Parlamentskorrespondenz Nr. 267 vom 25.03.2015

Nationalrat genehmigt bilaterale Abkommen mit China und Belarus

Themen: Investitionsschutz, Vermeidung von Doppelbesteuerung, Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten

Wien (PK) – Der Finanzteil der Nationalratssitzung wurde im Anschluss an die Debatte über die Steuerreform mit einer Reihe von bilateralen Abkommen abgerundet. Klarstellungen in Bezug auf allfällige Repatriierungen von Investitionen bringt die Anpassung eines Investitionsschutzabkommens mit China an EU-Rechtsbestimmungen, die das Plenum mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen passierte. Einstimmigkeit erzielten die Abgeordneten über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus sowie über ein ebenfalls mit Belarus abgeschlossenes Abkommen betreffend die Zusammenarbeit und Amtshilfe in Zollangelegenheiten. Ausgehend von einem Gesetzesantrag des Bundesrats verabschiedete der Nationalrat schließlich ohne die Stimmen der FPÖ eine Änderung im Versicherungsaufsichtsgesetz, mit der ein redaktionelles Versehen repariert wird.

Breiter Konsens für Investitionsschutz und Betrugsbekämpfung

Die vorliegenden Abkommen sind gerade für ein Exportland wie Österreich wichtig und geben der heimischen Wirtschaft Rechtssicherheit und beste Voraussetzungen, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernoster überzeugt. Sein Fraktionskollege Andreas Hanger wies dabei ebenso wie Roman Haider (F) auf den Zusammenhang zwischen internationalem Handel und Wohlstand hin. Namens der Sozialdemokraten wertete Michael Ehmann die beiden Abkommen mit Belarus als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und sah darin auch ein Instrument zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Maximilian Unterreiner wies zwar auf die demokratischen Defizite in Weißrussland hin, betonte jedoch, nur Zusammenarbeit schaffe Vertrauen.

FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs begrüßte den Aspekt der Betrugsbekämpfung, fand in diesem Zusammenhang aber auch kritische Worte für das Steuerabkommen mit der Schweiz. Er warf der Regierung insbesondere vor, nicht entschlossen genug gegen dreiste Steuerhinterzieher vorzugehen, dafür aber die kleinen Betriebe mit der Registrierkassenpflicht zu belasten. Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler schließlich nahm das Investitionsschutz-Abkommen zum Anlass für einen Appell an die Bundesregierung, bei den Verhandlungen über TTIP und CETA dem kritischen Standpunkt des Nationalrats hinsichtlich Investitionsschutzklauseln Rechnung zu tragen. SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim knüpfte an Kogler an und schlug für TTIP-Schiedsverfahren ein Opting-Out vor.

Versicherungsaufsichtsgesetz: Redaktionelles Versehen wird repariert

Andreas Zakostelsky (V) und Hubert Kuzdas (S) begrüßten die Korrektur, die, wie sie erklärten, nun das Verbot, Beweise in Geldwäschefällen zu verwerten, wieder aufhebt. Der Finanzsprecher der ÖVP warnte zudem allgemein vor Überregulierungen, die den Betrieben Spielraum zum Wirtschaften nehmen. Kleine Institute sollten nicht mit jenem Wust an Vorschriften zugeschüttet werden, die für große Unternehmen gedacht sind. ÖVP-Abgeordneter Hermann Schultes hob hervor, dass es sich bei der vorliegenden Korrektur um den seltenen Fall eines Gesetzesantrags des Bundesrates handelt, und bemerkte, die Länderkammer habe damit ein wichtiges Lebenszeichen von sich gegeben.

Aus dem Konsens scherten lediglich die Grünen aus. Seine Fraktion habe bereits im Dezember 2014 gegen das Gesetz gestimmt, erinnerte Bruno Rossmann. An den damals vorgebrachten Kritikpunkten - Unverhältnismäßigkeit bei der Verarbeitung biometrischer Daten von Kunden, vermehrter Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung - habe sich nichts geändert. (Fortsetzung Nationalrat) hof