Parlamentskorrespondenz Nr. 278 vom 05.04.2013

Ausländerbeschäftigung: Uneinigkeit auch im Bundesrat

Länderkammer begrüßt Verbesserungen bei der Opferhilfe

Wien (PK) - Sozialpolitische und arbeitsrechtliche Themen standen in weiterer Folge auf der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung. Den Auftakt machte die Ausweitung der Hilfen für Verbrechensopfer. Diese passierte ebenso ohne Einspruch die Länderkammer wie mehrere Novellen im Sozialrechtsänderungsgesetz, wodurch unter anderem Fachkräftestipendien und Bildungsteilzeit eingeführt werden. Mehrheitliche Zustimmung gab es für eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, die erleichterten Arbeitsmarktzugang für bestimmte Gruppen ausländischer StaatsbürgerInnen vorsieht. Außerdem genehmigte die Länderkammer Anpassungen zahlreicher Sozialgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit und drei bilaterale Sozialabkommen.

Opferhilfe wird ausgeweitet

Einstimmig nahm der Bundesrat die Änderung des Verbrechensopfergesetzes an.

Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle sind die Erhöhungen der Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und des Bestattungskostenersatzes sowie die Verlängerung der Antragsfrist für laufende Hilfeleistungen. Zudem übernimmt die öffentliche Hand künftig im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat. Eine Härtefallregelung kommt für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters den zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen können. Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde.

Lediglich um eine Rechtsbereinigung geht es bei der in diesem Zusammenhang mitverhandelten Änderung der Bundesverfassung und der Sozialentschädigungsgesetze . Die in mehreren Gesetzen verstreuten verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen für die Opferfürsorge, die Verbrechensopferentschädigung, die Impfschadenentschädigung und ähnliche staatliche Hilfeleistungen werden in Hinkunft unter dem Tatbestand "Sozialentschädigungsrecht" im Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes zusammengefasst. Auch diese Vorlage passierte den Bundesrat einstimmig, womit auch die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Fachkräftestipendium und Bildungsteilzeit als Qualifikationsansporn

Einhellig begrüßten die BundesrätInnen außerdem das Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG 2013 ). Dieses umfasst eine Reihe von neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die vor allem dazu dienen sollen, dem drohenden Facharbeitermangel in manchen Berufssparten entgegenzuwirken. Wer arbeitslos ist oder sich beruflich neu orientieren will und nur eine geringe oder mittlere Qualifikation hat, erhält künftig unter bestimmten Auflagen ein Fachkräftestipendium. Außerdem wird mit dem SRÄG 2013 die Bildungsteilzeit eingeführt und das Weiterbildungsgeld punktuell reformiert.

In der Debatte wurde die Novellierung zum Sozialrechts-Änderungsgesetz von den MandatarInnen positiv beurteilt. Von einem "weiteren Meilenstein für die Bildungspolitik in unserem Land" sprach Bundesrätin Monika Kemperle (S/W) und hob in ihrer Wortmeldung besonders den Bereich der Bildungsteilzeit hervor. Dieses neue Modell biete im Gegensatz zur Bildungskarenz vor allem auch vermehrt geringer qualifizierten ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, Bildung und Beschäftigung zu vereinen. In diese Argumentation reihte sich auch Bundesrätin Martina Diesner-Wais (V/N), die das Sozialrechts-Änderungsgesetz als wichtigen Schritt zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts bewertete, denn das, was Österreich brauche, betonte die Rednerin, seien qualifizierte Fachkräfte. Am Ende ihrer Wortmeldung verabschiedete sich die Bundesrätin mit Dank von ihren KollegInnen in der Länderkammer. Positiv äußerten sich weiters die BundesrätInnen Josef Saller (V/S), Efgani Dönmez (G/O) und Klaus Konrad (S/St).

Bundesminister Rudolf Hundstorfer zeigte sich in seiner Wortmeldung über die Einstimmigkeit in der Länderkammer erfreut. Man sei gemeinsam auf dem richtigen Weg, zeigte sich der Sozialminister überzeugt und bewertete besonders die Neuerungen im Bereich der Bildungsteilzeit und des Fachkräftestipendiums als besonders positiv.

Arbeitsmarktöffnung für AusländerInnen bleibt umstritten

Mehrheitlich wurde die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz angenommen. Sie sieht in Anlehnung an eine EU-Richtlinie unter anderem bürokratische Erleichterungen für bestimmte Personengruppen beim Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt vor. So erhalten Familienangehörige aus Drittstaaten rascher eine unbefristete Arbeitserlaubnis, Befreiungsscheine sollen grundsätzlich der Vergangenheit angehören. Arbeitgeber von Schlüssel- und Fachkräften können künftig stellvertretend für ihre künftigen MitarbeiterInnen Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen.

Weitere Bestimmungen des Gesetzes betreffen das bevorstehende Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist für bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen: Sie erhalten mit 1. Jänner 2014 einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Für Kroatien hingegen beginnt mit dem EU-Beitritt im Juli 2013 die Siebenjahresfrist zu laufen. Bescheide regionaler AMS-Geschäftsstellen, etwa betreffend die Streichung von Arbeitslosengeld, können ab 2014 beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

In der Länderkammer fand die Novellierung ihre Zustimmung nicht von allen Fraktionen. Für Bundesrat Gerd Krusche (F/St) bedeutete das Gesetzespaket "einen erleichterten Zugang für Ausländer zum heimischen Arbeitsmarkt". Ausgebildete Fachkräfte mit der Rot-Weiß-Rot-Card seien ausgeblieben, bemängelte er. In seinen weiteren Ausführungen ging der Redner auf die Arbeitsmarktsituation in Österreich ein, wobei er appellierte, den Arbeitsmarkt nicht unkritisch für ausländische ArbeitnehmerInnen zu öffnen. Ähnlich äußerte sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W).

Von Seiten der Grünen begründete Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) das Ausbleiben einer Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Gesetz mit dem Argument, dass die Gruppe der AsylwerberInnen nicht berücksichtigt werde. Es sei nicht nachvollziehbar, so Dönmez, warum man Menschen, die arbeitsfähig und – willig sind, vom Arbeitsmarkt fernhalte. Für die SPÖ machte Bundesrat Richard Wilhelm (S/St) geltend, dass es das Ziel der Politik sein müsse, die Arbeitslosigkeit in Österreich zu senken und die heimischen Betriebe vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) ging in ihrer Wortmeldung auf die österreichische Arbeitslosensituation ein und gab zu bedenken, dass es kurzsichtig sei, die Rot-Weiß-Rot-Card als Konkurrenz am heimischen Arbeitsmarkt zu sehen. Ganz im Gegenteil sei dieses Modell wichtig, um jene Qualifikationen nach Österreich zu bringen, die es braucht, um zur Lösung des Fachkräftemangels beizutragen. Bundesrat Franz Perhab (V/St) unterstrich die Bedeutung der Saisoniers für österreichische Betriebe.

"Wir leben in einem gemeinsamen Europa", hielt Bundesminister Rudolf Hundstorfer den kritischen Wortmeldungen zur Novellierung entgegen und rief dazu auf, dies auch zur Kenntnis zu nehmen und den "Uraltvorstellungen" zu entsagen. Der Minister machte geltend, dass die Rot-Weiß-Rot-Card als zwischenzeitliches Erfolgsmodell zu sehen sei, insbesondere deshalb, weil der Anteil an qualifizierten Arbeitskräften steige.

Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu bedingt mehrere Gesetzesänderungen



In einem verhandelte der Bundesrat zwei Gesetzespakete, die der Anpassung des ASVG sowie zahlreicher weiterer Gesetze aus dem Kompetenzbereich des Sozialressorts an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit dienen (2193 d.B. , 2195 d.B. ) und die einstimmig angenommen wurden. Unter anderem werden Beschwerdefristen festgelegt, Datenschutzbestimmungen präzisiert und die Einbeziehung fachkundiger LaienrichterInnen in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt. Die sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide des Bundessozialamts wird beibehalten. Das Bundesverwaltungsgericht wird auch für Beschwerden gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger in Verwaltungssachen zuständig sein.

Bilaterale Sozialabkommen passieren Bundesrat

Einstimmig billigte der Bundesrat Abkommen Österreichs über soziale Sicherheit mit Liechtenstein , Indien und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO ). Die CTBTO ist eine internationale Organisation mit mehr als 180 Vertragsstaaten, die eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet und bereits seit 1997 ihren Amtssitz in Österreich hat. (Fortsetzung Bundesrat) red


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