Parlamentskorrespondenz Nr. 205 vom 13.03.2013

An EU-Tabakrichtlinie entzündet sich Unmut der BundesrätInnen

Bundesrat EU-Ausschuss bezweifelt Sinnhaftigkeit der Richtlinie

Wien (PK) - Mit einer neuen Tabakrichtlinie will die EU verstärkt gegen das Rauchen mobil machen. Wie schon bei seiner Diskussion über den ersten Kommissionsvorschlag zur geänderten Tabakprodukterichtlinie (siehe PK Nr. 82/2013) bezweifelte der EU-Ausschuss des Bundesrats auch bei seiner heutigen Sitzung, dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Maßnahmen ausreichend zur Reduktion des Tabakkonsums beitragen. Festgehalten wurden die Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit des Richtlinienvorschlags in einer mehrheitlich beschlossenen Mitteilung an die EU. In ihrem Schreiben an Brüssel fordern die BundesrätInnen empirische Erhebungen, ob die vorgeschlagenen verpflichtenden Warnhinweise auf Tabakwaren tatsächlich den Konsum der Produkte zurückgehen lassen und sie sprechen die Gefahr der Produktfälschung bei relativ einheitlichen Verpackungen an.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) stellte fest, er sei keineswegs gegen Rauchprävention, aber dass der Richtlinienvorschlag mit Gesundheitsaspekten "behübscht" werde, sei schon aus subsidiaritätsrechtlichen Gründen nicht zu begrüßen, immerhin obliege der Gesundheitsschutz von BürgerInnen den Nationalstaaten. Damit ging er auf die Information der Vertreterin des Gesundheitsministeriums ein, das Hauptziel der Richtlinie sei die Harmonisierung der Rechtsvorschiften zum Tabakhandel im EU-Binnenmarkt. Am grundsätzlichen Eingreifen der EU in persönliche Entscheidungen, wie es auch der vorliegende Legislativentwurf zur Tabakrichtlinie vorsehe, stieß sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Sie wandte sich daher namens ihrer Fraktion konkret gegen eine Formulierung in der Ausschussmitteilung, wonach man grundsätzlich die Ziele des Kommissionsvorschlags im Sinne des Gesundheitsschutzes unterstütze, und äußerte sich skeptisch, ob die Richtlinie in der Bevölkerung tatsächlich zu weniger Tabakkonsum führen werde.

Den Beginn des Tabakkonsums in Jugendjahren zu unterbinden, ist laut gegenständlichem Legislativentwurf das Kernziel der geplanten Tabakrichtlinie (COM(2012) 788 final). Aufgezeigt wird darin, dass 70% der RaucherInnen bereits vor ihrem 18. Lebensjahr zur Zigarette greifen, 94% bevor sie 25 Jahre alt sind. Nicht zuletzt im Sinne geringerer Gesundheitskosten für die Allgemeinheit sind der Rauchstopp bei Erwachsenen und der KonsumentInnenschutz weitere wichtige gesundheitliche Aspekte des Entwurfs. Die Kommission strebt daher an, mit obligatorischen Warnhinweisen, einer Kombination aus Text und abschreckenden Bildern auf Zigarettenschachteln, KonsumentInnen vom Kauf der gesundheitsschädlichen Erzeugnisse abzuhalten. Jede Art von Werbung auf Tabakwaren soll verboten werden. Informationen über Raucherentwöhnungsangebote wie das Rauchertelefon müssen dagegen auf sämtlichen Zigaretten- und Feinschnittpackungen aufgedruckt sein. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) betonte dazu, jedenfalls seien der Herstellerschutz beziehungsweise die Wahrung der Marken- und Urheberrechte zu beachten, daher sehe er vereinheitlichte Bestimmungen zur Verpackungsgestaltung kritisch.

Der Geltungsbereich des Legislativvorschlags umfasst auch den grenzüberschreitenden Fernabsatz sowie neue und rauchlose Tabakprodukte. In die Richtlinie würden zukünftig etwa Slim-Zigaretten, Menthol-Zigaretten, Wasserpfeifen aber auch E-Zigaretten fallen. Festgelegt wird im Richtlinienvorschlag weiters die Meldepflicht der Tabakwarenhersteller- und Importeure über Inhaltsstoffe und Emissionen ihrer Waren. Im Datenerfassungssystem EMTOC (Electronic Model Tobacco Control), das Österreich maßgeblich mitentwickelt und als erstes EU-Mitglied rechtsverbindlich eingeführt hat, werden die erhobenen Informationen gespeichert.

Kommission will Aroma-Zusatzstoffe bei Tabakwaren untersagen

Durch eine einheitliche Regelung der Kennzeichnung auf Zigarettenpackungen sowie des maximalen Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalts der Tabakprodukte und zulässiger Inhaltsstoffe will die EU-Kommission ein länderübergreifendes Vorgehen in der Eindämmung des Nikotinkonsums ermöglichen und zudem Behinderungen im freien Warenverkehr – etwa durch unterschiedliche Kennzeichnung der Produkte - beseitigen. Der illegale Handel mit Tabakwaren soll eingedämmt werden. Verboten sind laut Richtlinienentwurf Tabakerzeugnisse mit einem charakteristischen Aroma, wie Frucht- oder Schokoladengeschmack, vorgeblich gesundheitsfördernde Vitaminbeimengungen oder Zusatzstoffe mit stimulierender Wirkung, etwa Koffein oder Taurin. Die Expertin des Gesundheitsministeriums unterstrich, in der EU-Grundrechtecharta ist ein möglichst hohes Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau in der Union vorgesehen, schon aus diesem Grund wolle die Kommission beispielsweise attraktiv gestaltete Tabakprodukte wie die kleinen Packungen mit "Candy Cigarettes" verbieten.

Die gesetzlichen Maßnahmen auf Unionsebene sollen auch dem WHO-Rahmenübereinkommen vom Mai 2003 zur Reduktion des Tabakgebrauchs Rechnung tragen, so die Kommission. Mit der Harmonisierung der betreffenden Rechtsvorschriften in der EU werden schließlich Einsparungen im Verwaltungsaufwand von Wirtschaftsakteuren und Behörden erhofft. Die Einführung von Einheitsgrößen für Zigarettenpackungen ("Plain Packaging") ist im aktuellen Richtlinienentwurf allerdings nicht mehr enthalten, die Kommission überlässt es den Mitgliedsländern, eigene Vorschriften darüber zu erstellen. Nach Abschluss der Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe Gesundheit sowie der Verfahren im Europäischen Parlament beziehungsweise im Rat wird die Umsetzung der Richtlinie ab 2015 oder 2016 erwartet.(Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


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