Parlamentskorrespondenz Nr. 578 vom 29.05.2015

Neu im Verkehrsausschuss

Verwaltungsvereinfachungen bei Vollziehung des Führerscheingesetzes

Wien (PK) – Das Führerscheinwesen in Österreich soll mit einer Neuregelung des Führerscheingesetzes effizienter werden (631 d.B.). Die Anbindung des Führerscheinregister an das Europäische Netzwerk ermöglicht, direkt Abfragen in ausländischen Führerscheinregistern vorzunehmen und damit Führerscheinanfragen im EWR-Ausland mit weniger Verwaltungsaufwand durchzuführen. Eine weitere Maßnahme ist eine bundesweit einheitliche Regelung für den Austausch von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen. Statt der aufwändigen Prüfungen aller Einzelfälle wird künftig ähnlich wie bei der Wiedererteilung der österreichischen Lenkerberechtigung vorgegangen und eine praktische Fahrprüfung verlangt.

Mit der Novelle erfolgen außerdem zahlreiche Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen, die im Zuge der Anwendung der beiden vorhergehenden umfangreichen Novellen des Führerscheingesetzes notwendig geworden sind. So erhält die Kommission für die Mehrphasenausbildung Kontrollbefugnisse, die sie bisher nicht hatte. Einige der Änderungen dienen auch dazu, das Gesetz in Übereinstimmung mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EU zu bringen und ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwehren. Das betrifft etwa Bestimmungen über Prüfberechtigungen von FahrprüferInnen. (Schluss) sox