Parlamentskorrespondenz Nr. 1016 vom 30.09.2016

Neu im Petitionsausschuss

Beamtenpension, Lärmschutz, Psychotherapie, Botanischer Garten, Maklerprovision

Pensionsregelung für Zeitsoldaten soll geändert werden

Wien (PK) – Für eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 setzt sich eine von FPÖ-Mandatarin Petra Steger unterstützte Petition ein (87/PET). Aufgehoben werden soll eine Bestimmung, wonach in Bezug auf anrechenbare Präsenzdienstzeiten eine Deckelung von 30 Monaten vorgesehen ist. Es sei aus der Sicht ehemaliger Zeitsoldaten nämlich völlig inakzeptabel, dass einerseits rund 93 Mio. € in den Ausgleichfonds der Pensionsversicherungsträger einbezahlt wurden, andererseits diese Gelder aber dem genannten Personenkreis nur in eingeschränkter Weise zugutekommen.

Die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fordern Lärmschutzmaßnahmen

Einen umfassenden Forderungskatalog zur Reduktion der Lärmbelästigung in den burgenländischen Gemeinden Großhöflein und Müllendorf enthält eine Petition, die von ÖVP-Mandatar Nikolaus Berlakovich dem Parlament zugeleitet wurde (88/PET). Die kontinuierlich ansteigenden Verkehrszahlen erreichten jetzt schon jene Werte, die auf der Brennerautobahn gemessen werden (aktuell 40.538 Kfz pro Tag). Durch die geplante Verlängerung der A3 in Richtung Sopron werde auch die Verkehrsbelastung durch die Lkws bald jener am Brenner entsprechen, befürchten die BürgerInnen. Auch die ASFINAG habe nach Abschluss ihrer Untersuchungen Ende Mai 2016 eingeräumt, dass für die beiden Kommunen Lärmschutzmaßahmen erforderlich sind; diese sollten nun ohne weitere zeitliche Verzögerung umgesetzt werden.

Psychotherapie auf Krankenschein für alle

Psychische Krankheiten sind genauso normal wie physische und sollten deshalb auch von den Krankenkassen so behandelt werden, heißt es in einer von G-Abgeordneter Eva Mückstein überreichten Petition (89/PET). Dies sei derzeit aber leider nicht der Fall; psychisch kranke Menschen müssten für ihre Behandlung bei TherapeutInnen oftmals zwischen 200 € und 400€ pro Monat ausgeben, von denen nur rund 90 € zurückerstattet werden. Viele Betroffenen können sich daher die Behandlung gar nicht leisten oder sind bei Inanspruchnahme von Armut und Arbeitslosigkeit bedroht, wird von den PetentInnen aufgezeigt. Ihre zentrale Forderung lautet daher: Psychotherapie auf Krankenschein für alle, die es brauchen. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahme sollte eine inflationsbedingte Anpassung der momentanen Zuschüsse, die seit 1992 nicht erhöht wurden, vorgenommen werden. Als Grundlage dafür sei ein bundesweit einheitlicher, vernünftiger Rahmenvertrag zur kassen­finanzierten Psychotherapie zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVB) und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) nötig.

Bürgerinitiative: Freier Zugang zum Botanischen Garten müsse erhalten bleiben

Gegen die Übertragung des Botanischen Garten an den Tiergarten Schönbrunn protestieren zahlreiche BürgerInnen, die um den freien Zugang zu diesem grünen Juwel mitten in der Stadt fürchten (104/BI und 20/BI). Der Garten, der ein selbständiger Bestandteil des Weltkulturerbes Schönbrunn ist, könnte dann nur mehr mit einer gültigen Eintrittskarte besucht werden. Außerdem würde auch die bisher frei zugängliche Verbindung vom Palmenhaus zur Gloriette entfallen, ebenso wie der Zugang von der Maxingstrasse in den Schlosspark. Zu rechnen sei überdies mit massiven Beeinträchtigungen der Substanz und der Abwertung der Bedeutung eines der ältesten historischen Gärten Österreichs, lauten die Sorgen.

"Weg mit der Maklerprovision für MieterInnen"

In einer weiteren Bürgerinitiative, als deren Erstunterzeichnerin die stellvertretende Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr firmiert, wird die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen gefordert (105/BI und 21/BI). Aufgrund der steigenden Preise sei es immer schwieriger geworden, günstigen Wohnraum zu finden. Dazu beigetragen habe die gesetzliche Bestimmung, wonach die Provisionen auf Basis der Miethöhen berechnet werden. Es sollte daher festgelegt werden, dass für die Kosten der Maklerprovision, die zudem 500 € nicht überschreiten soll, ausschließlich die VermieterInnen aufkommen müssen, fordern die EinbringerInnen den Bundesgesetzgeber auf. (Schluss) sue