Parlamentskorrespondenz Nr. 260 vom 15.04.2010

Hundstorfer drängt auf gesetzliche Regelungen der Gruppenklagen

Aktuelle Aussprache im Konsumentenschutzausschuss

Wien (PK) – Bundesminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten heute im Rahmen einer Aktuellen Aussprache im Ausschuss  über die Aktivitäten seines Ressort auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes und drängte dabei auf eine Regelung der Gruppenklagen, die vor allem im Zusammenhang mit Verfahren gegen Finanzdienstleister Brisanz erhalten haben. Der Minister ortete gesetzlichen Handlungsbedarf und sah die Verbesserung der bestehenden Sammelklage als ersten Schritt. Vorstellbar war für Hundstorfer im einzelnen, im Wege der Prozessleitung Masseverfahren sinnvoller zu gestalten, etwa dadurch, dass einzelne Fälle als Musterverfahren geführt werden. Er betonte, sein Ressort sei bemüht, die ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder in Gang zu bringen, beklagte allerdings, dass es derzeit Probleme mit dem Justizministerium gebe. Rückenwind erhielt Hundstorfer für sein Vorhaben in der Debatte von den Abgeordneten Johann Maier (S) und Gabriela Moser (G).  

Was den Privatkonkurs betrifft begrüßte Hundstorfer den Beschluss einer Punktation durch den Ministerrat und kündigte Verhandlungen mit dem Justizministerium über eine rasche Gesetzwerdung an. Wichtig war für den Minister dabei vor allem eine Stärkung der Rolle der Schuldnerberatungsstellen, die seinen Vorstellungen nach in Hinkunft automatisch über Gehaltspfändungen informiert werden sollen. Weiteres Anliegen Hundstorfers war auch ein Stopp der Verzugszinsenspirale. Einer Meinung mit den Abgeordneten Renate Csörgits (S) und Birgit Schatz (G) war der Minister dabei über die Notwendigkeit von Maßnahmen, um sozial Schwachen aus der Schuldenfalle herauszuhelfen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein Projekt der Schuldnerberatung, das darauf abzielt, Schuldner schon möglichst frühzeitig in ein Finanzcoaching-Programm einzubinden.

Zum Thema Fremdwährungskredite teilte der Minister die Ansicht des Abgeordneten Johann Maier (S), der einer Vergabe an Private kritisch gegenüberstand und vor allem an den Spekulationsaspekt dieser Kredite erinnerte. Als vorbildhaft begrüßte Hundstorfer ebenso wie Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) die Initiative einer heimischen Bank, Fremdwährungskredite in Euro-Kredite zu konvertieren.

Gesetzlichen Regelungsbedarf sah Hundstorfer auch hinsichtlich des Problems des sogenannten "cold callings", bei dem Telefonkeiler im Rahmen von Vertragsanbahnungen KonsumentInnen vielfach zur Preisgabe von Daten, insbesondere Bankdaten, überreden. Es gelte, im innerstaatlichen Recht eine Bestimmung über die Nichtigkeit von auf diesem Wege abgeschlossenen Verträgen umzusetzen. Von der Abgeordneten Anna Höllerer (V) auf die EU-Rechtslage angesprochen betonte Hundstorfer, die Europäische Union unterstütze Österreich in dieser Frage, nach EU-Recht sei "cold calling" unzulässig.

Grundsätzlich bemerkte Hundstorfer zum EU-Recht auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes, er sei gegen eine Vollharmonisierung, wenn dies ein Abgehen vom hohen österreichischen Standard bedeute. Der Minister sprach sich damit im Sinne des Ausschussobmannes Sigisbert Dolinschek (B) und der Abgeordneten Johann Hell (S) und Gerhard Deimek (F) aus, die vor einer Harmonisierung auf niedrigem Niveau warnten. 

Gegenüber dem Abgeordneten Rupert Doppler (F), der Proteste aus der Bevölkerung gegen die Google-Autos thematisierte, meinte Hundstorfer, es gebe diesbezüglich keine europäische Regelung. Datenschutzbestimmungen könnten nur dann zur Anwendung kommen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und Personen auf der Auswertung der Fotos identifizierbar seien. Der Datenschutzrat habe aber einstimmig eine gesetzliche Regelung empfohlen, gab der Minister zu bedenken.

Im Zusammenhang mit der geplanten Bankenabgabe versicherte der Minister, die Regierung werde in den Verhandlungen bemüht sein, eine Weitergabe an die KundInnen zu verhindern, und trat damit Befürchtungen des Abgeordneten Wolfgang Zanger (F) entgegen.

Ausschuss will Reisebüro-Sicherungsverordnung evaluieren lassen

Die Abgeordneten Johann Maier (S) und Johann Rädler (V) forderten den Wirtschaftsminister auf, durch eine Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Pauschalreise-Richtlinie gewährleistet wird. So soll auch bei Zahlungsunfähigkeit und im Konkursfall verhindert werden, dass KonsumentInnen geschädigt werden. Anlass für den Antrag (891/A(E)) ist die Insolvenz eines Reiseveranstalters.

Der Antrag wurde nach einer kurzen Debatte, in der die Grünen die ihrer Ansicht nach mangelhafte Formulierung des Antrags zum Anlass nahmen, diesem nicht zuzustimmen, mit den Stimmen von S-V-F mehrheitlich angenommen.

Ausschuss will Festlegung eines Grenzwerts für Weichmacher

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Weichmacher, die in vielen Billigprodukten aus Gummi zum Einsatz kommen, obwohl sie als krebserregend gelten. Daher fordern Abgeordnete der Koalition mit Entschließungsantrag 932 /A(E) den Umweltminister auf, auf europäischer Ebene für die Festlegung eines PAK-Grenzwerts einzutreten und sich für eine Beschränkung des Einsatzes von PAK in Konsumgütern einzusetzen.

Das Anliegen des Antrags fand die Zustimmung aller Fraktionen und wurde einstimmig angenommen.

Ausschuss für Prüfung gesundheitlicher Auswirkungen von Duftstoffen

Mit Entschließungsantrag 933/A(E) fordern Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Umweltminister auf, bestehende Befunde und Studien über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Duftstoffen zu evaluieren oder eigene Untersuchungen in Auftrag zu geben. Auf dieser Grundlage soll gegebenenfalls eine verpflichtende Deklaration von entsprechenden Inhaltsstoffen initiiert werden.

Abgeordnete Petra Bayr (S) und Abgeordnete Birgit Schatz (G) wiesen darauf hin, dass Duftstoffe im Verdacht stehen, Allergien zu verstärken. – Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Ablehnungen und Vertagungen von weiteren Anträgen

Mehrheitlich vertagt wurden im weiteren Verlauf der Sitzung jeweils ein Antrag der Freiheitlichen und der Grünen.

Ausgehend von der Tatsache, dass jedes 2. Kind in Österreich über ein Handy verfügt, forderte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek von der Regierung mit Entschließungsantrag 967/A(E) die Einleitung von Gesprächen mit den Mobilfunk-Anbietern. Dabei soll erreicht werden, dass es künftig bei Kinder- und Jugendtarifen verpflichtend eine kostenlose, automatische Kostenwarnung und Kostenkontrolle gibt. Außerdem sollen kostenintensive Dienste bei Kinder- und Jugendtarifen nur im Wege einer opt-in-Lösung aktivierbar sein.

In einem Entschließungsantrag (1035/A(E)) macht Abgeordnete Birgit Schatz (G) auf die hohen Mehrkosten aufmerksam, die dadurch entstehen, dass Internet-Kunden ihr monatliches Datenpauschale überschreiten. Sie forderte deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für die Internet-Anbieter, ihre Kunden unmittelbar vor Ausschöpfen der pauschalierten Datenmenge zu informieren.

Rudolf Hundstorfer informierte den Ausschuss, dass eine Arbeitsgruppe mit den Anbietern im Gespräch sei, diese wollen bis Sommer einen Branchenkodex vorlegen. Andernfalls werde man eine gesetzliche Regelung auf dem Verordnungsweg treffen.

Mehrheitlich abgelehnt wurden zwei weitere Anträge, einer der Grünen und einer der Freiheitlichen.

Während Mandatarin Birgit Schatz für die Grünen in ihrem Entschließungsantrag (594/A(E)) darauf hinwies, dass die Zahl der Handy-BesitzerInnen, die sich über unerwünschte oder betrügerische SMS-Mehrwertdienste beschweren, nach Auskunft von Handybetreibern und Konsumentenschutzeinrichtungen laufend ansteige, machten Abgeordnete Christine Lapp und Johann Mayer (beide S) geltend, dass es derzeit keine Beschwerden über Mehrwehrt-SMS mehr gebe. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Bundesminister Rudolf Hundstorfer bestätigte, dass es aufgrund der getroffenen Maßnahmen seines Wissens derzeit kein Problem mit Mehrwert-SMS gebe.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Entschließungsantrag 872/A(E), in dem FPÖ-Abgeordnete die Regierung auffordern, sich in Verhandlungen mit der Wirtschaft für die freiwillige Kennzeichnung des SAR-Werts von Mobiltelefonen einzusetzen. Außerdem soll ein Gütesiegel für Telefone mit besonders niedrigem SAR-Wert eingeführt werden. SAR steht für die so genannte spezifische Absorptions-Rate, einem Maß für die Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Eine verpflichtende Kennzeichnung ist mangels einer EU-weiten Regelung nicht möglich, eine freiwillige Kennzeichnung hingegen sehr wohl.

Abgeordneter Kurt Gassner und Johann Maier (S) verwiesen darauf, dass eine freiwillige Kennzeichnungspflicht bereits bestehe und auf dem österreichischen Markt nur Geräte mit niedrigem SAR-Wert zu finden seien. Sie beantragten die Ablehnung des Antrags. Ihnen schloss sich Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) an, der SAR-Wert für sich genommen sei wenig aussagekräftig.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) replizierte, dass es für KonsumentInnen schwierig sei, sich beim Produktkauf rasch ein Bild zu machen, welches Gerät mit niedrigen SAR-Werten tatsächlich verfügbar sei. Auch Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte hingegen, die Regelung reiche nicht aus, es müsste vielmehr erst etwas getan werden, damit KonsumentInnen ein Problembewusstsein entwickeln können. Für Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) war der Antrag zu wenig weitreichend.

Bundesminister Hundstorfer teilte mit, die europäischen Normen für SAR-Werte würden in Österreich auch eingehalten. Ein Gütezeichen für Handys, das sich nur auf diese beziehe, sei zu wenig, es müsste allenfalls auch andere Kriterien einbeziehen. (Forts.)


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