Parlamentskorrespondenz Nr. 78 vom 03.02.2015

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Änderungen bei Investitionsschutzabkommen mit China, Oppositionsanträge zu den Themen Kriegsverbrechen, EZA und Südtirol

Wien (PK) – Ein Änderungsprotokoll repariert in Entsprechung eines EuGH-Urteils einzelne Bestimmungen eines Investitionsschutzabkommens mit China und sichert damit Konformität mit dem EU-Recht. Die Grünen wiederum fordern in einem Entschließungsantrag Sanktionen bei Massenvergewaltigungen in bewaffneten Konflikten und thematisieren in einer weiteren Initiative die österreichische EZA-Strategie. Die Freiheitlichen schließlich mahnen ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols ein.

Investitionsschutzabkommen mit China wird an EU-Recht angepasst

Nachdem der EuGH festgestellt hatte, dass ein Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und der Volksrepublik China gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, soll nun durch ein Änderungsprotokoll (455 d.B.) EU-Konformität hergestellt werden. Das Straßburger Gericht hatte bei seiner Entscheidung einen in dem noch vor Österreichs EU-Beitritt abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Artikel im Visier, der den freien Transfer von Zahlungen gewährleisten soll, die im Zusammenhang mit einer Investition stehen. Diese Bestimmung sah vor, dass Investoren in bestimmten Fällen – etwa bei einem bewaffneten Konflikt im Gaststaat – ihre Investitionen repatriieren können. Nach dem Erkenntnis des Gerichtshofs stand das Abkommen damit aber in einem Spannungsverhältnis zu jenen Artikeln des EU-Vertrags, die sofortige Maßnahmen zur Beschränkung des freien Kapitals- und Zahlungsverkehrs vorsehen.  

Grüne: Österreich muss gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten auftreten

Tanja Windbüchler-Souschill (G) zeigt sich alarmiert über Berichte von Massenvergewaltigungen in der Demokratischen Republik Kongo und erinnert in diesem Zusammenhang an die UN-Resolution 1820, die Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt. Die Menschenrechtssprecherin der Grünen fordert nun in einem Entschließungsantrag (786/A(E)) Außenminister Kurz auf, sowohl in den diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit Post-Konflikt-Gesellschaften als auch im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit die Durchsetzung dieser Resolution prioritär zu verfolgen. Entscheidend ist für Windbüchler-Souoschill dabei nicht nur die strafrechtliche Verfolgung der Täter, sondern auch die von den Vereinten Nationen nunmehr eingeräumte Möglichkeit von Sanktionen gegen Staaten, in denen während bewaffneter Konflikte sexuelle Gewalt stattfindet.

Grüne drängen auf nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie

Grünen-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill richtet den Blick auf die derzeit von den Vereinten Nationen erarbeitete "Post-2015"-Agenda, die sich vor allem mit der Zukunft der globalen Entwicklungspolitik und der Formulierung nachhaltiger Entwicklungsziele und Finanzierungsstrategien beschäftigt, und sieht dabei auch Handlungsbedarf Österreichs. Sie erinnert zudem an die am 26. Mai 2014 im Parlament abgehaltene ExpertInnentagung zum Thema "Globale Partnerschaft für Entwicklung" und appelliert in einem Entschließungsantrag (818/A(E)) an die Bundesregierung, die dabei von VertreterInnen aus Politik und NGOs beigesteuerten Beiträge bei der Debatte um eine nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie, aber auch im Dreijahresprogramm der österreichischen EZA 2016-2018 zu berücksichtigen.

FPÖ pocht auf Selbstbestimmungsrecht Südtirols

Ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols legt FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer ab. Irritiert reagiert der Süddtirol-Sprecher der Freiheitlichen nun auf einen Passus im Außenpolitischen Bericht 2013, wo es heißt, die Südtirol-Autonomie beruhe völkerrechtlich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt werde. Diese Formulierung sei bestenfalls unklar und zweideutig, schlimmstenfalls bedeute sie aber eine Absage an die völkerrechtlichen Prinzipien und den Willen der Südtiroler, kritisiert Neubauer. In einem Entschließungsantrag (820/A(E)) ruft er deshalb Außenminister Kurz auf, die Außenpolitik auf den auch vom Südtiroler Landtag bekräftigten Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts auszurichten und Doppeldeutigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus sollte in zukünftigen Veröffentlichungen des Außenministeriums klar festgehalten werden, dass das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler bis heute nicht – auch nicht durch die bestehende Autonomie – verwirklicht ist, fordert Neubauer in seiner Initiative. (Schluss) hof