Parlamentskorrespondenz Nr. 1142 vom 28.11.2011

Vorlagen: Wirtschaft

Versorgungssicherungsgesetz, CO2-Speiocherung, 380-kv-Leitung

Versorgungssicherungsgesetz auf weitere fünf Jahre befristet

Das Versorgungssicherungsgesetz, das mit 31.12.2011 ausläuft, wird nun um weitere fünf Jahre verlängert. Eine entsprechende Regierungsvorlage (1386 d.B.) folgt mit dieser befristeten Weitergeltung einer seit Erlassung des Gesetzes im Jahr 1992 geübten Praxis.

Das gegenständliche Gesetz stellt ein Instrumentarium dar, um von staatlicher Seite schnell und effizient auf Krisen reagieren zu können. Ziel dieses Gesetzes ist die Aufrechterhaltung einer hohen und überlebensnotwendigen Versorgungssicherheit der Bevölkerung

bei drohenden oder bei bereits eingetretenen schweren Marktstörungen, etwa bei Sanktionen, Boykottmaßnahmen, Streiks, Naturgewalten, Katastrophen und Kriege, die zu Krisen führen können und die in der Regel unerwartet und rasch auftreten.

Verbot der geologischen Speicherung von CO2

Ein von der Regierung vorgelegtes Bundesgesetz (1387 d.B.) bringt ein Verbot der dauerhaften geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, von dem Ausnahmen nur für Forschungsvorhaben geringen Umfangs vorgesehen sind. Begründet wird dies mit den derzeit noch nicht abschätzbaren Umweltauswirkungen und Gefahren, die von CO2-Speicherstätten ausgehen können.

380-kv-Leitung in Salzburg: Petition fordert Teilverkabelung

Abgeordneter Erich Tadler (o.F.) hat dem Nationalrat eine Petition überreicht, die auf eine Teilverkabelung der geplanten 380-kv-Leitung in Salzburg abzielt (129/PET). Die UnterzeichnerInnen fürchten, dass eine Freilandleitung das für die Salzburger Bevölkerung und für Touristen wichtige Naherholungsgebiet Gaisberg-Nockstein teilweise zerstören und das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen würde. Zudem machen sie auf mögliche Gesundheitsgefahren für die betroffenen AnrainerInnen aufmerksam und geben zu bedenken, dass das Gebiet um den Gaisberg und den Nockstein bereits jetzt einer massiven Strahlung ausgesetzt sei. Zur Untermauerung des Anliegens verweist die Petition auch auf ein Urteil des Schweizer Höchstgerichts vom April 2011, in dem die Verlegung von 380-kv-Erdkabeln als Stand der Technik beurteilt wird.

Anmerkung: Zu allen im Nationalrat eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen kann ab sofort eine elektronische Unterstützungserklärung auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) abgegeben werden. Die Unterstützung des jeweiligen Anliegens ist bis zum Abschluss der Beratungen im Petitionsausschuss möglich.