Parlamentskorrespondenz Nr. 808 vom 19.10.2012

Vorlagen: Verfassung und Geschäftsordnung

Änderung der NR-Wahlordnung, GOG-Anpassung an Haushaltsreform

Koalitionsparteien beantragen Änderung der Nationalrats-Wahlordnung

Wien (PK) – Die bereits durchgeführten bzw. noch geplanten Bezirks- und Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark machen eine Änderung der Nationalrats-Wahlordnung und des Volksbefragungsgesetzes notwendig. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde von den Koalitionsparteien vorgelegt (2100/A). Unter anderem ist eine Neufestlegung der steirischen Regionalwahlkreise vorgesehen. Außerdem muss darauf Bedacht genommen werden, dass die neue Bezirkseinteilung voraussichtlich genau zwischen dem Stichtag und dem Wahltag der Wehrpflicht-Volksbefragung wirksam wird und in einigen zusammengelegten Gemeinden vorübergehend ein von der Landesregierung bestellter Amtsverwalter die Aufgaben des Bürgermeisters übernimmt.

Konkret wird es in der Steiermark künftig anstelle von acht Regionalwahlkreisen nur noch vier Regionalwahlkreise geben: Graz und Umgebung (6A) mit der Stadt Graz und dem politischen Bezirk Graz-Umgebung, Oststeiermark (6B) mit den politischen Bezirken Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz, Weststeiermark (6C) mit den politischen Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg sowie Obersteiermark (6D) mit den politischen Bezirken Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau und Murtal. Stimmkarten in den von einer Zusammenlegung betroffenen politischen Bezirken sollen von Anfang an die Anschriften der zukünftig eingerichteten Bezirkswahlbehörden tragen, auch wenn diese erst nach Druck der Karten tätig werden.

Die Gesetzesnovelle wird darüber hinaus zum Anlass genommen, um die Gemeinden von der Pflicht zu befreien, die Fragestellung einer Volksbefragung durchgehend 10 Tage vor dem Wahltag, also auch am Samstag und Sonntag, zur Einsicht aufzulegen. Stattdessen reicht ein Anschlag an der – zu Amtsstunden zugänglichen – Amtstafel.

Geschäftsordnung des Nationalrats wird an neue Budgetregeln angepasst

Das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats soll an die neuen Haushaltsregeln angepasst werden (2104/A). Schon bisher war der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Entwurf für das Parlamentsbudget samt Anlagen und Erläuterungen zeitgerecht dem Finanzministerium übermittelt wird, wobei grundsätzlich das Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin herzustellen ist. Diese Bestimmung soll nun in analoger Form auch für die bereitzustellenden Unterlagen für das Bundesfinanzrahmengesetz und für die mit den verfügbaren Budgetmitteln angestrebten Wirkungsziele gelten.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, Zweitem Präsidenten Fritz Neugebauer und Drittem Präsidenten Martin Graf eingebracht. Ausdrücklich wird in den Erläuterungen darauf hingewiesen, dass der Nationalratspräsident bzw. die Nationalratspräsidentin auch dann zur Übermittlung der genannten Budgetunterlagen an das Finanzministerium verpflichtet ist, wenn kein Konsens mit den beiden anderen PräsidentInnen erzielt werden konnte, wobei diese in jedem Fall durch eine ausreichend frühzeitige Information einzubinden sind. (Schluss)