Justizausschuss: grünes Licht für eingetragene Partnerschaft
Bandion-Ortner gegen "Ehe light"
Wien (PK) – Homosexuelle und lesbische Paare werden schon bald ihre Partnerschaft vor der Behörde eintragen lassen können. Eine entsprechende Vorlage wurde heute im Justizausschuss plenumsreif gemacht und passierte den Ausschuss mit Mehrheit. Bei der getrennten Abstimmung stimmten die Koalitionsfraktionen für den Entwurf, bei den von der getrennten Abstimmung nicht umfassten Teil auch die Grünen. Zusammen mit der Regierungsvorlage debattierte der Ausschuss zwei Anträge der Grünen (18/A und 19/A), die ebenfalls ein ähnliches Ziel verfolgten, aber zum Teil weiter gehende Vorstellungen – z.B. die Möglichkeit der Eheschließung – und zum Teil weniger weit reichende Verpflichtungen enthielten. Die beiden Anträge fanden nur die Zustimmung der Grünen und sind damit abgelehnt.
In der Debatte unter dem Vorsitz von Ausschuss-Obmann Heribert Donnerbauer brachte zunächst Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der Anpassungen im Detail enthält. Außerdem brachte sie zwei Anträge gem. § 27 GOG ein, die sich auf Anpassungen im Zusammenhang mit der Kammer der Ziviltechniker und im Zusammenhang mit öffentlichen Funktionären beziehen.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) qualifizierte die Vorlage als "halben Schritt", aber immerhin in die richtige Richtung. Steinhauser bedauerte, dass es für den Entwurf keine Begutachtung gegeben habe. Gegenüber dem Eherecht blieben Diskriminierungen erhalten, kritisierte Steinhauser. Außerdem sollte die eigetragene Partnerschaft beim für Standesfragen zuständigen Amt, also dem Standesamt, eingetragen werden. Nicht einverstanden seien die Grünen darüber hinaus mit den Bestimmungen bezüglich einer Adoption und mit dem Verbot einer medizinisch gestützten Fortpflanzung.
Zu weit geht der Entwurf hingegen der FPÖ, wie Abgeordneter Walter Rosenkranz deutlich machte: Der Entwurf stelle eine abzulehnende Annäherung an die Ehe dar. Die Privilegierung der Ehe beruhe auf dem Generationenvertrag, mit dem Entwurf werde aber die eingetragene Partnerschaft privilegiert.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sieht in dem Gesetz einen Kompromiss, mit dem u.a. Beistands- und Unterhaltspflichten geregelt würden; dies sei auch volkswirtschaftlich wünschenswert und entspreche obendrein nur europäische Standards. Im Hinblick auf die breite Palette mitbetroffener Materien könnten bis zur Behandlung im Plenum allenfalls noch Änderungen nötig sein.
Abgeordnete Karin Hakl (V) ging auf das Thema Adoption ein und meinte, dass es diesbezüglich auch andere Grenzen – etwa eine Altersgrenze der Eltern – gebe, und diese seien im Wohl des Kindes begründet. Nicht alle Standesbeamten müssten sich in diese komplexe Materie einarbeiten, daher sei es sinnvoll, die Partnerschaft nicht am Standesamt eintragen zu lassen, sagte Hakl in Richtung des Abgeordneten Steinhauser.
Die eingetragene Partnerschaft entspreche de facto einer Eheschließung, stellte BZÖ-Abgeordneter Ewald Stadler fest, auch eine Zeremonie sei "nicht verboten". Damit werde "eine Jahrtausende alte Zivilisationsentwicklung negiert", sagte Stadler speziell an die Adresse der ÖVP und kritisierte, dass das Abstimmungsverhalten – trotz entsprechender Mahnung der Bischofskonferenz – nicht der freien Gewissensentscheidung überlassen, sondern dem Klubzwang unterworfen sei. Er selbst könne aus Glaubens- wie aus Gewissensgründen der Vorlage nicht zustimmen. Stadler sprach darüber hinaus von verstärktem Partnerwechsel und befürchtete negative Folgen im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts.
Seitens der Grünen wurde im Zusammenhang mit der Frage der Adoption auf die Differenzierung zwischen biologischer und sozialer Elternschaft hingewiesen (Abgeordnete Daniela Musiol) und an die Trennung von Kirche und Staat erinnert (Abgeordneter Albert Steinhauser). Abgeordnete Musiol brachte eine Ausschussfeststellung bezüglich Beseitigung von Diskriminierung ein.
Die Rechtsordnung bestehe aus "Diskriminierungen" im Sinn von Unterscheidungen, stellte Abgeordneter Johannes Hübner (F) fest; die Frage sei allein, ob sie schlich gerechtfertigt seien. Die Privilegierung der Ehe sei im Generationenvertrag begründet, und diese Begründung könne im Fall homosexueller Partnerschaften nicht geltend gemacht werden. Hübners Fraktionskollege Walter Rosenkranz brachte eine Ausschussfeststellung ein und stellte die Notwendigkeit der zur Debatte stehenden Regelung grundsätzlich in Abrede.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) räumte bezüglich homosexueller Partnerschaften einen Regelungsbedarf ein, übte aber Kritik an der Lösung dieser Aufgabe durch eine Annäherung an die Ehe. Scheibner hätte eine neue Regelung für Lebensgemeinschaften insgesamt vorgezogen, einschließlich einer Modernisierung des Eherechts. Den Streit um den Ort der Unterschriftleistung qualifizierte Scheibner als "lächerlich". Scheibners Fraktionskollege Ewald Stadler forderte Respekt vor allen religiösen Überzeugungen ein und verteidigte das Recht der Bischofskonferenz, sich zu gesellschaftspolitischen Fragen zu äußern.
Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) hingegen bedauerte, dass die Unterschrift nicht am Standesamt zu leisten sein wird.
Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner lobte die Vorlage als "ausgewogene Lösung", die auf möglichst breite Akzeptanz abgezielt habe. Es habe sehr wohl einen Begutachtungsentwurf gegeben, hielt sie G-Mandatar Albert Steinhauser entgegen, und zwar des Entwurfs ihrer Amtsvorgängerin Maria Berger, auf dem der zur Debatte stehende Entwurf aufbaue. Die Ministerin erinnerte daran, in wie viele andere Materien das neue Gesetz hinein wirke – rund 80 - und sprach ihren MitarbeiterInnen im Ressort Dank aus.
Dass die eingetragene Partnerschaft nicht vor dem Standesamt eingegangen werde, habe sich als die praktikabelste Lösung erwiesen, die auch auf die breiteste Akzeptanz gestoßen sei, sagte Bandion-Ortner weiter. Eine Zeremonie sei nicht vorgeschrieben und bleibe den Bezirksverwaltungsbehörden überlassen. In Städten wie Graz – eine Frage der Abgeordneten Susanne Winter (F) – sei es möglich, dass die Eintragung von einer Person vorgenommen werde, die auch als Standesbeamter fungiere, dann aber in anderer Funktion.
Zum Thema künstliche Befruchtung und Adoption stellte die Justizministerin fest, dass die Lösung auch auf Akzeptanz stoßen müsse; Unterscheidungen seien nicht als Diskriminierungen zu werten. Es gebe für die Einführung des Instituts der eingetragenen Partnerschaft keine "internationale Verpflichtung", räumte Bandion-Ortner auf einen Einwand der Abgeordneten Walter Rosenkranz (F) und Ewald Stadler (B) ein. Es gebe aber viele internationale Beispiele; Österreich habe sich an den Regelungen in Deutschland und in der Schweiz orientiert. Es sei jedenfalls "Zeit für eine gesetzliche Absicherung" gewesen, betonte die Ministerin. Die "Aufregung" um eine Zeremonie sei ihr unverständlich.
An die Adresse des Abgeordneten Herbert Scheibner (B) richtete die Ministerin die Frage, welche Vorteile eine "Ehe light" für alle mit sich bringe. Eine Ehe bringe nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und man solle "heiraten oder nicht". Sie bekannte sich aber auch zur Modernisierung des Eherechts und des Familienrechts. Gegenüber Abgeordnetem Ewald Stadler (B) unterstrich Bandion-Ortner, dass die eingetragene Partnerschaft keine Ehe sei.
Eine Detailfrage wurde schließlich von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) zur Sprache gebracht: Wenn bei der Obsorge der leibliche Elternteil Vorrang habe, was bedeute das dann im Falle einer eingetragenen Partnerschaft, die ein Elternteil eingehe? Auf diesem Weg entstünde doch, was man ausschließen wolle, de facto eine "Familie". Wenn das Wohl des Kindes tatsächlich maßgeblich sein solle, müsste in diesem Fall die Obsorge entzogen werden, folgerte Stadler. - Die Ministerin bestätigte, dass die leibliche Elternschaft bezüglich der Obsorge maßgeblich sei.
Die Vorlage fand bei der getrennt durchgeführten Abstimmung die Mehrheit der Koalitionsfraktionen, in den von der getrennten Abstimmung nicht umfassten Teilen eine S-V-G-Mehrheit, und zwar in der Fassung des zu Beginn der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrags. Ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag blieb ebenso in der Minderheit wie eine von den Freiheitlichen eingebrachte Ausschussfeststellung. Die von den Grünen eingebrachte Ausschussfeststellung fand ebenso wie die beiden §-27-Anträge (Ziviltechniker, öffentlich Bedienstete) eine Mehrheit. Die beiden G-Anträge (die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung) blieben in der Minderheit der Grünen und sind damit abgelehnt.
(Schluss eingetragene Partnerschaft/Forts. Ausschuss)