Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 27.05.2013

Vorlagen: Geschäftsordnung

Neue Regeln für Klubbildung, schriftliche Anfragen auch im Sommer, elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen

Klubbildung nur noch am Beginn einer Gesetzgebungsperiode

Wien (PK) – SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ wollen die Möglichkeit von Abgeordneten, sich im Nationalrat zu einem Klub zusammenzuschließen, drastisch einschränken, und haben in diesem Sinn einen gemeinsamen Antrag auf Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes vorgelegt (2304/A). Die Bildung eines Klubs soll demnach nur noch am Beginn einer Gesetzgebungsperiode möglich sein: spätestens einen Monat nach dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats hat der Klub zu stehen. Pro wahlwerbender Partei ist nur eine Klubgründung zulässig, wie bisher müssen mindestens fünf Abgeordnete mit an Bord sein. Diese Mindestzahl soll künftig ausdrücklich auch für den Bestand eines Klubs gelten. Für einen Zusammenschluss von Abgeordneten verschiedener wahlwerbenden Parteien zu einem Klub sieht der Gesetzentwurf eine Zustimmung des Nationalrats als Voraussetzung vor.

Der Antrag enthält auch Vorkehrungen für den Fall, dass sich eine wahlwerbende Partei kurz vor oder kurz nach den Wahlen zerstreitet: Werden mehrere Klubgründungen bekannt gegeben, hat die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten Vorrang. Bei Mitgliedergleichstand soll die Zugehörigkeit des/der Listenersten der Partei ausschlaggebend sein.

Begründet wird die Initiative von den Abgeordneten Josef Cap (S), Karlheinz Kopf (V), Peter Fichtenbauer (F) und Herbert Scheibner (B) damit, dass die neue Regelung eine demokratische Legitimation der Parlamentsfraktionen gewährleistet. Zudem würde man damit die Gründung von Scheinklubs verhindern, argumentieren sie. Den Grundsatz des freien Mandats sehen die Antragsteller nicht in Gefahr, es stehe jedem Abgeordneten bzw. jeder Abgeordneten frei, in einen Parlamentsklub einzutreten, aus einem Parlamentsklub auszutreten oder in einen anderen Parlamentsklub überzutreten, heißt es in den Erläuterungen.

Regierung kann künftig auch in tagungsfreier Zeit befragt werden

SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und das Team Stronach haben einen gemeinsamen Gesetzesantrag eingebracht, um schriftliche Anfragen von Abgeordneten an die Mitglieder der Bundesregierung auch außerhalb von Tagungsperioden zu ermöglichen (2305/A). Sie setzen damit eine in der Präsidiale erzielte Vereinbarung um. Gleiches soll für Anfragen an den Rechnungshofpräsidenten gelten. Das BZÖ hat bereits vor längerer Zeit einen ähnlichen Antrag (1623/A) vorgelegt.

Direkte Demokratie: BZÖ und Grüne legen neue Vorschläge vor

Um die Bevölkerung verstärkt in den politischen Diskussionsprozess einzubinden, sprechen sich BZÖ und Grüne dafür aus, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten (2326/A). Im Konkreten wollen die Abgeordneten Ursula Haubner (B), Herbert Scheibner (B), Wolfgang Pirklhuber (G) und Daniela Musiol (G) etwa die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen über eine eigens eingerichtete Internet-Plattform des Parlaments ermöglichen, wobei BürgerInnen vier Monate Zeit erhalten sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind. Gelingt es, mehr als 5.000 Wahlberechtigte für ein Anliegen zu gewinnen, ist ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats vorgesehen.

Darüber hinaus soll der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen laut Antrag verpflichtet werden, ihm vorgelegte Gemeinderesolutionen zu behandeln – in diesem Sinn wird auch eine Umbenennung des Ausschusses in Ausschuss für Petitionen, Resolutionen und Bürgerinitiativen vorgeschlagen. Für vom Ausschuss eigeforderte Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern zu einem Bürger- bzw. einem Gemeindeanliegen ist die Verankerung einer acht-Wochen-Frist vorgesehen. (Schluss) gs