Parlamentskorrespondenz Nr. 178 vom 05.03.2013

Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige wird möglich

Familienausschuss billigt Mittel für barrierefreie Beratungsstellen

Wien(PF) - Neben dem neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz beschloss der Familienausschuss heute mehrheitlich die Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige. Mit Zustimmung des gesamten Ausschusses wurde die Aufstockung der Mittel für Familienberatungsstellen, um diese barrierefrei auszugestalten, ebenfalls plenumsreif gemacht.

Mitterlehner: Direktauszahlung unterstützt Selbstständigkeit

Laut einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz (2192 d.B.) sollen auch Volljährige, für die noch die Unterhaltspflicht besteht, ab 1. September 2013 beantragen können, die Beihilfe auf ihr eigenes Konto zu erhalten. Im Sinne der Selbstständigkeit Jugendlicher beziehungsweise junger Erwachsener sei dies ein bedeutender Schritt, waren die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einig.

Familienminister Reinhold Mitterlehner bekräftigte, mit der Möglichkeit für Jugendliche, die Familienbeihilfe direkt zu beziehen, werde ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen. Die Kritik der Abgeordneten Norbert Hofer (F) sowie Judith Schwentner und Tanja Windbüchler-Souschill (beide G), das Recht der Eltern, der Direktauszahlung an ihre Kinder widersprechen zu können, komme letztlich einer Bevormundung der jungen Menschen gleich, ließ der Minister nicht gelten. Die notwendige Zustimmung der Erziehungsberechtigten ermögliche es etwa Studierenden, sich ihrer steuerlichen und unterhaltsbezogenen Situation bewusst zu werden. Den Umstand, dass bestimmte Leistungen wie etwa der Alleinverdienerabsetzbetrag abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe sind, führten die ÖVP-Mandatarinnen Silvia Fuhrmann, Gabriele Tamandl und Christine Marek als Argument für die Berechtigung der Eltern, gegen die Direktauszahlung der Beihilfe an ihre Kinder Einwand zu erheben, an.

Neu regelt der Gesetzesentwurf auch die Geschwisterstaffelung, damit sie im Fall der Direktauszahlung erhalten bleibt. Ende 2014 soll eine Evaluierung der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit der Direktauszahlung mithilfe der Familienbeihilfedatenbank erfolgen. Für die administrativen und technischen Umsetzungskosten der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige seien 300.000 € vorgesehen, informierte Familienminister Mitterlehner auf Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner (B).

Die komplexe steuerrechtliche Thematik in Zusammenhang mit der Familienbeihilfe wurde von Abgeordnetem Franz Riepl (S) aufgeworfen, der unter anderem den Mangel an Informationen zu Fragen der Antragstellung und der Bezugsberechtigung beanstandete. Zudem ersuchte er den Bundesminister zu prüfen, ob nicht eine Anhebung der Zuverdienstobergrenze hinsichtlich Anspruch auf Familienbeihilfe anzudenken wäre. Mitterlehner sprach sich daraufhin deutlich für eine übersichtlichere Gestaltung der Informationsangebote zu steuerrechtlichen Fragen rund um die Familienbeihilfe aus, machte allerdings darauf aufmerksam, dass die letzte Erhöhung der Zuverdienstobergrenze 2011 stattgefunden habe und eine neuerliche daher derzeit nicht in Planung sei.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wurde ein Antrag des BZÖ (1744/A[E]), der neben der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Studierende auf eine Vereinheitlichung der Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der wichtigsten Familienleistungen abzielt. Dazu schlägt das Bündnis einen einheitlichen "Zahltag" für Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie die Zusammenfassung der zuständigen Stellen vor.

Dem Gesetzesentwurf zur Familienlastenausgleichsgesetz-Novelle stimmten mit Ausnahme der FPÖ alle Fraktionen im Ausschuss zu, der Antrag des BZÖ fand dagegen nur Unterstützung bei FPÖ und Grünen, und blieb damit in der Minderheit.

Familienberatungsstellen werden barrierefrei gemacht

Bis Ende 2015 sollen die Familienberatungsstellen an allen Standorten in Österreich barrierefrei werden. Eine diesbezügliche Regierungsvorlage (2190 d.B.) wurde von sämtlichen Parteien in der Ausschusssitzung befürwortet und einstimmig angenommen.

Zwischen 2013 und 2015 sind laut vorliegender Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes für Familienberatungsstellen rund 1 Mio. € an zusätzlichen Budgetmitteln eingeplant, die für umfassende Maßnahmen der Barrierefreiheit aufgewendet werden sollen.

Anträge von FPÖ und BZÖ weiter in Warteschleife

Von SPÖ und ÖVP vertagt wurde der FPÖ-Entschließungsantrag, den Unterhaltsvorschuss bei Kindern mit Behinderung auch über deren Volljährigkeit hinaus zu gewähren. Auch die BZÖ-Initiative, einheitliche Fahrkarten für SchülerInnen und Lehrlinge in ganz Österreich anzubieten, vertagte der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen. 

Minderjährigkeit soll bei Kindern mit Behinderung nicht länger Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses sein, so die Forderung der FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer und Anneliese Kitzmüller (2105/A[E]). Antragsteller Hofer machte in der Debatte darauf aufmerksam, dass besonders für alleinstehende Elternteile das Auszahlungsende des Unterhaltsvorschusses mit dem 18. Lebensjahr ihres behinderten Kindes ein Problem darstelle. Solange die Unterhaltspflicht besteht, beziehungsweise bis das Kind sich selbst erhalten kann, müsse daher der Unterhaltsvorschusses für Kinder mit Behinderung gewährt werden, zumal diese oft länger als DurchschnittsschülerInnen bräuchten, um ihren Bildungsweg abzuschließen, so die FPÖ.

Dem pflichteten auch die Abgeordneten Judith Schwentner (G) und Ursula Haubner (B) bei, FPÖ-Mandatarin Carmen Gartelgruber erinnerte außerdem an die Ankündigung einer parlamentarischen Enquete zum Thema Unterhaltsvorschuss. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) erklärte einerseits ihr Verständnis für die Problematik, verwies andererseits aber auf laufende Überlegungen der Regierung in dieser Sache als Erklärung für ihren Vertagungsantrag zum Verhandlungsgegenstand.

Das Anliegen des BZÖ (2056/A[E]), die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel bundesweit SchülerInnen und Lehrlingen gleichgestellt anzubieten, erhielt zwar ebenso positive Rückmeldungen aus allen Fraktionen, wurde jedoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, da derzeit Verhandlungen mit den Bundesländern und Verkehrsverbänden darüber im Gange seien. Grünen-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill unterstich, eine billigere Gestaltung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ziehe automatisch einen höheren Zuspruch und somit Ausbau dieser Transportmöglichkeiten mit sich.

In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, wo die gemeinsame Lehrlings- und SchülerInnenfahrkarte bereits umgesetzt ist, seien bis Ende Dezember letzten Jahres bereits mehr als 300.000 derartige Tickets in Anspruch genommen worden, erfuhr Antragstellerin Ursula Haubner (B) von Minister Mitterlehner. Seitens des Bundes bestehe daher großes Interesse, mit den Ländern eine Lösung der Frage zu finden, bemerkte er. (Schluss Familienausschuss) rei