Parlamentskorrespondenz Nr. 522 vom 20.06.2012

Opposition für mehr Bundeskompetenz in der Familienpolitik

FPÖ: volles Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlings- und Folgegeburten

Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache mit Bundesminister Reinhold Mitterlehner standen im heutigen Familienausschuss mehrere Anträge der Opposition zur Debatte. Behandelt wurden dabei die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in den Bereichen Frühpädagogik, Tageseltern und Schutz des Kindeswohls, die gesundheitliche Vorsorge für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht sowie Auszahlungsmodalitäten des Kinderbetreuungsgeldes.

Grüne: Frühpädagogik braucht bundesweite Regelungen

Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kamen in einem Antrag der Grünen und in zwei Anträgen des BZÖ zur Sprache. Alle drei Entschließungsanträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.

Die Frühpädagogik zur Bundessache zu machen, forderte G-Abgeordnete Daniela Musiol in einem Entschließungsantrag (1867/A[E]) und erinnerte daran, dass sich bei der ersten Sitzung des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens alle Fraktionen für eine Bundeskompetenz im elementarpädagogischen Bereich ausgesprochen haben. Je nach Bundesland gebe es derzeit unterschiedliche Regelungen bei den Betreuungskosten, dem Eintrittsalter, den Öffnungszeiten, dem Betreuungsschlüssel sowie den Anforderungen an das Personal, bemängelte die G-Mandatarin. Sie sah ebenso wie Abgeordnete Ursula Haubner (B) erhöhten "Handlungsbedarf" bei der Kompetenzverteilung, um eine qualitativ gleichwertig hohe Betreuung in allen Ländern, Regionen und Gemeinden sicherzustellen. So sei ein verpflichtendes zweijähriges Kindergartenjahr noch nicht installiert und auch die Frage der tertiären Ausbildung aller PädagogInnen sei noch ungeklärt, monierte Musiol. Von Minister Mitterlehner wollte sie wissen, welche Schritte die Regierung zur Umsetzung der Forderungen im Bildungsvolksbegehren nun setze.

Der Familienminister betonte die Wichtigkeit, pädagogische Qualitätsstandards gerade in der Elementarpädagogik zu verbessern. Er sah die Problematik dabei allerdings in der derzeitigen Kompetenzenlage Österreichs, durch die Kindergärten und Horte in die Verantwortung der Bundesländer fallen. Auch die Finanzierungsgegebenheiten sollten bedacht werden, so Mitterlehner, immerhin müssten die Gemeinden die Kosten für Kindergärten tragen. Damit bestätigte er Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V), die als Bürgermeisterin die pädagogischen und baulichen Herausforderungen ihrer Gemeinde in der Funktion des Kindergartenerhalters beschrieb.

Einen ersten Ansatzpunkt für eine Änderung der Situation sehe er daher im nächsten Finanzausgleich meinte der Bundesminister und sagte in diesem Zusammenhang seine Unterstützung der Forderungen zu. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) bekannte sich zwar zur föderalistischen Struktur Österreichs, machte sich aber dafür stark, pädagogische Bundesqualitätsstandards mit dem Ländern auszuverhandeln. An dem von den Grünen beantragen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr fand Mitterlehner jedoch ebenso wenig gefallen wie Abgeordnete Haubner (B). F-Abgeordnete Carmen Gartelhuber (F) und Norbert Hofer sprachen sich zudem gegen eine zweijährige Kindergartenverpflichtung aus, wobei Gartelhuber auch die Notwendigkeit einer tertiären Ausbildung für sämtliche PädagogInnen bezweifelte. Zur Ausbildungsfrage pädagogischen Personals merkte Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) an, realistischerweise werde es in naher Zukunft an Kindergärten einen Mix aus HochschulabsolventInnen und anders geschulten MitarbeiterInnen geben.

BZÖ fordert bundesgesetzliche Rahmenregelungen für Tageseltern und gegen Kindeswohlgefährdung

Den B-Abgeordneten Ursula Haubner und Martina Schenk zufolge solle Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern bundesweit einheitlich geregelt werden (1139/A[E]). Angesichts des Mangels an Tagesmüttern und Tagesvätern sei außerdem eine gesetzlich verankerte Basisförderung für Tageselternorganisationen nötig. Tageseltern bilden einen notwendigen Baustein in der Gesamtbetreuung von Kindern, hielt Haubner eingangs fest, ein Rahmengesetz für qualitätsvolle Tageselternbetreuung sei daher dringend erforderlich.

Diesen Standpunkt teilten auch die Abgeordneten Rosemarie Schönpass (S), Christine Marek (V) und Musiol (G) sowie Bundesminister Mitterlehner, der auf das Gütesiegel für Tageseltern-Ausbildung verwies. Nach Durchlaufen eines entsprechenden Ausbildungscurriculums können Tagesmütter und –väter das Gütesiegel ihrer Betreuungsqualität erhalten, doch leider werde diese Initiative des Familienministeriums noch nicht von Vielen in Anspruch genommen, erwiderte Mitterlehner auf eine diesbezügliche Frage von Schönpass (S). Der Minister teilte die Meinung der Abgeordneten Marek (V), dass eine bundeseinheitliche Regelung für Tageseltern angesichts der Bundesländerkompetenzen, die auch diesen Betreuungsbereich betreffen, derzeit schwer zu realisieren sei.

Die Thematik des folgenden BZÖ-Antrags von Abgeordneten Ursula Haubner und Martina Schenk für eine Bundes-Rahmenregelung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung (1406/A[E]) scheiterte dem Bundesminister zufolge ebenfalls bislang am Widerstand der Länder. Diese würden grundsätzliche finanzielle Hemmnisse der Umsetzung geltend machen. Das BZÖ erwartet noch für die jetzige Gesetzgebungsperiode, dass die Regierung einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden Ministerialentwurfs vorlegt, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt wird. Mitterlehner bekräftigte das intensive Bemühen seines Ministeriums, eine einheitliche Regelung herbeizuführen und nannte eine 15a-Vereinbarung mit einigen Bundesländern als Möglichkeit, Bedenken bei sämtlichen Ländern auszuräumen. Diesen Lösungsvorschlag hieß auch Abgeordnete Angela Lueger (S) gut, wobei sie wie Marek (V) und Kitzmüller (F) die Bedeutung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage gegen Kindeswohlgefährdung hervorhob.

BZÖ für nachhaltige Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen

Um den Entwicklungsverlaufs jedes Kindes zumindest bis zum Ende des Pflichtschulalters fortlaufend zu dokumentieren, setzt sich Abgeordnete Ursula Haubner für einen Eltern-Jugend-Pass anstelle des Mutter-Kind-Passes ein (1924/A[E]). Dadurch erhielten die EntscheidungsträgerInnen vergleichbare Daten für ein kind- bzw. jugendgerechtes diagnostisch-therapeutisches Angebot und könnten diese als "Frühwarnsystem" bei Fällen von Vernachlässigung oder Missbrauch nützen, sagte Abgeordnete Martina Schenk (B). Die B-Mandatarin verwies auch auf den Kinder- und Jugendgesundheitsbericht 2012, in dem das fehlende Monitoring zur objektiven Abbildung von Veränderungen und Entwicklungen aufgezeigt wird. Für eine Reform des derzeitigen Mutter-Kind-Passes plädierten auch Abgeordnete Musiol und Edith Mühlberhuber (F). Abgeordneter Franz Riepl (S) erwähnte dazu die laufende Arbeit im Gesundheitsministerium, mit der die Vorsorge im Feld der Kindergesundheit optimiert werden soll.

FPÖ gegen Einschränkung des Kinderbetreuungsgelds bei Mehrlings- und Folgegeburten

Die FPÖ trat in zwei Anträgen gegen Einschränkungen beim Kinderbetreuungsgeld auf. Beide Anträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit.

In ihrem ersten Entschließungsantrag (1901/A[E]) kritisiert Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F), das derzeitige österreichische Kinderbetreuungsgeld entspreche nicht dem erhöhten finanziellen Aufwand bei Mehrlingsgeburten, da dann für das zweite und jedes weitere Kind nur ein 50-prozentiger Zuschlag vorgesehen ist. Die F-Mandatarin fordert daher die volle Höhe des Kinderbetreuungsgelds für jedes Kind einer Mehrlingsgeburt. Ihr Anliegen, die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind nicht automatisch zu beenden, falls kurz darauf ein Geschwisterkind folgt, teilte die F-Mandatarin der Regierung in einem weiteren Antrag (1902/A[E]) mit. Damit solle vermieden werden, dass die Familienplanung sich nach der Auszahlungsdauer der Familienbeihilfe für jedes Kind orientiere. Das Kindergeld müsse ohne Einschränkung für beide Kinder zustehen, plädierte sie.

Abgeordnete Marek (V) machte Kitzmüller darauf aufmerksam, dass die Kinderbeihilfe für Fälle von Mehrlingsgeburten oder Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes vom Gesetzgeber vorgesehen sei. Damit würde den Bezugsberechtigten der entsprechende finanzielle Mehraufwand abgegolten.(Schluss)