Parlamentskorrespondenz Nr. 296 vom 10.04.2013

Parlament soll Beratung in Technikfolgenabschätzung erhalten

Forschungsausschuss widmet sich dem Thema Netzneutralität

Wien (PK) – Die technische Entwicklung bedarf einer begleitenden Gesetzgebung. Technikfolgenabschätzung (TA) hat daher für den parlamentarischen Prozess zunehmende Bedeutung. Die Frage, wie das österreichische Parlament von diesem Service profitieren kann, stand im Mittelpunkt der Aktuellen Aussprache zu Beginn der heutigen Sitzung des Forschungsausschusses. Zudem wurden in Anwesenheit der Ressortchefs Karlheinz Töchterle und Doris Bures eine Reihe von Entschließungsanträgen des BZÖ und der Grünen behandelt, die alle vertagt wurden. Konsens herrschte darüber, dass das Thema Netzneutralität weiter diskutiert werden muss. Die Fraktionen kamen überein, sich so bald wie möglich über einen Termin zu verständigen, um die dazu demnächst vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zu bewerten.

Technikfolgenabschätzung gewinnt immer mehr an Bedeutung

Für die Aktuelle Aussprache standen den Abgeordneten neben Bundesminister Karlheinz Töchterle auch Vertreter des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) für Auskünfte zur Verfügung. Töchterle stellte fest, dass die Einschätzung der Folgen der Anwendung von neuen Techniken politisch zunehmend an Bedeutung gewinne. Die Politik müsse sich des Wissens, das am ITA dazu verfügbar sei, bedienen. Er sehe es als positiv, dass es gelungen ist, das ITA bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften anzusiedeln und damit sicherzustellen, dass es eine Institution mit hoher organisatorischer Eigenständigkeit und guter finanzieller Absicherung darstellt.

ITA-Direktor Michael Nentwich erläuterte, dass das Institut für Technikfolgenabschätzung selbständig Forschungsprojekte entwickelt und sich um die Einwerbung von Drittmitteln bemüht. Das ITA bearbeite eine Reihe von Themenfeldern, die auch für das Parlament von Interesse sind. Sein Institut nimmt Forschungsaufträge von verschiedenen Institutionen an, so etwa auch von Ministerien beziehungsweise deren nachgelagerten Dienststellen. Grundsätzlich könne auch der Gesetzgeber eine solche Rolle einnehmen.

Technikfolgenabschätzung (TA) wendet sich an verschiedene Akteure: an den Gesetzgeber, an die Regierung, an die Gesellschaft oder an die Wissenschaft. In verschiedenen Ländern wurden deshalb verschiedene Modelle entwickelt, mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten. Die Frage sei, wie man die Einbindung der TA in die parlamentarische Arbeit gestalten könne. Auf europäischer Ebene existieren dazu verschiedene Modelle. Diese reichten von permanenten parlamentarischen Ausschüssen für TA, über spezielle TA-Einrichtungen, die Teil der jeweiligen Parlamentsverwaltung sind, bis zu unabhängigen Institutionen, die ein Mandat als ständiges parlamentarisches Beratungsgremium haben.

Das ITA werde heuer Vollmitglied im internationalen Netzwerk von TA-Einrichtungen zur Beratung der Gesetzgebung, dem European Parliamentary Technology Assessment (EPTA), teilte Nentwich mit. Das ITA sei bereit, im Lauf des kommenden Jahres mit den ParlamentarierInnen ein für Österreich angemessenes Modell der TA-Beratung zu entwickeln. Als erstes könnten etwa regelmäßige ITA-Dossiers und eine TA-Info-Hour umgesetzt werden, schlug er vor.

Als anschauliches Beispiel für einen Bereich, in dem sich aus der Anwendung neuer Technik für den Gesetzgeber Fragen ergeben, die legistisch zu lösen sind, präsentierten die ITA-Mitarbeiter Michael Ornetzeder und Walter Peissl die Energiewende und die Anwendung von "Smart Meters" zur Steuerung des Stromverbrauchs. Da hier private Daten erhoben werden, ergeben sich Probleme in den Bereichen Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit, die es zu lösen gilt und die auch teilweise einen gesetzlichen Rahmen brauchen.

Die Abgeordneten des Forschungsausschusses standen dem Angebot einer Beratung der Gesetzgebung in Fragen der Technikfolgenabschätzung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Frage sei demnach, wie man diese gestalten könne und in welchen Bereichen sie erfolgen soll, so der Tenor der Wortmeldungen der Abgeordneten. Einigkeit herrschte auch darüber, dass es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, die die Tätigkeit mehrerer Ausschüsse und nicht nur des Forschungsausschusses betrifft. Detailfragen stellten in diesem Zusammenhang die SPÖ-Abgeordneten Kurt Gartlehner, Petra Bayr (S) und Johann Hell, sowie Karin Hakl (V), Rainer Widmann (B), Gerhard Deimek (F) und Bruno Rossmann (G).

BZÖ will mehr Mittel für FWF und FFG

Abgeordneter Rainer Widmann (B) hielt fest, die Finanzierung des FWF sei unzureichend, worauf er in einem Entschließungsantrag bereits 2009 hingewiesen habe (508/A(E)). Er habe in einem weiteren Antrag (642/A(E)) festgestellt, dass neben dem FWF auch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mehr Mittel brauche, wolle man die 3%ige F&E-Quote, die im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, erreichen. Er erkundigte sich auch nach dem Stand des angekündigten Forschungsfinanzierungsgesetzes, eine Frage, die auch Abgeordneten Bruno Rossmann interessierte.

Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) verwies darauf, dass die Budgets von FWF und FFG trotz des Sparkurses überdurchschnittlich gesteigert wurden. Auch Bundesminister Karlheinz Töchterle stellte fest, er bemühe sich um die ausreichende Finanzierung der Forschung, es habe beträchtliche Steigerungen gegeben. Dass nicht alle gestellten Forschungsanträge positiv erledigt werden können, sei auch ein Indiz dafür, dass die Nachfrage nach diesen Förderinstrumenten immer mehr anwachse und immer mehr WissenschaftlerInnen bereit seien, sich dem Wettbewerb um diese Mittel zu stellen. 

Bundesministerin Doris Bures stellte fest, dass die Bundesregierung die Forderung, in Krisenzeiten antizyklisch gerade in Forschung und Entwicklung mehr zu investieren, umgesetzt und aktive Industriepolitik zur Standortsicherung und Sicherung der Beschäftigung betrieben habe. Da das Bundesfinanzrahmengesetz nun die Mittel für die Forschung für mehrere Jahre auf hohem Niveau festschreibe, sei die Notwendigkeit für ein Forschungsfinanzierungsgesetz nicht mehr im selben Maß gegeben, argumentierte sie. Wissenschaftsminister Töchterle schloss sich dem an. – Die Anträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.

BZÖ: Empfehlungen des Rechnungshofs zu Verwaltungsreform umsetzen


Abgeordneter Rainer Widmann (B) sah weiterhin Defizite in der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs in Sachen Verwaltungsreform und Bürokratieabbau und verwies auf einen bereits seit langem dazu vorliegenden Entschließungsantrag seiner Fraktion (556/A(E) ). Sowohl Ministerin Bures als auch Minister Töchterle wiesen auf eine Reihe von Maßnahmen in ihren Ressorts hin, mit denen Verwaltungsvereinfachungen und damit Einsparungen erreicht wurden. - Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit neuerlich vertagt.

Grüne wollen Diskussion der FTI-Strategie mehr Gewicht geben

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) hielt fest, dass ihre in einem Entschließungsantrag (1589/A(E)) geforderte Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der FTI-Strategie als Anhang zum Forschungs- und Technologiebericht nun vorliege. Sie wünsche sich aber eine eigenständige Behandlung dieses Berichtsteils als eigenen Punkt im Ausschuss. Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) meinte dazu, über die Form der Behandlung des Berichts werde man sich unter den Fraktionen sicher einigen können. – Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Grüne für gesetzliche Verankerung der Netzneutralität

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) erinnerte daran, dass sein Entschließungsantrag (1484/A(E)) zum Fragenkomplex, der unter dem Stichwort "Netzneutralität" debattiert wird, vor einem Jahr vertagt wurde. Er erinnerte daran, dass daran die Zusage geknüpft war, man werde einen Termin zur Erarbeitung eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen finden. Es gehe um die Gleichbehandlung sämtlicher Netzdaten im Internet. Ziel müsse es sein, den Internetnutzern die freie Entscheidungsmöglichkeit darüber zu geben, welche Inhalte sie senden und empfangen bzw. welche Dienste und Anwendungen sie nutzen.

Abgeordnete Karin Hakl (V) betonte, dieses Thema sei wichtig und die Verzögerung in der Erarbeitung eines All-Parteien-Antrags sei entstanden, weil der zum Thema vorliegende Richtlinienvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2011 weitgehende Ablehnung erfahren habe und in Folge überarbeitet wurde. Der überarbeitete Vorschlag werde demnächst vorliegen, dann werde man sich um einen Termin aller Fraktionen bemühen, versprach sie. Der Antrag wurde auf ihren Antrag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen vertagt. (Schluss) sox