Parlamentskorrespondenz Nr. 653 vom 05.07.2013

Ausweitung der Ganztagsbetreuung einstimmig beschlossen

Abschaffung der Bezirksschulräte, weitere Themen: SchülerInnenbeihilfe, schulübergreifende Leitung, politische Bildung

Wien (PK) – Unterrichtsmaterien rundeten die Sitzung des Nationalrats ab. Nachdem im Unterrichtsausschuss die Vorlage zur Abschaffung der Bezirksschulräte mehrheitlich aber nicht mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen wurde, ist es nun doch in Gesprächen gelungen, bei der Regelung die Grünen mit ins Boot zu holen, sodass eine Zweidrittelmehrheit im Nationalratsplenum dafür sichergestellt werden konnte. Die Tagesordnung wurde daher um diesen Punkt ergänzt. Darüber hinaus wird die SchülerInnenbeihilfe vom Notendurchschnitt entkoppelt.

Schulische Ganztagsbetreuung wird ausgeweitet

Übereinstimmend positiv nahmen die Abgeordneten aller Fraktionen den Plan auf, die schulische Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen auszuweiten. Bund und Länder haben eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung über den vermehrten Ausbau ganztägiger Schulformen bis Ende des Schuljahres 2018/19 ausverhandelt. Damit sollen österreichweit zusätzlich 174.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung flächendeckend geschaffen werden.

Abgeordnete Christine MAREK (V) zeigte sich erfreut über den Konsens in der Sache und betonte, der Standort werde nun über die Form der Betreuung entscheiden. Sie wertete den Beschluss auch als Signal für eine bestmögliche Förderung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Rückblickend auf ihre elfjährige Tätigkeit als Abgeordnete stellte Marek fest, sie habe manches erreicht, worauf sie heute stolz sei, so etwa das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld oder das verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr. Sie unterstrich in ihrer letzten Rede weiters den Grundsatz des gegenseitigen Respekts und des Miteinanderredens und hob schließlich auch die "Hohe-Haus-Musik" hervor, die, wie sie sagte, viel Geld für karitative Zwecke ersungen und dabei auch für positive Energie unter den KollegInnen gesorgt habe.

Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) deutete die Zustimmung ihrer Fraktion an, bekräftigte aber, vor dem Ausbau müsse der tatsächliche Bedarf eruiert werden. Auch habe die Wahlfreiheit im Vordergrund zu stehen.

Zustimmend äußerte sich auch Abgeordneter Harald WALSER (G), der die Verdoppelung der Mittel bis 2018 als großen Schritt in Richtung einer modernen Schule interpretierte. Wichtig war für den Bildungssprecher der Grünen nun, dass das Geld in den Ausbau der entsprechenden Räumlichkeiten, aber auch in den verschränkten Unterricht geht. Der Kollegin Marek wünschte Walser alles Gute für ihren kommenden Lebensabschnitt, bedauerte aber, als Nachfolger im Parlamentschor würde er sich nicht eignen.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) unterstützte ebenfalls den Ausbau der Tagesbetreuung, plädierte dabei für bezirksübergreifende Einrichtungen und deponierte die Forderung ihrer Fraktion nach Abschaffung der Schulsprengel. Sie sah die Schulen überdies gefordert, in ihren Betreuungsangeboten auch Lernbetreuung, Förderunterricht und Begabtenförderung einzuplanen.

Der Beschluss gehe in die richtige Richtung, befand Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T), der vor allem den Aspekt der Entlastung der Eltern ansprach und die Forderung nach einer täglichen Turnstunde untermauerte.

Für Abgeordnete Laura RUDAS (S) ist die vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung ein weiteres wesentliches Puzzle-Stück der Bildungsreform. Sie sprach sich klar für die Forcierung ganztägiger Schulformen mit verschränktem Unterricht aus. Bildung solle in der Schule stattfinden, betonte Rudas, damit würde auch Nachhilfe hinfällig.

Unterrichtsministerin Claudia SCHMIED wies darauf hin, dass die Bund-Länder-Vereinbarung sowohl dem Ausbau verschränkter Ganztagsschulen als auch den Ausbau schulischer Nachmittagsbetreuung umfasse. Wichtig ist für sie die Wahlfreiheit der Eltern, in diesem Sinn begrüßte sie auch die Aufhebung der Schulsprengelgrenzen im Burgenland. Generell unterstrich Schmied, sie lege großen Wert darauf, dass öffentliche Schulen bei ihrem Leistungsangebot mit Privatschulen mithalten können.

Zustimmend zur Bund-Länder-Vereinbarung äußerten sich auch die Abgeordneten Hermann GAHR (V), Andrea GESSL-RANFTL (S), Josef LETTENBICHLER (V), Rosa LOHFEYER (S) und Elmar MAYER (S). Sie erwarten sich vom Ausbau ganztägiger Schulformen nicht nur mehr Bildungschancen für die Kinder, sondern auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Frauen. Kinder mit Lernschwächen könnten in Ganztagsschulen besser gefördert werden, zudem ersparten sich Eltern teure Nachhilfe, hob etwa Abgeordnete Gessl-Ranftl hervor. Abgeordneter Lettenbichler wies darauf hin, dass bisher viele Frauen aufgrund fehlender Nachmittagsbetreuung von Schulkindern von einer Ganztagsbeschäftigung Abstand genommen haben.

Der Fahrplan bis 2018/19 stehe fest, sagte Abgeordneter Gahr, jetzt gelte es, ihn umzusetzen. Von einem großen Schritt in der Bildungspolitik sprach Abgeordneter Mayer. Abgeordnete Lohfeyer verabschiedete sich mit ihrer Rede vom Plenum, sie wird dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören.

Die Bund-Länder-Vereinbarung über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen wurde vom Nationalrat einstimmig gebilligt.

Bezirksschulräte werden abgeschafft, Erleichterungen bei SchülerInnenbeihilfe und schulübergreifender Leitung

Am Ende der Gesetzgebungsperiode ist es nun doch gelungen, die Bezirksschulräte abzuschaffen. Die Grünen stimmen anders als bei der Ausschusssitzung nach vorgenommenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Schulverwaltungsreform im Plenum zu und sichern somit die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Dazu wird in einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert, mit den Schulpartnern und Ländern in Gespräche einzutreten und dem Nationalrat Vorschläge vorzulegen, die eine Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpartner vorsehen.

Anstatt der derzeit 98 Bezirksschulratsbehörden inklusive der von Parteien besetzten Bezirksschulratskollegien wird ein regionales Schul- und Qualitätsmanagement eingerichtet. Dieses ist laut Gesetzesentwurf von den Landesschulräten über regional flexibel einsetzbare Außenstellen zu verwalten. 20 Prozent der derzeit 130 Bezirksschulsratsplanstellen will die Regierung bis 2018 so einsparen.

Der Bezug der SchülerInnenbeihilfe wird in Zukunft erleichtert, indem eine Automatisierung der Nachweisabfrage über ein modernes E-Government-Verfahren vorgesehen ist, das auch der Verwaltungsvereinfachung dient. Weiters soll in Zukunft die Höhe der Leistung nicht mehr vom Notendurchschnitt abhängen. Zwecks finanzieller Hilfe zur Neuorientierung bzw. Weiterbildung wird die Altersgrenze für Bezugsberechtigte von 30 auf 35 Jahre angehoben. Die entsprechende Gesetzesvorlage passierte das Plenum mehrheitlich.

Die einstimmig beschlossene Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes bringt einen weiteren Punkt der Reformvorhaben im Unterrichtsbereich. Somit wird es Pflichtschul-DirektorInnen künftig möglich sein, eine ausgeweitete schul- bzw. schultypenübergreifende Leitung zu übernehmen. Einstimmig nahm das Plenum auch eine Ergänzung zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Unterrichtsressorts sowie eine Novellierung des Unterrichtsprakikumsgesetzes an. Demnach sind ab nächstem Jahr die Landesverwaltungsgerichte mit Entscheidungen über die behördliche Vollziehung des Dienstrechts bei LandeslehrerInnen befasst. Für UnterrichtspraktikantInnen wird dann das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein. Außerdem gewährt die Novelle PraktikantInnen in eingetragenen Partnerschaften ebenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung für das Kind des Partners/der Partnerin.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) äußerte sich kritisch zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Schulverwaltungsreform und bedauerte, dass der Blick aufs Ganze verloren gegangen sei. Statt einer notwendigen großen Reform sei ein Reförmchen herausgekommen, klagte er. Die Bezirksschulräte würden zwar abgeschafft, gleichzeitig die Bezirksschulinspektoren aber den Landesschulräten zugeteilt. Was das Schülerbeihilfengesetz betrifft, bemängelte Rosenkranz, dass Leistung künftig überhaupt keine Rolle mehr spiele, sondern Schülerbeihilfen nur noch auf die soziale Bedürftigkeit der Eltern abstellen.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) brachte einen gemeinsamen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien und der Grünen zur Schulverwaltungsreform ein. Es gehe darum, die Kollegien der Landesschulräte um SchülervertreterInnen zu erweitern, erläuterte sie. Das Schülerbeihilfengesetz wird Ablinger zufolge modernisiert, dabei werden auch Altersgrenzen angepasst.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kündigte an, ihre Fraktion werde, anders als im Ausschuss, dem Schülerbeihilfengesetz zustimmen. Es sei zwar bedauerlich, dass der Leistungsanreiz gestrichen werde, letztendlich habe die Unterstützung sozial bedürftiger Familien aber Vorrang. Die Kosten für den Schulbesuch würden steigen und steigen, für viele sei Schule nicht mehr leistbar. Ebenfalls zustimmen wird das BZÖ laut Haubner der Regelung, dass SchuldirektorInnen auch mehr als zwei Schulen bzw. schultypenübergreifend Schulen leiten können.

Zur Reform der Schulverwaltung merkte Haubner an, würde man die Bezirksschulräte tatsächlich abschaffen, würde das BZÖ der Reform zustimmen. Man streiche aber lediglich eine Behördeninstanz, ohne an den Aufgaben zu rütteln, kritisierte sie und urgierte eine generelle Neugestaltung der Schulaufsicht. Mit einem Entschließungsantrag bekräftigte Haubner ein Forderungspaket des BZÖ zur Reform der Schulverwaltung. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, das Schulwesen in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zu übertragen, ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für alle LehrerInnen zu schaffen und den Schulen volle Personalautonomie zu gewähren.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) zeigte sich erfreut, dass es nun doch noch zu einer Abschaffung der Bezirksschulräte kommt. Ein von ihr namens der Koalitionsparteien und der Grünen eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpartner auszuweiten. Die Schulpartner seien vor Ort und würden den Schulalltag kennen, es mache Sinn, sie näher einzubeziehen, argumentierte sie. Dass Schulen künftig leichter unter eine gemeinsame Leitung gestellt werden können, sieht sie auch als Förderung von Campus-Schulen.

Abgeordneter Harald WALSER (G) räumte ein, dass das vorliegende Gesetz zur Schulverwaltungsreform kein großer Wurf sei. Die Grünen würden aber zustimmen, weil immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gesetzt werde und man damit die bisherige Blockade durchbrechen wolle. Als Erfolg der Grünen wertete Walser die vorgesehene Demokratisierung der Landesschulräte.

Zum Schülerbeihilfengesetz merkte Walser an, es sei richtig, vorrangig jene zu unterstützen, die dies aus sozialen Gründen nötig hätten, und nicht jene, die ohnehin privilegiert seien.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) hielt fest, die Abschaffung der Bezirksschulräte sei kein großer Wurf. Zu den anderen Schulvorlagen stellte er die Zustimmung des Team Stronach in Aussicht.

Abgeordneter Elmar MAYER (V) wertete die Abschaffung der Bezirksschulräte als ersten wichtigen Schritt zu einer Schulverwaltungsreform und hob überdies die vorgesehene Flexibilisierung bei der Schulleitung hervor. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen seien fünf Sechstel des Bildungs-Volksbegehrens abgearbeitet, machte er geltend.

Unterrichtsministerin Claudia SCHMIED freute sich, wie sie sagte, sehr über den vorliegenden ersten Schritt zur Schulverwaltungsreform. Dass der Wegfall einer Behördenebene festgeschrieben wird, sieht sie als einen substantiellen Fortschritt, auch wenn man ambitionierter begonnen habe. Den Verländerungsbestrebungen habe man jedenfalls nicht nachgegeben, betonte die Ministerin.

Abgeordnete Silvia GRÜNBERGER (V) bedankte sich als Kunst- und Kultursprecherin ihrer Fraktion bei Bundesministerin Claudia Schmied und bei den Kultursprechern der anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in der Kunst- und Kulturpolitik und erinnerte mit Freude daran, dass es gelungen sei, den kulturpolitischen Teil des Regierungsübereinkommens in dieser Gesetzgebungsperiode umzusetzen. - Bundesministerin Claudia SCHMIDT dankte ihrerseits für die vertrauensvolle, wertschätzende und freundschaftliche Zusammenarbeit in der Kunst- und Kulturpolitik.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) legte einen SPÖ-ÖVP-Grünen-Abänderungsantrag zum Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz ein, der auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2013 gerichtet war.

Bei der Abstimmung wurde das Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013 in der Fassung des S-V-G-Abänderungsantrages mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit verabschiedet. Der Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen betreffend Einbindung der Schulpartner wurde  einstimmig angenommen. Ein Entschließungsantrag des BZÖ zum Thema Schulverwaltung wurde abgelehnt.

Die Änderung des Schülerbeihilfengesetzes wurde mehrheitlich angenommen, jene des Landeslehrerdienstrechtgesetzes und des Verwaltungsgerichtsbarkeit-Anpassungsgesetzes jeweils einstimmig.

NS-Zeit als Themenschwerpunkt in politischer Bildung

Das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren soll 2015 zum Anlass genommen werden, einen diesbezüglichen Unterrichtsschwerpunkt in der politischen Bildung vorzusehen. Insbesondere Themen wie NS-Terror und Holocaust, totalitäre Ideologien, aber auch die Entwicklung der Europäischen Union als Friedensprojekt müssten dabei behandelt werden, um zu vermitteln, dass Demokratie, Friede und Wohlstand nicht selbstverständlich sind, so das Ersuchen von SPÖ und ÖVP an das Unterrichtsministerium. Der entsprechende Antrag der Koalitionsparteien passierte schließlich das Plenum einstimmig.

Frieden, Demokratie und soziale Gerechtigkeit sind nicht selbstverständlich, erinnerte Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) und hielt es daher für sinnvoll, den 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges zum Anlass zu nehmen, einen diesbezüglichen Schwerpunkt der politischen Bildung zu setzen und der Frage nachzugehen, wie es zum Faschismus kommen konnte. Diese historische Reflexion soll insbesondere der friedlichen Weiterentwicklung der Europäischen Union dienen.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) erinnerte an das Anliegen der Vertriebenen, in der Vermittlung der österreichischen Geschichte in den Schulen stärker berücksichtigt zu werden. Die Geschichte der Heimatvertriebenen ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Geschichte, sagte Hammer.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) bekannte sich nachdrücklich zur Aufarbeitung der Geschichte der Vertriebenen und begrüßte die Initiative zur Verankerung dieser Geschichtsvermittlung in der politischen Bildung in den Schulen. Es gehe nicht nur um die Verbrechen des NS-Regimes, sondern auch um das Schicksal der Volksdeutschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und um die Verbrechen, die an ihnen nach Friedensschluss in Jugoslawien oder in der Tschechoslowakei begangen wurden. Diesem Anliegen diente ein Entschließungsantrag der FPÖ.

Abgeordneter Harald WALSER (G) hielt es demgegenüber für angebracht, daran zu erinnern, welche Rolle Österreicher im System des NS-Terrors gespielt haben. Mit dem Antrag der FPÖ können die Grünen nicht mitgehen, weil er nicht zur Kenntnis nehme, welch großen Beitrag die jugoslawischen Partisanen zur Befreiung Österreichs geleistet haben.

Die Abgeordneten Ursula HAUBNER (B) und Stefan MARKOWITZ (T) kündigten übereinstimmend ihre Zustimmung zu beiden Anträgen an.

Abgeordneter Johannes HÜBNER riet Abgeordneten Walser, seine ideologischen Scheuklappen abzulegen. Holocaust und NS-Terror werden seit Jahrzehnten aufgearbeitet, nun es sei aber auch eine Verpflichtung, zu schauen, was nach dem Zweiten Weltkrieg geschehen sei und zur Kenntnis zu nehmen, dass Millionen von Menschen aus Rache vertrieben und ausgegrenzt wurden. Bislang habe man dieser Opfer nicht gedacht und nicht über Restitution gesprochen. 

Auch Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) widersprach Abgeordnetem Walser und erinnerte ihn daran, dass Menschenrechte unteilbar seien und dass man der Jugend klar machen müsse, dass es keine guten und bösen Opfer gebe. Menschenrechtsverletzungen können nicht mit anderen Menschenrechtsverletzungen rechtfertigt werden. Die Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht relativiert werden.

Bei der Abstimmung wurde die Entschließung zum Schwerpunkt zur politischen Bildung anlässlich der Befreiung vom NS-Terror einstimmig verabschiedet. Der FPÖ-Antrag blieb hingegen in der Minderheit und wurde abgelehnt.

Schließlich wurde der Antrag des Abgeordneten Stefan Petzner (B) zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema "Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria" mehrheitlich abgelehnt.

(Schluss Nationalrat) hof/gs/fru/sox


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