Brandstetter will gegen Radikalisierung in Haftanstalten vorgehen
Justizausschuss debattiert über Neuerungen im Strafrecht und Reform des Maßnahmenvollzugs
Wien (PK) – Der Dschihadismus fordert auch den österreichischen Strafvollzug heraus. In einer aktuellen Aussprache des Justizausschusses kündigte Wolfgang Brandstetter heute Maßnahmen gegen eine Radikalisierung von Häftlingen in den Vollzugsanstalten an, um Entwicklungen, wie sie etwa in französischen Gefängnissen zu Tage getreten sind, vorzubeugen. Breiten Raum in der Debatte mit den Abgeordneten nahmen auch Neuerungen im Strafrecht ein. Hier sprach sich der Justizminister für die Einfügung eines Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung aus. Eine gänzliche Streichung des "Landfriedensbruchs" aus dem StGB wiederum hielt Brandstetter für nicht zielführend, nicht rütteln will der Ressortchef auch am derzeitigen Verbot der aktiven Sterbehilfe.
Die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit, aber auch ambitionierte Projekte der Europäischen Union wie etwa die Europäische Staatsanwaltschaft oder das Europäische Kaufrecht, stehen im Mittelpunkt des Berichts über die EU-Jahresvorschau in Sachen Justiz, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Grenzüberschreitende Aspekte beinhaltet auch ein Zusatzprotokoll zum Auslieferungsübereinkommen, das im Wesentlichen der Vereinfachung und Beschleunigung von Auslieferungsverfahren dient und ebenfalls einhellige Zustimmung erhielt.
Arbeitsaufträge an den Ausschuss kamen schließlich von den Oppositionsparteien, deren Anträge allerdings vertagt bzw. abgelehnt wurden. Die FPÖ verlieh einmal mehr ihrer Forderung nach einem lebenslangen Beschäftigungsverbot in Lehr-, Erziehungs- und Betreuungsberufen für einschlägig verurteilte Sexualtäter Nachdruck, die Grünen drängten auf psychologische Beratung für LaienrichterInnen sowie auf die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Die NEOS wiederum steuerten Initiativen auf vollen Kostenersatz bei Freispruch, Abschaffung der Gebühren für die Entgegennahme ausländischer Urkunden und Evaluierung des Nutzungsverhaltens bei Privatkopien bei und machten darüber hinaus Druck für mehr Transparenz und Objektivität bei Stellenbesetzungen im staatsnahen Bereich. Beim Thema Datenschutz stand schließlich ein Antrag zur Diskussion, mit dem die NEOS die Löschung der Vorratsdaten sicherstellen wollen.
Dschihadismus: Abgeordnete sehen Strafvollzug gefordert
Die Warnung von Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser, wonach angesichts möglicher Inhaftierungen von Syrien-Kämpfern eine spezifische Situation auf den österreichischen Strafvollzug zukommen könnte, wurde von Justizminister Wolfgang Brandstetter bestätigt und mit Zahlen unterlegt. 191 Dschihadisten sind aus Österreich in den Krieg in Syrien und den Irak gezogen, von den rund 80 RückkehreInnern befinden sich 15 bis 20 in Untersuchungshaft, teilte der Ressortchef mit. Es sei daher auch mit der Verhängung von Haftstrafen zu rechnen. Für den Minister geht es nun darum, einer Radikalisierung in den Vollzugsanstalten entgegenzutreten und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Brandstetter setzt dabei auf die Expertise von Islam-ExpertInnen und will dabei auch auf ausländische Erfahrungen zurückgreifen. Einer Meinung mit FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan war sich der Minister dabei über den Umstand, dass der Seelsorge in den Haftanstalten großes Augenmerk geschenkt werden muss. Es gelte, die geeigneten Personen einzusetzen, dann könnte diese Art der Betreuung durchaus Teil der Deradikalisierung sein, unterstrich er.
Maßnahmenvollzug: Brandstetter sucht engere Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort
Beim Maßnahmenvollzug, auf dessen praktische Ausgestaltung NEOS-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger und SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann ein kritisches Auge warfen, gilt für Brandstetter der Grundsatz, dass schuldunfähige Personen als Patienten behandelt werden und in Kliniken bestmögliche Betreuung erhalten müssen. Der Justizminister sprach in diesem Zusammenhang auch die notwendige Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium an, in dessen Zuständigkeit die medizinische Behandlung fällt. Derzeit befinden sich knapp 200 zurechnungsunfähige Personen in Justizanstalten, 170 werden im Bereich des Gesundheitsministeriums untergebracht. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch gab dem Minister auf den Weg zur angekündigten Reform des Maßnahmenvollzugs den Ratschlag mit, den Fokus nicht ausschließlich auf die schuldunfähigen Personen zu legen, sondern vielmehr auch die Problematik der nur teilweise zurechnungsfähigen Insassen zu berücksichtigen.
Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung als neuer Tatbestand im StGB
Was Änderungen im Sexualstrafrecht betrifft, unterstützte Brandstetter die Aufnahme eines neuen Tatbestandes der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ins Strafgesetzbuch. Er reagierte damit auch auf Bedenken von SPÖ-Abgeordneter Elisabeth Grossmann, die Defizite beim aktuellen Vergewaltigungs-Paragraphen ortete. Es gehe nicht an, dass ein Sexualtäter freikommt, nur weil sich das Opfer zu wenig gewehrt hat, zeigte sie sich irritiert.
Dass sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare im Bereich der Eingetragenen Partnerschaft beseitigt werden müssen, stand für Brandstetter ebenso wie für SPÖ-Abgeordneten Harald Troch fest. Der Minister kündigte in diesem Zusammenhang noch für dieses Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare an, gab aber grundsätzlich zu bedenken, eine Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft sei sachlich gerechtfertigt und sollte deshalb aufrecht erhalten werden.
Brandstetter gegen Streichung des Landfriedenbruchs, für Beibehaltung des Verbots der Sterbehilfe
Beim Delikt des Landfriedenbruchs - SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim sprach von einem nicht akzeptablen Tatbestand - denkt der Minister an eine Neugestaltung, nicht aber an eine gänzliche Streichung. Es bestehe sehr wohl das kriminalpolitische Bedürfnis, gegen gewaltbereite Gruppen vorzugehen, die das Demonstrationsrecht missbrauchen, führte er ins Treffen.
Zur Problematik der Sterbehilfe meinte der Minister gegenüber Jarolim, für extreme Fälle gebe es bereits durch den entschuldigenden Notstand die Möglichkeit der Straflosigkeit. Brandstetter will deshalb am aktuellen strafrechtlichen Regelwerk nicht rütteln und meinte im Übrigen, das Motto "Sterben an der Hand, aber nicht durch die Hand eines anderen Menschen" habe viel für sich.
Rechtsstaatliche Garantien bei Datenspeicherung, Seriositätsschwelle für Unternehmensgründungen
Die Aussprache mit dem Justizminister ging schließlich in die Erörterung des einstimmig genehmigten Berichts über die EU-Jahresvorschau (III-137 d.B.) über, der das Bekenntnis der Union zur weiteren Verfestigung der justiziellen Zusammenarbeit bekräftigt, gleichzeitig aber auch Vorbehalte Österreichs gegen aktuelle Kommissionsvorschläge in Sachen Europäische Staatsanwaltschaft oder Europäisches Kaufrecht anmeldet.
Die Brisanz des nunmehr auch auf EU-Ebene diskutierten Themas Vorratsdatenspeicherung war für Albert Steinhauser (G) Anlass, auf die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu pochen. Brandstetter verwies auf den für März geplanten Vorschlag der EU-Kommission und meinte, sollte es zwingendes europäisches Recht geben, dann wäre Österreich daran gebunden. Klar sei allerdings, dass eine Regelung auf EU-Ebene rechtsstaatlichen Garantien entsprechen muss.
Auf Skepsis bei der ÖVP-Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer stieß der Vorschlag der Kommission, die Gründung einer GesmbH mit einem Mindestkapital von einem Euro zu ermöglichen. Auch Brandstetter sprach sich gegen allzu leichten Zugang zu Firmengründungen aus und plädierte vielmehr für den Einbau einer Seriositätsschwelle. Es gelte, dem Missbrauch von Unternehmensstrukturen für kriminelle Zwecke vorzubeugen, argumentierte er.
Kürzere Verfahren durch Zusatzprotokoll zum Auslieferungsübereinkommen
Einhellige Zustimmung erhielt das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (374 d.B .), das für die Auslieferung nun auch ein vereinfachtes Verfahren vorsieht. Demnach kann die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden. Darüber hinaus werden die Durchführung der Auslieferung und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kürzere Fristen gebunden, was wiederum zu einer Verringerung der Dauer der Auslieferungshaft führt. Christian Lausch (F) und Friedrich Ofenauer (V) begrüßten ausdrücklich die vereinfachten Verfahren zur Auslieferung, weil dadurch Haftzeiten ausländischer StaatsbürgerInnen in Österreich verkürzt würden.
FPÖ fordert lebenslanges Tätigkeitsverbot in Erziehung und Betreuung für Sexualtäter
Eine Verschärfung des Tätigkeitsverbots bei sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige urgiert der Freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan in einem Initiativantrag (225/A ). Besonders stößt sich der Abgeordnete an der derzeitigen Fassung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, die zur Strafbemessung zwischen dem Grad der sexuellen Übergriffe unterscheidet. Diese Initiative wurde aber ebenso mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt wie die Forderung Gernot Darmanns (F) nach Änderungen im Strafgesetzbuch (716/A(E)) zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen.
Im Detail verlangt Darmann bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten unter Ausnützung eines Vertrauens- bzw. Autoritätsverhältnissens sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Minderjährigen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung. Zudem solle eine solche Verurteilung lebenslang gesondert im Strafregister ausgewiesen werden. Darüber hinaus will Darmann private und öffentliche Betreuungseinrichtungen verpflichten, vor der Einstellung einer Person für Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten eine diesbezügliche besondere Strafregisterbescheinigung einzuholen.
Johannes Jarolims (S) Erklärung zur Vertagung der FPÖ-Anträge, die Thematik werde derzeit gemeinsam mit der gesamten StGB-Novelle verhandelt, ließ Darmann nicht gelten. Nicht zuletzt, da die Rückfallsquote bei Sexualstraftätern etwa 30% betrage, sei eine eigene Debatte über diesen Bereich der Strafgesetzgebung sofort zu führen, unterstrich der FPÖ-Mandatar und fand darin Übereinstimmung bei NEOS und Grünen. Justizminister Wolfgang Brandstetter wies in diesem Zusammenhang auf die schon bestehende Möglichkeit hin, bei Verurteilungen auf Grund sexueller Übergriffe ein Tätigkeitsverbot zu verhängen, wenn jedes fünfte Jahr eine Überprüfung dieser Maßnahme erfolgt. Inhaltlich zu diskutieren sei daher, ob die geltende Regelung einer Änderung bedürfe, wobei die Verhältnismäßigkeit von derartigen Eingriffen in Personenrechte beachtet werden müsse.
NEOS verlangen vollen Kostenersatz bei Freispruch
Zur Debatte stand weiters ein Vorstoß (581/A(E)) der NEOS auf vollen Kostenersatz bei Freisprüchen. Der nunmehr im Zuge der StPO-Novelle 2014 zustehende Betrag bei Freisprüchen reiche noch lange nicht aus, um die tatsächlichen Kosten eines längeren Verfahrens annähernd abzudecken, gab Beate Meinl-Reisinger zu bedenken und erinnerte auch an den Tierschützerprozess. Die NEOS-Justizsprecherin schlägt deshalb eine Erhöhung des Kostenersatzes bei Freispruch auf die gemäß den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte verrechenbaren Kosten vor, wurde mit ihrem Antrag allerdings in die Warteschleife verwiesen. Abgeordneter Werner Groiß (V) zeigte sich zwar offen dafür, die derzeitigen Kostenersätze zu überdenken, er wies aber wie Justizminister Brandstetter auf den engen budgetären Rahmen des Justizressorts hin, der im Moment kaum eine Erhöhung der Ersatzleistungen zulasse.
Grüne wollen psychologische Beratung für Schöffen und Geschworene
Ebenfalls aus Budgetgründen lehnte die Ausschussmehrheit zwar einen Antrag der Grünen auf professionelle psychologische Hilfe für LaienrichterInnen ab. Die Regierungsfraktionen beantragten jedoch, Schöffen und Geschworenen bessere Informationen über Hilfeleistungen bei Traumatisierung durch die mitunter starken psychischen Belastungen im Rahmen von Strafprozessen zu geben. Informationsbroschüren mit Hinweisen auf Kriseninterventionszentren oder psychosoziale Dienste böten eine gangbare Sofortmaßnahme, argumentierte Eva-Maria Himmelbauer (V) die SPÖ-ÖVP-Anregung, die bis auf die Grünen alle Fraktionen im Ausschuss mittrugen.
Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser behielt sich die Zustimmung seiner Fraktion im Plenum vor, zunächst wolle er Details des Koalitionsvorstoßes prüfen. In seinem eigenen Antrag wies Steinhauser darauf hin, dass die Konfrontation mit Beweismitteln wie Videos, Fotos oder Tatwerkzeugen bei Hauptverhandlungen über Gewalt- und Sexualverbrechen verstörend und schockierend wirken, weswegen die Möglichkeit einer nachträglichen kostenlosen psychologischen Beratung von LaienrichterInnen wichtig sei (868/A(E)) .
Grüne drängen auf unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft
Die Grünen beharren auf ihrer Forderung nach einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Als wenig zielführend qualifizierte Albert Steinhauser (G) den von Wolfgang Brandstetter angekündigten Weisungsbeirat und meinte, im Grunde bleibe alles beim Alten, da ja der Justizminister auch weiterhin formell berechtigt sei, Weisungen zu erteilen. Die vorgeschlagene Variante sei weder geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nachhaltig zu stärken, noch das Problem des vorauseilenden Gehorsams bei den Staatsanwaltschaften in den Griff zu bekommen. Wirksame Kontrolle sehe anders aus, stellte Steinhauser fest und drängte in einem Entschließungsantrag (781/A(E)) auf die Schaffung einer gänzlich von der Regierung unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften in Form eines in der Bundesverfassung verankerten Bundesstaatsanwaltes. Dieser sollte vom Nationalrat für maximal eine Amtsperiode von acht Jahren gewählt werden und ausschließlich dem Parlament verantwortlich sein. Den Grünen-Vorstoß vertagten die Regierungsfraktionen, zumal Minister Brandstetter eine Regierungsvorlage betreffend Weisenrat bis vor dem Sommer ankündigte.
NEOS für Abschaffung der Gebühren für Entgegennahme ausländischer Urkunden
Kein Verständnis haben die NEOS für den Umstand, dass im Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. bei Eingetragenen Partnerschaften spezielle Gebühren für die Entgegennahme ausländischer Urkunden eingehoben werden. Da die beizubringenden Dokumente ohnehin in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen, entstehe für die Behörde kein Aufwand über das zumutbare Ausmaß hinaus, argumentiert Nikolaus Alm (N) in einem Initiativantrag (544/A) . Der NEOS-Appell auf ersatzlose Streichung dieser Gebühren wurde allerdings vertagt.
Festplattenabgabe: NEOS wollen Nutzungsverhalten bei Privatkopien evaluieren
In einer weiteren Initiative greift NEOS-Abgeordneter Niko Alm die Pläne der Bundesregierung bezüglich einer Reform des Urheberrechts und die damit verbundene Diskussion über die Einführung einer Festplattenabgabe auf und gibt zu bedenken, eine faktenbasierte Debatte über Alternativmodelle zur derzeitigen Leerkassettenabgabe könne nur geführt werden, wenn Klarheit über die tatsächliche Höhe des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien und die Treffsicherheit der Maßnahmen besteht. Sein Entschließungsantrag (531/A(E)) mit der Forderung nach einer Studie über das Nutzungsverhalten betreffend Privatkopien wurde von den Regierungsfraktionen vertagt, nachdem Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (V) ins Treffen geführt hatte, Vergütungsfragen müssten ganzheitlich im Rahmen der Urheberrechtsreform diskutiert werden.
NEOS wollen mehr Transparenz bei Stellenbesetzungen im staatsnahen Bereich
Transparenz und Objektivität bei der Bestellung von Leitungsorganen im staatsnahen Bereich lautet die Stoßrichtung von zwei Initiativanträgen der NEOS (269/A , 345/A ). Beate Meinl-Reisinger pocht darin auf eine zwingende Ausschreibung und eine Auswahl durch eine Vorschlagskommission und kann sich zudem auch die Heranziehung von privaten Personalvermittlungsunternehmen vorstellen. Darüber hinaus will sie dem Rechnungshof von Amts wegen Parteistellung einräumen und ihm als unabhängige Behörde die Möglichkeit geben, den Besetzungsvorgang inhaltlich zu überprüfen und die Ausschreibungspflicht durchzusetzen. Für beide Anträge schlug der Ausschuss einstimmig die Zuweisung zum Verfassungsausschuss vor.
NEOS: Datenschutzbehörde soll Streichung der Vorratsdaten überprüfen können
Auch einen weiteren Antrag der NEOS will der Justizausschuss im Verfassungsausschuss weiterbehandelt wissen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, wollen die NEOS nun sichergehen, dass die bisher gespeicherten Daten auch tatsächlich gelöscht wurden. Aufgrund der Rechtslage sei es der Datenschutzbehörde aber nicht möglich gewesen, bei den betreffenden Unternehmen ohne konkreten Anlass eine Löschung der Daten zu überprüfen, meint Nikolaus Alm (N) in seinem Entschließungsantrag (843/A(E)) und drängt auf eine entsprechende gesetzliche Regelung, die auch eine anlasslose Überprüfung erlaubt. (Schluss) hof/rei
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- 225/A - Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974
- 581/A(E) - vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren
- 544/A und Zu 544/A - Gebührengesetz 1957
- 531/A(E) - Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruch auf Vergütung aus Privatkopien
- 716/A(E) - Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen
- 843/A(E) - anlasslose Überprüfungsmöglichkeit Datenschutzbehörde
- 1/A-JU - Justizausschuss
- 269/A - Stellenbesetzungsgesetz
- 374 d.B. - Europäisches Auslieferungsübereinkommen
- 345/A - StellenbesetzungsG geändert
- 868/A(E) - psychologischer Beratung für SchöffInnen und Geschworene
- 781/A(E) - Einführung einer von der Bundesregierung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft
- III-137 d.B. - Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Jahresvorschau des BMJ 2015