Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz wird repariert
Weiteres Thema im Nationalrat: Positive Einschätzung des österreichischen Stabilitätspfads durch die EU-Kommission
Wien (PK) – Der Nationalrat reparierte heute auch das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz und stellt somit sicher, dass von den Abgeordneten führende Positionen nicht nur gemeldet, sondern auch veröffentlicht werden müssen. Des Weiteren wird das Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die geplante Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare angepasst.
Dem Plenum lag auch die positive Bewertung der EU-Kommission zum österreichischen Stabilitätsprogramm sowie zum nationalen Reformprogramm vor.
Abgeordnete haben führende Unternehmenspositionen zu veröffentlichen
Das im Vorjahr geschnürte Transparenzpaket sieht unter anderem auch die Ausweitung der Meldepflichten von Abgeordneten vor. MandatarInnen sind nunmehr verpflichtet, sämtliche Nebentätigkeiten und leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten bekanntzugeben, zudem wird die Bandbreite ihrer Nebeneinkünfte veröffentlicht.
Beim Gesetzesbeschluss ist allerdings ein Versehen passiert: Gerade führende Positionen in Unternehmen, etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, für die strengere Unvereinbarkeitsregeln als für sonstige Nebentätigkeiten gelten, müssen von den Abgeordneten zwar gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Dieses Redaktionsversehen im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz wird nun durch einen auf einem Koalitionsvorschlag basierenden Antrag repariert.
Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, um weitere Unklarheiten im Gesetz zu beseitigen und die gesetzlichen Bestimmungen zu schärfen. So wird etwa ausdrücklich normiert, dass alle Tätigkeiten zu melden sind, aus denen Vermögensvorteile erzielt werden, also etwa auch Aufwandsentschädigungen, die über die Abdeckung des konkreten Aufwands hinausgehen. Außerdem stellt der Antrag sicher, dass von der Meldepflicht auch leitende Kammer- und Gewerkschaftsfunktionen sowie weitere politische Funktionen, etwa wenn ein Mandatar als Bürgermeister oder als Gemeinderat tätig ist, umfasst sind.
Abgeordneter Peter WITTMANN (S) begrüßte die Schließung von Lücken im Gesetz und hob insbesondere auch die Ausdehnung der Geltung der Bestimmungen auf die Mitglieder der Landtage hervor. Insgesamt sprach er von einem weiteren Schritt in Richtung Transparenz.
Als Wegstück zum "gläsernen Abgeordneten" und Ausdruck von Anstand, Ehrlichkeit und Transparenz betrachtete Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) den vorliegenden Entwurf. Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, den Gerstl einbrachte, soll nun sicherstellen, dass die Bestimmungen für die Mitglieder der Landtage mit 1.1. 2014 in Kraft treten.
Abgeordneter Gernot DARMANN (F) nahm seine Wortmeldung zum Anlass, auf die Bedeutung eines Zivilberufs für Abgeordneten hinzuweisen. Dieser sichere die Unabhängigkeit der MandatarInnen, unterstreiche aber auch die Notwendigkeit der Transparenz für die Öffentlichkeit, betonte der Redner.
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) qualifizierte die heutige Novelle hingegen als Ausdruck einer peinlichen Blamage für die Regierungsparteien und betonte, vor einem Jahr seien die Offenlegungspflichten absichtlich nicht beschlossen worden. Die Grünen hätten damals gerade wegen dieser Mängel, die nun repariert werden, nicht zugestimmt. Steinhauser vermisste allerdings nach wie vor Sanktionen und weitere Schritte in Richtung Transparenz nach dem Vorbild Deutschlands, erkannte in dem Gesetz trotzdem eine gewisse Weiterentwicklung und kündigte die Zustimmung der Grünen an.
Ebenfalls in seiner Kritik an der ursprünglichen Beschlussfassung bestätigt sah sich Abgeordneter Gerald GROSZ (B) durch die Reparatur und stellte fest, die Regierungsparteien und die Freiheitlichen würden mit der heutigen Sanierung bloß dem Druck des Boulevards weichen. Grosz signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, meinte aber, die Novelle habe nach wie vor Schwächen, die schon bald ausgebessert werden müssen.
Abgeordneter Christoph HAGEN (T) unterstrich unter Hinweis auf den Fall Strasser die Bedeutung der Transparenz in der Politik, schloss sich den Kritikpunkten von BZÖ und Grünen an, begrüßte die Novelle aber als Verbesserung.
Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) erwiderte, es sei nicht unbedingt eine Blamage, wenn man sich eingesteht, dass gewisse gesetzliche Regelungen nicht so gewirkt haben, wie man dies gewünscht hätte.
Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in der Fassung des Abänderungsantrags in Dritter Lesung einstimmig angenommen.
Stiefkindadoption nun auch im Beamtendienstrecht verankert
Mehrheitlich passierte ein Gesetzesantrag das Plenum, der darauf abzielt, das Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare anzupassen. Im Konkreten geht es etwa um Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und um Familienhospizfreistellung.
Abgeordneter Werner HERBERT (F) bekräftigte die Kritik seiner Fraktion an der Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare und kündigte an, die FPÖ werde diese Vorlage, die auf eben diese Stiefkindaption reagiert, ablehnen.
Abgeordneter Otto PENDL (S) führte die Öffnung der Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück und betonte, es sei selbstverständlich, dass Österreich diesen Spruch nun umsetzen muss. Er lud die Freiheitlichen ein, "durchzuatmen" und dieser Vorlage doch noch ihre Zustimmung zu geben.
Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) plädierte grundsätzlich für eine unaufgeregte Diskussion über die gleichgeschlechtlichen Paare und meinte zudem, auch er habe "durchgeatmet", an der ablehnenden Haltung seiner Fraktion zur Stiefkindadoption Gleichgeschlechtlicher und damit auch zu diesem Gesetz habe sich aber nichts geändert.
Abgeordnete Eva-Maria HIMMELBAUER (V) stellte klar, die ÖVP nehme das Urteil des Gerichtshofs zur Kenntnis und komme deshalb der Umsetzungsverpflichtung nach. Ihre Fraktion stehe aber nach wie vor zur Institution von Ehe und Familie und zur Elternschaft von Mutter und Vater, versicherte sie.
Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) begrüßte hingegen die Umsetzung des Urteils, gab aber zu bedenken, Österreich erfülle nach wie vor nur Minimalerfordernisse. Der Redner hielt die Forderung der Grünen nach genereller Öffnung der Adoption für Homosexuelle aufrecht und argumentierte, die Sexualität der Lebensgemeinschaft, in der ein Kind aufwächst, sei nicht für das Kindeswohl ausschlaggebend.
Stabilitätspfad: Gute Performance mit leichten Eintrübungen
Mit Zufriedenheit nahm die Bundesregierung die positive Bewertung und Einschätzung ihres Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2012-2017 sowie des nationalen Reformprogramms durch die EU-Kommission zur Kenntnis. Die Kommission hat Österreich bescheinigt, beträchtliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen zu haben. Das Land sei auf gutem Weg, sein übermäßiges Defizit abzubauen. Dennoch ortet man auf EU-Ebene insofern eine mögliche Gefährdung dieses Programms, als das Budget durch notverstaatlichte Banken zusätzlich belastet werden könnte. Ein weiteres Risiko liegt der Kommission zufolge darin, dass aufgrund der komplexen kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden die kostendämpfenden Maßnahmen im Gesundheitsbereich nicht im erwarteten Ausmaß umgesetzt werden können. Einmal mehr plädiert die Kommission für die vorzeitige Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen.
Nachdem der EU-Unterausschuss die Empfehlungen der Kommission bereits diskutiert hatte, standen diese nun auch auf dem Programm des heutigen Plenums.
Österreich habe richtig auf die Krise reagiert, die wirtschaftlichen Eckdaten würden dies bestätigen, betonte Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) eingangs. Die Rednerin sprach sich aber für eine stärkere steuerliche Belastung von Vermögen und Kapital und eine Entlastung des Faktors Arbeit aus. Wichtig waren Muttonen auch Investitionen in Bildung und Forschung. Für Kaputtsparen sei die SPÖ jedenfalls nicht zu haben, sagte sie. Im Übrigen würden sich die Empfehlungen der EU mit dem Programm der SPÖ decken, meinte sie.
Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) erkannte hingegen Defizite im Bildungsbereich, sprach von einer Schieflage im Steuersystem und kritisierte Versäumnisse bei der Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Grün-Mandatar schloss aus den Empfehlungen der EU auf großen Nachholbedarf Österreichs, insbesondere hinsichtlich Gesamtschule und Immobiliensteuer. Nicht anfreunden konnte sich Rossmann allerdings mit der Empfehlung der Union in Richtung einer Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer.
Abgeordneter Robert LUGAR (T) meinte an die Adresse der Regierung gerichtet, der vorliegende Bericht sollte zu denken geben. Der Klubchef des Team Stronach machte vor allem auf die Risken im Pensionssystem aufmerksam und erinnerte an die Mahnung der EU, die Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen voranzutreiben. Handlungsbedarf ortete Lugar auch im Gesundheitsbereich - so etwa bei der Neuordnung der Kompetenzen oder bei der Pflege – und bezüglich einer Effizienzsteigerung in der Bildungspolitik.
Staatssekretär Josef OSTERMAYER verwies auf die positive Einschätzung der Konsolidierungspolitik durch die Union, sah aber noch Defizite beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und unterstrich zudem die Empfehlung der Kommission in Richtung Vermögens- und Immobiliensteuern. Im Bildungsbereich wiederum habe man durch die Einführung der Neuen Mittelschule bereits erste Konsequenzen aus dem Bericht gezogen.
Die länderspezifischen Empfehlungen der EU stellen der Arbeit der Regierung und des Parlaments ein hervorragendes Zeugnis aus, betonte Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S), die allerdings dazu aufrief, die Vorschläge der Kommission in Richtung Immobiliensteuer, mehr frühkindlicher Bildung und gemeinsamer Schule ernst zu nehmen. Die "Alarmglocken" hörte Grossmann hingegen angesichts der Empfehlung des Berichts zur Angleichung des Pensionsalter von Männern und Frauen läuten.
Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) gab zu bedenken, trotz der ausgezeichneten wirtschaftlichen Kennzahlen Österreichs sei man mit großen Herausforderungen konfrontiert. Der VP-Mandatar nannte insbesondere den Zugang der Betriebe zur Finanzierung, aber auch die Lösung der Pensionsproblematik, wobei er von einer tickenden Zeitbombe sprach. Stummvoll sah nun die Politik gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Menschen länger arbeiten können.
Abgeordneter Hannes WENINGER (S) griff in seiner Wortmeldung vor allem die Empfehlungen des Berichts bezüglich vermögensbezogener Steuern sowie gemeinsamer Schule auf.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) warnte unter Hinweis auf eine entsprechende Passage des Berichts vor den Gefahren für die Konsolidierung durch die Abwicklung der Hypo und war überdies einer Meinung mit der Kommission hinsichtlich von Defiziten in der Integrationspolitik. Bestätigt fühlte sich Petzner durch den Bericht auch in seiner Forderung nach steuerlicher Entlastung des Mittelstands.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Nationalrat) red
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Links
- 2241/A - Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
- 215/NRSITZ - 215. Sitzung des Nationalrats vom 4. und 5. Juli 2013
- 2340/A - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Gehaltsgesetz 1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz