Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 02.03.2016

Kulturausschuss beschließt Maßnahmen gegen illegalen Kulturgüterhandel

Lösung zur Frauenförderung in der Filmbranche bis Juni geplant

Wien (PK)- Nach dem Bundesmuseengesetz befasste sich der Kulturausschuss heute auch mit einer zweiten Gesetzesinitiative der Regierung. Ein Kulturgüterrückgabegesetz soll eine bessere Handhabe gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern schaffen, indem klare Abläufe für Rückgabeforderungen festgelegt werden. Dieser Beitrag zum Schutz von internationalem Kulturgut wurde von den Abgeordneten begrüßt und in der Fassung eines Abänderungsantrags, der die Dokumentationspflichten des Kunsthandels präzisiert, mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung verweigerte allerdings das Team Stronach. Ein Abänderungsantrag der Grünen, die forderten, die Sorgfaltsverpflichtungen noch weiter zu verschärfen, blieb in der Minderheit.

Das Anliegen der Grünen, Frauen in der österreichischen Filmbranche zu stärken und als ersten Schritt eine entsprechende Evaluierung der Fördermittel durchzuführen, wurde erneut mehrheitlich vertagt. Für die SPÖ sowie die ÖVP ist das Anliegen grundsätzlich aber berechtigt, wie sie meinten, eine gemeinsame Lösung ist für Juni angestrebt. Schließlich befassten sich die Abgeordneten auch noch mit dem Kunstbericht sowie dem Kulturbericht des Jahres 2014 und nahmen sie mehrheitlich zur Kenntnis.

Rückgabe von illegal verbrachten Kulturgütern wird klarer geregelt

Mit dem Beschluss zum Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG, 880 d.B.) in der Fassung eines Abänderungsantrags soll die Geltendmachung von Rückgabeansprüchen sowie die Entscheidungen darüber auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden. Neu an dem Gesetz ist dabei, dass diese Regelung auch für Staaten gilt, die nicht der Europäischen Union angehören. Das Gesetz sieht zudem eine bessere Kommunikation zwischen den für Kulturgüterschutz zuständigen Behörden ("Zentrale Stellen") der Mitgliedsstaaten vor. Solche Zentrale Stellen sind für Österreich das Bundesdenkmalamt bzw. im Fall von Archivalien das Österreichische Staatsarchiv.

Mit dem Abänderungsantrag wurde die Dokumentationsfrist des Handels auf dreißig Jahre ausgedehnt. ÖVP-Kultursprecherin Fekter erklärte, dass damit auch deutlich festgehalten wird, welche Dokumentationspflichten für den gewerblichen Kunsthandel im Detail bestehen. Für schwerwiegende Verstöße dagegen seien auch entsprechend hohe Strafen vorgesehen.

Der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl konnte sich mit einem darüber noch hinausgehen Abänderungsantrag nicht durchsetzen. Außerdem sei die Verpflichtung der Überprüfung der Provenienz in das Gesetz aufzunehmen, denn nur damit erhöhe sich die Chance, unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut identifizieren zu können und den illegalen Handel zu erschweren. Die Sorgfaltspflichten sollten nicht nur für Gewerbetreibende sondern auch für Stiftungen gelten, die im Kunsthandel zunehmend eine Rolle spielen, meinte Zinggl.

Frauenförderung in der Filmbranche: Gemeinsamer Antrag für Juni geplant

Die Abgeordneten der Grünen Berivan Aslan und Wolfgang Zinggl betrachten die österreichische Filmbranche als zu stark männerdominiert. Sie kritisieren, dass derzeit nur ein Viertel der jährlich 55 Mio. € an Filmförderung in Österreich an weibliche Filmschaffende geht. In einem Entschließungsantrag, der nach dem Gleichbehandlungsausschuss heute auch im Kulturausschuss auf der Tagesordnung stand, fordern die Grünen von der Kulturpolitik einmal mehr, Frauen in der Filmbranche den Rücken zu stärken (1563/A(E)). "Wer Filme schafft, schafft Realität. Die Hälfte der österreichischen Bevölkerung sind Frauen, diese Realität ist in der Filmbranche nicht sichtbar", so Aslan im Ausschuss. Zuerst soll eine aussagekräftige Evaluierung der Fördermittel an Frauen und Männer in den Positionen Drehbuch, Regie und Produktion installiert werden. Die daraus gewonnen Daten könnten dann als Grundlage für strukturelle Maßnahmen herangezogen werden - etwa nach Vorbild Schwedens, das ein Quotensystem eingeführt hat- um genderbedingte Ungleichheiten aufheben zu können, fordern die Grünen.

Der Antrag wurde zwar mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, die Koalitionsfraktionen planen aber bis Juni eine gemeinsame Lösung zu finden bzw., einen gemeinsamen Antrag hinsichtlich weiblicher Filmförderung zu formulieren. Dabei soll auch über Quoten nachgedacht werden, wie Gisela Wurm (S) und Maria Fekter (V) sagten. Elisabeth Hakel (S) will in den nächsten vier Monaten Lösungen finden, die "detaillierter und umfangreicher" sind. "Zu einseitig" ist der Antrag der Grünen auch für Maria Fekter (V), da er nicht auf alle Fördertöpfe des österreichischen Films – etwa auf den des ORF – Bezug nehme. Elisabeth Pfurtscheller (V) will auch bei der Möglichkeit, ein "vernünftiges Frauenbild" vermitteln zu können, ansetzen, wie sie kritischem Verweis auf die Fernsehserie "Vorstadtweiber" meinte.

Die nochmalige Vertagung ihres Anliegens konnten die Grünen nicht nachvollziehen. Es gehe schlichtweg darum, vorerst einer Evaluierung zuzustimmen, meinte Aslan und bezeichnete das Vorgehen von SPÖ und ÖVP als Stillstand.

Weltkulturerbe Wien: Stellungnahme zu ICOMOS-Bericht in Vorbereitung

Die FPÖ, insbesondere Walter Rosenkranz, macht sich um einen möglichen Verlust des UNESCO-Weltkulturerbes der Wiener Innenstadt im Zusammenhang mit Hochhausplänen in der Nähe des Wiener Eislaufvereins Sorgen. Kulturminister Ostermayer bestätigte das Einlangen eines Schreibens des internationalen Denkmalpflegebeirats ICOMOS, in dem Österreich aufgefordert wurde, Stellung zu den Argumenten des Bereits hinsichtlich des Eislaufvereins zu nehmen, wie der Kulturminister sagte. Eine Stellungnahme ist demnach für die nächste Sitzung des Welterbekomitees in Vorbereitung.

Angesprochen wurde das Thema von Rosenkranz im Zuge der Debatte über den Kunst- sowie Kulturbericht 2014. Ersterer (III-187 d.B.) weist aus, dass die Fördermittel für junge KünstlerInnen, die von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts vergeben wurden, im betreffenden Jahr wieder leicht angestiegen sind, nämlich von 91,80 Mio. € im Jahr 2013 auf 91,91 Mio. € im Berichtsjahr. Damit lagen die Fördermittel wieder deutlich über den Sparbudgets der Jahre 2010 und 2011. Im Bereich des "Gender Budgeting" zeigt sich laut Bericht, dass der Anteil von jungen Künstlerinnen bei den Förderungen in den letzten Jahren kontinuierlich steigt. Das Geschlechterverhältnis bei der Vergabe von Förderungen war im Jahr 2014 demnach nahezu ausgeglichen und lag bei 51 % Männer zu 49 % Frauen.

Im Kulturbericht (III-186 d.B.) wurde deutlich, dass die Bundestheater 2014 große Herausforderungen zu lösen hatten. Hier wurden nämlich die Konsequenzen aus den wirtschaftlichen Turbulenzen des Burgtheaters gezogen und personelle und organisatorische Neuausrichtungen vorgenommen. Das Berichtsjahr brachte auch einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für KünstlerInnen. Dazu gehörten Verbesserungen in der Künstlersozialversicherung und die Einrichtung eines Fonds für KünstlerInnen in akuten Notsituationen. Novelliert wurden auch das Filmfördergesetz und das Buchpreisbindungsgesetz.

In Sachen Literaturförderung will Ostermayer den neuen Österreichischen Buchpreis wie geplant ausschreiben. Die Bedingungen für den Wettbewerb befinden sich derzeit in Finalisierung, sagte er in Richtung Ruth Becher (S). Die beiden Berichte wurden im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen und enderledigt. (Schluss) sox/keg