Medizin-Uni Linz rückt in greifbare Nähe
Nationalrat billigt Novelle zum Universitätsgesetz
Wien (PK) – Der Nationalrat legte heute auch mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002 die Grundlage für die Schaffung einer Medizin-Universität in Linz. Diese sieht auch die Möglichkeit zur Fusion von Universitäten vor, für die dann ein eigenes Bundesgesetz erforderlich sein wird. Die Initiative dazu kann sowohl vom Wissenschaftsminister als auch von den beteiligten Universitäten selbst kommen.
Keine Mehrheit fand das Anliegen der FPÖ, Deutsch als Wissenschaftssprache stärker zu fördern, etwa mittels einer verpflichtenden deutschen Fassung von in anderen Sprachen erstellten Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen.
Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) erläuterte, es gehe mit der Novelle im Detail um die Fusion von Universität und Medizinuniversität Innsbruck und insbesondere um die neu zu gründenden Medizinuniversität Linz. Er freue sich, dass letztere nun ermöglicht werde.
Es sei zu begrüßen, dass die Kooperationen zwischen den Universitäten gestärkt werden, meinte Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V). Die Novelle schaffe für die Universitäten die Voraussetzungen, um sich optimal zu organisieren. Bundesminister Töchterle habe in der abgelaufenen Legislaturperiode in ruhiger und besonnener Weise viele wichtige Vorhaben umgesetzt. Sie hoffe, dass er die begonnenen Projekte in der nächsten Legislaturperiode fortführen werde. Cortolezis-Schlager verabschiedete sich aus dem Nationalrat und dankte für die gute Zusammenarbeit.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) meinte, aus seiner Sicht könne er sich nicht beim Minister für gute Zusammenarbeit bedanken. Hier werde ein Gesetz mit eigenartigen Begründungen durchgepeitscht, meinte er. Grünewald problematisiere, dass die Medizinuniversitäten einen beträchtlichen Teil der Gesundheitsvorsorge der Länder abdecken. Er erinnerte daran, dass die Trennung der Medizinuniversität Innsbruck aus dem Verband der Universität heftige Widerstände ausgelöst und hohe Kosten verursacht habe, das selbe sei für eine Fusion zu erwarten. Das Gesetz sei überhastet und ohne Diskussion durchgezogen worden, konstatierte Grünewald, die Grünen werden es daher ablehnen.
Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) hob hervor, dass es weiter in der Kompetenz des Gesetzgebers bleibe, zu entscheiden, wo es in Österreich Universitätsstandorte geben solle. Für die Etablierung einer Meduni Linz seien noch Fragen zu klären, aber man sei offenbar auf einem guten Weg.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) merkte hingegen kritisch an, die Finanzierung einer Meduni Linz sei bei weitem nicht gesichert. Das vorliegende Gesetz sei eine reine "Lex Innsbruck", gegen die Wiedervereinigung der Meduni Innsbruck mit der Universität Innsbruck würden aber viele Argumente sprechen. Es sei damit nicht ersichtlich, wozu man diese Novelle brauche, zum jetzigen Stand sei sie abzulehnen.
Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE hielt fest, Zusammenlegungen von Universitäten seien ein internationaler Trend, da oft erst eine Fusion die notwendige kritische Größe garantiere. Zumindest sollten solche Fusionen möglich sein, die Novelle schaffe den gesetzlichen Rahmen dafür und sei in sich stimmig. Es können Universitäten selbst aktiv werden, aber auch jeder Wissenschaftsminister ein entsprechendes Gesetz vorlegen.
Abgeordnete Anna FRANZ (V) brachte einen S-V-Abänderungsantrag zum Universitätsgesetz ein, in dem es um Maßnahmen der Qualitätssicherung und notwendige Übergangsbestimmungen bei der Schaffung von Medizinischen Fakultäten geht.
Aus Sicht von Abgeordneter Ruperta LICHTENECKER (G) ist die Schaffung einer Medizinischen Universität durchaus positiv, Linz verfüge über einen Gesundheitscluster, der dafür gute Voraussetzungen bilde. Bei aller Skepsis sei anzuerkennen, dass ein neuer Standort einer Medizinuniversität auch Chancen eröffne. Die oberösterreichischen Abgeordneten der Grünen würden der Novelle daher zustimmen.
Abgeordneter Erwin PREINER (S) sah ein wichtiges Gesetz für die Universitäten. Es werde ihnen möglich, Verwaltungskosten einzusparen, die der Lehre zu Gute kommen können. Preiner wies auf den Fachärztemangel im ländlichen Raum hin und forderte ein Gesamtkonzept für die ärztliche Versorgung.
Abgeordneter Martin GRAF (F) stellte fest, die hohen Erwartungen in Wissenschaftsminister Töchterle hätten sich nicht erfüllt. Bundesminister Töchterle habe Klientelpolitik betrieben, die sich nun in der Budgetpolitik räche. Graf kritisierte zudem die Einbringung eines umfassenden Abänderungsantrags zu später Stunde. Grundsätzlich merkte er an, die Freiheitlichen hätten im Ausschuss mit gewissem Vorbehalt zugestimmt, da die Novelle gute Ansätze habe, sie seien bereit, es weiterhin zu tun, um ihr eine Chance zu geben.
Die Änderung des Universitätsgesetzes wurde mehrheitlich angenommen, der Antrag der FPÖ mehrheitlich abgelehnt.
Rahmenabkommen mit Brasilien
Einstimmig genehmigten sodann die Abgeordneten ein Abkommen Österreichs mit Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung.
Das Rahmenabkommen mit Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung fand einhelligen Zuspruch.
Abgeordnete Silvia GRÜNBERGER (V) stellte fest, dass sich solche Rahmenabkommen mit anderen Ländern sehr bewährt haben. Auch Abgeordneter Harry Rudolf BUCHMAYR (S) sah das Abkommen positiv. Brasilien verfolge eine klare Strategie, MINT-Fächer zu fördern, erläuterte er. Abgeordneter Rainer Widmann (B) begrüßte das Abkommen ebenfalls.
Zum gegenständlichen Abkommen Österreichs mit Brasilien meinte Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE, dieses sei ein Abkommen mit einem aufstrebenden Staat, der ein wichtiger Handelspartner Österreichs sei. Brasilien habe hohes Interesse an der Studierendenmobilität.
Strengere Regeln für Klubbildung; schriftliche Anfragen auch im Sommer möglich
Gegen Ende der heutigen Sitzung standen nochmals die bereits am Mittwoch in Zweiter Lesung abgestimmten Änderungen zu Geschäftsordnung des Nationalrats auf der Tagesordnung. Zum einen wird die Möglichkeit, innerhalb einer Gesetzgebungsperiode einen neuen Klub zu bilden, stark eingeschränkt. Dieser Antrag wurde auch in Dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. Einhellig unterstützt wurde aber die Eröffnung der Möglichkeit, schriftliche Anfragen auch während der Sommermonate einbringen zu können.
Berichte des Immunitätsausschusses
Den Schluss des Mammutprogramms der drei Plenartage bildeten Ersuchen um gerichtliche Verfolgung von Abgeordneten. Betroffen sind die Abgeordneten Josef Bucher (B), Stefan Petzner (B), Johann Rädler (S) und Gabriela Moser (G).
Gegen die Abgeordneten liegen Anzeigen wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie wegen übler Nachrede und Kreditschädigung vor. Der Nationalrat folgte dem Immunitätsausschuss und stellte in vier Fällen fest, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Abgeordnetentätigkeit besteht, womit diese gerichtlich verfolgt werden können. Nur hinsichtlich zweier Sachverhalte, die Klubobmann Bucher und Abgeordnete Moser betreffen, wurde ein Zusammenhang festgestellt und daher gegen die Auslieferung gestimmt.
Die Zustimmung zu den Berichten folgte jedoch mehrheitlich, da Abgeordneter Gerald GRIOSZ (B) festhielt, dass er sehr wohl einen Zusammenhang in zwei weiteren Fällen, die die Abgeordneten Bucher und Petzner betreffen, sehe und daher nicht für die Auslieferung stimmen könne. Er kritisierte daher grundsätzlich die Arbeit des Immunitätsausschusses.
Abstimmungen Fristsetzungen, U-Ausschuss
Schließlich wurden sämtliche Fristsetzungsanträge des BZÖ, in denen die Fraktion den betreffenden Ausschüssen zur Vorbehandlung ihrer 100 Anträge eine Frist bis zum 8. September 2013 setzen will, mehrheitlich abgelehnt. Auch der vom BZÖ abermals eingebrachte Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Notverstaatlichung der Banken blieb in der Minderheit. Darüber hinaus erhielt auch der Antrag des BZÖ, zahlreiche Ausschüsse während der tagungsfreien Zeit für permanent zu erklären, nicht die ausreichende Unterstützung. (Schluss Nationalrat) rei/sox/jan
Links
- 2305/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
- 2304 d.B. - Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
- 2304/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
- 2435 d.B. - Universitätsgesetz 2002
- 2312/A(E) - Deutsch als Wissenschaftssprache stärken
- 216/NRSITZ - 216. Sitzung des Nationalrats vom 5. und 6. Juli 2013