Parlamentskorrespondenz Nr. 875 vom 04.10.2011

Nationalrat: Ab sofort elektronische Zustimmung zu Petitionen möglich

Petitionsausschuss präsentiert neues Angebot auf Parlaments-Website

Wien (PK) – Dem Nationalrat vorgelegte Petitionen und Bürgerinitiativen können ab sofort elektronisch unterstützt werden. Die Obfrau des Petitionsausschusses Ursula Haubner (B) und die FraktionssprecherInnen der anderen Parlamentsfraktionen präsentierten heute gemeinsam mit Parlamentsdirektor Georg Posch im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Angebot auf der Website des Parlaments. Die ParlamentarierInnen wollen damit die Bürgerbeteiligung fördern und die Arbeit des Petitionsausschusses besser bekannt machen.

Voraussetzung für die elektronische Unterstützung einer an den Nationalrat gerichteten Petition oder einer Bürgerinitiative ist, dass diese zuvor formal korrekt eingebracht wurde. Dafür ist im Falle einer Petition die Unterschrift eines Abgeordneten bzw. einer Abgeordneten, im Falle einer Bürgerinitiative eine schriftliche Unterstützungserklärung von 500 Personen nötig. Die vollständige Liste der Petitionen und Bürgerinitiativen ist über die Website des Parlaments aufrufbar – wer das jeweilige Anliegen teilt, kann in Hinkunft einen speziellen Zustimmungsbutton drücken. Ein nach oben gerichteter Daumen auf rotem Hintergrund wirbt bereits auf der Startseite der Parlaments-Website für die neue elektronische Zustimmungsmöglichkeit.

Damit die Zustimmungserklärung zählt, müssen Name und Adresse angegeben werden. Zudem ist zu bestätigen, dass man das 16. Lebensjahr vollendet hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Das entspricht auch den Vorgaben für schriftliche Unterstützungserklärungen von Bürgerinitiativen. Ob die persönliche Unterstützung (Name und Postleitzahl) veröffentlicht wird, kann man selbst entscheiden.

Ausschussobfrau Ursula Haubner (B) hob bei der Pressekonferenz die zuletzt verstärkten Bemühungen des Petitionsausschusses hervor, seine Arbeit zu verbessern, und verwies in diesem Zusammenhang auf die gute Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen.  Man müsse dem Petitionsausschuss, der "etwas verstaubt und zahnlos ist", Zähne geben, meinte sie. Immer mehr BürgerInnen würden sich mit ihren Anliegen an die Abgeordneten wenden, wobei es nicht nur um das unmittelbare Lebensumfeld, etwa Lärmbelastung und Verkehrsanliegen, sondern auch um den Wunsch nach Gesetzesänderungen gehe. Direkte Demokratie werde, so Haubner, laufend wichtiger, viele wollten nicht bis zur nächsten Wahl warten, um politisch mitzugestalten.

Die intensive Arbeit des Petitionsausschuss veranschaulichte Haubner mit Zahlenmaterial. Demnach sind in dieser Gesetzgebungsperiode bereits 123 Petitionen und 32 Bürgerinitiativen eingebracht worden. Der Ausschuss hat allein in diesem Jahr schon fünf Sitzungen abgehalten. Verstärkt wurden auch Hearings durchgeführt. Mit der neuen elektronischen Zustimmungsmöglichkeit zu Petitionen und Bürgerinitiativen hofft Haubner, weitere Hürden für BürgerInnen abzubauen. Durch die elektronische Unterstützung eines Anliegens könne man den Druck auf die Politik verstärken, zeigte sie sich überzeugt.

Auch die Abgeordneten Rosa Lohfeyer (S), Anna Höllerer (V), Susanne Winter (F) und Wolfgang Pirklhuber (G) wiesen auf das gemeinsame Bestreben aller Fraktionen hin, die Arbeit des Petitionsausschusses zu intensivieren, und begrüßten die neue elektronische Zustimmungsmöglichkeit zu Bürgerinitiativen und Petitionen. So machten Lohfeyer und Höllerer etwa auf die Bedeutung des Dialogs und des direkten Kontakts zwischen den BürgerInnen und der Politik aufmerksam. Lohfeyer hofft, dass vor allem auch junge Menschen vom neuen Tool auf der Parlaments-Website Gebrauch machen werden.

Bei der Einrichtung der elektronischen Zustimmungsmöglichkeit hat man sich, wie Winter und Pirklhuber erklärten, am Vorbild Deutschlands orientiert. Allerdings ist es in Österreich weiter nicht möglich, Bürgerinitiativen als solche in elektronischer Form einzubringen – dazu wäre eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats erforderlich.

Was die Diskussionskultur im Petitionsausschuss betrifft, machte Pirklhuber geltend, dass sich alle Fraktionen bemühten, die eingebrachten Bürgeranliegen nicht sofort parteipolitisch zu bewerten, sondern die Petitionen und Bürgerinitiativen unabhängig von ihrem Anliegen ernst zu nehmen. Abgeordnete Winter wertete die abschließende Kenntnisnahme der meisten Petitionen als "kleines Minus" und sprach sich für eine verpflichtende Weiterleitung sämtlicher Bürgeranliegen an den jeweils zuständigen Ausschuss des Nationalrats aus.

In Bezug auf die Ausgestaltung der elektronischen Zustimmungsmöglichkeit meinte Parlamentsdirektor Georg Posch, man habe sich um eine benutzerfreundliche Handhabung des Tools und eine leichte Zugänglichkeit bemüht. (Schluss)

HINWEIS: Fotos von der Pressekonferenz finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) im Fotoalbum.