Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 19.04.2012

Lebensmittelsicherheit: Kritik an Kontrollmängeln in den Ländern

Neues Arzneibuchgesetz, Epedemiegesetz, Bäderhygienegesetz

Wien (PK) – Gesundheitspolitische Themen beherrschten den weiteren Themenblock in der heutigen Sitzung des Nationalrats. An dessen Spitze stand der Lebensmittelsicherheitsbericht 2010, der erste dieser Art, der dem Parlament vorgelegt wurde. Er wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Im genannten Bericht wird unter anderem festgestellt, dass rund 78% der gezogenen Planproben keinen Grund zur Beanstandung gaben. 4,5% wurden hingegen als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bewertet, 0,6% sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Beanstandungsquote lag bei 22%, wobei Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben am häufigsten Grund zur Kritik gaben. Der größte Anteil der als gesundheitsschädlich eingestuften Proben entstammte der Warengruppe Spielzeug (9%). Besonders hohe Beanstandungsquoten wurden bei Nahrungsergänzungsmitteln verzeichnet (39,6%) sowie bei Lebensmittelkontaktmaterialien (29,7%) und nichtalkoholischen Getränken und Säften (mit 28,9%).

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) würdigte die Qualität des Berichts und lobte positive Entwicklung bei der Lebensmittelsicherheit und –kontrolle und dankte den Menschen, die in diesem Bereich tätig sind. Bemerkenswert sei eine relativ hohe Beanstandungsquote bei Fleisch und die Feststellung gentechnisch veränderter Lebensmittel, sagte er. Die Dauer zwischen der Feststellung von Mängeln und der Information der Öffentlichkeit darüber sei immer noch viel zu lange, klagte der Abgeordnete. Diese Kritik bringe seine Fraktion durch Ablehnung des Berichts zum Ausdruck.

Abgeordneter Johann MAIER (S) verortete die Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen bei den Bundesländern und meinte, der Bericht zeige die Defizite und Versäumnisse auf Länderebene in diesem Bereich auf. Er leitete daraus Handlungsbedarf für eine Neuregelung der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette ab und appellierte überdies an die Länder, die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen. 

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) sah durch den Bericht die Bedeutung der Kontrolle bestätigt und beleuchtete in seiner Wortmeldung vor allem die festgestellten Mängel bei Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmitteln und Eiswürfeln. 

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) schloss aus der geringen Zahl an Beanstandungen wegen Gentechnik auf den Erfolg der österreichischen Anti-Gentechnik-Haltung und sprach sich vehement für die Gentechnikfreiheit in allen Lebensmitteln und für den Kampf gegen jegliche Kontamination aus. Weiters forderte er ein österreichisches Gütesiegelgesetz und übte in diesem Zusammenhang Kritik am AMA-Gütesiegel, das seiner Meinung nach irreführende Wirkung habe. 

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) zeigte sich besorgt über die Probleme bei den Nahrungsergänzungsmitteln und bemängelte insgesamt die Kontrolltätigkeit der Länder. Sie drängte auf eine Verwaltungsreform, die dem Minister konkrete Kompetenzen an die Hand gibt, um die Kontrollmissstände zu beseitigen.

Bundesminister Alois STÖGER erwartete sich von dem Bericht Transparenz für die Bevölkerung, aber auch Druck auf die Betriebe und die Verantwortlichen in den Ländern. Für dieses Jahr kündigte er eine Schwerpunktaktion Kinderspielzeug an.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) forderte angesichts der hohen Zahl an Beanstandungen bei vor allem aus China importiertem Kinderspielzeug verstärkte Kontrollen. 

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) stellte den heimischen Lebensmitteln ein ausgezeichnetes Zeugnis aus und betonte, die österreichische Landwirtschaft stehe zu ihrer Verantwortung, gesunde und hochwertige Produkte auf den Markt zu bringen. Wer auf heimische bäuerliche Lebensmittel setze, stehe auf der sicheren Seite, war für Prinz klar. 

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) erinnerte an die festgestellten Kontrollmängel bei den Bundesländern und ortete Probleme in der mittelbaren Bundesverwaltung. Er schlug zudem eine Vernetzung der AGES vor.  

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) meldete schwere Bedenken gegen den Import von Palmöl und von Pangasius an, kritisierte weiters die Einfuhr von gentechnisch verseuchten Futtermitteln, aber auch von Gemüse aus Asien und appellierte an Stöger, seine Lebensmittelpolitik zu überdenken.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Ablehnung des Berichts durch ihre Fraktion an, vermisste Konsequenzen bei Verfehlungen und ließ den Hinweis des Ministers auf mangelnde Kompetenzen nicht gelten.

Neues Arzneibuchgesetz passiert Nationalrat

Einstimmig angenommen wurde sodann das neue Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012). Das geltende Arzneibuchgesetz aus dem Jahr 1980 enthält Vorschriften, die mit den später beschlossenen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen nicht übereinstimmen, weshalb es nun einerseits zu einer materiellen und formellen Anpassung der Bestimmungen kommt, andererseits eine Sanierung der europarechtlich bedenklichen Vorgabe betreffend die Veröffentlichung des Europäischen Arzneibuchs und des Österreichischen Arzneibuchs erfolgt. In Zukunft entfällt die bisher gesetzlich vorgesehene Verpflichtung des Gesundheitsministers, diese beiden Publikationen in der Österreichischen Staatsdruckerei zu verlegen. 

Abgelehnt wurde hingegen ein damit in Zusammenhang stehender F-Antrag des Abgeordneten Norbert Hofer, der befürchtet, dass durch die mit April 2011 in Kraft tretenden Bestimmungen der "Traditional Herbal Medical Product"-Richtlinie der EU massive Einschränkungen in Hinblick auf die Möglichkeit der Abgabe alternativer und homöopathischer Medikamente auftreten.

Abgeordneter Josef RIEMER (F) nahm zum Antrag seiner Fraktion Stellung, befürchtete Einschränkungen der alternativen Heilmittel durch eine entsprechende EU-Richtlinie und sah die außereuropäische Tradition in der Pflanzenmedizin gefährdet. In einem Entschließungsantrag forderte er überdies einen Kostenersatz für von einem Arzt verordnete alternative Heilmethoden.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) versicherte, durch die von Riemer kritisierten EU-Richtlinie werde es zu keiner Einschränkung bei der Abgabe von Arzneimitteln kommen, und betonte, vielmehr werde der Marktzugang für traditionelle pflanzliche Arzneimittel erleichtert.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) erwiderte auf die Bedenken der FPÖ, die EU-Richtlinie sehe sehr wohl die Möglichkeit der erleichterten Registrierung pflanzlicher Arzneimittel vor. 

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) verteidigte ebenfalls die von der FPÖ bemängelte Richtlinie, wies aber auf die Bedeutung der praktischen Erprobung pflanzlicher Substanzen über einen längeren Zeitraum hin.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) sah wie seine Vorredner keinen Grund für eine Unterstützung des F-Antrags und bemerkte, im Wesentlichen werde in Österreich bei den Heilpflanzen alles beim Alten bleiben. Er trat allerdings dafür ein, Kräutermischungen auf den möglichen Gehalt von psychoaktiven Substanzen zu untersuchen.

Bei der Abstimmung wurde das Arzneibuchgesetz einstimmig und der negative Ausschussbericht betreffend den F-Antrag mehrheitlich angenommen. Der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Epedemiegesetz und Bäderhygienegesetz

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Novelle zum Epidemiegesetz. Sie dient dazu, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Ärzte und Ärztinnen sowie Krankenanstalten ihrer Meldepflicht nach diesem Bundesgesetz nicht nur in der bisher vorgesehenen schriftlichen Form, sondern auch auf elektronischem Wege durch Dateneingabe in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten nachkommen können.

Die Änderung des Bäderhygienegesetzes passierte den Nationalrat lediglich mehrheitlich. Demnach müssen die jeweils zuständigen Landeshauptleute spätestens mit Beginn der Badesaison 2012 sicherstellen, dass der Öffentlichkeit während der Badesaison bestimmte Informationen an leicht zugänglicher Stelle in nächster Nähe jedes Badegewässers zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist es auch erforderlich, dass die herangezogenen Organe und/oder Sachverständigen die den Badegewässern anliegenden Grundstücke betreten und die erforderlichen Maßnahmen vornehmen können.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) zeigte kein Verständnis dafür, dass die Bevölkerung künftig auch in unmittelbarer Nähe von Badegewässern auf Informationstafeln über die Wasserqualität informiert werden müsse. Seiner Ansicht nach ist der Aufwand dafür viel zu hoch. Die Informationen seien ohnehin im Internet abrufbar, betonte er. Positiv bewertete Karlsböck, dass ÄrztInnen meldepflichtige Krankheiten künftig auf elektronischem Weg melden können. Er wies aber auf die Bedeutung des Datenschutzes hin. Die PatientInnen seien nicht gefeit davor, dass die Daten missbräuchlich verwendet würden, warnte er und beurteilte in diesem Sinn auch den geplanten Elektronischen Gesundheitsakt kritisch. Karlsböck fürchtet, dass 1,8 Mrd. € durch ein veraltetes Projekt "versenkt werden". Der Abgeordnete appellierte außerdem an Gesundheitsminister Stöger, auf EU-Ebene Druck auszuüben, um ein Verbot von Internet-Ordinationen zu erreichen.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wies darauf hin, dass Österreich in Bezug auf die Badegewässer-Qualität EU-Vorgaben umsetzen müsse. Um die vorgesehenen Informationstafeln in unmittelbarer Nähe von Badegewässern aufzustellen, müssen ihm zufolge die behördlichen Organe Zugang zu den Grundstücken erhalten. Wie Haberzettl betonte, wird künftig außerdem sichergestellt, dass auch kleine Whirlpools in den Anwendungsbereich des Bäderhygienegesetzes fallen. Gerade hier liege vieles im Argen, meinte er.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) wertete das Aufstellen von Informationstafeln im Nahbereich von Badegewässern als "Schnapsidee" und sprach von einem "Bauchfleck" der EU. Es sei viel sinnvoller, die Bevölkerung über das Internet über die Qualität der Badegewässer zu informieren, unterstrich er.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) drängte auf eine rasche Umsetzung des Projekts E-Medikation und des Elektronischen Gesundheitsaktes ELGA. Das Projekt E-Medikation könnte Menschenleben retten, weil doppelte Medikamentenverschreibungen verhindert würden. Ebenso erachtet sie es für sinnvoll, Doppelbefunde zu vermeiden. Aubauer appellierte in diesem Sinn an alle Betroffenen, sich rasch an einen Tisch zu setzen und eine "österreichische Lösung" zu finden, die auch den Datenschutz gewährleistet.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu beiden Gesetzesvorlagen an. Er wertete es allerdings als bedenklich, dass es der Entscheidung der Länder obliegt, was ein Badegewässer ist. Dadurch würden vielfach Kontrollen umgangen, glaubt er. Kritik übte Grünewald auch an der unterschiedlichen Meldedisziplin in den Bundesländern in Bezug auf meldepflichtige Krankheiten.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) erklärte, die ÖVP unterstütze die beiden "kleinen, aber feinen" Gesetzesnovellen. Sie begrüßte ausdrücklich, dass Daten über meldepflichtige Krankheiten künftig auch auf elektronischem Weg übermittelt werden können und machte geltend, dass der Datensicherheit höchste Priorität eingeräumt wird. Zum Bäderhygienegesetz merkte Durchschlag an, Österreich habe als Tourismusland einen Ruf zu verteidigen, dabei spiele auch die Qualität der Badegewässer eine große Rolle.

Gesundheitsminister Alois STÖGER wertete es als wichtig, die Bevölkerung umfassend über die Qualität der Badegewässer zu informieren. Die Qualität der Gewässer sei eine sehr gute, versicherte er. Stöger machte sich darüber hinaus erneut für die Einführung des Elektronischen Gesundheitsakts stark.

Anträge der Opposition abgelehnt

Abgelehnt wurde sodann eine Reihe von Anträgen der Opposition. Dies betraf zunächst die Initiative des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlungen sowie die Forderung von Abgeordnetem Stefan Markowitz (B) betreffend Ausweitung des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergan geschädigten Personen, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden.

In der Minderheit blieb auch der Antrag von Abgeordneter Judith Schwentner (G) nach Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten.

Keine Mehrheit fand weiters der Antrag von Abgeordnetem Norbert Hofer (F) betreffend Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO, insbesondere hinsichtlich der Untersuchung von Risiken durch künstliche Radioaktivität.

Der Ablehnung verfiel schließlich die Forderung von Abgeordneter Birgit Schatz (G), Bisphenol A in Babyschnullern zu verbieten.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) ging auf die einzelnen Oppositionsanträge ein und wertete es als bedenklich, dass es in manchen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Abgeltungen kaum noch ÄrztInnen gebe, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Sie plädierte in diesem Zusammenhang generell dafür, ein einheitliches Leistungs- und Abgeltungssystem im Bereich der Krankenkassen einzuführen. Kritik übte Belakowitsch-Jenewein außerdem an einem Abkommen zwischen der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO, sie fürchtet unzureichende Warnungen über die schädlichen Gesundheitsfolgen von radioaktiver Strahlung.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) setzte sich mit dem Thema Berufskrankheiten auseinander und stellte eine Verbesserung der Liste der Berufskrankheiten in Aussicht. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass bereits nach geltender Rechtsordnung Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind. Die Abgeltung von ärztlichen Leistungen, etwa Substitutionsbehandlungen, sei eine Angelegenheit der Krankenkassen, sagte Csörgits, der Gesundheitsminister könne in die Autonomie der Kassen nicht eingreifen. Zum WHO-IAEO-Vertrag hielt Csörgits fest, die IAEO habe keine Vetomöglichkeit gegen Untersuchungen der WHO.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) meinte, die "Malaise" bei der Substitutionstherapie habe bereits unter Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat begonnen, die die Behandlungen durch überzogene Fort- und Weiterbildungsauflagen für die ÄrztInnen erschwert habe. Man solle Kranke als Kranke betrachten und sie entsprechend medizinisch betreuen, mahnte er.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) erklärte, er sei einer der Ärzte, der seit fast 20 Jahren Substitutionsbehandlungen durchführe. Seiner Ansicht nach ist diese Art der Therapie eine Erfolgsgeschichte, sowohl finanziell als auch menschlich betrachtet. Österreich sei hier durch die Einbindung der HausärztInnen international ein Vorbild. Durch die Substitutionstherapie bekomme man PatientInnen in Behandlung, skizzierte Rasinger, gleichzeitig würden Folgekosten durch Krankheiten vermieden, die von verschmutzten Nadeln versursacht werden. Ein Drittel der PatientInnen kommt seiner Darstellung nach von der Droge los.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) bedauerte, dass die Zahl der ÄrztInnen, die Substitutionsbehandlungen durchführen, in manchen Bundesländern massiv zurückgegangen ist. Als Hauptgrund vermutet er, neben der mittlerweile wieder aufgehobenen strengen Ausbildungsverordnung von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat, dass es kein einheitliches Honorarsystem in Österreich gibt. Durch den Rückzug der ÄrztInnen habe sich die Versorgungssituation massiv verschlechtert, kritisiert er. Folge seien ein zunehmender Drogenhandel, mehr Beschaffungskriminalität und ein Anstieg von Folgeerkrankungen wie HIV. Spadiut appellierte an Gesundheitsminister Stöger, ein "Machtwort" zu sprechen.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) ging auf den Antrag der Grünen betreffend Verbot von Bisphenol A in Babyschnullern ein und machte darauf aufmerksam, dass diese Forderung bereits erfüllt sei. Seit 1. Februar sei in Österreich eine entsprechende Verordnung in Kraft, skizzierte er. Spindelberger wies aber generell auf die Problematik hin, dass viele Spielzeugprodukte, vor allem aus asiatischen Ländern, gesundheitsgefährdend seien, wie sich bei Kontrollen gezeigt habe.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) verwies darauf, dass bestimmte Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen unterschiedlich bewertet würden. Wenn ein Mann, der am Presslufthammer stehe, ein Bandscheibenleiden bekomme, werde das als Berufskrankheit anerkannt, während eine gleiche Erkrankung aufgrund von Pflegetätigkeit nicht angerechnet würde, bemängelte sie. Schwentner zeigte sich daher erfreut, dass die Liste der Berufskrankheiten überarbeitet wird. Zum Thema Bisphenol A merkte sie an, eine von der EU in Auftrag gegebene Studie habe gezeigt, dass von 28 Babyschnullern 20 immer noch verseucht gewesen seien. Sie forderte daher strengere Kontrollen.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) bekräftigte, dass die Liste der Berufskrankheiten regelmäßig angepasst werde. Die nächste ASVG-Novelle wird ihm zufolge weitere Verbesserungen bringen.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) machte darauf aufmerksam, dass es in Österreich einige wenige Contergan-geschädigte Personen gebe, die vor der offiziellen Markteinführung des Produktes geboren wurden. Er forderte eine menschliche Lösung für die betroffenen Personen, die seit 1954 mit dem Problem leben müssten und dringend Hilfe benötigten. Markowitz appellierte an Stöger, sich des Problems anzunehmen. (Fortsetzung Nationalrat)