Parlamentskorrespondenz Nr. 1036 vom 06.12.2012

Zahnambulatorien dürfen Leistungsangebot ausweiten

Maßnahmen gegen illegalen Internethandel mit Medikamenten

Wien (PK) – Dem Kampf gegen Arzneimittelfälschungen und den illegalen Vertrieb von Medikamenten über das Internet dient ein Maßnahmenpaket, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird. Dieses wurde in der heutigen Sitzung des Nationalrats mehrheitlich angenommen. Ferner gab der Nationalrat grünes Licht für den Anspruch selbständig Erwerbstätiger auf Krankengeld bei längerer Krankheit sowie für die Ausweitung des Leistungsangebots in Zahnambulatorien.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung betraf die Tiermaterialiengesetz-Novelle.

Die Anpassung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats an die neuen Haushaltsregeln stand ebenfalls zur Diskussion – der diesbezügliche Antrag der drei NationalratspräsidentInnen wurde in Zweiter Lesung einstimmig angenommen. Die Dritte Lesung findet nach den Regeln der Geschäftsordnung erst in der nächsten Sitzung des Nationalrats im Jänner statt.

Schließlich wurde mehrheitlich die Immunität von Abgeordneter Karin Hakl (V) aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat die Auslieferung Hakls im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre beantragt. Die Telekom Austria hatte im Jahr 2008 20.000 Euro für den Nationalratswahlkampf der ÖVP im Wahlkreis Innsbruck bezahlt, wo Hakl Spitzenkandidatin war. Der zuständige Ausschuss hatte im Vorfeld festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten besteht.

Was sollen Zahnambulatorien anbieten dürfen?

Künftig erhalten selbständig Erwerbstätige bei längerer Krankheit künftig Krankengeld, um zu verhindern, dass schwere Erkrankungen für Selbständige und KleinunternehmerInnen existenzbedrohend werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung des Erkrankten abhängt und dieser keine oder weniger als 25 Beschäftigte hat. Außerdem können die Zahnambulatorien in Zukunft ihr Angebot ausweiten, was einerseits im Hinblick auf kostengünstigere Behandlung befürwortet wurde, andererseits aber auch Kritik wegen eines möglichen unlauteren Wettbewerbs hervorrief. Die entsprechende Änderung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes passierte den Nationalrat mehrheitlich.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) ging auf einzelne Punkte des Sozialversicherungs- Änderungsgesetzes ein und hob unter anderem die Gewährung von Krankengeld für Selbstständige, die keine MitarbeiterInnen beschäftigen oder weniger als 25 Beschäftigte haben und für ihr Unternehmen eine entscheidende Arbeitsleistung erbringen, hervor. Zudem verwies sie auf die Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien der Sozialversicherung. Ihrer Ansicht nach ist das besonders für jene wichtig, "die nicht so viel Geld im Geldbörsel haben".

Nach Auffassung von Abgeordnetem Erwin RASINGER (V) werden mit der Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien und mit dem Krankengeld für Selbständige Lücken geschlossen. Was ihm aber nach wie vor fehle, sei ein besseres medizinisches Angebot für Kinder, insbesondere im Bereich der Rehabilitation und der Hospiz, sagte er. Rasinger zufolge sind 70.000 Kinder nicht ausreichend medizinisch versorgt.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) übte scharfe Kritik an der Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien. Seiner Meinung nach machen Kassenambulatorien heutzutage keinen Sinn mehr, da die von ihnen angebotene Versorgung ohnehin von den niedergelassenen Ärzten abgedeckt wird und sie laut Gesetz auch marktübliche Preise verlangen müssen. Da Ambulatorien jedoch keine Steuern zahlten und es keine externe Qualitätskontrolle gebe, komme es zu "unlauterem Wettbewerb". Ein viel sinnvollerer Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit wäre es Karlsböck zufolge, würde man den Selbstbehalt für Zahnspangen für Kinder abschaffen. Er vermutet allerdings, dass es Gesundheitsminister Stöger ohnehin in erster Linie darum gehe, die Patientenversorgung vom niedergelassenem Bereich zu den Ambulatorien zu verlagern.

Um seine Argumentation zu unterstreichen, brachte Karlsböck zwei Entschließungsanträge ein, die zum einen auf die Abschaffung aller Selbstbehalte im medizinischen Bereich und zum anderen auf eine Grundversorgung der Bevölkerung durch Zahnambulatorien abzielen.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) brachte ebenfalls einen Entschließungsantrag zu den Zahnambulatorien ein. Die Grünen fordern, dass die Ambulatorien ihre Leistungen auch am Wochenende, an den Feiertagen und in den Abendstunden anbieten.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Grünen laut Öllinger ihre Zustimmung erteilen. Er kritisierte allerdings, dass das vorgesehene Krankengeld für Selbständige ab dem 43. Krankentag für Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen nichts bringe. Nach 42 Tagen Krankheit seien Einpersonenunternehmen bereits "ökonomisch tot", brachte er vor. Ein von Öllinger vorgelegter Abänderungsantrag zielt in diesem Sinn darauf ab, Einpersonenunternehmen und Selbstständigen mit weniger als fünf Beschäftigten bereits ab dem 4. Tag der Krankheit Krankengeld zu gewähren.

Opposition für Einbeziehung der Kinderhospizbewegung in das Gesundheitssystem

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) begrüßte das Krankengeld für Selbstständige, sie will aber, wie sie ankündigte, auch den Abänderungsantrag der Grünen unterstützen. Eine große Lücke im Gesundheitssystem sieht Haubner bei der Versorgung von unheilbar kranken Kindern in ihren letzten Lebensmonaten. Derzeit seien die auf Kinder spezialisierten Hospiz-Einrichtungen von Spenden abhängig, bemängelte sie. Haubner zeigte kein Verständnis dafür, dass es der Nationalrat – trotz der prinzipiellen Länderzuständigkeit – nicht schaffe, hier ein Signal zu setzen, und brachte einen gemeinsamen B-F-G-Entschließungsantrag ein, in dem die Einbeziehung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem gefordert wird.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) hielt fest, das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, das Team Stronach werde daher zustimmen.

Gesundheitsminister Alois STÖGER hielt Abgeordnetem Öllinger entgegen, dass Selbstständige die Möglichkeit hätten, eine Zusatzversicherung im Rahmen der Sozialversicherung abzuschließen. Mit dieser Zusatzversicherung würden sie eine finanzielle Unterstützung ab dem 4. Krankentag erhalten. Darüber hinaus hob er hervor, dass die vorliegende Gesetzesnovelle auch eine Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes für jene bringe, die Kinder in den Kindergarten bringen. Weiters werde die E-Card-Gebühr für alle Angehörigen abgeschafft, die Berufskrankheitenliste erweitert und die Zahnversorgung der ÖsterreicherInnen massiv verbessert. Stöger gab zu bedenken, dass die Kassenambulatorien, die unter anderem auch Aids-PatientInnen, behinderte Menschen und BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen versorgen, bisher keine moderne Zahnmedizin anbieten durften.

Was die geplante Gesundheitsreform betrifft, kritisierte Stöger erneut "die Funktionärselite in manchen Ärztekammern" und versicherte, die ÖsterreicherInnen bräuchten sich keine Sorgen um das Gesundheitssystem zu machen.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wertete zahlreiche Punkte der vorliegenden Gesetzesnovelle als sozialpolitischen Fortschritt und wies unter anderem auf die Aktualisierung der Berufskrankheitenliste hin.

Wochengeld für Unternehmerinnen wird erhöht

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zur Gesetzesvorlage ein. Demnach soll das Wochengeld für Unternehmerinnen von derzeit 26,97 € pro Tag auf 50 € angehoben werden. Das sei eine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Frauen, sagte Haubner.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) begrüßte das Krankengeld für Selbstständige grundsätzlich, zeigte aber kein Verständnis dafür, dass die Leistung von der AUVA bezahlt wird. Da es sich dabei um reine Dienstgeberbeiträge handle, zahlten sich die UnternehmerInnen ihr Krankengeld im Prinzip selbst, kritisierte er.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) zeigte sich über die Erhöhung des Wochengeldes für Unternehmerinnen erfreut und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Abänderungsantrag an. Darüber hinaus warb sie für den Abänderungsantrag der Grünen, KleinstunternehmerInnen bereits ab dem 4. Krankentag Krankengeld zu gewähren.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend zum vorliegenden Gesetzentwurf. Seiner Meinung nach macht es unter anderem großen Sinn, das Leistungsangebot der Zahnambulatorien auszuweiten.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) würdigte die leistungsorientierte und zielgerichtete Gesundheitspolitik in Österreich. Probleme und große Herausforderungen sah Donabauer allerdings bei der Nachhaltigkeit der Finanzierung und schlug neue Finanzregulierungen im Rahmen von 15a-Verträgen vor. Statt auf Demonstrationen zu setzen, riet Donabauer, in Gespräche einzutreten. Donabauer bekannte sich zur Weiterentwicklung des Erfolgsprojekts e-card und meinte, die wahre Bedrohung für ZahnärztInnen seien nicht die Zahnambulatorien, sondern der Zahnarzttourismus. Er bekenne sich zu den Leistungen, die in den Zahnambulatorien erbracht werden. Beim Thema Wochengeld hielt der Redner fest: "Wer Familienarbeit erbringe, soll eine Unterstützung bekommen". 

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) machte gegenüber Öllinger geltend, dass Zahnambulatorien vielfach weiter entfernt seien als ZahnärztInnen mit Nachtdienst. Daher sei die Ausweitung der Möglichkeiten zu begrüßen. Zahnspangen für Kinder sind keine Luxusleistungen, ebenso wenig fest sitzende Zahnersätze. Es wäre gut, für hohe Qualität in Österreich zu schauen, statt nach Ungarn zu fahren, was dazu führe, dass die Ungarn nach Rumänien fahren. In der Frage der Hospize sagte die Rednerin zu, in der Sache innerhalb eines Jahres zu einer Lösung zu kommen. 

Bei der Abstimmung wurde das Sozialversicherungs-Abänderungsgesetz 2012 unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags in Zweiter Lesung großteils einstimmig verabschiedet, in Dritter Lesung passierte das Gesetz den Nationalrat mehrheitlich. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit und verfiel der Ablehnung. In der Minderheit blieben auch die FPÖ-Anträge betreffend Zahnambulatorien und betreffend Abschaffung der Selbstbehalte im medizinischen Bereich. Dieser Entschließungsantrag wurde in namentlicher Abstimmung bei 154 abgegebenen Stimmen mit 102 Nein- zu 52 Ja-Stimmen abgelehnt.

Der G-Entschließungsantrag auf Öffnung der Ambulatorien sowie der F-G-B-Entschließungsantrag auf Übernahme von Kinderhospizen ins Gesundheitssystem wurden abgelehnt.  

Internethandel mit Medikamenten wird gesetzlich geregelt

Anträge auf Zulassungen von Arzneispezialitäten müssen künftig mit einer Bestätigung des Herstellers über ein durchgeführtes Audit hinsichtlich der Einhaltung von qualitätssichernden Richtlinien, sogenannten "Good Manufacturing Practice –Anforderungen", bei der Wirkstoffherstellung versehen sein. Außerdem sollen Sicherheitsmerkmale für besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel und ein in der gesamten Union geltendes gemeinsames Echtheitslogo für Webseiten legaler Anbieter von Humanarzneimitteln die Authentifizierung von Medikamenten erleichtern. Damit will man den illegalen Vertrieb von gefälschten Medikamenten im Internet bekämpfen und unterbinden.

Die entsprechenden Bestimmungen finden im Arzneimittelgesetz (AMG), im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG), im Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 (ADBG) und im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG). Das Arzneimittelgesetz sieht zudem gerichtliche Straftatbestände vor. Waren bisher für Arzneimittelfälschungen lediglich Verwaltungsstrafen vorgesehen, würden zukünftig die Fälschung und das Verbreiten von Medikamenten, Handelspackungen, Gebrauchsinformationen und Ähnlichem vor Gericht unter Strafe gestellt. ÄrztInnen und ApothekerInnen drohen bei vorsätzlicher Medikamentenfälschung bis zu fünf Jahren Haftstrafe, da diese Berufsgruppen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den PatientInnen stehen. Machen sich andere Personen einer Fälschung strafbar, ist eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Vorlagen wurden teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen.

Ein Antrag des BZÖ auf völliges Verbot des Fernabsatzes von Arzneimitteln blieb dagegen in der Minderheit.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Ablehnung ihrer Fraktion an, weil es nicht notwendig sei, den Fernabsatz von Medikamenten über das Internet zu ermöglichen. Die Rednerin wies auf Lücken bei der Kontrolle der Lagerung dieser Medikamente hin und stellte in Abrede, dass diese Neuerung eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Menschen bringe. In keiner einzigen österreichischen Apotheke sei je ein gefälschtes Produkt verkauft worden, hielt die Rednerin fest und lehnte den Aufbau einer Doppelstruktur im Vertrieb als nicht sinnvoll ab.

Abgeordneter Johann MAIER (S) machte darauf aufmerksam, dass PatientInnen schon jetzt im Ausland über Fernabsatz Arzneimittel erwerben können. Wenn nun Apotheken erlaubt werde, Medikamente über den Fernabsatz zu beziehen, habe das nichts mit illegalem Arzneimittelhandel über Internet zu tun. Tatsächlich würden gefährliche Geschäft mit gefälschten Medikamenten nun unterbunden. Diese Regierungsvorlage diene der Sicherheit der Patienten, ihr sei daher zuzustimmen. 

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) erinnerte an die Ablehnung dieser Gesetzesänderung durch die ApothekerInnen und warnte seinerseits vor dem Internethandel mit Medikamenten. Spadiuts Entschließungsantrag wandte sich daher gegen die Legalisierung des Versandhandels mit Medikamenten in Österreich.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) begrüßte es, dass nun Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen und inländischen Apotheken hergestellt werde. Sichergestellt werde auch, dass nur rezeptfreie Medikamente per Internet gehandelt werden dürfen und in den elektronischen Gesundheitsakt aufgenommen werden. Besonders beratungsintensive Medikamente können von diesen Handel ausgenommen werden. Die Sicherheit der PatientInnen sei beim Fernabsatz von Medikamenten durch dieses Gesetz gewährleistet, zeigte sie sich überzeugt.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bekannte sich zu den vorliegenden Gesetzesänderungen, besprach Detailbestimmungen und sah den Widerstand der ApothekerInnen gegen den Fernabsatz von Medikamenten abnehmen. Es sei sinnvoll, diesen Absatz im Interesse der Patientensicherheit gesetzlich zu regulieren.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) befasste sich mit dem Thema Arzneimittelfälschung, die in der legalen Vertriebskette in Österreich noch niemals beobachtet worden sei. Vor illegal gehandelten Medikamenten warnte der Redner und wandte sich entschieden gegen den Import von Lebensmitteln über private Internetzugänge.

Auch Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) unterstrich das Interesse der PatientInnen am Schutz vor gefälschten Medikamenten durch die Erhöhung der Strafen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Der vorgeschlagene Weg bei der Bestellung von Medikamenten über das Internet garantiere größtmögliche Sicherheit für die PatientInnen, betonte die Rednerin.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) sprach sich dafür aus, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern und zeigte Sympathien für den Kinderhospiz-Antrag des BZÖ. Eine wissenschaftliche Untersuchung von Auswirkungen von Medikamenten auf Kinder bildete ein weiteres Anliegen der Abgeordneten.

Bundesminister Alois STÖGER berichtete über den Kindergesundheitsdialog und über seine Bemühungen, Fortschritte bei der Erforschung der Wirkungen von Medikamenten auf Kinder zu erzielen. Auch Minister Stöger betonte die Notwendigkeit, den Medikamentenhandel über das Internet gesetzlich zu regeln, um die Sicherheit der PatientInnen zu garantieren. 

Brauchen Fiakerpferde zusätzlichen Schutz?

Die Änderungen des Tiermaterialiengesetzes dienen der Anpassung an EU-Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Die Vorlage passierte den Nationalrat einstimmig.

Ohne Gegenstimme blieben auch Durchführungs- und Strafbestimmungen zu einer EU-Verordnung,  mit der das ordnungsgemäße Schlachten von Tieren sichergestellt werden soll. Der BZÖ-Entschließungsantrag, der auf eine Verordnungsermächtigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Fiakerpferden abzielt, blieb in der Minderheit

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) kündigte seine Zustimmung an und begrüßte insbesondere die Aufrechterhaltung der hohen österreichischen Tierschutzstandards.

Auch Abgeordnete Ruth Becher (S) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Tiermaterialiengesetz an. Fiakerpferde sah die Rednerin durch landesgesetzliche Regelungen ausreichend geschützt, darum sei der der diesbezügliche BZÖ-Antrag abzulehnen.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) riet dem Gesundheitsminister, seine Verordnungsmöglichkeit für die Förderung des Einsatzes biologisch-dynamischer Düngemethoden zu nützen.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) betonte die Notwendigkeit, EU-Anpassungen im Tierschutz vorzunehmen und sprach sich für ein Pilotprojekt aus, um Erfahrungen mit der Tötung von Weidetieren zu gewinnen, wie dies in manchen anderen Ländern zugelassen sei. Fiakerpferde werden hervorragend gehalten, meinte die Rednerin.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) hielt es für unverständlich, dass die Regierungsparteien seinen Antrag nicht verstehen wollen, obwohl das Berufstier Fiakerpferd und seine Haltung in der Tierschutzgesetznovelle nicht geregelt sei. 

In einer weiteren Sitzung des Nationalrates nahm Nationalratspräsidentin Barbara Prammer geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen vor.

In Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel sprach Barbara Prammer den ParlamentsmitarbeiterInnen ihren Dank aus und wünschte allen Abgeordneten schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr. (Schluss Nationalrat)