Parlamentskorrespondenz Nr. 1387 vom 03.12.2015

Leichterer Zugang zu Väterkarenz und Elternkarenz

Sozialausschuss beschließt zahlreiche Sozialrechtsänderungen

Wien (PK) – Mit familien- und sozialrechtlichen Fragen befasste sich der Sozialausschuss des Nationalrats im zweiten Teil seiner heutigen Sitzung. Zuerst wurden mehrheitlich Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väter-Karenzgesetz beschlossen. Diese bringen eine Flexibilisierungen bei der Elternkarenz sowie beim Väter-Karenzgesetz. So wird dieses etwa auch auf Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeweitet. Mit in Verhandlung standen auch ein Antrag der NEOS zum Thema Elternteilzeit, der abgelehnt, sowie ein Antrag der Grünen zur Elternkarenz, der vertagt wurde.

Mehrheitlich beschlossen wurde vom Sozialausschuss das von der Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 mit einer Reihe von Detailänderungen im ASVG und in anderen Sozialversicherungsgesetzen. Zu diesem Gesetz wurde im Ausschuss noch zwei Abänderungsanträge der Koalition eingebracht. Unter anderem sehen diese weitere Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väter-Karenzgesetz vor, mit denen Forderungen der NEOS und Grünen nach Gleichstellung von Pflegeeltern erfüllt, ihre diesbezüglichen Anträge sind miterledigt. Für Grüne, NEOS und Freiheitliche gibt es Handlungsbedarf in verschiedenen Teilbereichen des Pensionssystems, ihre Anträge dazu wurden abgelehnt bzw. vertagt. In gleicher Weise wurde mit Anträgen der NEOS zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger verfahren. Die FPÖ thematisierte Anliegen pflegebedürftiger PatientInnen und verlangte die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses, diese Anträge wurden abgelehnt.

Elternkarenz nach Väter-Karenzgesetz auch für Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Mit einer Änderung des Väter-Karenzgesetzes (904 d.B.) können künftig auch Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz nach dem Väter-Karenzgesetz in Anspruch nehmen. Außerdem wird sowohl im Väter-Karenzgesetz als auch im Mutterschutzgesetz klargestellt, dass ein neuer Antrag auf Teilzeitarbeit eingebracht werden kann, wenn der ursprüngliche Antrag, etwa wegen geringer Erfolgschancen, zurückgezogen wurde. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein VfGH-Erkenntnis, wonach der neu formulierte § 144 ABGB auch einer Frau, deren Lebensgefährtin oder eingetragene Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung schwanger wird, die Rechte und Pflichten eines Elternteils einräumt. Auch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 hat Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väter-Karenzgesetz zum Inhalt: Konkret wird ein Anspruch auf Karenz auch für Pflegeeltern ohne Adoptionsrecht eingeführt. Dadurch ergibt sich für die Betroffenen auch ein Anspruch auf Elternteilzeit.

Ein von den Koalitionsparteien im Zuge der Beratungen vorgelegter Abänderungsantrag sieht unter anderem die Einführung einer vierwöchigen Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen bei einer Fehlgeburt vor. Damit soll die psychische Belastung von Betroffenen verringert werden. Außerdem erhalten auch freie Dienstnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen viermonatigen Motivkündigungsschutz.

Mehr Flexibilität sieht der Antrag außerdem bei der Elternkarenz vor. Wenn der Elternteil, der das Kind in den ersten Monaten nach Ende des Mutterschutzes betreut, keinen Karenzanspruch hat, kann der Partner die Karenz flexibel bis zum 2. Lebensjahr des Kindes antreten, muss das aber spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt bekannt geben.

Gewisse Einschränkungen sind schließlich bei der Elternteilzeit vorgesehen. AntragstellerInnen müssen ihre Arbeitszeit künftig um mindestens 20% reduzieren, gleichzeitig wird ein Mindestmaß von zwölf Arbeitsstunden pro Woche festgelegt. Elternteilzeit außerhalb dieser Bandbreite ist ausschließlich im Falle einer beiderseitigen Übereinkunft möglich und gerichtlich nicht einklagbar. Vorläufig keine Bagatellgrenze ist bei der Verschiebung der Lage der Arbeitszeit vorgesehen, die Situation soll gemäß einer Entschließung der Abgeordneten aber beobachtet werden.

In der Debatte zeigte sich Judith Schwentner unzufrieden mit der späten Einbringung des Abänderungsantrags. Die Grünen würden diesem daher nicht zustimmen. Von der Regierungsvorlage erhoffe sie sich eine positive Wirkung auf die Väterkarenz, doch sei die Chance, die Elternteilzeit neu aufzustellen, wieder einmal versäumt worden.

Elternteilzeit diene nicht der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie, solange es keine Höchst- oder Mindestgrenzen zur Definition einer Teilzeitbeschäftigung gibt, argumentierte Gerald Loacker (N) und unterstützte einen Antrag, der noch von NEOS-Familiensprecherin Beate Meinl-Reisinger eingebracht worden war. Darin wird die verpflichtende Reduktion der Normalarbeitszeit um 40-70% als Voraussetzung für Elternteilzeit gefordert (1025/A(E)). Dieser Antrag wurde jedoch von keiner anderen Fraktion unterstützt und somit abgelehnt.

Mit in Verhandlung stand ein Antrag von Birgit Schatz (G) nach einer gesetzlichen Regelung, wonach in sämtlichen Kollektivverträgen die Elternkarenz vollständig als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen zu berücksichtigen sei (390/A(E)). Die Anrechnung der Karenzzeit von bis zu einem Jahr solle demnach unabhängig von der Dauer eines Arbeitsverhältnisses oder eines Dienstgeberwechsels gelten. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern zu verringern, brachte Schwentner (G) zur Unterstützung des Antrags vor, der auch die Zustimmung von Carmen Schimanek (F) fand. Der Antrag wurde jedoch vertagt.

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 bringt Fülle von Detailänderungen

Das von der Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 hat eine Reihe von Detailänderungen im ASVG und in anderen Sozialversicherungsgesetzen zum Inhalt (900 d.B.). Die Palette reicht von der Berücksichtigung bestimmter Agrarförderungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von LandwirtInnen über die Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags für die Eisenbahnbediensteten auf 1,3% bis hin zur Übernahme der amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Von den Abgeordneten der Koalition wurde auf eine Fülle von Verbesserungen hingewiesen, die durch die Novelle erreicht werde. So hob Dietmar Keck (S) hervor, dass damit für ausgesteuerte ArbeitnehmerInnen bisher bestehende Lücken im Sozialsystem geschlossen werden. August Wöginger (V) wies auf die Abschaffung des Heeresversorgungsgesetzes hin. Verunfallte Präsenzdiener und andere anspruchsberechtigte Heeresangehörige erhalten die ihnen zustehenden Rentenleistungen künftig von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Gemischt waren die Reaktionen der Opposition, die nur teilweise Verbesserungen durch die Novelle sah. Wenig Verständnis fand vor allem die Einbeziehung der NotärztInnen ins Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz. Eva Mückstein (G) vermutete hierin einen Versuch, eine Hintertür zur Umgehung des Ärztearbeitszeitgesetzes zu schaffen. Sie meinte auch, dass man vielleicht Notarztdienste überhaupt reduzieren und NotärztInnen in Zukunft verstärkt durch Paramedics zu ersetzen. Falls das der Fall sei, solle man das Thema offen diskutieren, sagte sie und verlieh der Forderung mit einem Entschließungsantrag Nachdruck, der aber außer von ihrer Fraktion nur von den NEOS unterstützt wurde. Auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), Gerald Loacker (N) und Waltraud Dietrich (T) sahen die Neuregelung kritisch und befürchteten, sie könne der Aushebelung des Ärztearbeitszeitgesetzes dienen. August Wöginger widersprach dieser Sicht, die Änderung diene dem Notarztsystem, da eine Klarstellung über die freiberufliche Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten als NotärztInnen im Sozialrecht erfolgt.

Zwei Abänderungsanträge zum Sozialrechts-Änderungsgesetz haben überwiegend Präzisierungen und technische Korrekturen zum Inhalt. Außerdem wird die Einführung der im Juni dieses Jahres beschlossenen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung aus technischen und organisatorischen Gründen um ein Jahr verschoben. Demnach werden Unternehmen erst ab 2018 verpflichtet sein, die individuellen Beitragsgrundlagen ihrer Beschäftigten an die Sozialversicherung monatlich statt jährlich zu melden.

Ebenso wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung der Novelle ein leichterer Zugang von Pflegeeltern zu Elternkarenz und Elternteilzeit vorgesehen. Damit gilt je ein Antrag der NEOS und der Grünen als miterledigt. Sie hatten seit längerem kritisiert, dass Pflegeeltern, die ein Kind in unentgeltliche Pflege nehmen, nur dann Anspruch auf Karenz haben, wenn sie die Absicht haben, das Kind zu adoptieren und dieses auch tatsächlich zur Adoption freigegeben ist (347/A bzw. 990/A(E)).

In der Abstimmung wurden die von den beiden Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Novelle jeweils mehrheitlich angenommen, nur die Grünen verweigerten aufgrund der späten Vorlage der Änderungen ihre Zustimmung. Die restlichen Teile der Novelle fanden die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen und damit ebenfalls die Mehrheit.

NEOS: Neudefinition des Begriffs "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand"

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker drängt auf eine Neudefinition des Begriffs "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" in den für die Kassen geltenden Rechnungslegungsvorschriften (1345/A(E)). Dabei geht es ihm vor allem darum, sämtliche Verwaltungsaufwendungen zu erfassen und die Verwaltungskostenquote so zu berechnen, dass sie international vergleichbar wird. Die derzeitigen Vorgaben bieten den Sozialversicherungsträgern seiner Ansicht nach genügend Spielraum, um die tatsächlichen Kosten des Verwaltungsapparats zu verschleiern. Loacker zufolge gehen unabhängige Gesundheitsökonomen von Verwaltungsquoten von bis zu 6,1% – statt der durchschnittlich angegebenen 2,1% – aus. Der Antrag der NEOS fand nur Zuspruch der Freiheitlichen und des Team Stronach und wurde mit der Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt.

Sozialversicherungen: NEOS urgieren präzisere Erfolgsrechnungen und Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern

Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Weisung des Gesundheitsministeriums betreffend die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband zu konkretisieren. Insbesondere geht es NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker um eine terminliche Festlegung der Beschlussfassungsfrist für Erfolgsrechnungen durch die jeweilige Generalversammlung sowie um eine korrekte Anwendung der Bestimmungen zu Erfolgsrechnung und Schlussbilanz (1315/A(E)). Der Antrag wurde vertagt.

Loacker bekräftigte auch die Forderung der NEOS nach einer mittelfristigen Zusammenlegung der derzeit 22 Sozialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, der Pensionsversicherung und der Unfallversicherung mit einem neuerlichen Entschließungsantrag (792/A(E)). Durch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger könnte man sich Loacker zufolge zudem viel bürokratischen Aufwand ersparen, seien doch bereits mehr als 110.000 ÖsterreicherInnen mehrfachversichert. Er konnte sich mit dieser Argumentation nicht durchsetzen, der Antrag erhielt nur Zustimmung der Oppositionsparteien und wurde abgelehnt.

Luxuspensionen: NEOS für Fixierung der Pensionssicherungsbeiträge

Von den Oppositionsparteien unterstützt, mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP abgelehnt wurde weiters ein Antrag der NEOS zum 2014 beschlossenen Sonderpensionen- und Bezügebegrenzungsgesetz zur Eindämmung überschießender Pensionen im öffentlichen Sektor. Loacker meinte, für eine wirksame Kürzung öffentlicher Luxuspensionen müssten im Zuge der Harmonisierung mit ASVG-Pensionen die Pensionssicherungsbeiträge als Fixbeträge von der Höchstbeitragsgrundlage entkoppelt werden(1014/A(E)). Bundesminister Hundstorfer hielt fest, dass im Bereich des Bundes alles getan worden sei, um Luxuspensionen abzuschaffen, die Maßnahmen greifen, was Loacker anspreche, betreffe die Länderebene, wo er kein Durchgriffsrecht habe.

Pensionsrecht: Grüne beantragen Änderung des ASVG

Die Grünen beantragten eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) (1303/A). Abgeordnete Judith Schwentner sieht nicht ein, dass im neuen Pensionsrecht, das 2004 beschlossen wurde und für alle Personen gilt, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, Kinderbetreuungszeiten unterschiedlich behandelt werden, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, fordert Schwentner gleiche Anrechnungsmodalitäten für alle Kinder, schlägt im Interesse eines leichter zu erzielenden Konsenses aber vor, die Ersatzmonate für die Betreuung von vor dem Jahr 2005 geborene Kinder nur für das Erlangen des Pensionsanspruchs zu berücksichtigen, nicht aber bei der Pensionshöhe. Dieser Antrag wurde vertagt.

FPÖ sorgt sich um Hinterbliebenen-Pension

Ein Antrag der FPÖ zielt darauf ab, die Hinterbliebenen-Pension in ihrer derzeitigen Form beizubehalten (1179/A(E)). Abgeordneter Werner Neubauer meinte, ein Papier des Sozialministeriums zum österreichischen Pensionssystem lasse den Schluss zu, dass die Witwen- bzw. Witwerpension in Gefahr sei und in diesem Bereich ein weiterer "sozialpolitischer Kahlschlag" drohe. Der Antrag wurde vertagt. Bundesminister Hundstorfer betonte, das fragliche Papier lasse die Schlussfolgerung der Freiheitlichen keinesfalls zu. Es handle sich um nichts anderes als eine Kostenaufstellung, die als Diskussionsgrundlage dienen soll und die als solche den Sozialsprechern aller Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde. Im Sinne der weiteren guten Zusammenarbeit im Sozialausschuss sollten solche Papiere nicht sofort zu Anträgen verarbeitet werden, meinte dazu Josef Muchitsch (S). - Auch dieser Antrag wurde vertagt.

FPÖ thematisiert Härtefall einer Pflegebedürftigen und fordert Heizkostenzuschuss in Wien

Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) nahm den Fall einer pflegebedürftigen Wiener Spitalspatientin zum Anlass, um einen humanen Umgang mit PatientInnen und Pflegebedürftigen einzumahnen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer solle entsprechenden Einfluss auf die Stadt Wien bzw. nachgelagerte Einrichtungen wie den Fonds Soziales Wien und den Krankenanstaltenverbund KAV nehmen (1362/A(E)), soweit es möglich ist. Der Minister wies die Darstellung des Falls durch die FPÖ als einseitig zurück und betonte, dass alle zuständigen Stellen mit dem Fall befasst wurden. Dieser sei gerichtsanhängig und müsse so geklärt werden. Der Antrag wurde nur von der FPÖ und dem Team Stronach unterstützt und somit abgelehnt.

Belakowitsch-Jenewein machte sich außerdem für die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses in Wien stark, da diese Unterstützung angesichts der Wohnrealität besonders vieler älterer WienerInnen notwendig sei. (1381/A(E)). Auch dieser Antrag fand neben der FPÖ nur beim Team Stronach Unterstützung und wurde somit abgelehnt. Sozialminister Hundstorfer unterstrich, dass es sich auch hier um eine Angelegenheit der Stadt Wien handle, in der sein Ressort keine Kompetenz besitze.(Fortsetzung Sozialausschuss) sox