Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 06.05.2013

Verfassungsausschuss: Einigung über "Gesetzesbeschwerde" in Sicht

Demokratiepaket könnte zu "Volksbegehrenspaket" abgespeckt werden

Wien (PK) – Im Zuge der Reform der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich die damaligen fünf Fraktionen des Nationalrats auch auf die Einführung der so genannten "Gesetzesbeschwerde" verständigt. Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren soll demnach die Möglichkeit eingeräumt werden, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln. Zuletzt gerieten die Verhandlungen über zwei gemeinsame Gesetzesinitiativen allerdings ins Stocken – viele Experten hatten im Zuge des Begutachtungsverfahrens die Befürchtung geäußert, dass die derzeitige Gleichwertigkeit der Höchstgerichte (OGH, VwGH und VfGH) durch die Gesetzesbeschwerde unterlaufen und der Verfassungsgerichtshof zu einer Art Supergerichtshof aufgewertet wird.

Nun kommt allerdings wieder Bewegung in die Sache. Die Beratungen über die beiden Fünf-Parteienanträge (2031/A, 2032/A) und einen Alternativvorschlag der FPÖ wurden in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats zwar neuerlich vertagt, SPÖ und ÖVP sind aber zuversichtlich, bis zur nächsten Ausschusssitzung Anfang Juni eine Einigung zu erzielen. Über einzelne Detailpunkte müsse zwar noch diskutiert werden, meinte Ausschussobmann Peter Wittmann, seiner Einschätzung nach gibt es in den zentralen Fragen aber bereits einen Konsens aller Parteien.

Die Opposition äußerte sich zu kürzlich von den Koalitionsparteien vorgelegten Vorschlägen zwar noch zurückhaltend, sie begrüßte jedoch den neuerlichen Verhandlungsvorstoß und stellte sich weiter ausdrücklich hinter das Instrument der Gesetzesbeschwerde.

Erneut vom Verfassungsausschuss vertagt wurde auch der zweite Teil des Demokratiepakets der Koalition. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hofft nun, unter dem Titel "Volksbegehrenspaket" zumindest eine abgespeckte Variante beschließen zu können.

Gesetzesbeschwerde: Parteien wollen Bedenken von Kritikern ausräumen

Was die Gesetzesbeschwerde betrifft, soll laut Ausschussobmann Peter Wittmann (S) nunmehr der Antrag der FPÖ als Basis für eine Lösung herangezogen werden. Er sieht in einigen Punkten allerdings noch Verhandlungsbedarf und verwies auf einen eigenen Entwurf der Koalitionsparteien, der vor kurzem an die Oppositionsparteien verschickt wurde. Den Verdacht, dieser Alternativentwurf sei nur erarbeitet worden, um die Verhandlungen weiter in die Länge zu ziehen, wies Wittmann strikt zurück. Er betonte ausdrücklich seine Bereitschaft, die Gesetzesbeschwerde noch im Juni im Verfassungsausschuss zu beschließen, "am liebsten als Fünf-Parteien-Antrag".

Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach sich dafür aus, die Gesetzesbeschwerde noch vor dem Sommer zu beschließen. Jeder Bürger solle die Möglichkeit erhalten, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, betonte er.  Über einzelne Punkte bedürfe es zwar noch Diskussionen, das Ziel ist für ihn aber klar: ein Beschluss im Verfassungsausschuss in der ersten oder zweiten Juniwoche.

Für die Zustimmung der ÖVP zur Gesetzesbeschwerde nannte Gerstl drei Punkte als Voraussetzung: Zum einen dürfe die Gesetzesbeschwerde nicht zu Verfahrensverzögerungen führen, zum anderen sei es notwendig, bestimmte Materien aus der Gesetzesbeschwerde auszunehmen. Und es dürfe nicht zu einer Ober- bzw. Unterordnung der Höchstgerichte kommen.

Der nunmehr im Vordergrund stehende Antrag der FPÖ (2227/A) sieht im Gegensatz zu den in Begutachtung geschickten Fünf-Parteien-Anträgen vor, den Verfahrensparteien nicht erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens den Gang zum Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen, sondern bereits bei Vorliegen eines erstinstanzlichen Gerichtsurteils. Damit wollen die Abgeordneten Peter Fichtenbauer und Harald Stefan den Verdacht einer Urteilsbeschwerde vermeiden und die Notwendigkeit der Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren ausschließen. Zur Präzisierung dieses Antrags legte Abgeordneter Fichtenbauer heute einen Abänderungsantrag vor, der unter anderem bestimmte Bereiche – etwa das Ehe- und Kindschaftsrecht, einstweilige Verfügungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das Insolvenzrecht – von der Möglichkeit der Gesetzesbeschwerde ausnimmt.

Generell betonte Fichtenbauer, das Parlament solle Selbstbewusstsein zeigen und die Gesetzesbeschwerde trotz anhaltender Kritik mancher Seiten, etwa des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, beschließen. Im Detail sei er zu Kompromissen bereit, sagte er, das Hauptanliegen, nämlich den Rechtsschutz auszuweiten und den Verfahrensparteien die Möglichkeit zu geben, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, dürfe jedoch nicht verwässert werden.

Den von den Koalitionsparteien zuletzt vorgelegten Vorschlag wertete Fichtenbauer als zu kompliziert und in Richtung Obstruktion gehend. Man müsse Ausnahmen von der Gesetzesbeschwerde verfassungsrechtlich verankern und dürfe es nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen, einen Ausnahmekatalog zu formulieren, mahnte er. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass immer mehr Materien, etwa das Mietrecht oder das Liegenschaftswesen, ausgeklammert würden.

Seitens der Grünen unterstrich Abgeordnete Daniela Musiol (G), ihre Partei stehe nach wie vor zum Vorhaben der Gesetzesbeschwerde, da diese rechtspolitisch sinnvoll sei und es notwendig sei, den Rechtsschutz auszubauen. Mittlerweile würden vier Vorschläge vorliegen, wobei ihr zufolge der FPÖ-Antrag in der Fassung des Abänderungsantrags dem am nächsten kommt, was bei den letzten Verhandlungen zwischen den VerfassungssprecherInnen vereinbart wurde. Allerdings sieht auch sie in einzelnen Punkten noch Diskussionsbedarf.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) äußerte Zweifel daran, dass die Koalition tatsächlich eine Einigung über die Gesetzesbeschwerde erzielen will. Er sieht noch einigen Verhandlungsbedarf über den zuletzt von SPÖ und ÖVP vorgelegten Vorschlag, hofft grundsätzlich aber wie die anderen Parteien auf einen raschen Beschluss.

Beratungen über Demokratiepaket neuerlich vertagt

Vom Verfassungsausschuss neuerlich vertagt wurden auch die Beratungen über den zweiten Teil des von der Koalition vorgeschlagenen Demokratiepakets. SPÖ und ÖVP wollen mit ihrem Gesetzesantrag (2177/A) die elektronische Unterstützung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen ermöglichen, Bürger-Fragestunden im Nationalrat einführen, Volksbegehren durch ein neues Procedere für die parlamentarischen Beratungen aufwerten und ein Zentrales Wählerregister einrichten.

Im Rahmen der Diskussion kritisierte Abgeordnete Daniela Musiol (G), dass seit der letzten Verhandlungsrunde am 11. April "gar nichts" passiert sei. Zwar habe es in der Öffentlichkeit einige Ankündigungen gegeben, man habe mit der Opposition aber weder weitere Gespräche geführt noch den angekündigten Alternativvorschlag zur Wählerevidenz vorgelegt, skizzierte sie. Musiol sieht sich dadurch in ihrem ursprünglichen Eindruck bestärkt, dass die Koalitionsparteien in Wirklichkeit gar nicht an einer Demokratiereform interessiert sind. Man könne über Kompromissvorschläge diskutieren, etwa darüber, erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung statt einer Volksabstimmung zu unterziehen, sagte Musiol, dazu müsse es aber erst einmal Vorschläge geben.

Auch die Abgeordneten Herbert Scheibner (B) und Harald Stefan (F) äußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Verhandlungsbereitschaft der Koalition. Das Zeitfenster werde immer kleiner, warnte Scheibner. Für ihn wäre eine Volksbefragung im Anschluss an ein erfolgreiches Volksbegehren durchaus ein möglicher Kompromiss.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) machte die SPÖ dafür verantwortlich, dass es seitens der Koalition keine weiteren Zugeständnisse gibt. Um doch noch zu einem Gesetzesbeschluss vor dem Sommer zu kommen, will er nun die von der Opposition massiv kritisierte Bürgeranfrage aus dem Demokratiepaket herausnehmen und dieses zu einem "Volksbegehrenspaket" abspecken. Er erwarte sich, dass die Opposition nun zu dem stehen werde, was sie in der Vergangenheit vertreten habe, betonte Gerstl, nämlich durch eine zentrale Wählerevidenz die Unterstützung von Volksbegehren in allen Gemeindeämtern und online zu ermöglichen.

SPÖ-Klubobmann Josef Cap warf der Opposition vor, sich zwar immer wieder lautstark zur direkten Demokratie zu bekennen, aber keine praktikablen Modelle vorzulegen, die in der Praxis funktionieren könnten. Damit bleibe man in der Bekennerphase stecken, kritisierte er. Das von der Koalition vorgelegte Demokratiepaket ist für ihn dem gegenüber ein konkreter Entwurf, der einige Fortschritte bringen würde. Cap hält, wie er sagte, auch die Bürgeranfrage für ein gutes Instrument, um Druck auf die Verwaltung auszuüben. Weiter ablehnend äußerte er sich über automatische Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren, bei politischen Entscheidungen müssten auch jene gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden, die kein Volksbegehren initiieren.

Sowohl Abgeordnete Musiol als auch Abgeordneter Scheibner wiesen die Behauptung zurück, dass es von Seiten der Opposition keine konkreten Vorschläge für mehr direkte Demokratie gebe. Zu Abgeordnetem Gerstl merkte Musiol an, wenn man die Opposition im Boot haben wolle, müsse man konkrete Vorschläge vorlegen.

Mit dem Koalitionsantrag mitvertagt wurden nicht nur Entschließungsanträge der FPÖ, der Grünen und des BZÖ zur Ausweitung der direkten Demokratie (1688/A[E], 1689/A[E] und 1856/A[E]), sondern auch ein von Abgeordneter Helene Jarmer (G) im Zuge der Beratungen eingebrachter Entschließungsantrag, der auf einen barrierefreien Zugang behinderter Menschen zu Wahlen, einheitliche Schwellenwerte für Vorzugsstimmen auf Regional-, Landes-, und Bundesebene sowie die Schaffung eines gendergerechten Vorzugsstimmenrechts abzielt. Auf jeder Wahlebene sollen demnach zwei Vorzugsstimmen vergeben werden können, wobei eine Vorzugsstimme an eine Kandidatin gehen muss. Jarmer bekräftigte, man müsse behinderten Menschen die Teilnahme an Wahlen erleichtern.

Ob in Bezug auf die Vergabe von Vorzugsstimmen dem Anliegen von Behindertenorganisationen Rechnung getragen wird, ist allerdings noch offen. ÖVP-Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg sprach sich zwar dezidiert dafür aus, jene Lösungsvariante umzusetzen, der zufolge in das Kandidatenfeld alternativ auch die Nummer des Kandidaten bzw. der Kandidatin eingetragen werden kann, um Blinden mittels Schablone die Vergabe von Vorzugsstimmen zu ermöglichen, Abgeordneter Josef Cap ist hinsichtlich der praktikablen Anwendbarkeit dieser Lösung allerdings noch skeptisch.

Auch FPÖ-Abgeordneter Stefan und BZÖ-Abgeordneter Scheibner traten für eine bessere Hilfestellung für behinderte Menschen bei der Ausübung ihres Wahlrechts ein, lehnten das von den Grünen vorgeschlagene gendergerechte Vorzugsstimmensystem allerdings ab.

Zum Demokratiepaket und zu den Oppositionsanträgen war im April ein Expertenhearing abgehalten worden (siehe PK Nr. 297/2013).

Grüne für Offenlegung von Nebenbeschäftigungen von VfGH-RichterInnen

Von der Mehrheit der Abgeordneten ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (2193/A[E]), der auf eine verpflichtende Offenlegung von Nebenbeschäftigungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs abzielt. Nach dem Vorschlag von Abgeordneter Daniela Musiol sollen VfGH-RichterInnen nicht nur jede Art von Berufstätigkeit melden müssen, sondern auch Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten und Publikationen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Mitgliedschaften.

In der Debatte begründete Daniela Musiol (G) den Antrag damit, dass Transparenz auch im Bereich des Verfassungsgerichtshofs notwendig sei. Ihr Anliegen sei es nicht, VerfassungsrichterInnen eine Nebenbeschäftigung zu untersagen, erklärte sie, es sei aber wichtig zu wissen, wenn jemand etwa im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitze. Dem schlossen sich auch die Abgeordneten Herbert Scheibner (B), Harald Stefan (F) und Peter Fichtenbauer (F) an, die in diesem Zusammenhang auch auf die besondere Stellung des VfGH und die politischen Auswirkungen von dessen Entscheidungen hinwiesen.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) wies dem gegenüber darauf hin, dass dem Antrag der Grünen inhaltlich bereits insofern Rechnung getragen wurde, als die Nebentätigkeit von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs auf der Webseite des VfGH veröffentlicht würden.

Staatssekretär Josef Ostermayer merkte an, er habe nichts gegen Transparenz, seiner Ansicht nach erweckt der Antrag aber den Eindruck eines besonderen Misstrauens gegenüber dem Verfassungsgerichtshof. Wenn, dann sollte man seiner Ansicht nach generell darüber diskutieren, welche Transparenzbestimmungen für die drei Höchstgerichte gelten sollen. Diese Einschätzung teilte auch Abgeordneter Johannes Jarolim (S). (Schluss) gs