Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 16.09.2015

Flüchtlingsquartiere: Breite Mehrheit für Durchgriffsrecht des Bundes

Verfassungsausschuss billigt gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen

Wien (PK) – Das von der Regierung angestrebte Durchgriffsrecht des Bundes in Bezug auf die Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmten heute neben den Antragstellern auch die NEOS einem entsprechenden Gesetzesantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen zu. Damit kann sich der Nationalrat wie geplant am 23. September mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Abstimmung im Bundesrat könnte zwei Tage später, am 25. September, erfolgen. Auch eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes passierte den Verfassungsausschuss, dabei geht es um härtere Strafen für Schlepper.

Vor der Abstimmung wurde zur Frage des Durchgriffsrechts ein Hearing abgehalten. Dabei kritisierten nicht nur die FPÖ und das Team Stronach das von den Koalitionsparteien und den Grünen vorgelegte Bundesverfassungsgesetz (1295/A), das eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen im Bundesgebiet sicherstellen soll. Auch Andreas Hauer, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, äußerte massive Bedenken, vor allem, was den Eingriff in Nachbarrechte betrifft. Er empfahl, eine Volksabstimmung über das Gesetz durchzuführen, da seiner Meinung nach nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen mit der Begründung aufhebt, dass eine Gesamtänderung der Bundesverfassung vorliegt. Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, sieht allerdings keine verfassungsrechtlichen Probleme.

Grundsätzlich hinter die Intention des Gesetzentwurfs stellte sich Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer. Er forderte jedoch Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass BürgermeisterInnen nicht zu Rechtsbrechern werden, wenn es ihnen nicht gelingt, die im Gesetz verankerte Flüchtlingsquote zu erfüllen. Zudem darf es ihm zufolge zu keine finanziellen Mehrbelastungen für die Gemeinden kommen.

Laut Gesetzentwurf kann der Bund künftig auf eigenen bzw. ihm zur Verfügung stehenden Grundstücken Quartiere für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bereitstellen, ohne dass dafür eine gesonderte Widmung vorliegen muss. Voraussetzung dafür ist, dass das betroffene Bundesland seine Flüchtlingsquote nicht erfüllt und in einem Bezirk weniger AsylwerberInnen untergebracht sind als es dem im Gesetz verankerten Richtwert – 1,5% der Wohnbevölkerung – entspricht. In Frage kommen sowohl die Adaptierung bestehender Gebäude als auch die Errichtung von Wohncontainern, wobei die Zahl der Flüchtlinge, die auf einem Gelände untergebracht werden dürfen, mit 450 begrenzt ist. Zu bevorzugen sind Grundstücke in Gemeinden, die keine oder nur wenige Flüchtlinge beherbergen, bzw. Grundstücke in größere Gemeinden ab 2.000 EinwohnerInnen.

Die Ersatzquartiere müssen bestimmten Kriterien Genüge tun, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft. Den Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder muss grundsätzlich aber nicht Rechnung getragen werden. Die Entscheidung über die Nutzung eines Grundstücks trifft das Innenministerium, die Bezirksverwaltungsbehörde kann lediglich Auflagen erteilen, um die Einhaltung der geforderten Standards sicherzustellen.

Vorgesehen ist darüber hinaus, den Kostenersatz für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ab 1. Oktober zumindest auf 20,50 € und ab 1. Jänner 2016 auf 21 € zu erhöhen. In Kraft treten soll das Gesetz, das mit Ende 2018 befristet ist, mit 1. Oktober dieses Jahres. Einige Bedenken gegen den Entwurf wollen SPÖ und ÖVP noch mittels eines Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats ausräumen.

Brandstätter fordert nachhaltige Lösung für Flüchtlingsunterbringung

Eingeleitet wurde das Hearing durch Caritas-Vertreterin Angela Brandstätter, zuständig für Flüchtlings- und Migrationsfragen. Sie betonte, dass sich die Caritas seit langem für eine nachhaltige Lösung der Unterbringungsfrage einsetze und in diesem Sinn das Bundesverfassungsgesetz begrüße. Bis zum Jahresende würden rund 15.000 zusätzliche feste Quartiere benötigt, schätzt sie.

Unklar ist für Brandstätter, welche Anforderungen es an die Unterkünfte des Bundes gibt. Sie fordert hier klarere Regelungen. Grundsätzlich müssten die gleichen Vorgaben gelten wie für Unterkünfte der Länder. Von den geltenden Mindeststandards dürfe höchstens vorübergehend, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, abgegangen werden. Das gelte auch für die Maximalbelegung. 450 Personen auf einem Grundstück sind für Brandstätter nur kurzfristig akzeptabel.

Allgemein wies Brandstätter darauf hin, dass sowohl die aktuellen als auch die im Gesetz vorgesehen neuen Tagsätze für Flüchtlinge in der Regel nicht kostendeckend sind. Es müssen auch Umbauten und Sanierungen finanziert werden, gab sie zu bedenken. Als adäquat würde sie ein Minimum von 25 € pro Erwachsenem pro Tag erachten, plus Zuschlägen bei einer notwendigen Sonderbetreuung, etwa für psychisch kranke Personen oder Minderjährige.

Hauer: Gesetz greift nicht nur marginal in die Verfassung ein

Massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf äußerte der Verwaltungsrechtsexperte Andreas Hauer von der Universität Linz. Dieser greife nicht nur marginal in die Verfassung ein, machte er geltend. Neben der Beschneidung von Länder- und Gemeindekompetenzen hält Hauer es vor allem für problematisch, dass der Rechtsschutz für Nachbarn mit dem Entwurf unterlaufen werde. Es gebe künftig zwei Klassen von Nachbarn, Nachbarn von normalen Bauten wie etwa Hotels und Nachbarn von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, skizzierte er. Letztere seien weitgehend rechtsschutzlos gestellt, was die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz aufwerfe. Zumindest bei unzumutbaren Belästigungen müssten sich die Nachbarn zur Wehr setzen können, forderte der Experte.

Hauer wies überdies darauf hin, dass das Gesetz für die Gemeinden teuer werden könnte, da sich die Frage des Kostenersatzes stelle. Auch hält er es für fragwürdig, bei der Maximalbelegung am Grundstücksbegriff anzuknüpfen, da Grundstücke leicht geteilt werden können. Offen ist für ihn schließlich, was passiert, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde keine Stellungnahme zu einem Flüchtlingsquartier des Bundes abgibt oder sehr lange dafür braucht.   

Hesse: Kompetenzen werden nur punktuell verschoben

Anders als Hauer hegt Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Für ihn besteht kein Zweifel daran, dass sich das Gesetz im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grundordnung bewegt, da es lediglich zu punktuellen Verschiebungen der Kompetenzen zu Gunsten des Bundes komme. Von einer Gesamtänderung der Bundesverfassung könne keine Rede sein, eine obligatorische Volksabstimmung sei daher nicht notwendig.

Hesse wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht sämtliche Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder suspendiert würden, sondern es ausschließlich um die Frage der Unterbringung einer bestimmten Gruppe von Personen gehe. Man müsse zwischen der Notwendigkeit schnellen Handelns zur Schaffung von Flüchtlingsquartieren und baurechtlichen Schutzvorschriften abwägen. Auch in Nachbarrechte wird seiner Einschätzung nach nicht so gravierend eingegriffen, dass es bedenklich wäre. Aufmerksam machte Hesse auch darauf, dass das Gesetz mit Ende 2018 außer Kraft tritt.

Hesse regte allerdings einige Präzisierungen im Gesetz an. So sprach er sich dafür aus, klarzustellen, dass der Begriff hilfs- und schutzbedürftige Fremde nur auf jene AsylwerberInnen und Flüchtlinge abziele, die auch von der Grundversorgungsvereinbarung umfasst sind.

Köfer ortet Chaos in der Kommunikation zwischen Bund und Land

Der Kärntner Landesrat Gerhard Köfer wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Flüchtlingsströme nichts Neues seien. Während der Balkankrise seien 115.000 Menschen nach Österreich geflüchtet und letztendlich 60.000 geblieben, erinnerte er. Als junger Bürgermeister von Spittal an der Drau habe er 900 Menschen unterbringen müssen. Der Integrationsprozess habe über zehn Jahre gedauert, sei inzwischen aber erfolgreich abgeschlossen.

Köfer gab zu bedenken, dass die Situation damals ohne ein Durchgriffsrecht des Bundes bewältigt werden konnte. Die jetzige Situation sei aber eine andere, sagte er und sprach von einem "unglaublichen Chaos" in der Kommunikation zwischen Bund und Land. Seiner Darstellung nach wurden zuletzt etwa Hunderte Flüchtlinge nach Kärnten geschickt, ohne die Verantwortlichen zu informieren. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur hielte es Köfer für sinnvoll, Kasernen für Flüchtlinge zu öffnen, eine bauliche Trennung zwischen den Quartieren und den militärischen Einrichtungen sollte ihm zufolge kein Problem sein. Dass nur "ein bescheidener Prozentsatz" der Kärntner Gemeinden bereit sei, Flüchtlinge aufzunehmen, führt der Landesrat nicht zuletzt auf den Druck der Bevölkerung zurück.

Mödlhammer: Bürgermeister dürfen nicht zu Rechtbrechern gemacht werden

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer stellte sich ausdrücklich hinter die Intention des Gesetzentwurfs. Ein gewisser Druck auf die Gemeinden, Flüchtlingsquartiere bereitzustellen, sei angesichts der Notlage, in der sich Österreich befindet, in Ordnung, sagte er. Allerdings hat Mödlhammer in zwei Punkten Bedenken gegen das vorliegende Gesetz. Es dürfe nicht dazu kommen, dass BürgermeisterInnen zu Rechtsbrechern werden, wenn sie die im Gesetz verankerte Flüchtlingsquote von 1,5% nicht erreichen, mahnte er. Schließlich gebe es Gemeinden, die wegen fehlender Infrastruktur diese Vorgabe gar nicht erfüllen könnten. Mödlhammer befürchtet überdies eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Gemeinden.

Allgemein hielt Mödlhammer fest, die Gemeinden würden sich in einer schwierigen Situation befinden, seien grundsätzlich aber bereit zu helfen. In den letzten Wochen sei es mit Hilfe der BürgermeisterInnen vor Ort gelungen, eine Vielzahl von Quartieren aufzustellen. Dass zwei Drittel der österreichischen Gemeinden keine Flüchtlinge beherbergen, wie Grün-Abgeordnete Alev Korun meinte, stimmt Mödlhammer zufolge nicht, da Privatquartiere nicht in der Statistik aufscheinen würden. Für ihn ist jedenfalls nichts gelöst, wolle man den Gemeinden den Schwarzen Peter zuschieben.

SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stehen hinter dem Gesetz

Von Seiten der Abgeordneten stellten sich Andreas Schieder (S), Johann Singer (V), Nikolaus Scherak (N), Alev Korun (G) und Wolfgang Gerstl (V) hinter den Gesetzentwurf. Es gehe darum, schnell und unbürokratisch Unterkünfte für AsylwerberInnen zu schaffen, machte Schieder geltend. Seiner Meinung nach wurde die Bau- und Raumordnung in der Vergangenheit zum Teil nur vorgeschoben, um keine Flüchtlinge aufnehmen zu müssen. Insgesamt sei das Gesetz nur ein ultimo-ratio-Gesetz, sagte Schieder, er hoffe, dass es nicht sehr oft Anwendung finden müsse.

Namens der ÖVP hielt Abgeordneter Gerstl fest, dass außerordentliche Verhältnisse außerordentliche Maßnahmen erforderten. Lieber wäre es ihm allerdings gewesen, wenn es, ähnlich wie beim Katastrophenschutz, einen bereits bestehenden Mechanismus gegeben hätte, um die Bundesregierung in die Lage zu versetzen zu handeln, sagte er. Sowohl Gerstl als auch Schieder traten dafür ein, Bedenken, die beim Hearing geltend gemacht wurden, mittels eines Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats Rechnung zu tragen.

ÖVP-Abgeordneter Singer, selbst Bürgermeister, stellte sich in diesem Sinn auch hinter die Forderungen von Gemeindebundpräsident Mödlhammer. Es dürfe in keinem Fall dazu kommen, dass Bürgermeister wegen Verfassungsbruchs angeklagt werden, wenn sie nicht in der Lage sind, die Flüchtlingsquote zu erfüllen, bekräftigte er. Ebenso dürften auf die Gemeinden keine zusätzlichen Kosten zukommen. Allgemein wies Singer auf die große Hilfsbereitschaft der Gemeinden hin, nicht nur bei der aktuellen Flüchtlingswelle, sondern auch bei vergangenen.

Von einem guten Gesetz sprach Grün-Abgeordnete Korun. Das Gesetz habe zwei Hauptstoßrichtungen, eine menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen und eine fairere Verteilung der Schutzsuchenden auf Länder und Gemeinden, betonte sie. Die Solidarität, die man innerhalb der EU einfordere, müsse auch innerhalb Österreichs gelten. Korun ist überzeugt, dass jedes Bundesland, jeder Bezirk und jede Gemeinde in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass das vorgesehene Durchgriffsrecht des Bundes nicht zum Tragen kommen muss. Begrüßt wurde von ihr auch, dass künftig nur feste Quartiere in die Flüchtlingsquote eingerechnet werden.

NEOS-Abgeordneter Scherak begründete die Zustimmung zum Gesetz damit, dass man Rechte abwägen müsse. Er verstehe, dass es Bedenken gegen das Gesetz gebe, sagte er, Zustände, wie es sie in den vergangenen Wochen in Traiskirchen gegeben habe, seien aber untragbar.

FPÖ und Team Stronach gegen Durchgriffsrecht des Bundes

Massive Kritik am Gesetz übte demgegenüber die FPÖ. Sowohl Abgeordneter Harald Stefan als auch Abgeordneter Gernot Darmann orten nicht nur einen massiven Eingriff in die Verfassung, was Länder- und Gemeindekompetenzen betrifft, sondern auch einen Eingriff in Nachbarrechte. Man könne nicht einfach derartig über die Bevölkerung hinwegfahren, warnte Darmann und machte sich gemeinsam mit Stefan für eine Volksabstimmung stark.

Stefan und Darmann orten darüber hinaus auch noch andere offene Fragen. So fällt nach Ansicht von Stefan durch den Begriff "hilfs- und schutzbedürftige Fremde" ein unbestimmter Personenkreis unter das Gesetz. Auch was ein Grundstück ist, sei undefiniert. Die 1,5%-Quote könne von der Regierung jederzeit und unangekündigt angehoben werden. Offen ist für die FPÖ auch, inwiefern die Gemeinden zu Kostenersatz verpflichtet sind.

Kritik kam auch von Team-Stronach-Abgeordneter Waltraud Dietrich. Angesichts des Ausmaßes der "Völkerwanderung" brauche es BürgermeisterInnen und die Bevölkerung, die das Ganze mittragen, hielt sie fest. Das vorliegende Gesetz ist für sie aber ein Schritt zur Eskalation, sie sieht im Durchgriffsrecht Potenzial, die Bevölkerung auseinanderzudividieren. Man könne auch nicht die Bau- und Raumordnung bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren aushebeln, während gleichzeitig private Bauherren oftmals schikaniert würden, meinte sie.

Mikl-Leitner und Ostermayer begrüßen Beschluss

Ausdrücklich begrüßt wurde der Beschluss von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer. Ostermayer wies darauf hin, dass im August so viele Flüchtlingsquartiere wie nie zuvor bereitgestellt wurden, und äußerte die Vermutung, dass die Diskussion über das Durchgriffsrecht dazu beigetragen haben könnte, dass BürgermeisterInnen die Unterbringung von Flüchtlingen in ihrer Gemeinde leichter gegenüber der Bevölkerung argumentieren konnten. Mikl-Leitner hat in diesem Sinn die Hoffnung, dass das Gesetz letztendlich gar nicht angewendet werden muss. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs