Parlamentskorrespondenz Nr. 318 vom 04.05.2010

EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Justizfragen

Kampf gegen Kindesmissbrauch und gegen Menschenhandel

Wien (PK) – EU-Vorhaben im Justizbereich standen im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats. Konkret ging es um zwei geplante EU-Richtlinien zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs und zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie um die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei Scheidungsverfahren. Die österreichische Regierung steht allen drei Vorhaben, zu denen die Europäische Kommission Vorschläge vorgelegt hat, grundsätzlich positiv gegenüber.

Zu den Tagesordnungspunkten standen Christian Manquet (Bundesministerium für Justiz), die RichterInnen Romana Fritz und Thomas Traar, Botschafter Walter Grahammer und Angelika Hable (Bundeskanzleramt) als Auskunftspersonen zur Verfügung.

EU-Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs

Die geplante EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie soll einen geltenden Rahmenbeschluss des Rates ersetzen. Damit sollen schwere Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die derzeit von EU-Rechtsvorschriften nicht erfasst sind, unter Strafe gestellt werden. Dazu gehören etwa die Organisation von einschlägigen Reisen für Pädophile oder pornographische Online-Darbietungen.

Da Österreich bereits jetzt hohe Schutzstandards hat und hierzulande zum Beispiel auch schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet ohne Download strafbar ist, bedürfte selbst eine unveränderte Annahme des von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlags lediglich geringfügiger Anpassungen im österreichischen Recht, hält das Justizministerium fest. Neu eingeführt werden müsste allerdings ein Tatbestand gegen das so genannte "Grooming", die Kontaktaufnahme zu Kindern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs.

Vor diesem Hintergrund bestehe ein größerer Anlass zu handeln als beim ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, stellte Christian Manquet, der in den Ausschuss entsandte Experte des Justizministeriums, fest. Zwar habe Österreich das Übereinkommen des Europarats gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch aus dem Jahre 2007 noch nicht ratifiziert, der Ratifizierungsprozess sei jedoch im vollen Gange, so Manquet.

In der Diskussion wollte Bundesratsvizepräsidentin Susanne Neuwirth (S/S) wissen, ob daran gedacht werde, Aufklärungsmaßnahmen und Schulungen für jene Personen durchzuführen, die von der Anzeigepflicht betroffen sind. Christian Manquet hielt fest, dass Artikel 15, der die diesbezüglichen Bestimmungen enthalte, noch zur Diskussion stehe. Bei der Umsetzung der Anzeigepflicht käme es aber unter Anwendung der geltenden Rechtslage immer wieder zu Schwierigkeiten, räumte er ein.

Der EU-Ausschuss verabschiedete sodann mit Stimmeneinhelligkeit eine Ausschussfeststellung, in der sich die BundesrätInnen grundsätzlich für die Vorlage aussprechen, da die sexuelle Ausbeutung von Kindern eine beträchtliche grenzübergreifende Dimension aufweise, der es mit gemeinsamen Maßnahmen entgegenzutreten gelte. Einzelne Bestimmungen (etwa die Art. 16, 20 und 21) seien der Intention nach zu begrüßen, bedürfen jedoch noch einer ergänzenden Prüfung.

EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel

Auch die geplante EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz wird von den BundesrätInnen grundsätzlich begrüßt, zumal die Ziele des Vorschlags fester Bestandteil des europäischen Grundwertesystems seien. Eine diesbezügliche Ausschussfeststellung wurde mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet.

Laut Justizministerium würden im Falle eines unveränderten Beschlusses der Vorlage nur geringfügige Anpassungen im österreichischen Recht erforderlich werden. So gelte es in Österreich - im Gegensatz zum Richtlinien-Entwurf – bislang nicht als Menschenhandel, Personen auszunutzen, indem man sie zum Betteln und Stehlen zwingt. Bereits entsprechend verfolgt werden kann hingegen der Tatbestand der Ausbeutung von Menschen zum Zweck der Organentnahme.

In seinem Debattenbeitrag begrüßte Bundesrat Andreas Schnider (V/St) den Einbezug des Tatbestands der Bettelei, zumal man mit dieser Regelung auch den Gemeinden entgegenkomme. Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) nützte seine Wortmeldung dazu, allgemein auf die Notwendigkeit einer strukturierteren Zusammenarbeit zwischen EU und Europarat aufmerksam zu machen. Bundesratsvizepräsidentin Susanne Neuwirth (S/S) wiederum beanstandete eine ihrer Ansicht nach unglücklich gewählte Formulierung im Vorschlag, die nahelege, dass vor allem Männer von Menschenhandel betroffen seien. Dies entspreche jedoch nicht der Wahrheit, da zu einem Großteil (minderjährige) Frauen Opfer von Menschenhandel würden. Sie stellte daher einen Abänderungsantrag.

Beseitigung von Rechtsunsicherheiten in Scheidungsangelegenheiten

Was die Frage der Zuständigkeit für Scheidungsverfahren betrifft, strebt Österreich eine so genannte "Verstärkte Zusammenarbeit" mit anderen EU-Ländern an und hat sich in diesem Sinn gemeinsam mit neun weiteren Staaten an die EU-Kommission gewandt. Hintergrund für diesen Schritt ist der Umstand, dass Österreich mit der geltenden Rechtslage unzufrieden ist, ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Jahr 2008 aber am Widerstand Schwedens scheiterte. Nun wollen einige EU-Staaten in diesem Bereich die in den EU-Verträgen vorgesehene Möglichkeit einer "Verstärkten Zusammenarbeit" nutzen. Gibt der Rat dafür grünes Licht, würde eine entsprechende EU-Verordnung nur für die optierenden Mitgliedstaaten gelten.

Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens ist zum einen eine Ermächtigung des Rats zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit und zum anderen eine darauf basierende EU-Verordnung. Für beides hat die EU-Kommission Vorschläge (28759/EU , 28760/EU ) vorgelegt. Gemäß dem Verordnungsentwurf soll im Fall von Scheidungen bzw. von Trennungen "ohne Auflösung des Ehebandes" primär das Recht des Staates des (letzten) gemeinsamen Aufenthalts der Ehegatten maßgebend sein. Alternativ sollen die Ehegatten gemeinsam einen anderen Staat, zu dem sie einen engen Bezug haben, wählen können. Damit wollen die EU-Länder Rechtsunsicherheit und einen "rush to court" verhindern. Derzeit kann das Ergebnis eines Scheidungsverfahrens nämlich dadurch beeinflusst werden, dass ein Ehegatte das Gericht in einem Mitgliedstaat anruft, dessen Recht er als günstiger empfindet.

Die "Verstärkte Zusammenarbeit" sei prinzipiell kein neues Instrument, doch habe man es dennoch mit dem ersten Fall seit 1997 zu tun, führte Botschafter Walter Grahammer zu dieser Kooperationsmöglichkeit aus. Eine solche Zusammenarbeit müsse aber "das letzte Mittel" sein, auch wenn sie einen guten Ansatz darstelle, um zwischenstaatliche Vereinbarungen innerhalb des durch die EU-Verträge vorgegebenen Rahmens zu treffen.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) kündigte jedoch die Ablehnung des Vorschlags durch ihre Fraktion an, da man fürchte, dass dieses Vorgehen dazu benützt werde, einer Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen Vorschub zu leisten. Sie wolle den bestehenden Pluralismus aber auch weiterhin gewahrt wissen.

Andere Bedenken äußerte Bundesratsvizepräsidentin Susanne Neuwirth (S/S), die befürchtete, dass durch die Vorlage doch Unterhaltsansprüche betroffen sein könnten, zumal laut österreichischer Rechtslage die Verschuldensfrage zu klären sei, andere Rechtssysteme aber darauf verzichteten. Wie Walter Grahammer ausführte, stünden solche Probleme nicht in Zusammenhang mit den vorliegenden Änderungen.

Die Ausschussfeststellung, in der die BundesrätInnen den Vorschlag grundsätzlich begrüßten, da er zum Ziele habe, größere Berechenbarkeit herzustellen und den "Wettlauf zu Gerichten" zu verhindern, wurde schließlich mit Stimmenmehrheit angenommen. (Schluss)


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