Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 15.03.2012

Sicherheitspolizeigesetz passiert Bundesrat

Länderkammer bestätigt Beschlüsse des Nationalrats

Wien (PK) – Der Bundesrat bestätigte heute in seiner Plenarsitzung sämtliche Beschlüsse des Nationalrats vom 29. Februar 2012 teils einstimmig teils mehrheitlich.

Dazu zählt zunächst das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG und das EBIG-Einführungsgesetz. Damit wird die notwendige innerstaatliche Basis geschaffen, das im Vertrag von Lissabon festgelegte Instrument direkter Demokratie umzusetzen. Ab April 2012 wird es möglich sein, grenzüberschreitend eine Europäische Bürgerinitiative einzubringen. Um die Europäische Kommission zu veranlassen, in einem bestimmten Politikbereich aktiv zu werden, sind mindestens eine Million Unterschriften in sieben Mitgliedstaaten notwendig. Für die einzelnen Staaten gelten unterschiedliche Mindestzahlen von Unterstützungserklärungen, in Österreich liegt die Schwelle bei 14.250. Der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, erfolgte einstimmig.

Ähnlich wie im Nationalrat verlief die Debatte im Bundesrat zur Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Sicherheit versus Bürgerrecht, das war auch hier die Frage, an der sich die Geister im Hinblick auf die Erweiterung der Befugnisse für die Exekutive in der Datenermittlung und Bearbeitung schieden. Es soll unter anderem künftig möglich sein, im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung" Einzelpersonen zu beobachten. Ebenso sind eine Verbesserung des Opferschutzes und eine optimierte Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie mit der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes geplant. Demgegenüber befürchten die Oppositionsparteien eine substantielle Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte. Dementsprechend erfolgte der Beschluss, gegen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz keinen Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit.

Das Gleiche gilt für das Abkommen mit den USA, betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Diese soll sich vor allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch konzentrieren, wozu ein "pro-aktiver" Austausch von personenbezogenen und anderen Daten, etwa daktyloskopischer Natur, sowie von DNA-Profilen im Einzelfall gehören soll. Auch hier fiel der Beschluss mehrstimmig.

Einigkeit in der Länderkammer herrschte aber hinsichtlich der Novelle zum Zivildienstgesetz, wodurch die Exekutive für Zivildiener ohne jegliche Altersbegrenzung geöffnet wird.

Mehrheitlich wurde im Anschluss daran der Sicherheitsbericht 2010 der Innenministerin zur Kenntnis genommen.

In weiterer Folge passierten den Bundesrat nach einhelligem Beschluss sowohl eine Änderung des ORF-Gesetzes als auch des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes. Das bringt eine Präzisierung, welche Sportbewerbe der ORF in seinem Sport-Spartenprogramm übertragen darf, zum anderen sollen die Sendebeschränkungen für Privat-TV-Anbieter gelockert werden.

Mit Stimmenmehrheit beschloss die Länderkammer, gegen die Gesetzesvorlage zum Freiwilligengesetz keinen Einspruch zu erheben. Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 - in Ausnahmefällen 16 - Jahre alt sind. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 € für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen. Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden.

Eine weitere Vorlage betraf das Opferfürsorgegesetz, wodurch die Kompetenzen im Bereich der Opferfürsorge an das Bundessozialamt übertragen werden. Die verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung der Länderkammer zu diesem Punkt erfolgte einstimmig.

Der Bundesrat nahm auch einstimmig die Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes an, der auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 2010 zurückgeht. Dadurch soll nun sichergestellt werden, dass erworbene Urlaubsansprüche aufgrund von Karenzzeiten nicht verfallen können.

Mehrheitlich gab die Länderkammer auch grünes Licht für die Novelle zum Bankwesengesetz, wodurch für mehrere Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen wird, einen Verbund zu bilden

Ebenfalls mit Mehrheit passierte sodann das Protokoll zur Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien den Bundesrat.

Auf der Tagesordnung stand auch eine Änderung des Marktordnungsgesetzes, wodurch die Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter weiterhin gesichert werden soll. Gegen die Vorlage wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

Der Bundesrat nahm heute auch mehrere Berichte über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2012 und das Achtzehnmonatsprogramm des polnischen, dänischen und zypriotischen Vorsitzes jeweils mehrheitlich zur Kenntnis. Dazu zählen die EU Vorhaben im Bereich des Innenressorts, des Bundeskanzleramts und des Frauenministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Schließlich wurde der Ausschussberich t über die Verhandlungen zur Petition betreffend Optimierung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, überreicht von Bundesrat Stefan Schennach (S/W), mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. (Schluss Bundesrat)


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