Parlamentskorrespondenz Nr. 934 vom 19.11.2012

Vorlagen: Finanzen

Themen: KMU-BürgerInnenbeteiligung, Steuerquote, Ausfuhrfinanzierung

Grüne für BürgerInnenbeteiligung an KMU

Wien (PK) - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Investitionen mit Beteiligung von BürgerInnen finanzieren wollen, haben derzeit Probleme mit dem Bankwesengesetz, der Prospektpflicht und dem Anlegerschutz. Daher verlangen die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler und Bruno Rossmann (alle G) von der Finanzministerin einen Gesetzentwurf, der die Finanzierung lokaler Projekte durch BürgerInnenbeteiligungsmodelle ab 1.1.2013 einfacher, weniger aufwändig, kostengünstiger und rechtssicher für alle Beteiligten macht. Regionale KMU haben oft Probleme, Fremdkapital von Banken zu bekommen, zugleich klagen Gemeinden über großen bürokratischen Aufwand und finanzielle Belastungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Finanzierungen mittels BürgerInnenbeteiligung nehme aber massiv zu, weil viele BürgerInnen seit dem Ausbruch der Finanzkrise das Vertrauen in herkömmliche Anlageformen bei Banken verloren haben. Sie investieren ihr Geld partizipativ direkt in die Realwirtschaft ihrer Region und nehmen die damit eingegangenen Risiken bewusst in Kauf, schreiben die Abgeordneten in der Begründung ihres Verlangens auf eine Gesetzesänderung (2137/A(E)).

BZÖ für maximale Steuerquote in der Verfassung

Die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher und Rainer Widmann beantragen eine verfassungsrechtliche Deckelung der Steuer- und Abgabenquote mit 42 % ab 2016, da die ÖsterreicherInnen mit einer Steuerquote von über 43,1 % zu jenen Bürgern in Europa zählen, die von ihren Einkommen am meisten Steuern und Abgaben an den Staat abliefern müssen. Mittelfristig zielen die Antragsteller auf eine Steuer- und Abgabenquote unter 40 % durch eine umfassende und tiefgreifende Reform von Politik, Staat und Verwaltung. Steuererhöhungen und neue Steuern lehnt das BZÖ ab. "Reichensteuern" ließen nur Erlöse von wenigen hundert Millionen Euro erwarten, würden aber den Auftakt zu einer neuen Belastungswelle für Mittelstand und Leistungsträger darstellen. Eine verfassungsrechtlich verankerte Deckelung der Steuer- und Abgabenquote mit maximal 42 % ab Gültigkeit des durch die Schuldenbremse festgelegten maximalen Defizits von 0,35 % des BIP im Jahr 2016 würde dies verhindern, heißt es in der Begründung des Antrages (2134/A(E)).

Verlängerung der Ausfuhrfinanzierungsförderung

Die Koalitionsparteien beantragen die Verlängerung der Geltung des im kommenden Jahr auslaufenden Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz bis 31.12.2018, das die Finanzministerin ermächtigt, zugunsten der Exportwirtschaft Haftungen bis zu 45 Mrd. € zur Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisiken zu übernehmen (2144/A(E)). (Schluss)