Beseitigung von Kriegsrelikten - müssen die Grundeigentümer zahlen?
Klub Team Stronach erfordert Neuwahl von Ausschüssen
Wien (PK) – Im letzten Teil der heutigen Nationalratssitzung wurde zunächst die Anpassung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats an die neuen Haushaltsregeln in Dritter Lesung einstimmig angenommen. Die Abstimmung in Zweiter Lesung war bereits in der Sitzung vom 6. Dezember 2012 erfolgt. Die Regeln sehen vor, dass im Falle des Geschäftsordnungsgesetzes Zweite und Dritte Lesung nicht in einer Sitzung erfolgen dürfen.
Diskussion um Politikergehälter
In einer Ersten Lesung diskutierten dann die Abgeordneten den Antrag des BZÖ nach einer weiteren Nulllohnrunde für PolitikerInnen auch in diesem Jahr. In der Zwischenzeit wurden jedoch die Politikergehälter nach der letzten Erhöhung im Jahr 2008 für das Jahr 2013 erstmals wieder um 1,8% angehoben.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte, es handle sich um einen inhaltlich veralteten Antrag, zu dem er bereits alles gesagt habe.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, der Antrag sei zu Recht eingebracht worden. Es gehe nicht um das, was auch mit Zustimmung der Grünen bereits beschlossen worden sei, sondern darum, zumindest in Zukunft auszuschließen, dass Politikergehälter immer wieder still und heimlich erhöht werden. Es sei einfach nicht einzusehen, warum angesichts der Schwierigkeiten, mit denen viele Menschen heute konfrontiert seien, die ohnehin bereits hohen Politikergehälter noch weiter erhöht werden sollten. Diese Menschen würden das nicht verstehen, das BZÖ bleibe daher bei diesem Antrag.
Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Grüne: Für Bergung von Fliegerbomben soll Bund aufkommen
Ebenfalls zu einer Ersten Lesung stand der Antrag der Grünen zur Novellierung des Waffengesetzes, wonach der Bund künftig auch die Kosten für das Aufspüren und Bergen von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg übernehmen und für sämtliche Schäden, die bei der Sicherung bzw. Vernichtung von Kriegsmaterial entstehen, haften soll.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) erläuterte, im Fall eines Verdachts, dass auf einem Grundstück Fliegerbomben lagern, müsse derzeit der Grundstückeigentümer alle Kosten tragen. Die Grünen treten dafür ein, dass die öffentliche Hand diese Kosten übernehme. Es sei immer wieder auf ein offenes Verfahren mit der Stadt Salzburg hingewiesen worden. Nun empfehlen Verfassungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung der Kostenfrage, die bisher fehle, geschaffen werde. Die Grünen hätten dazu jetzt einen Vorschlag eingebracht.
Abgeordneter Otto PENDL (S) stimmte grundsätzlich zu, dass der Antrag eine interessante Frage aufwerfe. Das Thema betreffe vor allem Finanzen zwischen den Gebietskörperschaften, also zwischen Bund und Ländern. Pendl plädierte für eine ernsthafte Diskussion, bezweifelte aber, dass das Waffengesetz für die Regelung heranzuziehen sei. Grundsätzlich gehe es aber darum, eine Lösung zu finden.
Abgeordneter Michael HAMMER (V) pflichtete seinem Vorredner bei. Der Kernpunkt, die Frage der Entschärfung und Entsorgung von Kriegsrelikten, habe bereits eine klare Regelung durch die Zuständigkeit des Verteidigungsressorts gefunden, die restlichen Fragen werde man ernsthaft diskutieren müssen.
Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) wies darauf hin, in der Frage der Beseitigung von Kriegsrelikten sei entschieden worden, dass die Grundeigentümer für die Entsorgung zu tragen haben. Diese Entscheidung sei aber nur mit dem Verweis einer diesbezüglich fehlenden Regelung für die Suche und Entsorgung von solchen Hinterlassenschaften des Krieges erfolgt. Es sei jedenfalls nicht einzusehen, dass die Bundesregierung Grundeigentümer und Besitzer, die in solchen Fällen ja nicht die Verursacher seien, nicht finanziell unterstützen wolle.
Abgeordneter Kurt LIST (B) wies darauf hin, dass von Experten noch immer 15.000 Fliegerbomben in österreichischer Erde vermutet werden. Das Thema könne alle betreffen, und die mit hohen Kosten verbundene Beseitigung der Kriegsüberreste sei nicht Aufgabe der einzelnen BürgerInnen, sondern des Bundes. Das BZÖ werde diese Initiative daher unterstützen.
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen.
Neuwahl von Ausschüssen
Am Ende der heutigen Sitzung wurden der Rechnungshof-, Finanz- und Innenausschuss einstimmig neu gewählt. Dies wurde notwendig, nachdem das Team Stronach Klubstatus erhalten hat und nun indiesen drei Ausschüssen mit Sitz und Stimmevertreten sein soll. Die entsprechenden Ausschüsse werden nun auf eine Mitgliederzahl von 35 aufgestockt. Die Konstituierung des Rechnungshofausschusses und des Finanzausschusses erfolgte gleich nach dieser Plenarsitzung, der Innenausschuss tritt morgen nach dem Plenum zusammen. Die Aufnahme der drei Berichte (III-370 d.B., III-371 d.B. und III 372 d.B. in die Tagesordnung des Rechnungshofs stehenden diente nur der Fristwahrung. (Schluss Nationalrat) jan
Links
- 2104/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
- 2125/A - Waffengesetz 1996
- III-372 d.B. - Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/13
- III-370 d.B. - Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12
- III-371 d.B. - Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011
- 1/A-RH - Rechnungshofausschuss
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 187/NRSITZ - 187. Sitzung des Nationalrats vom 30. Jänner 2013
- 2110/A - Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, Bundesbezügegesetz und Bezügegesetz