Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 11.05.2016

Bundesrat berät Vorstoß der EU zur Veröffentlichung der entrichteten Steuern großer multinationaler Unternehmen

Finanzministerium aus Datenschutzgründen dagegen

Wien (PK) – Ob in Zukunft die länderspezifischen Berichte über die von multinationalen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. € entrichteten Ertragssteuern sowie andere relevante steuerrechtliche Informationen veröffentlicht werden müssen, bleibt fraglich. Die EU-Kommission sieht jedenfalls darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung. Insbesondere sollen Ertragsteuern der Unternehmen mit dem Ort ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in Einklang gebracht werden. Der diesbezügliche Richtlinienvorschlag der EU zur "Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen" (Änderung der Bilanz-Richtlinie), wird jedoch seitens des Finanzministeriums aus Datenschutzgründen abgelehnt, wie die Bundesrätinnen und Bundesräte im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats erfuhren.

Viele internationale Unternehmen nützen durch ein kompliziertes Firmengeflecht die Gesetze aus, um möglichst wenig Steuern zu zahlen. Den Staaten entgehen damit Steuereinnahmen in großem Ausmaß. Das widerspreche im Binnenmarkt einer fairen, effizienten und wachstumsfreundlichen Unternehmensbesteuerung, die auf dem Grundsatz fuße, dass Unternehmen Steuern in dem Land entrichten sollten, in dem sie ihre Gewinne erwirtschaften, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in oder außerhalb der EU haben, meint die Kommission. Durch aggressive Steuerplanung werde dieser Grundsatz unterlaufen, begründet die EU ihren Vorstoß zu mehr Transparenz. Die meisten Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Unternehmen - würden keine aggressive Steuerplanung betreiben und dadurch im Wettbewerb mit Unternehmen, die dies tun, einen Nachteil erleiden. Öffentliche Kontrolle könnte bewirken, dass Unternehmen dort mehr soziale Verantwortung übernehmen, wo sie ihre Geschäfte betreiben.

Die EU-Kommission beruft sich bei ihrer Initiative auf den Aktionspunkt 13 des von der G20 gebilligten OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Aktionsplan). Demzufolge werden die Steuerbehörden von multinationalen Unternehmen künftig einen länderspezifischen Bericht (Country by Country Report – CbC Report) über die von diesen entrichtete Ertragsteuer erhalten, was eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften ermöglichen dürfte.

Laut Vorschlag sollen nun diese Berichte über große Unternehmensgruppen veröffentlicht werden müssen. Darin sind neben einer Beschreibung der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern offen zu legen. Die Informationen sollen getrennt für jeden Mitgliedstaat und für jedes Steuergebiet erfolgen. Die Angaben sollen dann in einer EU-Amtssprache fünf Jahre lang auf einer Webseite zur Verfügung stehen.

Das Finanzministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich die beteiligten Staaten im Rahmen der Verhandlungen zum Aktionspunkt 13 bewusst gegen die Veröffentlichung des CbC Reports  entschieden haben, weil sie die Risiken für die betroffenen Unternehmen als unverhältnismäßig groß einschätzen. Vor alle befürchtet man die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und die Gefahr der Fehlinterpretation durch die Öffentlichkeit, was auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Der Eingriff in die Rechte der Unternehmen auf Einhaltung des Steuergeheimnisses erschien den Staaten als nicht gerechtfertigt, vielmehr hätten sie sich dezidiert dafür ausgesprochen, die Bestimmungen zur Sicherung der Vertraulichkeit der Daten vorzusehen und diese umzusetzen. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung würde den Konsens gefährden, meinte der zuständige Experte des Ressorts.

Auch werde in Artikel 16 der Amtshilferichtlinie als auch in Artikel 22 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen bzw. in der Behördenvereinbarung auf die Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten verwiesen, argumentiert das Finanzressort seine Ablehnung. Eine Veröffentlichung des CbC Reports stelle einen Bruch völkerrechtlicher Verpflichtungen Österreichs dar. Nach Meinung des Finanzressorts reicht es aus, dass die Steuerbehörden über diese Informationen verfügen. Dieser Argumentation schloss sich auch die anwesende Vertreterin der Wirtschaftskammer an.

Aus dem Justizministerium erfuhr man, dass in Europa davon rund 2.000 Unternehmen betroffen wären, in Österreich zwischen 15 und 25. Darunter befinden sich aber auch Banken, die bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen.

Stefan Schennach (S/W) hinterfragte die Meinung des Finanzministeriums insofern, als sich zu diesem EU-Vorschlag große Länder wie Frankreich, Großbritannien und Italien positiv geäußert haben.  (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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