Parlamentskorrespondenz Nr. 1068 vom 01.12.2009

Verfassungsausschuss sagt ja zu Kinderrechten in der Verfassung

Notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat aber fraglich

Wien (PK) – Die von den Koalitionsparteien geplante verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte heute mehrheitlich dem aus insgesamt 9 Artikeln bestehenden Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern zu. Allerdings ist es äußerst fraglich, ob die für einen Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zustande kommt, nachdem FPÖ, BZÖ und Grüne im Ausschuss nicht nur auf den Oppositionsboykott verwiesen, sondern sich zum Teil auch inhaltlich ablehnend zum Gesetzentwurf äußerten.

Auch die umfassende Novellierung des aus dem Jahr 2000 stammenden Datenschutzgesetzes, die erstmals detaillierte Regelungen für private Videoüberwachung enthält, droht an der Oppositionsblockade für Verfassungsgesetze zu scheitern. Durch gemeinsames Vorgehen haben FPÖ, BZÖ und Grüne heute außerdem verhindert, dass das von den Koalitionsparteien eingebrachte Wahlrechtsänderungsgesetz 2010, mit dem unter anderem die Bestimmungen für die Briefwahl vereinheitlicht werden sollen, auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses kommt.

Das vom Verfassungsausschuss gebilligte Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern sieht unter anderem einen Rechtsanspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit vor. Außerdem sollen Kinder grundsätzlich Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Gemäß Antrag ist jedoch eine gesetzliche Beschränkung von Kinderrechten aus bestimmten Gründen möglich, wobei in den Erläuterungen als konkrete Beispiele straf- und fremdenrechtliche Maßnahmen und berücksichtigungswürdige Elterninteressen genannt werden.

Mit dem Gesetzentwurf mitverhandelt wurden eine Petition der Kinderfreunde Oberösterreich und ein Entschließungsantrag der Grünen, die beide ebenfalls auf die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten abzielen.

Im Rahmen der Debatte kritisierte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) die fehlende Einbindung der Opposition und von ExpertInnen bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage und bekräftigte, ihre Fraktion lehne den vorliegenden Entwurf nicht wegen der vereinbarten Oppositionsblockade ab, sondern aus inhaltlichen Gründen. Sie vermisst im Entwurf etwa eine Reihe von Kinderrechten wie das Recht auf Bildung, das Recht auf volle Partizipation, das Recht auf soziale Absicherung und das Recht auf Freizeit und Erholung. Überdies braucht es ihrer Meinung nach begleitende Maßnahmen zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten und die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen.

Kritisch zum Entwurf äußerten sich auch die Abgeordneten Harald Stefan (F), Herbert Scheibner (B) und Ewald Stadler (B). So bemängelte Abgeordneter Stefan etwa die fehlende Einordnung der Kinderrechte in die Familie. Abgeordneter Scheibner bekräftigte, man könne die jahrelangen Versäumnisse der Regierung in Bezug auf die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten nicht der Opposition anlasten. Abgeordneter Stadler machte geltend, die Regierung sei seit 1992 säumig. Er verteidigte zudem generell die Oppositionsblockade von Verfassungsgesetzen und betonte, die Opposition müsse die Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen.

Seitens der ÖVP appellierte Abgeordneter Wilhelm Molterer an die Opposition, "die Kirche im Dorf zu lassen". Niemand in der Öffentlichkeit werde es verstehen, dass die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung blockiert sei, weil die Opposition diese Frage mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses verknüpfe, meinte er. Was die inhaltliche Kritik betrifft, merkte Molterer an, der Gesetzentwurf baue auf einem Vorschlag des Österreich-Konvents auf. Der Bildungszugang und die soziale Absicherung seien in Materiengesetzen geregelt. SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger sprach insgesamt von einem guten Entwurf und einem ersten wichtigen Schritt und verteidigte wie Molterer den Gesetzesvorbehalt.

Bei der Abstimmung wurde das Bundesverfassungsgesetz mit S-V-Mehrheit gebilligt, die Petition einstimmig zur Kenntnis genommen und der Entschließungsantrag der Grünen mit der Mehrheit der Koalitionsparteien und der FPÖ abgelehnt.

Datenschutz soll zur Gänze Bundeskompetenz werden

An der Hürde Zweidrittelmehrheit könnte auch die geplante umfassende Novellierung des Datenschutzgesetzes scheitern. Im Verfassungsausschuss sprachen sich jedenfalls nur SPÖ und ÖVP für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf aus, mit dem verschiedene Probleme, die in den vergangenen Jahren bei der Vollziehung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufgetreten sind, beseitigt werden sollen.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und zur Vollziehung des Datenschutzes zur Gänze dem Bund zu übertragen, das Grundrecht auf Datenschutz in eine sprachlich verbesserte Form zu fassen, das Datenschutzgesetz um detaillierte Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Videoüberwachungen durch Private zu ergänzen, den Rechtsschutz durch eine präzisere Regelung des Beschwerdeverfahrens vor der Datenschutzkommission zu verbessern, das Registrierungsverfahren für Datenanwendungen zu vereinfachen und Unternehmen die Möglichkeit verbindlicher einseitiger Erklärungen einzuräumen. Gleichzeitig sind verschärfte Sanktionen bei der Vernachlässigung von Meldepflichten in Aussicht genommen.

Videoüberwachungen sollen grundsätzlich einer Meldepflicht und einer Vorabkontrolle unterliegen und müssen zudem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Außerdem sind Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend zu kennzeichnen und aufgezeichnete Daten, sofern sie nicht für Beweis- bzw. Schutzzwecke benötigt werden, innerhalb von 72 Stunden zu löschen. Jeder Verwendungsvorgang ist zu protokollieren. Ausdrücklich untersagt ist laut Entwurf die Videoüberwachung an Orten, die zum "höchstpersönlichen Lebensbereich" eines Betroffenen zählen, z.B. in WCs und in Umkleidekabinen, sowie zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. Weitergegeben werden können aufgezeichnete Daten, wenn der Verdacht auf eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung besteht.

Für den Beschluss der Datenschutzgesetznovelle 2010 ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat erforderlich. Die Regierung strebt ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2010 an.

In der Debatte stellte Abgeordneter Ewald Stadler (B) klar, das BZÖ werde nicht bereit sein, dem Gesetz die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu sichern. Auch Abgeordneter Werner Herbert (F) wies auf den Oppositionsboykott hin, konzedierte der Regierungsvorlage aber, "alles in allem", tauglich zu sein. Ausdrücklich begrüßte er die Regelungen für die private Videoüberwachung. Einziger inhaltlicher Wermutstropfen ist für die FPÖ Herbert zufolge das Fehlen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) machte dem gegenüber eine Reihe inhaltlicher Bedenken gegen die Datenschutzgesetz-Novelle geltend. So wies er darauf hin, dass es in Österreich derzeit schätzungsweise bereits 250.000 private Videokameras gebe, und kritisierte, dass dieser "Wildwuchs" nun zwar reglementiert, aber nicht eingeschränkt werden solle. Auch der Rechtsschutz ist seiner Meinung nach zu schwach ausgeprägt. So müsse man bei illegalen Videoaufzeichnungen auf dem Zivilrechtsweg eine Unterlassungsklage einbringen. Steinhauser forderte eine Art Betriebsgenehmigungsverfahren für private Videoaufzeichnungsanlagen. Als durchaus positiv wertete er, dass das Gesetz die Mitarbeiterkontrolle durch Videoüberwachung verbiete.

Abgeordneter Johann Maier (S) äußerte Bedauern über die Blockade der Opposition und gab zu bedenken, dass mit der Gesetzesnovelle einigen Kritikpunkten der Opposition aus der Vergangenheit Rechnung getragen werde. Es gehe um die größten Änderungen im Datenschutzgesetz seit dem Jahr 2000, skizzierte er. Erstmals würde auch die private Videoüberwachung geregelt. Ein von Maier eingebrachter Abänderungsantrag hat die Erstreckung der Frist für die Löschung von Videoaufzeichnungen aus privaten Überwachungsanlagen von 48 auf 72 Stunden zum Inhalt.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) bekräftigte, die Bestimmungen über private Videoüberwachung seien ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand.

Staatssekretär Josef Ostermayer sprach von einem insgesamt sehr ausgewogenen Gesetz und wies u.a. darauf hin, dass Videoüberwachungen an manchen Orten künftig ausdrücklich unzulässig und generell zu kennzeichnen seien. Auch hob er die Löschungsverpflichtung von Daten hervor. Über die Einrichtung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll Ostermayer zufolge mit den Sozialpartnern verhandelt werden, dazu fasste der Ausschuss auch eine so genannte Ausschussfeststellung.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen, die Ausschussfeststellung wurde auch von den Grünen mitunterstützt.

Den Verfassungsausschuss passiert haben heute auch eine Änderung des Bundesvergabegesetzes, eine Dienstrechts-Novelle und eine Änderung des KommAustria-Gesetzes. (Fortsetzung)