Parlamentskorrespondenz Nr. 566 vom 18.06.2013

Aufrüstung der EU-Außengrenzen gegen illegale Einwanderung

Skeptische Stimmen im EU-Unterausschuss

Wien (PK) – Die EU plant, ihr Grenzkontrollsystem zu erneuern. Ziel ist es einerseits, illegale Migration einzudämmen, andererseits aber den Grenzübertritt für Menschen mit niedrigem Risikoprofil zu erleichtern. Dem EU-Unterausschuss lagen dazu drei Dokumente zur Diskussion vor. Das Gesamtprojekt läuft unter dem Titel "Smart Borders Initiative".

Zum einen will die EU mit der automatischen Registrierung von Datum und Ort der Ein- und Ausreise in einem Entry-/Exit-System (EES) dem Problem entgegenwirken, dass Drittstaatsangehörige oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber bleiben und untertauchen. Durch das neue zentrale elektronische System sollen zunächst alphanumerische und später biometrische Daten gespeichert werden. Sie erfassen Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der betreffenden Personen. Wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterstrich, wird die elektronische Registrierung anstelle des heutigen manuellen Verfahrens (Stempel im Reisepass) die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Behörden generieren, wenn bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer keine Ausreise erfolgt ist. Durch die Erfassung biometrischer Daten sei es auch möglich, die innerstaatliche Identifizierung von Personen vorzunehmen, die ihre Reisedokumente verloren haben, erläuterte sie gegenüber Abgeordnetem Johannes Schmuckenschlager (V).

Zum anderen soll für Reisende mit niedrigem Risikoprofil, die sich im Registered Travellers Programme (RTP) registrieren lassen, der Grenzübertritt erleichtert werden. Dies wird in erster Linie Geschäftsreisende, Zeitarbeitskräfte, WissenschaftlerInnen, Studierende sowie Drittstaatsangehörige mit enger Verwandtschaftsbeziehung zu EU-BürgerInnen oder einem Wohnsitz in den EU-Nachbarregionen betreffen. Die Teilnahme am System ist freiwillig, erläuterte Mikl-Leitner. Für die auf diese Weise vorab kontrollierten und auf ihre Hintergründe überprüften Reisenden sind etwa automatische Kontrollgates auf Flughäfen, die unter Verwendung eines elektronischen Reisepasses auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden könnten, angedacht.

Das EES und das RTP sollen sowohl für visumpflichtige als auch für nicht-visumpflichtige Drittstaatsangehörige gelten. Um die Neuerungen umsetzen zu können, bedarf es auch entsprechender Anpassungen an den Schengener Grenzkodex. Eine Umsetzung des Pakets erwartet die Innenministerin nicht vor 2020.

Laut Mikl-Leitner werden die Ziele von EES und RTP grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig hat ihr Ressort insofern Bedenken gegenüber den Plänen geäußert, als man den Mehrwert hinsichtlich des hohen Kostenaufwands von 1,1 Mrd. € in Zweifel zieht. RTP, das nur eine kleine Personengruppe betrifft, würde nach Ansicht des Ministeriums einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand für die Mitgliedstaaten bedeuten. Bei EES hält man es für ratsam, vorab eine Interoperabilität der Systeme zu prüfen, vor allem mit SIS (Schengener Informationssystem).

Derzeit werden die Vorschläge aber noch im Detail geprüft, wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ausführte. Für sie müssen drei wesentliche Aspekte bei einem derartigen Investment sicher gestellt sein: Das technische System müsse gut funktionieren und leicht handhabbar sein, weiters sei der Datenschutz zu gewährleisten und überdies müsse ein operativer Mehrwert für die Behörden und die Sicherheit gegeben sein. Die Ministerin bekräftigte, dass sie den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten für sinnvoll erachtet.

Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat?

Seitens der Abgeordneten kamen jedoch eher kritische Töne zu dem Vorhaben der EU. So fragte etwa Abgeordneter Otto Pendl (S), ob das Ganze überhaupt etwas bringe. Er konnte keinen Sinn darin erkennen, glaubte auch nicht, dass die Regelung zu mehr Effizienz führen würde. Sein Klubkollege Hannes Weninger (S) schloss sich dieser Kritik an und warnte davor, in Europa eine ähnliche Situation bei der Einreise zu schaffen wie in den USA. Das sei ein kulturelles Verständnis, das nicht zu Europa passe, sagte er. Abgeordneter Johannes Hübner (F) meinte wiederum, es sei mindestens genauso wichtig sicherzustellen, dass illegale MigrantInnen wieder ausgewiesen werden können, denn das sei derzeit nicht der Fall.

Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sah keine Notwendigkeit für das geplante System und vermisste auch die entsprechende Verhältnismäßigkeit. Die Pläne stellen für ihn einen weiteren Puzzlestein zu einem Überwachungsstaat dar, der ihn an frühere Grenzkontrollen bei der Einreise in ehemalige Ostblockstaaten erinnert. Schon bei der Speicherung von Fluggastdaten sei man zu weit gegangen, jetzt sollten zusätzlich biometrische Daten gespeichert werden, was für Steinhauser inakzeptabel ist. Bei diesen Fragen geht es weniger um finanzielle Aspekte, sondern vielmehr um bürgerrechtliche Fragen, so der grüne Abgeordnete, der sich auch dezidiert dagegen aussprach, die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Für grundsätzlich richtig empfand jedoch Abgeordneter Stefan Petzner (B) das Programm. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan/keg