Parlamentskorrespondenz Nr. 82 vom 06.02.2013

Bundesrat skeptisch zu Verschärfungen für Tabakerzeugnisse

Breite Themenpalette im EU-Ausschuss der Länderkammer

Wien (PK) – Gesundheitsprävention ist begrüßenswert, die vorliegende Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie schießt aber weit über das Ziel hinaus. Das war der allgemeine Tenor der Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats zu den Plänen der EU, das Rauchen noch unattraktiver zu machen. So sollen die Warnhinweise, eine Kombination von Bild und Text, auf den Zigarettenpackungen mehr als bisher abschreckende Wirkung haben. Der Entwurf zielt ferner auf strengere Vorschriften hinsichtlich der Inhaltsstoffe und den maximalen Teer-, Nikotin- und CO2-Gehalt ab. Dabei geht es insbesondere um charakterisierende Aromen, wie etwa Erdbeere oder Himbeere, um den Zigarettengeschmack zu überdecken und vor allem junge Menschen leichter an das Rauchen zu gewöhnen. Des Weiteren wird der Geltungsbereich auf neue Produkte und den grenzüberschreitenden Fernabsatz sowie auf den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen und rauchlosem Tabak ausgedehnt. In die Richtlinie würden zukünftig etwa Slim-Zigaretten, Menthol-Zigaretten, aber auch Wasserpfeifen fallen. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen in Hinkunft die Zigarettenpackungen eine einheitliche Größe aufweisen ("Plain Packaging").

Neben der genannten Tabakprodukterichtlinie standen weitere sehr unterschiedliche Themen auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses. Diese betrafen die Anpassung der Insolvenzverordnung und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Ausschussmitglieder diskutierten auch über die Bestrebungen der EU, die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auszubauen, um die Abhängigkeit von Ölimporten zu reduzieren.

Tabakprodukterichtlinie "so was von überschießend"

Hauptziel der Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie ist ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes sowie ein höheres Schutzniveau im Bereich der öffentlichen Gesundheit, unterstrich die Vertreterin des Gesundheitsministeriums gegenüber den Bundesrätinnen und Bundesräten. Insbesondere soll die Prävention bei Kindern und Jugendlichen verstärkt, aber auch die Erwachsenen sollen mehr als bisher hinsichtlich der gesundheitlichen Schäden, die durch das Rauchen entstehen können, sensibilisiert und vom Tabakkonsum abgehalten werden. Die Wirksamkeit der im Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen, vor allem des "Plain Packaging", sieht das Ministerium durch eine Anzahl von Studien aus Deutschland, Großbritannien und Amerika belegt. Man unterstütze daher seitens des Ressorts den Kommissionsvorschlag grundsätzlich, Details seien aber zu klären, hieß es dazu.

Die Diskussion auf europäischer Ebene befinde sich noch ganz am Anfang, erfuhren die Ausschussmitglieder, etwaige finanzielle Auswirkungen könne man im derzeitigen Verhandlungsstadium noch nicht beziffern. Auch seien noch nicht alle Stellungnahmen eingelangt. Klar sei aber, dass durch Rauchen hervorgerufene Krankheiten die Volkswirtschaft belasten. Man rechne damit, dass die Neuerungen bis 2014 erlassen werden können, sodass diese ab 2015/16 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.

Sowohl Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) als auch Bundesrat Stefan Schennach (S/W) und Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) sahen in der Vorlage kein Subsidiaritätsproblem. Mayer konnte daher auch dem Vorschlag von Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) nichts abgewinnen, eine Subsidiaritätsrüge beziehungsweise einen Antrag auf Mitteilung zu überlegen. Sie bezog sich dabei auf zahlreiche negative Stellungnahmen aus der Wirtschaft. Der Bundesrat habe objektiv die Einhaltung der Subsidiarität zu prüfen, eine Rüge aus wirtschaftlichen Interessen sei nicht möglich, machte Vorsitzender Mayer klar.

Anders gestalte sich die Frage jedoch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, unterstrichen Mayer und Schennach. Mayer wies darauf hin, dass einige Bestimmungen, wie etwa jene zum "Plain Packaging", in Markenrechte eingreifen könnten. Schennach formulierte dazu pointiert: "So was von überschießend", und meinte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip bewege sich mit dem vorliegenden Entwurf auf einer etwas "schiefen Bahn". Dieser Einschätzung schlossen sich auch die BundesrätInnen Angelika Winzig (V/O), Günther Köberl (V/St) und Franz Wenger (V/S) an.

Man kam schließlich auf Vorschlag von Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V) überein, die Materie eventuell noch einmal auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen, sobald die Positionierung der Bundesregierung vorliegt.

EU forciert Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Um unabhängiger von Ölimporten zu werden, soll eine Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzubauen. Der zur Diskussion stehende Vorschlag enthält verbindliche Vorschriften für die Festlegung eines nationalen Strategierahmens zur Entwicklung des Marktes für alternative Kraftstoffe und für den Aufbau der mindestens erforderlichen Ladeinfrastruktur, einschließlich der Festlegung einheitlicher technischer Standards, erläuterte die Expertin des Verkehrsministeriums, die für die Koordination der Elektromobilität verantwortlich zeichnet. Das betrifft die Versorgung sowohl mit Elektrizität als auch mit Wasserstoff und Erdgas.

So sollen pro Elektrofahrzeug mindestens zwei Ladestationen (zu Hause und am Arbeitsplatz) für eine vollständige Aufladung, davon 10% öffentlich zugänglicher Ladestationen, zur Verfügung stehen. Damit wären in Österreich bis Ende 2020 der Aufbau von 116.000 Ladestationen, davon 12.000 im öffentlichen Bereich, erforderlich. Ebenso sollte eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen mit Wasserstoff im Abstand von jeweils höchstens 300 km zur Verfügung stehen, um den Verkehr von Wasserstofffahrzeugen innerhalb des gesamten Staatsgebiets zu ermöglichen. Auch müssen laut Kommissionspapier die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass mit Flüssigerdgas (LNG) betriebene schwere Nutzfahrzeuge alle Straßen des Kernnetzes des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) befahren werden können. Alle Seehäfen des TEN-V-Kernnetzes sollen mit öffentlich zugänglichen LNG-Tankstellen für den Seeverkehr und die Binnenschifffahrt ausgestattet sein. Ab dem 31. Dezember 2025 sollten sodann in allen Binnenhäfen des TEN-V-Kernnetzes öffentlich zugängliche LNG-Tankstellen für die Binnenschifffahrt zur Verfügung stehen.

Wie die Expertin darlegte, werde die gegenständliche Vorlage grundsätzlich unterstützt, zu den Details gebe es aber noch keine Bewertungen. Dazu sei nicht nur die Einbindung des Wirtschafts- und Umweltministeriums erforderlich, man brauche auch noch konkrete Bedarfsanalysen und einen genauen Umsetzungsplan.

Die Ressortvertreterin wies in diesem Zusammenhang auf den in Österreich bereits ausgearbeiteten Umsetzungsplan "Elektromobilität" hin, der, wie seitens der Wirtschaftskammer betont wurde, einen wesentlich umfassenderen Ansatz als jener der EU-Kommission verfolgt. Die Kommission sei zu sehr auf die Tankstellen fokussiert, lasse aber den gesundheitspolitischen Ansatz, die Produktentwicklung und -produktion sowie die KonsumentInnen völlig außer Acht. Es fehle dem Kommissionsvorschlag der Blick aufs Gesamte, auf ein Verkehrskonzept, wie es eben der innerstaatliche Umsetzungsplan "Elektromobilität" vorzeige. Außerdem sei die Zahl der für Österreich prognostizierten Elektroautos mit 250.000 unrealistisch hoch gegriffen. Das Verkehrsministerium geht dem gegenüber davon aus, dass im Jahr 2020 jedes fünfte neu zugelassene Fahrzeug ein Elektrofahrzeug beziehungsweise Hybridauto sein werde, bestätigte die Vertreterin des Verkehrsministeriums die Zweifel an den Schätzungen der EU-Behörden.

Wenn die Bundesrätinnen und Bundesräte auch durchaus die Förderung alternativer Kraftstoffe und einer entsprechenden Infrastruktur befürworteten, so zeigten sie sich doch etwas über den Vorschlag der Kommission überrascht. Dem Entwurf fehle der ganzheitliche Ansatz, wie man ihn beispielsweise in Dänemark verfolge, sagte Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Bemerkenswert sei ferner die Tatsache, dass die EU-Kommission im Bereich der Daseinsvorsorge eine Liberalisierung anstrebe, hier aber den umgekehrten Weg der staatlichen Einflussnahme gehe. Die Richtlinie tendiere zu einer Art Planwirtschaft, bemerkte auch Bundesrätin Angelika Winzig (V/O). Außerdem sind ihrer Meinung nach die Elektroautos noch viel zu teuer und zu aufwendig. Ähnlich argumentierte Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die auch die komplizierte Verrechnung aufgrund der unterschiedlichen Systeme thematisierte. Kerschbaum unterstützte jedoch die Verankerung der geforderten Infrastruktur bis hinunter zu den Bauordnungen. Bundesrat Martin Preineder (V/N) urgierte ebenfalls einen umfassenderen Ansatz, vor allem einen entsprechenden Strategierahmen und den Einsatz von Fördermitteln.

Die Expertin des Verkehrsministeriums räumte ein, dass die Wechselladestationen derzeit ein problematisches System darstellen. Der Umsetzungsplan "Elektromobilität" ziele daher darauf ab, eine Buchungsplattform in Österreich zu etablieren, um einheitliche Buchungs- und Reservierungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die auch mit dem öffentlichen Verkehr gekoppelt sind. Jeder müsse die Möglichkeit haben, Ladestationen zu errichten und zu benützen, betonte sie gegenüber Bundesrat Friedrich Reisinger (V/St). Gemäß der Richtlinie seien als Betreiber nur Private vorgesehen, die öffentliche Hand habe aber die Möglichkeit, die Infrastruktur durch Anreize und Förderungen zu forcieren. Was die Förderstrategie in Österreich betrifft, so sei man darauf bedacht, eine Insellösung zu vermeiden, hielt sie nach einer Anfrage von Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) fest.

Auf eine Bemerkung von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die die Zukunft von Treibstoffen aus Wasserstoff angesprochen hatte, stellte die Expertin fest, es gebe Autohersteller, die an der Wasserstofftechnologie arbeiten, man könne aber davon ausgehen, dass die Produktreife nicht vor 2030 erreicht werde. Jedenfalls handle es sich dabei um eine nachhaltige Technologie, zeigte sie sich überzeugt.

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sollen effizienter gestaltet werden

Seit 2005 gilt in Europa die EU-Insolvenzverordnung, welche grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in Europa regelt. Die Verordnung findet immer dann Anwendung, wenn der Schuldner Vermögen oder Verbindlichkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat hat, unabhängig davon, ob es sich beim Schuldner um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Sie legt fest, welches Gericht für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist. Das Hauptinsolvenzverfahren muss in dem Mitgliedstaat eröffnet werden, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat.

Seit Inkrafttreten haben sich aber Mängel bei der Anwendung herausgestellt. So ist es beispielsweise unklar, welcher Mitgliedstaat für die Eröffnung der Verfahren zuständig ist. Offene Fragen stellen sich auch beim Sekundärinsolvenzverfahren, außerdem fehlen entsprechende Regelungen für die Insolvenz multinationaler Unternehmensgruppen.

Der nun vorliegende Vorschlag zur Änderung der EU-Insolvenzverordnung bringt nicht nur Klarstellungen, sondern soll auch zu Erleichterungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren führen. So ist beabsichtigt, den Anwendungsbereich auf Verfahren in Eigenverwaltung, wo kein Insolvenzverfahren besteht, weiters auf Vorinsolvenzverfahren, Entschuldungsverfahren und sonstige Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die nicht in die geltende Definition passen, auszuweiten. Die gerichtlichen Zuständigkeiten werden präzisiert. Darüber hinaus sollen Gerichte die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens ablehnen können, wenn ein solches Verfahren zum Schutz der Interessen der Gläubiger am Ort der Niederlassung nicht erforderlich ist. Auch soll die Kooperation zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren verbessert werden. Hinsichtlich der Unternehmensgruppen ist vorgesehen, Insolvenzverfahren, an denen Mitglieder derselben Unternehmensgruppe beteiligt sind, abzustimmen, indem die an den einzelnen Hauptverfahren beteiligten Verwalter und Gerichte verpflichtet werden, miteinander zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren. Die Verordnung schreibt auch verpflichtende Veröffentlichungen bei Eröffnung von Insolvenzverfahren vor, wie es sie in Österreich bereits gibt.

Die Expertin des Justizministeriums sprach in diesem Zusammenhang von einer moderaten Weiterentwicklung der bestehenden gesetzlichen  Grundlage, wobei noch einige Punkte zu klären seien. Das beziehe sich zum einen auf die Frage, wie weit die Bestimmungen auf das Vorinsolvenzverfahren ausgeweitet werden, außerdem müsse man bei Konzerninsolvenzen darauf bedacht sein, dass es bei den einzelnen Unternehmen innerhalb des Konzerns unterschiedliche Interessenlagen geben kann.

Ein weiterer neuralgischer Punkt des Verordnungsentwurfs betrifft den Schutz der ArbeitnehmerInnen. Nachdem Artikel 3a festlegt, dass in Insolvenzverfahren die Gerichte auch für Klagen zuständig sind, die unmittelbar aus dem Verfahren herausgehen, und unklar sei, wie weit diese Zuständigkeit gehen soll, könnte sich das auch auf die Zuständigkeit hinsichtlich des ArbeitnehmerInnenschutzes auswirken, erklärte die Vertreterin der Arbeiterkammer. Dieser Punkt werde vom Justizministerium in den Verhandlungen berücksichtigt werden, wurde ihr daraufhin zugesichert.

Auf Detailfragen der BundesrätInnen Cornelia Michalke (F/V), Angelika Winzig (V/O), Günther Köberl (V/St) und Elisabeth Kerschbaum (G/N) bestätigte man seitens des Justizministeriums, dass in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossene Geschäfte auch voll bezahlt werden. Das habe mit der Quote nichts zu tun. In Österreich sei man besonders darum bemüht, die Unternehmen weiterzuführen, solange Gläubiger nicht geschädigt werden. Dementsprechend sei die Sanierungsquote im Inland sehr hoch.

Abschließend stellte sie klar, dass die Richtlinie keinerlei Vorgaben enthält, wie das Insolvenzrecht materiell-rechtlich gestaltet werden soll.

Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen wird erleichtert

Um die Mobilität im Binnenmarkt zu erleichtern, soll es zu Verbesserungen bei der gegenseitigen Anerkennung von reglementierten Berufen, für die bestimmte Qualifikationen erforderlich sind, kommen. Der entsprechende Richtlinienentwurf lag dem EU-Ausschuss des Bundesrats ebenfalls zur Diskussion vor.

So sollen durch Einführung eines Berufsausweises, der einen alternativen Anerkennungsnachweis darstellt, die Anerkennungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Er wird elektronisch abgewickelt. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre reglementierten Berufe zu melden und zu rechtfertigen, worauf eine gegenseitige Evaluierung der Meldungen durch andere Mitgliedstaaten und durch die EU-Kommission erfolgt. Außerdem enthält der Vorschlag eine Regelung über eine Online-Datenbank der Kommission zur besseren Information von Mitgliedstaaten und BürgerInnen. Erstmals sollen auch die Notare in die Richtlinie einbezogen werden.

Die Reform der Qualifikationsniveaus dient dazu, die Zahl der Ablehnungen von Anerkennungsanträgen zu verringern. Die Kommission schlägt ferner Instrumente gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsame Ausbildungsprüfungen vor, um eine automatische Anerkennung bei einzelnen Berufen zu erreichen. Die Verhandlungen darüber dauern schon über ein Jahr, erfuhren die Mitglieder aus dem Wirtschaftsministerium, man erwartet eine Einigung noch im Frühjahr.

Diese Initiative wurde von den Mitgliedern der Länderkammer durchaus positiv bewertet, man müsse sich aber im Klaren darüber sein, dass hier einiges aufgemacht wird, merkte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) an. Er verwies auch auf die Stellungnahmen von Wien und Vorarlberg, in denen vor allem Sorge hinsichtlich der Qualität von Gesundheitsberufen, aber auch von SkilehrerInnen oder BergführerInnen geäußert werden. Dem schloss sich auch Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) an, und Bundesrat Friedrich Reisinger (V/St) warf die Frage auf, ob man nicht das Pferd von hinten aufzäume. Angesichts der unterschiedlichen Ausbildungsniveaus in Europa sollte man eher hier ansetzen, meinte er, damit nicht die Qualität der Arbeit leide.

Die Vertreterin des Wirtschaftsressorts erläuterte, dass man bei Berufen, die mit Gefahrensituationen verbunden sind, auch in Zukunft zusätzliche Anforderungen gemäß der jeweiligen innerstaatlichen Regelungen stellen könne.

Sie erklärte, dass es drei verschiedene Anerkennungsformen gibt: In einem Fall, wie etwa bei sechs Gesundheitsberufen, gebe es bereits eine einheitliche Ausbildung, in weiteren Berufen setze ein allgemeines Anerkennungsverfahren ein, wo man eine Ergänzungsausbildung einfordern könne. Schließlich könne auch eine Anerkennung auf der Grundlage von Berufserfahrung erfolgen, das betreffe aber nur das Gewerbe. (Schluss)jan


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