Parlamentskorrespondenz Nr. 922 vom 12.10.2011

KonsumentInnen haben Recht auf kostenfreie Papierrechnungen

FIT-Ausschuss des Nationalrats berät über Breitbandausbau

Wien (PK) – Mit einer aktuellen Aussprache zum Thema "Breitbandausbau – Stand, Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen" startete der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie heute Vormittag in die Erledigung seiner Tagesordnung. Infrastrukturministerin Doris Bures und der Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), Georg Serentschy, informierten die Abgeordneten in diesem Rahmen über die Herausforderungen, denen sich Österreich diesbezüglich noch zu stellen haben werde.

In diesem Zusammenhang befasste sich der FIT-Ausschuss des Nationalrats außerdem mit einer Petition der V-MandatarInnen Karin Hakl, Hermann Gahr, Josef Lettenbichler und Franz Hörl, in der eine bessere Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband-Internet eingefordert wird. Den Bestbieter für die frei gewordenen Frequenzen (digitale Dividende) gelte es deshalb auch zur prioritären Verfolgung dieses Ziels zu verpflichten, mahnen die MandatarInnen ein. Eine diesbezügliche, von SPÖ und ÖVP eingebrachte Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen.

Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der fünf EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und Mängel bzw. Regulierungsdefizite im Bereich der Vollziehung beseitigt werden sollen, passierte den Ausschuss mit S-V-F-Mehrheit. Damit will man nicht nur die Kompetenz zur Entscheidung über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte bei der Regulierungsbehörde konzentrieren, sondern auch Verfahren aufgrund missbräuchlicher Verwendung von Mehrwertdiensten beschleunigen. Außerdem bringe die Novelle eine Reihe von Neuerungen, die aus Sicht der KonsumentInnen zu begrüßen seien, zeigten sich VertreterInnen aller Fraktionen überzeugt. Dazu gehöre etwa auch die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung einer Papierrechnung. Das sei vor allem für ältere Menschen ohne Internetzugang ein großes Plus, betonte V-Mandatarin Gertrude Aubauer.

BZÖ und Grüne verweigerten dennoch die Zustimmung zur Novelle: Für G-Mandatarin Gabriela Moser waren nach wie vor wesentliche Fragen – wie jene nach Etablierung eines Sendemastenkatasters – unbeantwortet geblieben, B-Abgeordneter Rainer Widmann forderte außerdem die Aufnahme weiterer Konsumentenschutzbestimmungen in das Gesetz. Ein diesbezüglicher von ihm eingebrachter Entschließungsantrag fand jedoch nur die Unterstützung der Grünen und wurde damit abgelehnt.

Breitbandausbau als wirtschafts- und gesellschaftspolitische Frage

Infrastrukturministerin Doris Bures zeigte sich erfreut darüber, dass man die heutige Aussprache einem Thema widme, das sowohl gesellschafts- als auch wirtschaftspolitisch von besonderer Relevanz sei. Genau aus diesen Gründen habe man schließlich auch den Breitbandausbau als Ziel ins Regierungsübereinkommen aufgenommen, erinnerte sie: Bis 2013 soll demnach die Versorgung der Bevölkerung mit Zugängen von zumindest 25 Mb/s erreicht sein. Schrittweise zu erhöhen gelte es außerdem die Geschwindigkeit der Verbindungen und ihre Leistbarkeit. Die heute noch bestehende "digitale Kluft" wolle man unter gemeinsamer Kraftanstrengung aller Regierungsmitglieder schließen, versicherte Bures.

Der Breitbandausbau zeitige dabei nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Effekte: Schließlich zeigten alle Untersuchungen, dass Unternehmen, die innovativ und unter Anwendung neuester Technologien arbeiteten, den ökonomischen Vorteil auf ihrer Seite hätten. Das wiederum nehme positiven Einfluss auf das BIP und fördere Investitionen, die ihrerseits Arbeitsplätze sicherten. Sie setze sich deshalb für ein intelligentes, nachhaltiges und qualitätsvolles Wachstum des Technologiesektors ein und wolle alles tun, um Österreich an die Spitze der IKT-Nationen zu bringen, schloss Bures.

Georg Serentschy (Geschäftsführer der RTR GmbH) kam auf die Entwicklung der Breitband-Verbindungen in Österreich zu sprechen und bezeichnete gute Regulierung als preis- und inflationsdämpfendes Element: Regulierung rege schließlich Wettbewerb an, der sich wiederum in Angebotsvielfalt und günstigen Preisen für die EndverbraucherInnen niederschlage.

Österreich sei zum "Handyland" geworden, konstatierte Serentschy: Schließlich entfielen 1,5 Sim-Karten auf jede/-n Bürger/in. Der diesbezügliche Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern gestalte sich intensiv, weshalb Österreich zu jenen europäischen Ländern zähle, in denen Breitband-Anschlüsse am günstigsten seien. Im ersten Quartal 2011 habe man dabei erstmals gleich viele feste wie mobile Breitband-Anschlüsse verzeichnet, informierte er.

Wolle sich Österreich aber eine Top-Positionierung unter den Informationsgesellschaften sichern, müsse nicht nur die IKT-Infrastruktur ausgebaut, sondern auch die Nachfrage nach entsprechender Technologie gesteigert werden, zeigte sich Serentschy überzeugt. Anspruch und Realität klaffen demnach noch auseinander. Um das zu ändern, habe man jedoch das "Kompetenzzentrum Internetgesellschaft" (KIG) geschaffen, das auf verschiedensten Gebieten gute Arbeit leiste.

Im Rahmen der Aussprache erkundigten sich die MandatarInnen nach unterschiedlichen Aspekten des Breitbandausbaus und zeigten sich einig, dass das im Regierungsübereinkommen fixierte Ziel auch weiterhin anvisiert werden solle. Die in diesem Rahmen von den Abgeordneten Kurt Gartlehner (S), Gabriela Moser (G), Karin Hakl (V), Gerhard Deimek (F), Rainer Widmann (B), Heidrun Silhavy (S), Ruperta Lichtenecker (G), Thomas Einwallner (V) und Hermann Gahr (V) gestellten Detailfragen wurden vom Geschäftsführer der RTR GmbH. und Infrastrukturministerin Bures ausführlich beantwortet.

Georg Serentschy informierte in diesem Zusammenhang nicht nur über das Tätigkeitsfeld der KIG, sondern auch über das Prozedere in Hinblick auf die Versteigerung der digitalen Dividende: Dass man eine Multibandauktion vornehme, sei "state of the art" und gewährleiste Planungs- und Rechtssicherheit sowie Chancengleichheit für alle Betreiber für die nächsten 20 Jahre. Dem Ausbau des Breitbands im ländlichen Raum werde dabei besonderes Augenmerk geschenkt, versicherte Serentschy. Man strebe deshalb an, die Netzbetreiber zum Setzen diesbezüglicher Maßnahmen zu verpflichten.

Einen gemeinsamen Netzausbau durch mehrere Betreiber halte man für sinnvoll. Die völlige Zusammenlegung der Nutzung sei jedoch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen problematisch, informierte Serentschy die Abgeordneten. Parallele Infrastrukturen werde es deshalb immer geben. Den Ausbau des Glasfasernetzes hielt Serentschy für ein "Jahrhundertprojekt": Dieses Vorhaben werde die zuständigen Stellen über Jahre begleiten, zeigte er sich überzeugt. Die Rechteverwaltung, die ebenfalls von den Abgeordneten angesprochen worden war, sei derzeit noch sehr fragmentarisch und stelle noch nicht auf das digitale Zeitalter ab, schloss Serentschy.

Infrastrukturministerin Doris Bures kam darüber hinaus auf die konkreten Maßnahmen, die ihr Ressort zum Ausbau des Breitbandnetzes setze, zu sprechen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Initiierung von Förderprogrammen und eine Reihe legistischer, organisatorischer und finanzieller Maßnahmen. Was die Versteigerung der digitalen Dividende anbelange, hielt es Bures für zielführend, Entscheidungen nicht "übers Knie zu brechen". Sie bestehe vielmehr auf detaillierte ökonomische und wettbewerbsrechtliche Analysen vor Vergabe der Frequenzen.

Was den ländlichen Raum anbelange, könnten moderne Technologien seine Ausdünnung verhindern, zeigte sich Bures überzeugt. Es gelte deshalb auch darüber nachzudenken, ob die EU-Mittel zur Agrarförderung nicht auch für den Ausbau der technologischen Infrastruktur eingesetzt werden sollten.

S-V-F-Mehrheit für Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Den Vorteilen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die schließlich mehrheitlich angenommen wurde, widmeten sich vor allem VertreterInnen der beiden Regierungsfraktionen. S-Mandatarin Sonja Steßl-Mühlbacher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass man hiermit nicht nur Vorgaben der Europäischen Union umsetze, sondern, was VerbraucherInnenrechte und Wettbewerb anbelange, sogar noch über sie hinaus gehe. Diese Entwicklung hielt auch Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) für beachtenswert: Schließlich bringe die vorliegende Novelle auch zahlreiche Verbesserungen für ältere Menschen. So werde nicht nur die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung von Papierrechnungen, sondern etwa auch die bessere Zugänglichkeit von Notdiensten festgeschrieben. Bundesministerin Bures möge deshalb auch an die Öffentlichkeit treten und diese Rechte im Rahmen einer Informationskampagne bewerben – eine Forderung, der sich B-Mandatar Rainer Widmann nicht anschließen wollte. Er brachte deshalb eine Ausschussfeststellung betreffend Verhinderung einer derartigen Inseratenkampagne ein, die allerdings nur die Zustimmung der Grünen fand und damit abgelehnt wurde.

Was den vorliegenden Entwurf anbelangt, attestierte ihm Widmann, einige positive Aspekte zu beinhalten. Da die Rechte der KonsumentInnen aber nicht so intensiv gestärkt werden, wie es möglich gewesen wäre, wolle man ihm die Zustimmung jedoch nur erteilen, wenn einige Ergänzungen vorgenommen würden. Diese formuliert das BZÖ im Rahmen eines von Widmann eingebrachten Entschließungsantrags, der jedoch nicht die erforderliche Zustimmung fand. Darin spricht sich das BZÖ für die Festschreibung der Möglichkeit zur erstmaligen kostenlosen Festlegung eines Begrenzungsbetrags für Telefon- und Download-Kosten aus, der jederzeit kostengünstig änderbar sein soll. Schaffe man keine derartige Kostenbremse, leiste man dem "Konsumentennepp" Vorschub, meinte Widmann. Und dafür sei das BZÖ nicht zu haben.

V-Mandatarin Karin Hakl dankte allen Beteiligten für ihr Engagement, das es ermöglicht habe, ein sehr "ausgewogenes" Gesetz zustande zu bringen. Damit schaffe man schließlich auch die Grundlage für einen gesunden Wettbewerb, günstige Endpreise und den Ausbau der IKT-Infrastruktur, meinte sie. Die Forderung des BZÖ nach Aufnahme von Kostenbegrenzungsbestimmungen in den Gesetzestext lehnte Hakl allerdings dezidiert ab: Hier gelte es schließlich, den Verordnungsweg zu wählen. Tue man es nicht, so bestehe die Gefahr, eines Tages bei veränderten Rahmenbedingungen auf dem Markt "nachzuhinken", warnte sie. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Papierrechnungen hielt Hakl außerdem für durchaus sinnvoll. In Hinblick auf die ebenfalls zur Diskussion stehende Petition zeigte sich die V-Mandatarin über das Zustandekommen einer S-V-Ausschussfeststellung erfreut.

G-Abgeordnete Gabriela Moser attestierte dem Gesetzesentwurf, gewisse positive Aspekte zu beinhalten. Dennoch blieben wesentliche Fragen, wie jene nach Etablierung eines Sendemastenkatasters, nach wie vor offen, weshalb die Grünen die Zustimmung verweigern werden, erläuterte sie. Die BürgerInnen sollten schließlich darüber informiert werden, wo sich diese Masten befänden und wie viel Strahlung sie verursachten. Dass man außerdem einseitige Änderungen des Vertragstextes ohne vorheriger Kenntnisnahme durch den Kunden ermögliche, sei nicht einsehbar. Des Weiteren fordere man, dass die Kosten für Warteschleifen bei Mehrwertdiensten entfielen. Die Änderungen in Hinblick auf die Universaldienste ließen außerdem befürchten, dass eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung mit Telefonzellen nicht mehr gewährleistet sein werde.

F-Mandatar Gerhard Deimek ersuchte um Zuleitung des Verordnungsentwurfs, den V-Abgeordnete Karin Hakl angesprochen hatte, und hielt die Lösung, die man in Hinblick auf die Bereitstellung von Papierrechnungen gefunden habe, für sinnvoll. Was den von Abgeordneter Gabriela Moser (G) angesprochenen Kataster anbelangte, schloss sich Deimek der Forderung der Grünen an.

Auch Infrastrukturministerin Doris Bures hielt Papierrechnungen für sinnvoll und attestierte dem vorliegenden Entwurf, mehr als nur eine schlichte Richtlinien-Umsetzung zu sein. Was die von Abgeordnetem Widmann (B) kritisch beäugte Bewerbung derartiger Erfolge durch Inseratkampagnen anbelange, gelte es im Einzelfall abzuwägen. Es nütze aber auch nichts, wenn man eine Ausweitung der KonsumentInnenrechte beschließe und den Bürger darüber nicht informiere. Die von Abgeordnetem Deimek (F) angesprochene Verordnung werde natürlich in Begutachtung gehen. Das Parlament binde man dadurch entsprechend ein, versicherte Bures. (Schluss)