Parlamentskorrespondenz Nr. 337 vom 09.04.2015

Schelling: Multilaterale Abkommen der EU mit Drittstaaten als Ziel

Bundesrat billigt bilaterale Abkommen mit China und Belarus

Wien (PK) - Zwischenstaatliche Abkommen in Wirtschafts- und Steuerfragen standen heute am Beginn der Tagesordnung im Bundesrat. Änderungen gemäß EU-Recht in einem Investitionsschutzabkommen Österreichs mit China erhielten von den LändervertreterInnen mehrheitlich Zustimmung. Klargestellt sind dadurch die Bestimmungen zur Repatriierung von Investitionen. Einstimmig verabschiedete das Plenum zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus sowie ein ebenfalls mit Belarus abgeschlossenes Abkommen über die Zusammenarbeit und Amtshilfe in Zollangelegenheiten. Finanzminister Hans Jörg Schelling unterstrich, für ein Exportland wie Österreich hätten internationale Handelsvereinbarungen große Bedeutung. Sie würden für heimische Unternehmen ausreichend Rechtssicherheit in den Gaststaaten gewährleisten. Dennoch arbeite man auf europäischer Ebene intensiv daran, einheitliche EU-Abkommen mit Drittstaaten zu realisieren, um am Weltmarkt tatsächlich geeint als Europäische Union aufzutreten, so Schelling.

Angestoßen durch einen Gesetzesantrag des Bundesrats fand überdies der Nationalratsbeschluss zur redaktionellen Reparatur im Versicherungsaufsichtsgesetz mehrheitliche Billigung der Länderkammer.

Internationale Handelsbeziehungen als Basis für Exporterfolge

Für die Grünen sprach sich Heidelinde Reiter (G/S) gegen die "Minimalkorrektur" im bilateralen Abkommen mit China aus. Zwar werde dadurch das Übereinkommen EU-konform, was grundsätzlich zu begrüßen sei, doch führe man so eine zwischenstaatliche Lösung von 1986 weiter, anstatt gemeinsam mit den anderen EU-Staaten eine einheitliche Handelsvereinbarung mit China zu schaffen. Angesichts der Bedenken über die anvisierten Handelsabkommen CETA bzw. TTIP mit Kanada und den USA verlangte sie überhaupt, "die finanziellen Macht der Konzerne zu begrenzen". Wie schon vom Nationalrat festgestellt und von der Bundesregierung bekräftigt, müssten an derartige Abkommen nämlich immer Mindestanforderungen gestellt werden, sodass Bereiche wie Datenschutz, Gesundheit oder Sicherheit nicht eingeschränkt würden und die Schiedsgerichtbarkeit nach demokratischen Regeln erfolge.

Das Exportland Österreich profitiere jedenfalls von Handelsbeziehungen mit der nötigen Rechtssicherheit, betonten Peter Oberlehner (V/O), Michael Lampel (S/B) und Christoph Längle (F/V). An China exportiere die österreichische Wirtschaft jährlich rund 3,4 Mrd.€, allein im Vorjahr sei die Exportrate um 7,8% gestiegen, bezifferte Oberlehner den Nutzen der wirtschaftlichen Verbindung, wiewohl auch er ein EU-weites Abkommen mit der Volksrepublik als wünschenswert bezeichnete.

Die Anpassung des Amtshilfeabkommens mit Weißrussland an OECD-Standards hob Lampel als wichtig für den heimischen Exportsektor hervor, zumal die Republik Belarus immer mehr Bedeutung für heimische Unternehmen gewinne. Vor diesem Hintergrund seien die Zollbehörden bei der Bekämpfung von Steuerbetrug zu unterstützen, wie es das Abkommen vorsehe, so der SPÖ-Mandatar. Das Vorgehen gegen Steuerhinterziehung bildet auch für Längle einen wichtigen Aspekt in den Vereinbarungen mit Belarus, generell sieht der Freiheitliche sichere Handelbeziehungen als maßgeblich für Wohlstand im eigenen Land.

Nicht nur Steuerbetrug sei ein Problem, auch Steuerverschiebungen innerhalb der Union gelte es zu unterbinden, hielt Finanzminister Schelling fest. Die EU setze daher Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen. Als weiteren Schwerpunkt im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission nannte der Minister die Ausarbeitung möglichst vieler EU-Abkommen mit Drittstaaten, um tatsächlich gesamteuropäisch handeln zu können. Damit Österreichs Erfolge im internationalen Wirtschaftsverkehr gehalten werden – auch in Ländern mit mangelnder Rechtssicherheit - benötige man aber bilaterale Übereinkünfte gemäß den OECD-Vorgaben. Derzeit habe die Republik mit 63 Staaten derartige Abkommen, die vorrangig auf den rechtlichen Schutz österreichischer Unternehmen, die im Gastland investieren, abzielen. Das Investitionsschutzabkommen mit China stehe in keinerlei Zusammenhang mit TTIP, richtete Schelling den Grünen aus, sondern sei auf Basis einer Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt worden.

Versicherungsaufsichtsgesetz korrigiert

Klar begrüßt wurde die redaktionelle Korrektur im Versicherungsaufsichtsgesetz von ÖVP, SPÖ und FPÖ, wobei Gottfried Kneifel (V/O) und Michael Lampel (S/B) verdeutlichten, ohne den Bundesrat wäre dieses Versehen nicht vor der Gesetzwerdung des Regierungsvorschlags entdeckt worden. Kneifl regte in diesem Zusammenhang an, im Sinne einer verbesserten Gesetzgebung derartige "technische Gebrechen" in einfacherer Art als über Ausschuss- und Plenarsitzungen zu beheben – ein Hinweis, den Finanzminister Schelling gerne aufgriff, wiewohl er darauf hinwies, dass das Abstimmungsprozedere laut Gewaltenteilung zwischen den beiden Parlamentskammern vereinbart werden müsse. Als Regierungsmitglied habe er hier kein Mitspracherecht. Jedenfalls, fasste der Finanzminister zusammen, sei die Fehlerkorrektur durch die Länderkammer ein Beleg für die aufmerksame Arbeit der BundesrätInnen.

Reinhard Pisec  (F/W) lobte die Novelle vor allem aus inhaltlichen Gründen, immerhin werde jetzt die Versicherungswirtschaft "auf gesunde Beine gestellt". Konkret können Informationen der Finanzbehörden über Fälle von Geldwäsche damit auch in Strafverfahren verwendet werden, wie Lampel ausführte. Heidelinde Reiter (G/S) äußerte dennoch ihre Ablehnung zur Vorlage, da sie darin Unklarheiten beim Verbraucherschutz  - etwa hinsichtlich der Erfassung biometrischer Daten der Versicherten - ortet und außerdem einen unnötigen zusätzlichen Kostenaufwand für die Finanzmarktaufsicht befürchtet. (Fortsetzung Bundesrat) rei 


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