU-Ländern, die im Rahmen der Fachkräfteverordnung eine Arbeitserlaubnis in Österreich haben, bezifferte Hundstorfer mit 2.874.

Der (ablehnende) Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der FPÖ 618/A(E) wurde vom Nationalrat zur Kenntnis genommen. Auch der FPÖ-Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit fand keine Mehrheit.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) hielt im Zusammenhang mit Antrag 144/A fest, die Grünen forderten die Schaffung einer unabhängigen Arbeitslosenanwaltschaft zur Beratung und Betreuung von arbeitslosen Menschen. Die durchschnittlichen zwölf Minuten, die sich ihr zufolge das AMS für Betroffene Zeit nimmt, sind ihrer Meinung nach nicht genug. Auch die Arbeiterkammer erachtet sie als Anlaufstelle für Arbeitslose für nicht geeignet.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) meinte, es bestehe breiter Konsens, dass Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen seien, einer besonderen Unterstützung bedürften. Im Gegensatz zu Abgeordneter Schatz vertrat er jedoch die Meinung, dass keine zusätzliche Anlaufstelle für sie notwendig sei. Hechtl verwies auf das AMS und hob darüber hinaus hervor, dass auch Fachgewerkschaften und die Arbeiterkammer die Interessen von Arbeitslosen wahrnehmen würden.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) führte aus, die ÖVP könne dem Vorschlag der Grünen nicht nähertreten. Seiner Auffassung nach macht der Antrag keinen Sinn und würde nur unnötige Bürokratie schaffen.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) hielt fest, auch die FPÖ könne dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Eine Arbeitslosenanwaltschaft würde Arbeitslosen nicht helfen und alles nur verkomplizieren, argumentierte sie.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) wandte sich ebenfalls dagegen, einen zusätzlichen Behördenapparat einzurichten.

Der (ablehnende) Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der Grünen 144/A wurde vom Nationalrat zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) machte beim Antrag 34/A darauf aufmerksam, dass rund 5 % der ArbeitnehmerInnen in Österreich in keinen Kollektivvertrag fallen. Im Sinne dieser Personengruppe wäre es notwendig, über einen gesetzlichen Mindestlohn nachzudenken, sagte er.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) unterstrich dem gegenüber, für die SPÖ sei ein gesetzlicher Mindestlohn keine Lösung. Sie plädierte vielmehr dafür, Lohnverhandlungen den Sozialpartnern zu überlassen. Silhavy gab auch zu bedenken, dass Menschen mit prekären Arbeitsverhältnissen durch einen Mindestlohn nicht geholfen wäre.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) warf der Regierung vor, zurückhaltend zu agieren, wenn es um Armutsbekämpfung gehe. Für sie wäre ein gesetzlicher Mindestlohn ein wichtiger Schritt zur Verhinderung von Armut.

Abgeordneter Jochen PACK (V) betonte, dass 98 % der österreichischen ArbeitnehmerInnen von Kollektivverträgen umfasst seien. Er verwies auf die Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und ÖGB über einen Mindestlohn von 1.000 € und sprach sich dafür aus, diesen Weg weiter zu beschreiten.

Der (ablehnende) Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der Grünen 34/A wurde vom Nationalrat zur Kenntnis genommen.

Im Hinblick auf die Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten Gerhard Köfer (S) und Gerhard Huber (o.F.) hob Abgeordneter Otto PENDL (S) die Notwendigkeit hervor, das Immunitätsgesetz so schnell wie möglich zu reformieren. Es gebe immer wieder Auslieferungsbegehren von Behörden, die nicht notwendig seien, während in anderen Fällen unzulässiger Weise gegen Abgeordnete ermittelt werde, sagte er. Mittlerweile gebe es fast schon in jeder Sitzung eine unnötige Immunitätsdebatte.

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) schloss sich der Wortmeldung seines Vorredners an. Er sprach sich für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Immunität aus. Eine vollständige Abschaffung der Immunität für Abgeordnete lehnte er ab.

Für Abgeordneten Ewald STADLER (B) veranschaulicht das Auslieferungsbegehren gegen Abgeordneten Huber deutlich, wie die Immunität gegen einen Abgeordneten verwendet werden kann. Die Quellenlage stelle sich so dar, dass sich die Behörde auf einen Gelegenheitsinformanten berufe, der wiederum Informationen von anderen Informanten habe, skizzierte er und warf den Behörden vor, absichtlich Akte über Oppositionsabgeordnete zu produzieren, um die Auslieferung medial inszenieren zu können. Zufrieden äußerte sich Stadler über die Entscheidung des Nationalrats im Fall Köfer.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) nannte die Vorwürfe Stadlers schwerwiegend. Seiner Ansicht nach ist ein gewisses Misstrauen gegen die Staatsanwaltschaft und das Innenministerium angesichts der vom Untersuchungsausschuss aufgedeckten Vorgangsweise der Behörden jedenfalls angebracht.

Der Nationalrat folgte in beiden Fällen den Empfehlungen des Immunitätsausschusses und machte damit den Weg für eine behördliche Verfolgung von Abgeordnetem Gerhard KÖFER (S) wegen behaupteter übler Nachrede sowie von Abgeordnetem Gerhard HUBER (o.F.) wegen des Verdachts auf Abgabenhinterziehung und gewerbsmäßigen Betrug frei. Der Immunitätsausschuss hatte in beiden Fällen festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den Köfer und Huber zur Last gelegten Vorwürfen und deren Tätigkeit als Abgeordnete besteht.

Im Anschluss an die Sitzung fand eine weitere (42.) Sitzung des Nationalrats statt, die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)