Parlamentskorrespondenz Nr. 30 vom 21.01.2014

Entwicklungszusammenarbeit: EU schafft Überbrückungshilfe

Fortschreibung des Europäischen Entwicklungsfonds wird von EU-Ausschuss des Bundesrats unterstützt

Wien (PK) - Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) beschäftigte heute den EU-Ausschuss des Bundesrats. Zur Debatte stand die Weiterführung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), wobei im Ausschuss der Grundtenor zu europäischen Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit positiv war. Kritische Anmerkungen der FPÖ, Länder dürften durch die Unterstützungen nicht völlig abhängig von Entwicklungshilfe gemacht werden, erwiderten die anderen Fraktionen, die Hilfen hätten sich in den letzten Jahren ungemein weiterentwickelt. Gerade der EEF arbeite effizient und pflege einen sorgsamen Umgang mit seinen Mitteln, fasste Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) zusammen.

Finanziert von den EU-Mitgliedsstaaten wird alle fünf Jahre ein neuer Fonds zur Entwicklungszusammenarbeit unter dem Titel EEF ausverhandelt, der letzte hatte bis 2013 Gültigkeit. Österreich beteiligt sich am neuen Fonds, dem 11. EEF, mit 731,4 Mio. € bzw. rund 2,4 Prozent der Gesamtsumme für die vollständige Laufzeit bis 2020. Insgesamt verfügt der Fonds über 30,5 Mrd. €. Zur Absicherung der Mittel für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten sieht die Europäische Kommission nun in einem Verordnungsvorschlag eine Überbrückungshilfe bis zum Inkrafttreten des neuen EEF vor. Diese Überbrückungsfazilität wird aus Restmitteln der vergangenen 9. und 10. Entwicklungsfonds gespeist. Sobald alle EU-Mitgliedsstaaten die Finanzierungsabkommen für den 11. EEF ratifiziert haben, werden die Mittel der Fazilität diesem neuen Fonds zugerechnet. Für eine möglichst rasche Ratifizierung des Abkommens sprach sich Bundesrat Stefan Schennach (S/W) aus, um ein Versiegen der Gelder für Entwicklungsprojekte zu verhindern. Letztendlich hätten Auszahlungsverzögerungen meist negative Folgewirkungen für die laufenden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Das würde einem möglichst wirksamen und effizienten Einsatz der Mittel zur Armutsbekämpfung widersprechen.

Lokalen Bezug bei Entwicklungszusammenarbeit herstellen

Die FPÖ stelle sich grundsätzlich nicht gegen Entwicklungszusammenarbeit, gab Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) zu verstehen. Den Freiheitlichen sei es aber ein großes Anliegen, die Gelder als Hilfe zur Selbsthilfe benutzt zu wissen. Bundesrat Marco Schreuder (G/W) meinte dazu, die Entwicklungszusammenarbeit habe aus missglückten Hilfsprojekten wie groß angelegten Nahrungsmittelverteilungen die richtigen Konsequenzen gezogen. Heutige Aktivitäten in diesem Bereich seien lokal viel verankerter, befand auch SPÖ-Mandatar Schennach, der sich vor allem für kleiner angelegte Hilfsprojekte stark machte. Beispielsweise für Hilfen zur Kooperation von Kleinbäuerinnen, wie derzeit in Uganda. Generell habe eine mächtige Wirtschaftsunion wie die EU unfraglich die Verantwortung, so Schennach, ärmeren Ländern zu helfen, von denen viele einstmals unter der Kolonialherrschaft europäischer Staaten standen.

Eine Expertin des Außenministeriums bestätigte dem Ausschuss, lokale Hilfe sei zur Armutsbekämpfung am zielführendsten. Dessen ungeachtet benötigten die EZA-Partnerländer einen lückenlosen Transfer von Geld und Know-how zur Verbesserung ihrer Lage. Sie erhoffe daher den Abschluss der Ratifikationsverfahren zum EEF noch vor Jahresende. Der Fonds für EU-Entwicklungszusammenarbeit wurde mit den Römischen Verträgen 1957 geschaffen. Seine Instrumente sind nicht rückzahlbare Hilfen an AKP-Staaten und Kredite an den dortigen Privatsektor. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) rei


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