Parlamentskorrespondenz Nr. 212 vom 08.03.2016

EU-Ausschuss des Bundesrats sucht proaktiven Dialog mit Europäischer Kommission

Grüne Karte: Parlamentarisches Vorschlagsrecht zur EU-Gesetzgebung soll aus Sicht der Länderkammer mehr Beachtung finden

Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats will aktiver an der Gesetzgebung der Europäischen Union mitarbeiten. Und zwar nicht nur als Proteststimme im Zuge der Subsidiaritätsprüfung von Kommissionsvorschlägen, sondern als konstruktive Kraft im Rahmen der Mitgestaltung und Weiterentwicklung der EU. Das war der Tenor der heutigen Ausschussdiskussion im Rahmen einer Aktuellen Aussprache zum Thema "Grüne Karte".

Das Verfahren der "Grünen Karte" soll nationale Parlamente dazu ermutigen, der EU-Kommission konstruktive und unverbindliche Empfehlungen zur EU-Politik oder zu Legislativvorschlägen zu übermitteln. Sie ist jedoch nicht mit einem Initiativrecht für Legislativvorschläge zu verwechseln, das nur der EU-Kommission zusteht. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich die Wichtigkeit, sich als Bundesrat bei derartigen Initiativen zu artikulieren und mitzuwirken. Das Verhältnis zur EU-Kommission würde spannender, zeigte sich Stefan Schennach (S/W) überzeugt. Das Ganze sei von großem Interesse, ohne das Initiativrecht der Kommission in Frage zu stellen, waren Schennach und Mayer eines Sinnes mit Monika Mühlwerth (F/W) und Heidelinde Reiter (G/S).

Die Grüne Karte bildet somit in gewisser Weise das Gegenstück zum sogenannten Subsidiaritätsprüfungsmodell, bei dem nationale Parlamente binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) vorbringen können, wenn sie einen Gesetzesentwurf der EU für subsidiaritätswidrig halten. Zur Erinnerung: Gemäß Subsidiaritätsprinzip darf die Europäische Union nur in Bereichen tätig werden, wo gemeinschaftliche Maßnahmen zielführender als nationalstaatliche oder regionale sind. Bei Einsprüchen von mindestens einem Drittel der nationalen Parlamente muss die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag überprüfen. Hat die Hälfte der Parlamente Einwände und schließt sich der Rat mit einer Mehrheit von 55% oder das Europäische Parlament den Subsidiaritätsrügen an, kann der Kommissionsvorschlag zur Gänze zu Fall gebracht werden.

Damit ein Vorschlag im Sinne der Grünen Karte seitens eines Parlaments bzw. einer Kammer weitergeführt wird, benötige man allerdings ausreichend Unterstützung in der Versammlung der EU-Ausschüsse (COSAC). In Anlehnung an die Stimmenverteilung bei der Subsidiaritätsprüfung gibt es bei parlamentarischen Zweikammersystemen für jede der beiden Parlamentskammern eine Stimme, Mitgliedstaaten mit nur einer Kammer verfügen über zwei Stimmen. Die Frist, um sich einklinken zu können beträgt 6 Monate. Das ist genügend Zeit, um sich entsprechend vorzubereiten, sagte Edgar Mayer (V/V).

Angestoßen wurde die neuerliche Diskussion über die Anwendung der Grünen Karte vom House of Lords des britischen Parlaments. Auf dessen Initiative hin verlangten 17 EU-Ausschüsse nationaler Parlamente von der EU-Kommission, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung vorzulegen. Der Initiativ-Prozess zur Lebensmittelverschwendung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen, im Laufen sind Vorschläge zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und zu audiovisuellen Mediendiensten. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/jan  


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