Parlamentskorrespondenz Nr. 5 vom 10.01.2012

Vorlagen Justiz

Gesundheitsdaten, Rehabilitierung von Opfern des Austrofaschismus

Versicherungen: Strengere Regelungen für Erhebung von Gesundheitsdaten

Die Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungen soll nun im Rahmen eines Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes ausführlicher geregelt und an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage (1632 d.B.) sieht besondere Kautelen für das im Gesetz enthaltene Zustimmungserfordernis vor, die von der Möglichkeit einer Einzelzustimmung bis hin zum Widerspruch gehen. Klargestellt wird weiters auch, dass die Datenerhebung nur zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall zulässig ist.

S-V-G-Antrag auf Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus

Ein gemeinsam von den Abgeordneten Barbara Prammer (S), Fritz Neugebauer (V) und Albert Steinhauser (G) eingebrachter Initiativantrag (1773/A(E)) sieht die rückwirkende Aufhebung von Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte aus der Zeit des Austrofaschismus sowie die Rehabilitierung von diesbezüglichen Justizopfern vor. Im Einzelnen umfasst die Drei-Parteien-Einigung jenen Personenkreis, der zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 strafgerichtlich verurteilt oder verwaltungsbehördlich angehalten oder ausgebürgert worden ist, weil er sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Österreichs eingesetzt hat. Es werden gerichtliche Verurteilungen und Strafaussprüche der Sonder- und Standgerichte und ordentlichen Strafgerichte sowie Bescheide zur Anordnung von Anhaltungen hinsichtlich Personen, die sich zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 im Kampf für ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich (Formulierung ist dem §1 Abs 1 Opferfürsorgegesetz - OFG entnommen) eingesetzt haben, rückwirkend beseitigt.

Der Geltungsbereich des vorgeschlagenen Gesetzes umfasst zunächst Personen, die Inhaber von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen nach dem am 2. September 1947 in Kraft getretenen OFG sind. Aber auch Personen, die keinen Antrag auf Ausstellung eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung nach dem OFG gestellt haben, gleichwohl die Voraussetzungen hierfür erfüllen, sind einbezogen.

In einer eigenen Rehabilitierungsklausel wird im Antrag ausdrücklich festgehalten, dass die Betroffenen im Ausmaß der Aufhebung strafgerichtlicher Urteile rehabilitiert werden. Die InitiatorInnen stellen weiters klar, dass die Anwendung staatlicher Hoheitsgewalt, um Personen, die sich für ein unabhängiges demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich in Wort und Tat eingesetzt haben, gerade deswegen durch Zufügung von Rechtsnachteilen zu sanktionieren, demokratischen Prinzipien widerspricht. Darüber hinaus wird all jenen, die sich zwischen dem 12. November 1918 und dem 12. März 1938 für ein unabhängiges demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich in Wort und Tat eingesetzt haben, Anerkennung der Republik ausgesprochen.

Durch eine eigene Antragsmöglichkeit beim Landesgericht für Strafsachen Wien soll es ermöglicht werden, dass Betroffene oder deren Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandten in gerader Linie oder Geschwister, eine entsprechende Feststellung erwirken können. Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Justiz ein Rehabilitierungsbeirat eingerichtet werden, dem es auf Ersuchen des Gerichts obliegt, eine Stellungnahme abzugeben und sich die historische Faktenlage genauer anzusehen, um zu klären, inwieweit eine Entscheidung im Sinne des § 1 des Gesetzes zugrundeliegende Tat oder Handlung im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich begangen wurde oder Ausdruck einer darauf gerichteten politischen Meinung war.

Obsorgerecht: FPÖ fordert entsprechende Richterausbildung

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) spricht kritisch von ausufernder Praxis der Gutachtenserstellung in Obsorgestreitigkeiten, die seiner Meinung nach vielfach zu Verfahrungsverzögerungen und Nichtentscheidung führt und fordert in einem Entschließungsantrag (1776/A(E)) die Justizministerin auf, aus dem Budget 2012 Mittel für die Aus- und Weiterbildung der RichterInnen in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bereitzustellen.

FPÖ will Elternentfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellen

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) warnt vor den Gefahren der so genannten Elternentfremdung, bei der ein Elternteil die emotionale Beziehung des Kindes zum zweiten Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht und damit das Kind als "Waffe" gegen diesen Elternteil missbraucht. Der F-Justizsprecher drängt in einem Entschließungsantrag (1805/A(E)) darauf, diese Elternentfremdung als eine Form des Kindesmissbrauchs unter Strafe zu stellen.

Petition drängt auf Ersatz von Verteidigungskosten bei Freispruch

SPÖ-Abgeordneter Johann Maier hat dem Nationalrat eine Petition vorgelegt, die auf einen vollständigen Ersatz der Verteidigungskosten im Falle eines gerichtlichen Freispruchs bzw. im Falle der Einstellung eines Strafverfahrens abzielt (149/PET ). Die derzeit vorgesehenen Pauschalsummen bei Freisprüchen – maximal 5.000 € nach einem Geschworenenverfahren, maximal 2.500 € nach einem Schöffenverfahren und maximal 1.250 € nach einem Einzelrichterverfahren – seien völlig unzureichend, machen Maier und der Initiator der Petition, Martin Balluch, geltend und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf laufende Kritik der Volksanwaltschaft. Zudem bemängeln sie die hohen Kopierkosten bei Gericht.

Aktueller Anlass für die Petition ist das abgeschlossene Verfahren gegen mehrere Tierschützer, die nach ihrem Freispruch auf Kosten bis zu 400.000 €, etwa für Verteidiger, Kopien und Privatgutachten, sitzen geblieben sind.

Anmerkung: Zu allen im Nationalrat eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen kann ab sofort eine elektronische Unterstützungserklärung auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at ) abgegeben werden. Die Unterstützung des jeweiligen Anliegens ist bis zum Abschluss der Beratungen im Petitionsausschuss möglich.