Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 29.03.2011

Vorlagen: Justiz und Verfassung

BZÖ fordert Anti-Korruptionsparagraphen für PolitikerInnen

Bringen österreichische Abgeordnete gegen finanzielle Zuwendungen einen Gesetzesantrag ein oder forcieren ihn, gilt dies nicht als strafbare Handlung: Einer Bestechung machen sich MandatarInnen derzeit nur dann schuldig, wenn es um eine Wahl oder eine Abstimmung geht. Diese Privilegierung gegenüber EU-Abgeordneten hält BZÖ-Klubobmann Josef Bucher für kritikwürdig und plädiert in diesem Zusammenhang für die Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für PolitikerInnen, um die bestehende Schutzlücke zu schließen und die Grenzen zwischen Lobbyismus und "strafbarer Käuflichkeit" gesetzlich zu normieren. Darüber hinaus spricht sich der B-Mandatar in seinem Entschließungsantrag (1467/A[E]) für eine Reform der Parteienfinanzierung analog zu den Forderungen des Europarats aus. Dabei solle das Transparenzgebot nicht nur für die Parteien selbst, sondern auch für ihre Vorfeldorganisationen, Bünde und Kammern Gültigkeit besitzen. Außerdem müssten die Wahlkampfkosten offengelegt werden, zeigt sich der Antragsteller überzeugt.

Ein gleichlautender Antrag (1468/A[E]) wurde im Verfassungsausschuss eingebracht.